Vor 1.555 Teilnehmern aus Berufsstand, Politik, Richterschaft, Finanzverwaltung und Wissenschaft richtete der Präsident des Deutschen Steuerberaterverbands e.V. (DStV), StB/WP Harald Elster, in seiner Eröffnungsansprache das Wort wiederholt auch an den Gesetzgeber.
Anpassungen der Abgabenordnung an die EU-Datenschutzgrundverordnung
Kurz vor der Bundestagswahl seien beispielsweise im Schweinsgalopp grundlegende Anpassungen der Abgabenordnung an die EU-Datenschutzgrundverordnung durch den Deutschen Bundestag gejagt worden. Die Änderungen seien an das fachfremde Gesetzgebungsverfahren zur Änderung des Bundesversorgungsgesetzes gehängt worden. Die Praxis hätte somit keine Gelegenheit gehabt, zu den Neuerungen Stellung zu nehmen.
Anzeigepflicht für Steuergestaltungen
"Lassen Sie besser die Finger von der Anzeigepflicht für Steuergestaltungen!" appellierte Elster an die Mitglieder des neuen Deutschen Bundestags. Er reagierte damit auf die vielen Fragen, die trotz einjähriger Erörterungen von Bund und Ländern nach wie vor ungeklärt seien. Vielmehr mehrten sich die Unklarheiten, seitdem der Richtlinienentwurf der EU-Kommission für eine Meldepflicht von grenzüberschreitenden Steuergestaltungen auf dem Tisch liegt. Eine Anzeigepflicht dürfe es nur geben, wenn sie rechtssicher und in den Kanzleien vollziehbar ist. Auch die Verschwiegenheitspflicht des Beraters müsse gewährleistet bleiben.
Sicherung der Qualität der Steuerberatung
Zudem forderte Elster, dass die hohe Qualität der Steuerberatung auch auf europäischer Ebene sichergestellt wird. So schieße das aktuell vorgestellte Binnenmarktpaket, das die reglementierten Berufe, darunter auch die Steuerberatung und die Wirtschaftsprüfung, in den Fokus nimmt, deutlich über sein Ziel hinaus. Es sei falsch, so Elster weiter, den Binnenmarktgedanken durch die EU-Kommission so weit zu verabsolutieren, dass damit andere wichtige Gemeinwohlbelange ins Hintertreffen gelangen. Es müsse darauf geachtet werden, das hohe Qualitätsniveau bei den freiberuflichen Dienstleistungen aufrechtzuerhalten und die geordnete Steuerrechtspflege zu bewahren.
Steuerberater sind zugleich Gestalter des digitalen Wandels bei ihren Mandanten
Elster betonte in seiner Rede, dass Steuerberater und Wirtschaftsprüfer nicht allein Fachleute auf dem Gebiet des Steuerrechts seien. Mit der fortschreitenden Digitalisierung in den Steuerkanzleien böten sie zugleich auch ihren Mandanten in diesem Bereich einen zusätzlichen Nutzen, der in den kommenden Jahren immer wichtiger werde. In diesem Zusammenhang prognostizierte er, dass Steuerberater mit ihrer betriebswirtschaftlichen Expertise und ihrem digitalen Know-how immer stärker zu gefragten Unternehmenslotsen würden.
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