Vorausgefüllte Steuererklärung wird erweitert

Die vorausgefüllte Steuererklärung soll bis 2021 (Ende der Legislaturperiode) sukzessive um weitere, für die Steuererklärung relevante Informationen ausgebaut werden.

Dies geht aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage zu aktuellen Maßnahmen der Bundesregierung zur Vereinfachung der Steuererklärung v. 29.7.2019 hervor.

Neu hinzukommende Daten (u. a.):


  • Kirchensteuer-Zahlungen/-Erstattungen
  • Zinsen auf Steuererstattungen
  • Zuwendungen („Spenden“)
  • freigestellte Kapitalerträge
  • Grad der Behinderung (inkl. ggf. vorhandener Merkzeichen)

Die Fragesteller bezogen sich dabei auf das Eckpunktepapier zum Bürokratieentlastungsgesetz III des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi). Darin nennt das Bundesministerium im letzten Punkt die folgende Maßnahme: „Steuerpflichtige sollen zeitnah die Möglichkeit erhalten, eine vorausgefüllte Steuererklärung zu nutzen, die alle Informationen enthält, die dem Finanzamt elektronisch vorliegen.“

BT-Drucks. 19/11987


Schlagworte zum Thema:  Einkommensteuer, Steuererklärung, ELSTER