Erstattungszinsen bei Rückabwicklung von Bauträgerfällen
In dem Urteilsfall klagte ein Bauträger. In den Umsatzsteuererklärungen 2009 bis 2011 wurde nach § 13b Abs. 5 Satz 2, Abs. 2 Nr. 4 UStG Umsatzsteuer für Bauleistungen von Bauunternehmern berechnet. Dies erfolgte aufgrund einer damaligen Verwaltungsauffassung.
Bauträger berichtigte die Umsatzsteuererklärungen
Doch der BFH hat mit Urteil v. 22.8.2013, V R 37/10 (Haufe Index 6007323) anders entschieden und widerspricht Abschn. 182a Abs. 11 UStR 2005. Deshalb berichtigte der Bauträger die Umsatzsteuererklärungen 2009 bis 2011 und forderte die entsprechende Umsatzsteuer zurück. Das Finanzamt folgte dem, setzte jedoch keine Erstattungszinsen fest. Der Bauträger klagte hiergegen erfolgreich.
-
Antrag auf Aufteilung der Steuerschuld nach § 268 AO ist unwiderruflich
6765
-
Vermietung an den Partner in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft
675
-
Abschreibung für eine Produktionshalle
674
-
Abzug von Fahrtkosten zur Kinderbetreuung
512
-
Berechnung der Zehn-Jahres-Frist bei sanierungsrechtlicher Genehmigung
472
-
Vorsteuerabzug bei Betriebsveranstaltungen
454
-
Sonderausgabenabzug für einbehaltene Kirchensteuer auf Kapitalerträge aus anderen Einkunftsarten
444
-
Anschrift in Rechnungen
429
-
Neue Grundsteuer B in Baden-Württemberg ist verfassungsmäßig
421
-
Teil 1 - Grundsätze
412
-
Verfassungsmäßigkeit des grundsteuerlichen Bewertungsrechts im Bundesmodell
20.12.2024
-
Gewerbesteuerliche Hinzurechnung von Werbeaufwendungen
19.12.2024
-
Alle am 18.12.2024 veröffentlichten Entscheidungen
19.12.2024
-
Zuordnung zum land- und forstwirtschaftlichen Vermögen
18.12.2024
-
Verluste im Rahmen eines Steuerstundungsmodells nach § 15b EStG
18.12.2024
-
Verurteilung zweier Angeklagter wegen Steuerhinterziehung durch Cum-Ex-Geschäfte
18.12.2024
-
Innerorganschaftliche Zinsaufwendungen für den Erwerb einer Beteiligung
18.12.2024
-
Minderung der Miete durch Zeichnung von Genossenschaftsanteilen
16.12.2024
-
Kosten im Zusammenhang mit der Auseinandersetzung einer Erbengemeinschaft
16.12.2024
-
Änderung des Gesellschafterbestands einer grundbesitzenden Personengesellschaft
16.12.2024