Zinssatz für Kapitalwertberechnung von Nutzungen und Leistungen
Dies schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/12971) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion. Auf Dauer eine Beurteilung der vom Bewertungsstichtag ausgehend zukünftigen Zinsentwicklung über einen langfristigen Zeitraum vorzunehmen sei in sämtlichen Fällen kaum mit zu vertretendem Aufwand möglich. Daher gehe der Gesetzgeber typisierend von einem Zinssatz von 5,5 Prozent aus.
Keine automatische Anpassung des Zinssatzes
Eine automatische Anpassung bzw. eine Indexierung an den Basiszins sei ungeeignet. Die Berechnung von laufenden Zinsen im Zivilrecht nach Basiszins erfolge jährlich aufgrund aktueller Basiszinsen. Im Gegensatz dazu sei die steuerliche Bewertung nach dem Bewertungsgesetz zu einem bestimmten Stichtag vorzunehmen.
Hintergrund: Berechnung des Kapitalwerts lebenslänglicher Nutzungen oder Leistungen
Für Bewertungsstichtage ab 01.01.2019 basiert die Berechnung auf dem BMF-Schreiben vom 22.11.2018, IV C 7 - S 3104/09/10001, in dem gemäß § 14 Abs. 1 Satz 4 BewG die Vervielfältiger zur Berechnung des Kapitalwerts lebenslänglicher Nutzungen oder Leistungen bekannt gegeben wurden, die nach der am 18.10.2018 veröffentlichten Sterbetafel 2015/2017 des Statistischen Bundesamtes ermittelt wurden. Der Kapitalwert ist unter Berücksichtigung von Zwischenzinsen und Zinseszinsen mit 5,5 Prozent errechnet worden. Der Kapitalwert der Tabelle ist der Mittelwert zwischen dem Kapitalwert für jährlich vorschüssige und jährlich nachschüssige Zahlungsweise.
Deutscher Bundestag, hib-Nr. 1109/2019
-
Verpflichtung zur elektronischen Rechnung
20.2399
-
Jahressteuergesetz (JStG) 2024
9.214
-
Neue Steuervorteile für vollelektrische Dienstwagen
8.1779
-
Steuerliche Entlastung für kleinere Photovoltaikanlagen ab 2022 und 2023
6.580451
-
Wachstumschancengesetz verkündet
3.7514
-
Behinderten- und Pflege-Pauschbeträge
2.4111
-
Neue Pflichtangaben bei Reverse-Charge-Leistungen
1.419
-
Viertages-Zugangsvermutung bei der Bekanntgabe von Steuerbescheiden
1.1973
-
Steuerliche Freistellung des Existenzminimums 2024
1.135
-
Viertes Bürokratieentlastungsgesetz
999
-
Steueränderungen 2025: Ertragsteuern
17.12.2024
-
Steueränderungen 2025: Abgabenordnung
17.12.2024
-
Steueränderungen 2025: Umsatzsteuer
17.12.2024
-
Steueränderungen 2025: Sonstige Steuerarten
17.12.2024
-
Einkommensteuertarif 2025 und Kindergelderhöhung
17.12.2024
-
Erleichterung bei der Rechnungsstellung von Steuerberatern
13.12.2024
-
Rat der EU beschließt neue Vorschriften für Quellensteuerverfahren
13.12.2024
-
Scholz für geringeren Umsatzsteuersatz auf Lebensmittel
11.12.2024
-
Zweiter Diskussionsentwurf zum Mindeststeueranpassungsgesetz
10.12.2024
-
Erhöhung der Grunderwerbsteuer in Bremen
06.12.2024