Rechtmäßigkeit der Wegzugsbesteuerung nach § 6 AStG

Das FG Baden-Württemberg musste entscheiden, ob Wertzuwächse aus einer Beteiligung bereits bei Wegzug in die Schweiz der inländischen Einkommensteuer unterliegen.

Wegzug in die Schweiz

Vor dem FG Baden-Württemberg klagte der Geschäftsführer einer Kapitalgesellschaft in der Schweiz. Der Kläger hat die deutsche Staatsangehörigkeit und ist zu 50 % an der Gesellschaft beteiligt. Im Jahr 2011 mietete er eine Wohnung in der Schweiz, seine Ehefrau blieb weiterhin in Deutschland wohnhaft. Er beantragte die Einzelveranlagung. Außerdem vertrat er die Auffassung, dass er als Grenzgänger nicht der inländischen Besteuerung unterliege. Das Finanzamt war jedoch der Ansicht, er müsse aufgrund des Wegzugs in die Schweiz einen Veräußerungsgewinn versteuern und setzte entsprechend Einkommensteuer fest. Damit war der Kläger nicht einverstanden.

Wegzugsbesteuerung ohne Zahlungsaufschub ist rechtswidrig

Nach einer Vorlage an den EuGH (Beschluss vom 14.06.2017 - 2 K 2413/15, Urteil vom 26.02.2019 - C-581/1) entschied das FG Baden-Württemberg, dass eine Wegzugsbesteuerung ohne Aufschub der Zahlung der geschuldeten Steuer nach § 6 AStG i. V. mit § 17 EStG nicht rechtmäßig ist. Die Revision ist beim BFH unter dem Az. I R 35/20 anhängig.

FG Baden-Württemberg Urteil vom 31.08.2020 - 2 K 835/19 (veröffentlicht am 04.11.2020)


Schlagworte zum Thema:  Außensteuergesetz, Wegzugsbesteuerung