BVerfG verhandelt im November zum Solidaritätszuschlag
![Mündliche Verhandlung des BVerfG zum Solidaritätszuschlag Mündliche Verhandlung des BVerfG zum Solidaritätszuschlag](https://www.haufe.de/image/wegweiser-bundesverfassungsgericht-vor-blauem-himmel-466000-1.jpg?trafo=21x10&width=300&digest=LQD5L2OVIRoQ9zFBOnytIHEh-bP2ZFx0QuWahfWnPiE%3D)
Termin und Verhandlungsort
Die Verhandlung findet statt:
- Dienstag, den 12. November 2024, um 10.00 Uhr,
- im Sitzungssaal des Bundesverfassungsgerichts, Schlossbezirk 3, 76131 Karlsruhe
Worum geht es?
Der Bund erhebt seit dem Jahr 1995 ununterbrochen einen Solidaritätszuschlag als Ergänzungsabgabe zur Einkommensteuer und zur Körperschaftsteuer (§ 1 Abs. 1 SolZG 1995). Mit dem Gesetz zur Rückführung des Solidaritätszuschlags 1995 wurde für das Jahr 2020 der Zuschlag unverändert weitererhoben und ab 2021 die in § 3 SolZG 1995 vorgesehene Freigrenze angehoben. Hierdurch werden rund 90 Prozent der Zahler der veranlagten Einkommensteuer und der Lohnsteuer nicht mehr mit dem Solidaritätszuschlag belastet.
Verfassungsbeschwerde gegen das SolZG 1995
Die Beschwerdeführer vertreten die Auffassung, dass die Weitererhebung des ursprünglich mit den Kosten der Wiedervereinigung begründeten Solidaritätszuschlags mit Auslaufen des sog. Solidarpakts II am 31.2.2019 verfassungswidrig geworden sei. Außerdem rügen sie eine durch das Gesetz zur Rückführung des Solidaritätszuschlags 1995 bewirkte Ungleichbehandlung von verschiedenen Einkommensbeziehern.
Weitere Informationen: BVerfG, Meldung v. 26.9.2024
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