Alle am 23.09.2015 veröffentlichten Entscheidungen
Kompakt und aktuell: Jeden Donnerstag finden Sie auf Ihrem Steuerportal einen Überblick der am Vortag vom Bundesfinanzhof veröffentlichten Entscheidungen. Am folgenden Montag finden Sie hier Verlinkungen auf die Kurzkommentierungen zu den wichtigsten Entscheidungen. Entscheidungsdatum und Aktenzeichen sind mit den Volltexten auf der Homepage des Bundesfinanzhofs verlinkt.
Thema | Entscheidung | Datum und Az. |
USt: Unternehmerische Tätigkeit bei Verkauf über „eBay“ | Wer planmäßig, wiederholt und mit erheblichem Organisationsaufwand 140 fremde Pelzmäntel über „eBay“ in eigenem Namen verkauft, übt eine unternehmerische und damit umsatzsteuerpflichtige Tätigkeit aus. | |
Steuerfreiheit von Trinkgeldern | Freiwillige Zahlungen von Spielbankkunden an die Saalassistenten einer Spielbank für das Servieren von Speisen und Getränken sind auch dann steuerfreie Trinkgelder, wenn der Arbeitgeber als eine Art Treuhänder bei der Aufbewahrung und Verteilung der Gelder eingeschaltet ist. | |
Gewerblicher Grundstückshandel: Anforderungen an die Nachhaltigkeit | Ein Steuerpflichtiger wird nachhaltig und damit gewerblich tätig, wenn 10 Personengesellschaften, an denen er beteiligt ist, in einer notariellen Urkunde, die eigenständige und voneinander unabhängige Kaufverträge beinhaltet, insgesamt 10 Grundstücke innerhalb von 5 Jahren nach dem Erwerb an verschiedene Kapitalgesellschaften veräußert. | |
USt: Zum Ort der Lieferung | Die Regelung hinsichtlich des Orts einer Lieferung i.S. von § 3 Abs. 8 UStG ist auch dann anwendbar, wenn keine Einfuhrumsatzsteuer anfällt, weil die Einfuhr umsatzsteuerfrei ist. | |
Insolvenzverfahren: Einkommensteuer als Masseschuld | Die Einkommensteuer ist als Masseschuld festzusetzen, wenn der Insolvenzverwalter die selbständige Tätigkeit des Insolvenzschuldners im Interesse der Masse erlaubt und die Fortführung dieser Tätigkeit ermöglicht, indem er zur Masse gehörende Mittel einsetzt. | |
Zur Streitwerterhöhung nach dem Gerichtskostengesetz (GKG) | Betrifft ein Rechtsstreit über Umsatzsteuer zwei Streitjahre und hat der Streitfall i.S. von § 52 Ans. 3 Satz 2 GKG offensichtlich absehbare Auswirkungen für nachfolgende Streitjahre, ist die Erhöhung des Streitwerts auf das Dreifache des durchschnittlichen Streitwerts für die anhängigen beiden Streitjahre begrenzt. |
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Vermietung an den Partner in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft
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Abzug von Fahrtkosten zur Kinderbetreuung
683
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Neue Grundsteuer B in Baden-Württemberg ist verfassungsmäßig
637
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Vorsteuerabzug bei Betriebsveranstaltungen
514
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Antrag auf Aufteilung der Steuerschuld nach § 268 AO ist unwiderruflich
386
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Selbst getragene Kraftstoffkosten bei der 1 %-Regelung
378
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Abschreibung für eine Produktionshalle
332
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Sonderausgabenabzug für einbehaltene Kirchensteuer auf Kapitalerträge aus anderen Einkunftsarten
330
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Berechnung der Zehn-Jahres-Frist bei sanierungsrechtlicher Genehmigung
297
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Zeitpunkt der Vereinnahmung gemäß § 13 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b UStG bei Überweisungen
294
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Feststellung der Voraussetzungen für die Steuerfreiheit von Sanierungserträgen
13.01.2025
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Umfang der Besteuerung nach Durchschnittssätzen bei einer Putenmast
13.01.2025
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Erstattung der Steuer für einen Verdienstausfallschaden ist einkommensteuerpflichtig
13.01.2025
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Gesetzeslücke bei der Schenkungsteuer
10.01.2025
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Keine Klagerhebung per E-Mail oder Post seit 2023 durch Steuerberater
09.01.2025
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Alle am 9.1.2025 veröffentlichten Entscheidungen
09.01.2025
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Umstellung des Wirtschaftsjahres
08.01.2025
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Verkürzung der Beteiligungskette
02.01.2025
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Vorsteuerabzug für einen "Supersportwagen" vor Betriebseröffnung
30.12.2024
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Neue anhängige Verfahren im Dezember 2024
27.12.2024