Alle am 07.04.2022 veröffentlichten Entscheidungen
Kompakt und aktuell: Sie finden hier einen Überblick der am Donnerstag vom Bundesfinanzhof veröffentlichten sog. V-Entscheidungen. Am folgenden Montag finden Sie hier Verlinkungen auf die Kurzkommentierungen zu den wichtigsten Entscheidungen. Entscheidungsdatum und Aktenzeichen sind mit den Volltexten auf der Homepage des Bundesfinanzhofs verlinkt.
Thema | Entscheidung | Datum und Az. |
Keine Berücksichtigung von Unterhaltsaufwendungen an in Deutschland geduldete ukrainische Angehörige | Unterhaltsleistungen an in Deutschland (lediglich) geduldete (= Aussetzung der Abschiebung), nicht unterhaltsberechtigte Angehörige sind weder nach § 33a EStG noch nach § 33 EStG als außergewöhnliche Belastungen zu berücksichtigen. | |
Erbfall nach italienischem Recht | Erwirbt ein inländischer Erbe nach italienischem Erbrecht, entsteht inländische Erbschaftsteuer mit dem Zeitpunkt des Todes des Erblassers und nicht erst mit der nach italienischem Recht notwendigen Annahme der Erbschaft durch den Erben. | |
Vermögen eines anglo-amerikanischen Trusts als Nachlassvermögen des Errichters | Hat sich der Errichter einer ausländischen Vermögensmasse solche umfassenden Herrschaftsbefugnisse über das Vermögen vorbehalten, dass die Vermögensmasse ihm gegenüber darüber nicht tatsächlich und frei verfügen kann, bleibt dieses Vermögen solches des Errichters. | |
Erwerb durch Zwischenberechtigte eines anglo-amerikanischen Trusts | Zwischenberechtigter einer ausländischen Vermögensmasse i.S. des § 7 Abs. 1 Nr. 9 Satz 2 Halbsatz 2 ErbStG ist, wer unabhängig von einem konkreten Ausschüttungsbeschluss über dingliche Rechte oder schuldrechtliche Ansprüche in Bezug auf Vermögen oder Erträge der Vermögensmasse verfügt. | Urteil vom 25.06.2021 - II R 31/19 |
Ergänzungsbilanzgewinn als selbständig anfechtbare Besteuerungsgrundlage; § 6b EStG: Übertragung stiller Reserven auf einen anderen Betrieb | Der Ergänzungsbilanzgewinn, der mitunternehmerbezogen den laufenden Gesamthandsgewinn korrigiert, ist eine gesondert festzustellende und selbständig anfechtbare Besteuerungsgrundlage. Eine eigene Klagebefugnis des Mitunternehmers hiergegen besteht nach § 48 Abs. 1 Nr. 5 FGO aber nur dann, wenn dieser Gewinn allein aus den Mitunternehmer betreffenden Gründen streitig ist. |
Alle am 31.03.2022 veröffentlichten Entscheidungen des BFH mit Kurzkommentierungen.
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Antrag auf Aufteilung der Steuerschuld nach § 268 AO ist unwiderruflich
323
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Erstattungszinsen für Gewerbesteuer als steuerpflichtige Betriebseinnahmen
308
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Sonderausgabenabzug für einbehaltene Kirchensteuer auf Kapitalerträge aus anderen Einkunftsarten
306
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Grundsteuer-Musterverfahren beim Bundesverfassungsgericht
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Umsatzsteuerliche Behandlung von Mitgliedsbeiträgen bei Sportvereinen
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Abschreibung für eine Produktionshalle
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Entgeltlicher Verzicht auf Nießbrauch bei einem vermieteten Grundstück
1851
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Selbst getragene Kraftstoffkosten bei der 1 %-Regelung
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Vermietung an den Partner in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft
160
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VG Düsseldorf: Beihilferecht sperrt Überbrückungshilfen III, III Plus und IV
156
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Fehlender Datenabgleich bei Kirchensteuerfestsetzung
01.04.2026
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Druck und Zustellung von Amtsblättern als tauschähnlicher Umsatz
31.03.2026
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Steuerfreie Einkünfte im ausländischen Tätigkeitsstaat
30.03.2026
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Wirksamer Wiedereintritt in die Kirche richtet sich nach Kirchenrecht
30.03.2026
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Rückwirkendes Inkrafttreten des Erbschaftsteuergesetzes
30.03.2026
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Neue anhängige Verfahren im März 2026
27.03.2026
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Alle am 26.3.2026 veröffentlichten Entscheidungen
26.03.2026
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Sperrung des ELStAM-Zugangs bei iranischer Bank
26.03.2026
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Gewinngrenze beim Investitionsabzugsbetrag
23.03.2026
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Übertragung eines Solarparks an verschiedene Erwerber
23.03.2026