Überbrückungshilfe IV: Auswirkungen auf prüfende Dritte

Seit einigen Tagen kann die Überbrückungshilfe IV für den Förderzeitraum Januar bis März 2022 über prüfende Dritte beantragt werden. Überbrückungshilfe IV und Überbrückungshilfe III Plus sind sich ähnlich. Aber in wesentlichen Punkten gibt es leider Unterschiede.

Prüfende Dritte sind mittlerweile diesbezüglich frei von jeglicher Illusion. Über alles, was sich nicht auf dem Niveau eines komplett neuen Förderprogramms mit wieder zahlreichen undefinierten Rechtsbegriffen, die durch die prüfenden Dritten "auszulegen" sind, bewegt, ist man in der Praxis dankbar.

Warum allerdings beispielsweise die maximale Förderquote nun 90 % und nicht mehr 100 % der definierten Fixkosten beträgt? Einem Mandanten wird man es nur schwerlich erklären können. Bereits heute bereiten die noch zu definierenden Schlussabrechnungen für all die unterschiedlichen Programme, in Anbetracht der zu erwartenden, dann für die Schlussabrechnung ggf. wieder von den ursprünglichem FAQ abweichenden Spielregeln (die Soforthilfe lässt grüßen) Sorgenfalten bei vielen prüfenden Dritten.

Stimmungsbarometer in der Praxis der prüfenden Dritten

Als eine der Konsequenzen aus dem Antragsfiasko bei der Soforthilfe wurde der prüfende Dritte erfunden. Zu diesem Zeitpunkt gab es im Berufsstand eine Mischung aus Neugier und sogar Aufbruchstimmung.

Inzwischen ist diese Begeisterung komplett verschwunden. Auch und insbesondere die qualifizierten Mitarbeiter, die eine wesentliche Funktion einnehmen, sind an der Belastungsgrenze angekommen. Sie sind mitunter genau wie die Kanzleileitung Ansprechpartner für die Mandanten und bereiten einen Großteil der Anträge mit vor. Neue FAQ, unklare Regelungen, permanente Änderungen in den FAQ, mitunter unqualifizierte oder gar gängelnde und belehrende Rückfragen der Förderstellen - all das ist seit vielen Monaten regelmäßige Praxis.

Es wäre nicht verwunderlich, wenn sich einige prüfende Dritte zweimal überlegen, ob sie für die Schlussabrechnungen erneut einen Auftrag annehmen oder sich nicht doch endlich wieder steuerlichen Themen widmen. Zumindest würden es die Mitarbeiter ihnen danken. Entsprechende Ergänzungen in den FAQ ("Was passiert, wenn der prüfende Dritte für die Schlussabrechnung nicht mehr zur Verfügung steht?") wurden unlängst vorgenommen - wohl nicht ohne Grund.

Wie kann das Kapazitätsdilemma in der Praxis gelöst werden?

Nach wie vor geht das BMWi im Bereich der prüfenden Dritten anscheinend davon aus, dass die betreffenden Berufsgruppen vor den Förderprogrammen nicht ausgelastet waren und über beliebig und kurzfristig aufstockbare personelle und zeitliche Ressourcen verfügen - von den fachlichen Herausforderungen gar nicht zu sprechen.

Diese Annahme steht im krassen Gegensatz zur Praxis. Schon heute hinkt der Bearbeitungsstand im Kerngeschäft den Vorjahren und den eigenen Erwartungen vieler Steuerberater hinterher. Die immer neuen Hilfsprogramme und die "drohenden" programmindividuellen Schlussabrechnungen werden daran nichts ändern, sondern den Zeitverzug im Kerngeschäft eher noch verstärken.

In der Praxis stellt sich daher derzeit noch stärker als bisher Frage nach der möglichst effektiven Vorgehensweise. Die personellen Kapazitäten sind begrenzt, die Situation ist angespannt und die Gefahr, qualifiziertes und wertvolles Personal zu vergraulen und zu frustrieren, ist real vorhanden.

Bearbeitung zusammen mit der Überbrückungshilfe III Plus

In vielen Fällen sind die prüfenden Dritten derzeit noch mit der Beantragung der Überbrückungshilfe III Plus beschäftigt. In nicht wenigen Fällen wird bzw. wurde abgewartet, bis die Finanzbuchführung für den Monat Dezember 2021 gebucht ist, was in den überwiegenden Fällen spätestens am 10.2.2022 der Fall sein sollte.

Da die Antragsfrist auf Ende März 2022 verlängert wurde, ist es dadurch meist möglich, mit Ist-Zahlen für den gesamten Antragszeitraum zu arbeiten. Aus meiner Sicht macht es Sinn, die Überbrückungshilfe IV dann gleich mit zu erledigen. Die Abweichungen sind zwar vorhanden, aber noch beherrschbar. Zumal bei der Überbrückungshilfe IV durch die Antragsfrist zum 30.4.2022 ohnehin in den meisten Fällen zumindest für den März 2022 mit Schätzzahlen gearbeitet werden muss (aber vielleicht wird auch noch verlängert, wie bei der Überbrückungshilfe III Plus).

Diese Vorgehensweise bringt den Vorteil, dass man die Materie inhaltlich nur einmal anpackt. Bei manchen Beratern bietet es sich hier ggf. an, diese Anträge durch ein kleines Spezialistenteam bearbeiten bzw. vorbereiten zu lassen. Auf alle Fälle liegt durch die Überbrückungshilfe III Plus, die Überbrückungshilfe IV sowie durch die noch nicht weiter spezifizierten Schlussabrechnungen noch einiges an Arbeit vor dem Berufstand.

Zeitnahe Schlussabrechnungen für Überbrückungshilfen durch ein Expertenteam

Eine parallele Bearbeitung von Überbrückungshilfe III Plus und Überbrückungshilfe IV macht ferner Sinn vor dem Hintergrund, dass vermutlich ab Mitte Februar weitere Schlussabrechnungen systemseitig freigeschaltet werden und dann aller Voraussicht nach wieder FAQ, Zweifelsfragen etc. kommen werden. Hier sollte erst einmal die ersten paar Wochen abgewartet werden. Aus den Erfahrungen mit den verschiednen FAQ-Listen kann dies durchaus ratsam sein. Denn nicht selten gab es gerade in den ersten Wochen gravierende Korrekturen und Klarstellungen in den FAQ.

In den bereits kurz nach Freischaltung des Antragsformulars gestellten Anträgen wird es nach meiner Einschätzung insbesondere bei der Überbrückungshilfe II und der Überbrückungshilfe III durchaus Änderungen durch die Schlussabrechnung geben - zu umfangreich war die Anzahl der Änderungen im Laufe des Programms und zu gravierend die Einschränkungen (im Bereich der baulichen Maßnahmen, der Investitionen in Hygienemaßnahmen und Digitalisierung, um nur einige zu nennen). Es kann daher sein, dass die Schlussabrechnung in vielen Bereichen ein fast komplettes Aufrollen des ursprünglichen Antrags mit entsprechenden Korrekturen erfordert.

Gerade auch deshalb sollte, sofern nicht bereits im Zuge der Antragstellungen für die ganzen Hilfsprogramme geschehen, über eine kanzleiinterne Bündelung diskutiert werden. Dadurch wird die für die Bearbeitung zur Verfügung stehende Zeit zwar nicht länger. Dennoch kann dies ein sinnvoller Weg sein, da zumindest ein Großteil der Belegschaft wieder zum Kerngeschäft zurückkehren kann.

Ich bin fest davon überzeugt, dass viele Mitarbeiter sehr gerne Zusatzarbeiten im Kernbereich übernehmen - auch über die eigentliche Arbeitszeit hinaus, wenn doch nur die gefühlte und reale Belastung durch die Überbrückungshilfen und deren Schlussabrechnung wegfiele.

Der psychologische Aspekt ist nicht zu unterschätzen. Käme dies doch für die o.g. Mitarbeiter dem "Ende der Pandemie" in ihrem operativen Arbeitsbereich gleich. Für die Spezialisten wäre es zwar nach wie vor zumindest teilweise frustrierend, allerdings bringt die Wiederholung mit der Zeit Routine und Erfolgserlebnisse.


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