BStBK veröffentlicht Diskussionspapier zur E-Rechnung
Ausgangssituation
Der Koalitionsvertrag der Bundesregierung sieht auf Seite 166 f. unter der Rubrik „Bekämpfung Steuerhinterziehung und Steuergestaltung“ die „schnellstmögliche“ Einführung eines bundesweiten elektronischen Systems zur „Erstellung, Prüfung und Weiterleitung von Rechnungen“ (z. B. verpflichtendes E-Invoicing) vor. Das Ziel: Die Betrugsanfälligkeit unseres Mehrwertsteuersystems erheblich zu senken. Gleichzeitig soll die Schnittstelle zwischen Verwaltung und Betrieben modernisiert sowie entbürokratisiert und sich auf EU-Ebene für ein endgültiges Mehrwertsteuersystem eingesetzt werden.
Die BStBK möchte die anstehende Diskussion hierzu positiv und konstruktiv begleiten und an der Gestaltung eines Modellvorschlags mitwirken, der den Belangen des Fiskus, der Unternehmen und des Berufsstandes gerecht wird.
Beispiele in Italien und Frankreich
Italien hat bereits im Jahr 2019 die verpflichtende elektronische Rechnung mit einem „Clearing-Verfahren“ oder auch „X-Modell“ eingeführt. Dies ist insbesondere dadurch gekennzeichnet, dass sämtlichen Transaktionen zwischen in Italien ansässigen Unternehmern über eine zentrale, vom Staat zur Verfügung gestellte Plattform („Sistema di lnterscambio“) abgewickelt werden müssen. Die Resonanz auf Seiten der Unternehmer in Italien ist dem Vernehmen nach durchaus positiv, gehen damit doch auch erhebliche Automatisierungsmöglichkeiten einher. Auch was die Bekämpfung der Mehrwertsteuerlücke angeht, zeigt das italienische Modell Wirkung, ersten Statistiken zufolge konnte die Mehrwertsteuerlücke um etwa 2 Mrd. EUR minimiert werden.
In Frankreich soll zwischen Juli 2024 und Januar 2026 schrittweise eine elektronische B2B-Rechnungsstellung (Business-to-Business) als auch eine ergänzende elektronische Meldepflicht eingeführt werden. In Abwandlung zum italienischen Modell sollen neben einer zentralen Plattform „Chorus Pro“ auch zertifizierte Dienstleister zur Rechnungsabwicklung eingesetzt werden. Entsprechend spricht man auch vom sog. Y-Modell. Hier erstellen die Unternehmen E-Rechnungen und Buchhaltungsdokumente und senden diese zur Validierung an zertifizierte private Dienstleister. Diese führen alle geforderten Kontrollen durch und stellen die Rechnungen nach ihrer Prüfung den Empfängern zu. Parallel dazu werden die geforderten Steuerinformationen über die zentrale Plattform „Chorus Pro“ (derzeitiges Portal für die E-Rechnung an öffentliche Auftraggeber) an die französische Finanzverwaltung übermittelt.
Entwicklung eines Anforderungsprofils
Aus Sicht der BStBK ist es essentiell, dass die Implementierung eines elektronischen Meldesystems für Rechnungen in Deutschland auch unter dem Gedanken der weiteren Digitalisierung vorangetrieben wird. So sollten Effizienzgewinne und ein Mehr an Rechtssicherheit für die Wirtschaft und den Berufsstand in den Vordergrund gestellt werden.
Die gleichzeitige Bekämpfung von Steuerstraftaten wird durch die BStBK ebenfalls begrüßt, sie sollte jedoch nicht als einzig tragendes Argument gesehen werden.
Neben der IT-Umsetzung ist der Blick auch auf das europäisch harmonisierte Mehrwertsteuersystem zu richten, das keinesfalls durch einen Flickenteppich unterschiedlicher Systeme in den Mitgliedstaaten gefährdet werden darf. Die BStBK hält darum ein einheitliches europäisches Meldesystem zumindest für zwischenstaatliche Umsätze für unabdingbar.
Besonderheiten von KMU beachten
Die Einführung von elektronischen Rechnungsstellungs- und Meldesystemen wird zu einem weiteren Digitalisierungsschub einhergehend mit weiteren Automatisierungseffekten in der Wirtschaft führen. Dabei muss aber grundsätzlich der gesamten Wirtschaft, insbesondere auch der Besonderheiten von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) Rechnung getragen werden. Dies betrifft sowohl die grundsätzliche Art der Ausgestaltung des geplanten Meldesystems als auch die Berücksichtigung von Besonderheiten im IT- und Prozessumfeld. Letztlich darf sich die Einführung einer obligatorischen E-Rechnung nicht zu Lasten der KMU auswirken.
Das vollständige Diskussionspapier finden Sie auf den Internetseiten der BStBK.
-
Sind Rechtsmittel gegen die neuen Grundsteuerwertbescheide ratsam?
6.922
-
Begünstigte Versicherungsverträge vor dem 1.1.2005 in Rentenform
3.601
-
Abgabefristen für die Steuererklärungen 2019 bis 2025
2.809
-
Pflege-Pauschbetrag für selbst Pflegende
1.758
-
Feststellung des Grades der Behinderung für zurückliegende Zeiträume
1.749
-
Anschaffungsnahe Herstellungskosten bei Gebäuden
1.521
-
Vorauszahlung von privaten Krankenversicherungsbeiträgen als Steuersparmodell
1.51022
-
Pflichtangaben für Kleinbetragsrechnungen
1.461
-
Umsatzsteuer 2024: Wichtige Änderungen im Überblick
1.219
-
Fallstricke bei der Erbschaftsteuerbefreiung des Familienheims
1.095
-
Ersatzzustellung durch Einlegen in den Briefkasten
14.11.2024
-
Steuerliche Besonderheiten und Vorteile der Immobilien-GmbH
13.11.2024
-
Selbstkontrahierungsverbot bei Umwandlung in Ein-Personen-GmbH
13.11.2024
-
Bekanntgabe bei widerrufener Steuerberatervollmacht
07.11.2024
-
Verzinsung bei rückwirkend beantragter Zusammenveranlagung
06.11.2024
-
Photovoltaik-Direktinvestments: Investitionsabzugsbetrag und Sonderabschreibungen
06.11.2024
-
Vorrang der vertraglichen Kaufpreisaufteilung
05.11.2024
-
Nachlaufende Betriebsausgaben bei steuerbefreiten Photovoltaikanlagen
31.10.2024
-
Steuerpflicht einer Mietabfindung
30.10.2024
-
Minijobber können ab 2025 mehr Geld verdienen
29.10.2024