BFH Überblick: Alle am 20.06.2018 veröffentlichten Entscheidungen

Am 20.06.2018 hat der BFH fünf Entscheidungen zur Veröffentlichung freigegeben.

Kompakt und aktuell: Jeden Donnerstag finden Sie auf Ihrem Steuerportal einen Überblick der am Vortag vom Bundesfinanzhof veröffentlichten Entscheidungen. Am folgenden Montag finden Sie hier Verlinkungen auf die Kurzkommentierungen zu den wichtigsten Entscheidungen. Entscheidungsdatum und Aktenzeichen sind mit den Volltexten auf der Homepage des Bundesfinanzhofs verlinkt. 

Thema

Entscheidung

Datum und Az.

Verluste bei Weiterveräußerung in Zahlung genommener Gebrauchtwagen

Zur Kommentierung

Die Bemessungsgrundlage bestimmt sich beim Tausch anhand der subjektiven Werte. Die Vereinfachungsregelung in Abschn. 10.5 Abs. 4 UStAE, nach der der gemeine Wert zugrunde zu legen ist, kann nur insgesamt (oder gar nicht) in Anspruch genommen werden. 

Urteil vom 25.04.2018 - XI R 21/16

Gewerbesteuerfreibetrag bei Rechtsformwechsel

Zur Kommentierung

Für den Erhebungszeitraum des Rechtsformwechsels ist für jeden Steuerschuldner ein GewSt-Messbescheid zu erlassen. Der einheitlich ermittelte GewSt-Messbetrag ist im prozentualen Verhältnis der von den beiden Steuerschuldnern erzielten Gewerbeerträge zu berücksichtigen.

Urteil vom 25.04.2018 - IV R 8/16

Zuordnung des verrechenbaren Verlustes bei unentgeltlicher Übertragung eines Teils eines Kommanditanteils

Zur Kommentierung

Der verrechenbare Verlust geht anteilig auf den Übernehmer über, wenn diesem auch das durch die Beteiligung vermittelte Gewinnbezugsrecht übertragen wird.

Urteil vom 01.03.2018 - IV R 16/15

Liquidationszahlungen nach Auflösung einer Stiftung

Die Auszahlung des Liquidationsendvermögens an den ausschließlich Anfallberechtigten ist nicht - wie von § 20 Abs. 1 Nr. 9 EStG a.F. vorausgesetzt - mit Gewinnausschüttungen i.S. des § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG wirtschaftlich vergleichbar.

Urteil vom 28.02.2018 - VIII R 30/15

Verschmelzung nach Forderungsverzicht mit Besserungsabrede

Wird eine vermögenslose und inaktive Kapitalgesellschaft, deren Gesellschafter ihr gegenüber auf Darlehensforderungen mit Besserungsschein verzichtet hatten, auf eine finanziell gut ausgestattete Schwesterkapitalgesellschaft mit der Folge des Eintritts des Besserungsfalls und dem "Wiederaufleben" der Forderungen verschmolzen, so kann die beim übernehmenden Rechtsträger ausgelöste Passivierungspflicht durch eine außerbilanzielle Hinzurechnung wegen einer vGA zu korrigieren sein.

Urteil vom 21.02.2018 - I R 46/16

Alle am 13.06.2018 veröffentlichten Entscheidungen des BFH mit Kurzkommentierungen


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