Alle am 04.07.2018 veröffentlichten Entscheidungen
Kompakt und aktuell: Jeden Donnerstag finden Sie auf Ihrem Steuerportal einen Überblick der am Vortag vom Bundesfinanzhof veröffentlichten Entscheidungen. Am folgenden Montag finden Sie hier Verlinkungen auf die Kurzkommentierungen zu den wichtigsten Entscheidungen. Entscheidungsdatum und Aktenzeichen sind mit den Volltexten auf der Homepage des Bundesfinanzhofs verlinkt.
Thema | Entscheidung | Datum und Az. |
Verbilligte Überlassung einer möblierten Wohnung | Bei der Ermittlung der ortsüblichen Marktmiete bestimmt sich der Zuschlag für die Möblierung nach einem ortsüblichen Mietspiegel oder nach am Markt realisierbaren Zuschlägen und nicht nach der AfA für die Möbel oder einem prozentualen Mietrenditeaufschlag. | |
Keine "Abfärbewirkung" bei Verlusten | Negative Einkünfte aus einer gewerblichen Tätigkeit führen nicht zur Umqualifizierung der vermögensverwaltenden Einkünfte einer GbR. | |
Zuwendungen an eine in der EU belegene Kirche | Das Ansehen Deutschlands kann gem. § 10b Abs. 1 Satz 6 EStG gefördert werden, wenn im Kernbereich der religiösen Tätigkeit einer ausländischen Kirche ein gemeinnütziges Engagement erkennbar wird, das Deutschland mittelbar zuzurechnen ist. | |
Voraussichtlich dauernde Wertminderung bei verzinslichen Wertpapieren | Bei verzinslichen Wertpapieren, die eine Forderung in Höhe ihres Nominalwerts verbriefen, ist eine Teilwertabschreibung unter den Nennwert allein wegen gesunkener Kurse regelmäßig nicht zulässig (Bestätigung des BFH Urteils vom 08.06.2011 - I R 98/10, BStBl II 2012 S. 716). | |
Künstler in der Leistungskette | Die Regelung über den Leistungsort künstlerischer Leistungen (§ 3a Abs. 2 Nr. 3 Bucht. a UStG a.F.) erfasst nicht nur die Leistung eines auftretenden Künstlers, sondern auch die einer Gastspielagentur, die auftretende Künstler als eigene Leistung zur Verfügung stellt. | |
Organschaft und Margenbesteuerung | Die organschaftliche Zusammenfassung bewirkt im Rahmen des § 25 UStG, dass es sich nur bei den von Organgesellschaften mit eigenen Betriebsmitteln erbrachten Leistungen um Eigenleistungen handelt, während die durch Organgesellschaften von Dritten bezogenen Leistungen Reisevorleistungen sind, die in die Margenbesteuerung einzubeziehen sind. | |
Teileinkünfteverfahren nach § 32d Abs. 2 Nr. 3 Satz 1 Buchst. b EStG | Die erforderliche berufliche Tätigkeit "für" eine Kapitalgesellschaft setzt nach der bis VZ 2016 geltenden Fassung des § 32d Abs. 2 Nr. 3 Satz 1 Buchst. b EStG nicht voraus, dass der Gesellschafter unmittelbar für diejenige Kapitalgesellschaft tätig wird, für deren Kapitalerträge er den Antrag stellt. | |
Einordnung einer forstwirtschaftlichen Fläche als Unland | Zum Unland i.S. des § 45 BewG gehören Flächen, die aufgrund ihrer natürlichen Gegebenheiten nicht bewirtschaftet werden können, also nicht kulturfähig sind. |
Alle am 27.06.2018 veröffentlichten Entscheidungen des BFH mit Kurzkommentierungen
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Vermietung an den Partner in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft
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Neue Grundsteuer B in Baden-Württemberg ist verfassungsmäßig
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Vorsteuerabzug bei Betriebsveranstaltungen
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Antrag auf Aufteilung der Steuerschuld nach § 268 AO ist unwiderruflich
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Abschreibung für eine Produktionshalle
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Selbst getragene Kraftstoffkosten bei der 1 %-Regelung
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Sonderausgabenabzug für einbehaltene Kirchensteuer auf Kapitalerträge aus anderen Einkunftsarten
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Berechnung der Zehn-Jahres-Frist bei sanierungsrechtlicher Genehmigung
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Teil 1 - Grundsätze
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Gesetzeslücke bei der Schenkungsteuer
10.01.2025
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Erstattung der Steuer für einen Verdienstausfallschaden
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Keine Klagerhebung per E-Mail oder Post seit 2023 durch Steuerberater
09.01.2025
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Alle am 9.1.2025 veröffentlichten Entscheidungen
09.01.2025
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Umstellung des Wirtschaftsjahres
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Verkürzung der Beteiligungskette
02.01.2025
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Vorsteuerabzug für einen "Supersportwagen" vor Betriebseröffnung
30.12.2024
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Neue anhängige Verfahren im Dezember 2024
27.12.2024
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Erschütterung des Anscheinsbeweises für eine private Fahrzeugnutzung
23.12.2024
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Auftragsprüfung bei einem Steuerberater
23.12.2024
die Antwort findet sich hier:
https://www.bundesfinanzhof.de/entscheidungen/veroeffentlichung
Einige BFH-Entscheidungen sind nicht zur AMTLICHEN Veröffentlichung freigegeben ("NV"-Entscheidungen), weil sie keine über den Einzelfall hinaus bedeutsamen oder grundsätzlichen Aussagen enthalten. Trotzdem sind diese Entscheidungen auch auf den Internetseiten des BFH zu finden. Wir nehmen diese aber nicht in die Übersicht auf.
MfG, Frank Holst, Haufe Online Redaktion