Steuererhöhungen in Kommunen – allerdings sehr unterschiedlich
Aktuelle Analyse von Ernst & Young
Um mehr Geld in ihre Kassen zu bekommen, haben auch im vergangenen Jahr wieder zahlreiche Städte und Gemeinden in Deutschland die Grund- und Gewerbesteuern erhöht. Allerdings sind es nicht mehr so viele wie in den Vorjahren, und je nach Region ist der Trend auch sehr unterschiedlich ausgeprägt, wie aus einer aktuellen Analyse des Beratungsunternehmens Ernst & Young (EY) hervorgeht.
Während etwa im Saarland mehr als jede zweite Kommune vergangenes Jahr die Grundsteuer heraufsetzte, war es in Bayern nicht einmal jede 20-te. Und bei der Gewerbesteuer langten fast 40 % der Kommunen im Saarland stärker zu, in Bayern dagegen nur gut 3 %.
Deutschlandweit ging die Grundsteuer laut Studie 2018 in knapp 11 % der Städte und Gemeinden rauf, die Gewerbesteuer in gut 8 %. Gesenkt wurden beide nur in 0,5 % aller Kommunen.
Grund- und Gewerbesteuer sind ganz wesentliche Einnahmequellen für Städte und Gemeinden
Beide Steuern können von Städten und Gemeinden selbst über die sog. Hebesätze festgelegt werden. Die Gewerbesteuer müssen Unternehmen zahlen – wie hoch sie ist, ist auch ein wichtiger Standortfaktor. Die Grundsteuer – in diesem Fall die Grundsteuer B – wird auf bebaute und bebaubare Grundstücke erhoben und wird von Eigentümern bezahlt oder auf Mieter umgelegt.
Berechnung der Grundsteuer muss noch neu geregelt werden
Wie sie künftig berechnet wird, muss nach einem Urteil des BVerfG aber neu geregelt werden. Geplant ist, künftig auch der Wert des Bodens und die durchschnittliche Miete eine Rolle spielen und nicht nur die Fläche. Die Bundesländer sollen von dieser Regelung allerdings abweichen dürfen.
Der Deutsche Städtetag warnte am Dienstag davor, die Neuregelung zu verschleppen. „Die Gesetze zur Grundsteuerreform müssen rechtzeitig verabschiedet werden“, sagte Hauptgeschäftsführer Helmut Dedy – denn sonst könne die Steuer vom nächsten Jahr an nicht mehr erhoben werden. „Einnahmeausfälle in Milliardenhöhe können weder Bund noch Länder wollen“, sagte Dedy. Unabhängig von der Debatte um die Höhe der Hebesätze sei daher das Wichtigste, die Grundsteuer überhaupt zu erhalten.
Bandbreiten bei der Grundsteuer sind nach wie vor riesig
Die Bandbreiten in den Kommunen reichen bei der Grundsteuer von einem Hebesatz von 0 in diversen Gemeinden bis zu 1050 im hessischen Lautertal im Odenwald. Das höchste Steuerniveau – bei beiden Steuerarten – hat laut Studie weiterhin Nordrhein-Westfalen. Die im Schnitt niedrigsten Grundsteuern hat Schleswig-Holstein, Unternehmen dagegen zahlen durchschnittlich in Brandenburg am wenigsten.
Der Anteil der Kommunen, die ihre Hebesätze erhöhen, geht seit einigen Jahren stetig zurück, und zwar bei beiden Steuerarten. „Die gute Konjunktur hat in den vergangenen Jahren zu einer finanziellen Entlastung der Kommunen und zu sinkenden Schulden geführt“, resümiert EY-Experte Bernhard Lorentz. „Damit nahm der Handlungsdruck bei einigen Kommunen ab, Steuererhöhungen wurden seltener nötig.“
Verhältnismäßig viele Grundsteuer-Erhöhungen gab es 2018 außer im Saarland auch in Mecklenburg-Vorpommern (30 %) und Niedersachsen (19 %), eher wenige dagegen außer in Bayern auch in Thüringen (5 %) und Baden-Württemberg (8 %). Bei der Gewerbesteuer standen hinter dem Saarland ebenfalls Mecklenburg-Vorpommern (23 %) und Niedersachsen (18 %) ganz oben, am anderen Ende der Skala reihten sich knapp über Bayern Brandenburg (3 %) und erneut Baden-Württemberg (5 %) ein.
Steuererhöhung als zweischneidiges Schwert
Für die Kommunen, die sich nicht anders zu helfen wüssten, sei die Erhöhung der Steuern ein zweischneidiges Schwert, sagte Lorentz. „Vielen hochverschuldeten Kommunen in strukturschwachen Regionen blieb in den vergangenen Jahren gar nichts anderes übrig, als zum Teil massiv an der Steuerschraube zu drehen, um überhaupt die Chance auf einen ausgeglichenen Haushalt zu haben“, erklärte er. „Allerdings sank damit auch die Attraktivität der Kommune für Bürger und Unternehmen.“
„Höhere Hebesätze können die Finanzprobleme von Kommunen lindern, aber nicht lösen“, sagte Städtetags-Geschäftsführer Dedy. Deshalb seien mehr gezielte Hilfen für strukturschwache Städte nötig.
„Wir brauchen eine neue Föderalismuskommission, die sich damit beschäftigt, welche Aufgaben Bund, Länder und Kommunen jeweils übernehmen sollen und welchen Finanzbedarf sie dafür haben“, forderte der Parlamentarische Geschäftsführer der FDP-Bundestagsfraktion, Florian Toncar. Dass die kommunalen Steuern in der Tendenz nach oben gingen, sei in wirtschaftlich guten und stabilen Zeiten wie den vergangenen Jahren keine gute Entwicklung. Eigentlich müsse die gut laufende Konjunktur allein dafür sorgen, dass die Einnahmen der Kommunen steigen und die Ausgaben sinken, sagte er.
Weiter hinterherhinkende Entwicklung der Einkommens- und Vermögensverhältnisse im Osten
Der Verband Deutscher Grundstücksnutzer (VDGN) rief insbesondere die ostdeutschen Bundesländer dazu auf, die im Zuge der Neuregelung geplante Öffnungsklausel zu nutzen. „Angesichts der weiter hinterherhinkenden Entwicklung der Einkommens- und Vermögensverhältnisse im Osten darf es keine ungerechte Besteuerung von Häusern und Grundstücken geben, durch die diese Ungleichheit verfestigt wird“, forderte VDGN-Präsident Christian Gräff.
-
Verpflichtung zur elektronischen Rechnung
17.6919
-
Jahressteuergesetz (JStG) 2024
9.381
-
Neue Steuervorteile für vollelektrische Dienstwagen
8.1769
-
Steuerliche Entlastung für kleinere Photovoltaikanlagen ab 2022 und 2023
6.123451
-
Wachstumschancengesetz verkündet
3.5864
-
Behinderten- und Pflege-Pauschbeträge
2.1151
-
Neue Pflichtangaben bei Reverse-Charge-Leistungen
1.455
-
Viertages-Zugangsvermutung bei der Bekanntgabe von Steuerbescheiden
1.3193
-
Durchschnittssteuersatz sinkt zum 6.12.2024 auf 8,4 %
1.277
-
Steuerliche Freistellung des Existenzminimums 2024
1.110
-
Steuerfortentwicklungsgesetz kann verkündet werden
20.12.2024
-
Steueränderungen 2025: Ertragsteuern
20.12.2024
-
Steueränderungen 2025: Abgabenordnung
20.12.2024
-
Steueränderungen 2025: Umsatzsteuer
20.12.2024
-
Steueränderungen 2025: Sonstige Steuerarten
20.12.2024
-
Reformen-Cockpit Steuern
20.12.2024
-
Einkommensteuertarif 2025 und Kindergelderhöhung
17.12.2024
-
Erleichterung bei der Rechnungsstellung von Steuerberatern
13.12.2024
-
Rat der EU beschließt neue Vorschriften für Quellensteuerverfahren
13.12.2024
-
Scholz für geringeren Umsatzsteuersatz auf Lebensmittel
11.12.2024