Schätzungen durch das Finanzgericht

Kürzlich hat der BFH Ausführungen zur Überprüfbarkeit von Schätzungen durch ein Finanzgericht gemacht.

In seinem Urteil vom 23.4.2015 (V R 32/14, BFH/NV 2015, 1106, HaufeIndex 8028749) hat er die klare Aussage getroffen, dass die Schätzung durch das Finanzgericht in vollem Umfang überprüft werden kann.

Auch ist die Finanzgerichtsbarkeit nicht an die Schätzmethode gebunden, die die Finanzverwaltung im jeweiligen Einzelfall eingesetzt hat. Mit dieser Entscheidung bestätigt der BFH seine bisherige Rechtsprechung (BFH, Urteil v. 17.10.2001, I R 102/00, BStBl. II 2004, 171).  Hingegen ist im Revisionsverfahren eine Überprüfung nur eingeschränkt zulässig (BFH, Beschluss v. 14.4.2015, I B 91/14, BFH/NV 2015, 1004, HaufeIndex 7941430).

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