Pauschale Nutzungsgebühr für den Dienstwagen
Sachverhalt:
Der Arbeitnehmer hatte für den Dienstwagen, den er auch für private Fahrten und für die Wege von der Wohnung zur Arbeitsstätte nutzen durfte, ein pauschales Entgelt von 502,81 EUR monatlich zu entrichten. Das Entgelt überstieg die anteiligen Kosten des Pkw, die anhand eines Fahrtenbuchs und der Aufzeichnungen des Arbeitgebers ermittelt wurden. Das Finanzamt zog daraus den Schluss, wegen der Überlassung des Pkw sei zwar kein geldwerter Vorteil zu versteuern; der übersteigende Betrag könne jedoch nicht als Werbungskosten bei den Arbeitseinkünften geltend gemacht werden.
Entscheidung:
Das FG bestätigte die Auffassung des Finanzamts. Der geldwerte Vorteil aus der Überlassung des Pkw sei um die Nutzungsvergütung zu kürzen. Das gelte nicht nur für den vom BFH (Urteil v. 7.11.2006, VI R 95/04, BStBl 2007 II S. 269) entschiedenen Fall der 1-%-Regelung, sondern auch im Rahmen der Fahrtenbuchmethode. Soweit die Nutzungsvergütung die anteiligen Kosten übersteige, sei dieser Aufwand den Privatfahrten und nicht etwa der Einkünfteerzielung zuzurechnen.
Praxishinweis:
Dass der geldwerte Vorteil der Pkw-Gestellung für Privatfahrten um ein Nutzungsentgelt gekürzt wird, ist inzwischen unbestritten. Für die Übernahme einzelner Kosten des Pkw gilt nach Ansicht der Verwaltung etwa anderes (BMF, Schreiben v. 19.4.2013, BStBl 2013 I S. 513). Von dieser Gestaltung ist deshalb abzuraten. Das FG hat sich nicht ausdrücklich zu der Frage geäußert, ob für die Fahrten von der Wohnung zum Betrieb dasselbe gilt wie für die privaten Fahrten. Wenn jedoch dem Arbeitnehmer insoweit kein Vorteil zugeflossen ist, weil er seinem Arbeitgeber die anteiligen Kosten vollständig ersetzt, müsste sein Aufwand für diese Fahrten in der Form der Entfernungspauschale berücksichtigt werden. Soweit erkennbar, ist diese Frage noch nicht ausdrücklich entschieden worden.
-
Vermietung an den Partner in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft
812
-
BVerfG verhandelt im November zum Solidaritätszuschlag
707
-
Antrag auf Aufteilung der Steuerschuld nach § 268 AO ist unwiderruflich
690
-
Abschreibung für eine Produktionshalle
632
-
Selbst getragene Kraftstoffkosten bei der 1 %-Regelung
544
-
Berechnung der Zehn-Jahres-Frist bei sanierungsrechtlicher Genehmigung
519
-
Abzug von Fahrtkosten zur Kinderbetreuung
493
-
Neue Grundsteuer B in Baden-Württemberg ist verfassungsmäßig
473
-
Sonderausgabenabzug für einbehaltene Kirchensteuer auf Kapitalerträge aus anderen Einkunftsarten
465
-
Anschrift in Rechnungen
421
-
Alle am 21.11.2024 veröffentlichten Entscheidungen
21.11.2024
-
Keine Rückstellung für vorläufig festgesetzte Zinsrückzahlung
21.11.2024
-
Erfordernis der Glaubhaftmachung gem. § 52a Abs. 6 FGO
20.11.2024
-
Betriebsausgabenabzug für steuerfreie Photovoltaikanlagen auch in 2022 möglich
18.11.2024
-
Keine AdV bei geltend gemachter Verfassungswidrigkeit der Grundsteuerwertermittlung
18.11.2024
-
BFH zur Vorteilsminderung bei der 1 %-Regelung
18.11.2024
-
Bestattungskosten als Nachlassverbindlichkeiten bei Zahlung aus einer Sterbegeldversicherung
18.11.2024
-
Erbschaftsteuerlicher Freibetrag bei Erbverzicht der Elterngeneration
18.11.2024
-
Hinzurechnungsbesteuerung und Kapitalverkehrsfreiheit bei Schweizer Tochtergesellschaften
15.11.2024
-
Keine Kfz-Steuerbefreiung bei untergeordneter land- und forstwirtschaftlicher Tätigkeit
15.11.2024