Standard-Mehrwertsteuererklärung

Das Europäische Parlament hat am 26.2.2014 in Straßburg dem Kommissionsvorschlag für eine Standard-Mehrwertsteuererklärung mit großer Mehrheit zugestimmt.

Unternehmen in der EU können dadurch jährlich bis zu 15 Mrd. Euro Verwaltungskosten einsparen.
Jedes Jahr reichen die Steuerpflichtigen in der EU bei ihren Finanzämtern 150 Mio. Mehrwertsteuererklärungen ein. Derzeit bestehen zwischen den einzelnen Mitgliedstaaten noch große Unterschiede bei den verlangten Angaben, dem Format der nationalen Formulare und den Abgabefristen. Hierdurch wird die Mehrwertsteuererklärung bei grenzübergreifender Wirtschaftstätigkeit zu einem komplexen, teuren und schwerfälligen Unterfangen. Außerdem haben sich Unternehmen, die in mehr als einem Mitgliedstaat tätig sind, darüber beschwert, dass es wegen der Komplexität des Verfahrens schwierig ist, die Mehrwertsteuervorschriften einzuhalten.
Durch die Standard-Mehrwertsteuererklärung, die die nationalen Mehrwertsteuererklärungen ersetzen soll, werden von den Unternehmen EU-weit innerhalb derselben Fristen dieselben grundlegenden Angaben verlangt. Da einfachere Verfahren leichter zu beachten und durchzusetzen sind, dürfte der heutige Vorschlag auch zur besseren Einhaltung der Vorschriften und zur Steigerung der öffentlichen Einnahmen beitragen.

"Die Standard-Mehrwertsteuererklärung macht das Leben einfacher und leichter für Unternehmen", sagte Algirdas Šemeta, EU-Kommissar für Steuern: "Ich bin sehr erfreut, wenn auch nicht überrascht, dass das Parlament diesen wachstums- und unternehmerfreundlichen Vorschlag derart unterstützt." 

Informationen zum Hintergrund auf den Internetseiten der EU-Kommission

EU-Kommission, Pressemtteilung v, 26.2.2014

Schlagworte zum Thema:  Umsatzsteuer, Umsatzsteuererklärung