BFH Überblick: Alle am 7.03.2018 veröffentlichten Entscheidungen

Am 7.03.2018 hat der BFH sechs Entscheidungen zur Veröffentlichung freigegeben.

Kompakt und aktuell: Jeden Donnerstag finden Sie auf Ihrem Steuerportal einen Überblick der am Vortag vom Bundesfinanzhof veröffentlichten Entscheidungen. Am folgenden Montag finden Sie hier Verlinkungen auf die Kurzkommentierungen zu den wichtigsten Entscheidungen. Entscheidungsdatum und Aktenzeichen sind mit den Volltexten auf der Homepage des Bundesfinanzhofs verlinkt. 

Thema

Entscheidung

Datum und Az.

Keine Restschuldbefreiung für Masseverbindlichkeiten

Zur Kommentierung

 

 

Steuerschulden, die als Masseverbindlichkeiten entstanden sind, können nach Abschluss des Insolvenzverfahrens mit Erstattungsansprüchen des ehemaligen Insolvenzschuldners verrechnet werden.

Urteil v. 28.11.2017, VII R 1/16

1 %-Regelung bei ausländischem Kfz

Zur Kommentierung

Schätzung des inländischen Bruttolistenpreises nach den typischen Bruttoabgabepreisen inländischer Importeure

Urteil v. 9.11.2017, III R 20/16

Nachträgliche Schuldzinsen bei VuV

Zur Kommentierung

Für die Berücksichtigung nachträglicher Schuldzinsen bei den Einkünften aus VuV ist maßgeblich, was mit dem Erlös aus der Veräußerung des mit einem Darlehen fremdfinanzierten Vermietungsobjekts geschieht.

Urteil v. 6.12.2017, IX R 4/17

Berechnung des Schwellenwerts für die Aufbewahrungspflicht

Bei der Berechnung des Schwellenwerts ist zwar ein horizontaler Verlustausgleich innerhalb derselben Einkunftsart möglich, jedoch sind weder Verlustvorträge noch Verlustrückträge aus anderen Jahren noch vertikale Verlustverrechnungen mit anderen Einkunftsarten zu berücksichtigen.

Beschluss v. 11.1.2018, VIII B 67/17

Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften

Auf der Ebene des veräußernden Gesellschafters stellt der entgeltliche Erwerb eigener Anteile durch die GmbH ein Veräußerungsgeschäft i. S. d. § 17 Abs. 1 EStG dar (Bestätigung des BMF-Schreibens v. 27.11.2013, BStBl I 2013, 1615).

Urteil v. 6.12.2017, IX R 7/17

Freibetrag für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf eines minderjährigen Kindes

Der Übertragung des BEA-Freibetrags auf den anderen Elternteil kann der Elternteil, bei dem das minderjährige Kind nicht gemeldet ist, regelmäßig erfolgreich widersprechen, wenn er das Kind nach einem gleichmäßigen Betreuungsrhythmus in der vereinbarten Abfolge mit einem zeitlichen Betreuungsanteil von jährlich durchschnittlich 10 % betreut.

Urteil v. 8.11.2017, III R 2/16

Alle am 28.02.2018 veröffentlichten Entscheidungen des BFH mit Kurzkommentierungen


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