Aktienausbuchung im Rahmen eines Debt-to-Equity-Swaps
Der Kläger hielt Aktien einer Immobilien AG, die im Jahr 2013 in ein Planinsolvenzverfahren eintrat. Der Insolvenzplan sah einen sogenannten Debt-to-Equity-Swap vor – einen Tausch von Schulden in Eigenkapital. Im Zuge dieses Verfahrens wurde das Grundkapital der Gesellschaft auf null herabgesetzt, infolgedessen endete die Börsennotierung der Gesellschaft, sodass das depotführende Institut die Aktien des Klägers 2014 aus der Girosammelverwahrung ausbuchte. Im Rahmen der Veranlagung 2014 beantragte der Kläger, den Verlust aus den wertlos ausgebuchten Aktien steuerlich als Verlust nach § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 EStG zu berücksichtigen. Das Finanzamt lehnte ab und verwies darauf, dass die Liquidation einer Kapitalgesellschaft keine Veräußerung sei und es an einem Rechtsträgerwechsel fehle.
Veräußerungsverlust aus Kapitalvermögen
Das FG urteilte, dass der Kläger seinen Verlust steuerlich als Veräußerungsverlust aus Kapitalvermögen abziehen darf. Nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung ist eine Veräußerung die entgeltliche Übertragung des (zumindest wirtschaftlichen) Eigentums auf einen Dritten. Eine entgeltliche Anteilsübertragung liegt auch dann vor, wenn wertlose Anteile ohne Gegenleistung zwischen fremden Dritten übertragen werden. Als Veräußerung im Sinne des § 20 Abs. 2 Satz 1 EStG gilt unter anderem auch die Rückzahlung (§ 20 Abs. 2 Satz 2 EStG). Aus dieser Gleichstellung folgt, dass auch eine endgültig ausbleibende Rückzahlung zu einem Veräußerungsverlust führen kann. Die höchstrichterliche Rechtsprechung begründet diese Auffassung mit dem System der Abgeltungsteuer, das auf die vollständige steuerrechtliche Erfassung aller Wertveränderungen von Kapitalanlagen abzielt. Es wurde Revision eingelegt (Az beim BFH VIII R 43/18).
-
Vermietung an den Partner in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft
812
-
BVerfG verhandelt im November zum Solidaritätszuschlag
707
-
Antrag auf Aufteilung der Steuerschuld nach § 268 AO ist unwiderruflich
690
-
Abschreibung für eine Produktionshalle
632
-
Selbst getragene Kraftstoffkosten bei der 1 %-Regelung
544
-
Berechnung der Zehn-Jahres-Frist bei sanierungsrechtlicher Genehmigung
519
-
Abzug von Fahrtkosten zur Kinderbetreuung
493
-
Neue Grundsteuer B in Baden-Württemberg ist verfassungsmäßig
473
-
Sonderausgabenabzug für einbehaltene Kirchensteuer auf Kapitalerträge aus anderen Einkunftsarten
465
-
Anschrift in Rechnungen
421
-
Alle am 21.11.2024 veröffentlichten Entscheidungen
21.11.2024
-
Keine Rückstellung für vorläufig festgesetzte Zinsrückzahlung
21.11.2024
-
Erfordernis der Glaubhaftmachung gem. § 52a Abs. 6 FGO
20.11.2024
-
Betriebsausgabenabzug für steuerfreie Photovoltaikanlagen auch in 2022 möglich
18.11.2024
-
Keine AdV bei geltend gemachter Verfassungswidrigkeit der Grundsteuerwertermittlung
18.11.2024
-
BFH zur Vorteilsminderung bei der 1 %-Regelung
18.11.2024
-
Bestattungskosten als Nachlassverbindlichkeiten bei Zahlung aus einer Sterbegeldversicherung
18.11.2024
-
Erbschaftsteuerlicher Freibetrag bei Erbverzicht der Elterngeneration
18.11.2024
-
Hinzurechnungsbesteuerung und Kapitalverkehrsfreiheit bei Schweizer Tochtergesellschaften
15.11.2024
-
Keine Kfz-Steuerbefreiung bei untergeordneter land- und forstwirtschaftlicher Tätigkeit
15.11.2024