Beratungsziel
Klären Sie im Vorfeld genau, was aus Sicht des Mandanten Beratungsziel und -inhalt sein soll und bis wann was zu erledigen ist.
Voraussetzungen
Prüfen Sie gründlich, ob in der Kanzlei die berufsrechtlichen Voraussetzungen vorliegen und ob das nötige Know-how und ausreichend freie Kapazität für das Mandat vorliegen. Im Zweifel muss die Kanzlei den Auftrag ablehnen.
Bestätigung
Bestätigen Sie den Auftrag schriftlich oder schließen Sie besser noch einen Beratungsvertrag ab, aus dem hervorgeht, was Gegenstand der Leistung ist und was nicht, und der die Pflichten der Beteiligten (Bereitstellung von Informationen, Mitarbeitern usw. zu bestimmten Zeitpunkten) festlegt.
Haftungssumme
Halten Sie im Vertrag die Haftungssumme als individuelles Verhandlungsergebnis fest.
Termine
Definieren Sie für die einzelnen Beratungsschritte "Meilenstein-Termine", an denen die jeweiligen Ergebnisse abgeliefert und abgenommen werden. Dabei ist auch die jeweilige Darstellungsart (Protokoll, Maßnahmenplan usw.) festzulegen.
Vertragsart
Prüfen Sie, ob im speziellen Fall ein Werkvertrag anstelle eines Dienstvertrags sinnvoll ist.
Nachbesserung
Halten Sie die Möglichkeit zur Nachbesserung im Vertrag fest.
Beendung
Vereinbaren Sie in jedem Fall klar, wann der Auftrag erledigt oder der Vertrag beendet ist. Die Kanzlei hat sonst die Verpflichtung zu einer unaufgeforderten Information des Mandanten bei veränderter Rechtslage auch über den konkreten Beratungsauftrag hinaus.