Alle am 23.09.2015 veröffentlichten Entscheidungen
Kompakt und aktuell: Jeden Donnerstag finden Sie auf Ihrem Steuerportal einen Überblick der am Vortag vom Bundesfinanzhof veröffentlichten Entscheidungen. Am folgenden Montag finden Sie hier Verlinkungen auf die Kurzkommentierungen zu den wichtigsten Entscheidungen. Entscheidungsdatum und Aktenzeichen sind mit den Volltexten auf der Homepage des Bundesfinanzhofs verlinkt.
Thema | Entscheidung | Datum und Az. |
USt: Unternehmerische Tätigkeit bei Verkauf über „eBay“ | Wer planmäßig, wiederholt und mit erheblichem Organisationsaufwand 140 fremde Pelzmäntel über „eBay“ in eigenem Namen verkauft, übt eine unternehmerische und damit umsatzsteuerpflichtige Tätigkeit aus. | |
Steuerfreiheit von Trinkgeldern | Freiwillige Zahlungen von Spielbankkunden an die Saalassistenten einer Spielbank für das Servieren von Speisen und Getränken sind auch dann steuerfreie Trinkgelder, wenn der Arbeitgeber als eine Art Treuhänder bei der Aufbewahrung und Verteilung der Gelder eingeschaltet ist. | |
Gewerblicher Grundstückshandel: Anforderungen an die Nachhaltigkeit | Ein Steuerpflichtiger wird nachhaltig und damit gewerblich tätig, wenn 10 Personengesellschaften, an denen er beteiligt ist, in einer notariellen Urkunde, die eigenständige und voneinander unabhängige Kaufverträge beinhaltet, insgesamt 10 Grundstücke innerhalb von 5 Jahren nach dem Erwerb an verschiedene Kapitalgesellschaften veräußert. | |
USt: Zum Ort der Lieferung | Die Regelung hinsichtlich des Orts einer Lieferung i.S. von § 3 Abs. 8 UStG ist auch dann anwendbar, wenn keine Einfuhrumsatzsteuer anfällt, weil die Einfuhr umsatzsteuerfrei ist. | |
Insolvenzverfahren: Einkommensteuer als Masseschuld | Die Einkommensteuer ist als Masseschuld festzusetzen, wenn der Insolvenzverwalter die selbständige Tätigkeit des Insolvenzschuldners im Interesse der Masse erlaubt und die Fortführung dieser Tätigkeit ermöglicht, indem er zur Masse gehörende Mittel einsetzt. | |
Zur Streitwerterhöhung nach dem Gerichtskostengesetz (GKG) | Betrifft ein Rechtsstreit über Umsatzsteuer zwei Streitjahre und hat der Streitfall i.S. von § 52 Ans. 3 Satz 2 GKG offensichtlich absehbare Auswirkungen für nachfolgende Streitjahre, ist die Erhöhung des Streitwerts auf das Dreifache des durchschnittlichen Streitwerts für die anhängigen beiden Streitjahre begrenzt. |
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Vermietung an den Partner in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft
704
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Antrag auf Aufteilung der Steuerschuld nach § 268 AO ist unwiderruflich
677
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Selbst getragene Kraftstoffkosten bei der 1 %-Regelung
617
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Abschreibung für eine Produktionshalle
582
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Abzug von Fahrtkosten zur Kinderbetreuung
580
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Sonderausgabenabzug für einbehaltene Kirchensteuer auf Kapitalerträge aus anderen Einkunftsarten
458
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Berechnung der Zehn-Jahres-Frist bei sanierungsrechtlicher Genehmigung
445
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Anschrift in Rechnungen
403
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Neue Grundsteuer B in Baden-Württemberg ist verfassungsmäßig
385
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Teil 1 - Grundsätze
370
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Alle am 31.10.2024 veröffentlichten Entscheidungen
31.10.2024
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Negatives Einlagenkonto bei Ausscheiden eines typisch stillen Gesellschafters
30.10.2024
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Anschluss-Außenprüfung bei einer großen Anwaltsgesellschaft
29.10.2024
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Neue anhängige Verfahren im Oktober 2024
29.10.2024
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Übertragung eines verpachteten Betriebs gegen Versorgungsleistungen oder unter Vorbehaltsnießbrauch
28.10.2024
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Besonderheiten bei der Abfindungsversteuerung von Grenzgängern
28.10.2024
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Vorlage von Mietverträgen und Nebenkostenrechnungen
28.10.2024
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Bezeichnung des Gegenstands des Klagebegehrens
25.10.2024
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Alle am 24.10.2024 veröffentlichten Entscheidungen
24.10.2024
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Aufteilung des Kaufpreises auf Grund und Boden und Gebäude
24.10.2024