"Cum-Ex"-Geschäfte sind strafbar
Das hat das Bonner Landgericht am Mittwoch im bundesweit ersten Strafprozess um die umstrittenen Geschäfte entschieden, indem es die Angeklagten zu Haftstrafen auf Bewährung verurteilt hat. Durch "Cum-Ex" ist dem deutschen Staat ein Schaden in Milliardenhöhe entstanden. Bislang hatten Gerichte zwar bereits die Geschäfte als steuerrechtlich unzulässig eingestuft. Die Frage, ob sie auch strafbar sind, war bislang noch nicht gerichtlich geklärt.
Bewährungsstrafen für britische Aktienhändler
Die im Bonner Prozess angeklagten britischen Aktienhändler wurden wegen Mittäterschaft beziehungsweise Beihilfe zur Steuerhinterziehung in besonders schwerem Fall zu relativ milden Haftstrafen verurteilt, die zur Bewährung ausgesetzt werden - nämlich zu einem Jahr und 10 Monaten sowie zu einem Jahr. Damit entspricht das Gericht weitgehend den Anträgen der Staatsanwaltschaft. Außerdem muss der schwerer Bestrafte Steuerschulden von rund 14 Bio EUR zurückzahlen.
Die Privatbank M.M. Warburg, die in die Geschäfte involviert war, muss nach dem Willen des Gerichts als sogenannte Einziehungsbeteiligte im Prozess gut 176 Mio EUR Steuerschulden zahlen. Dass der Fall vor den BGH geht, gilt als wahrscheinlich.
Kapitalertragsteuer-Erstattung bei "Cum-Ex"-Geschäften
Bei "Cum-Ex"-Geschäften handelten Aktienhändler rund um den Dividendenstichtag Aktien mit ("cum") und ohne ("ex") Ausschüttungsanspruch zwischen mehreren Beteiligten hin und her. Am Ende war dem Fiskus nicht mehr klar, wem die Papiere gehörten. Finanzämter erstatteten Kapitalertragsteuern, die gar nicht gezahlt worden waren.
-
Sind Rechtsmittel gegen die neuen Grundsteuerwertbescheide ratsam?
6.922
-
Begünstigte Versicherungsverträge vor dem 1.1.2005 in Rentenform
3.601
-
Abgabefristen für die Steuererklärungen 2019 bis 2025
2.809
-
Pflege-Pauschbetrag für selbst Pflegende
1.758
-
Feststellung des Grades der Behinderung für zurückliegende Zeiträume
1.749
-
Anschaffungsnahe Herstellungskosten bei Gebäuden
1.521
-
Vorauszahlung von privaten Krankenversicherungsbeiträgen als Steuersparmodell
1.51022
-
Pflichtangaben für Kleinbetragsrechnungen
1.461
-
Umsatzsteuer 2024: Wichtige Änderungen im Überblick
1.219
-
Fallstricke bei der Erbschaftsteuerbefreiung des Familienheims
1.095
-
1. Zuwendungsnießbrauch an Grundstücken des Privatvermögens
21.11.2024
-
2. Vorbehaltsnießbrauch an Grundstücken des Privatvermögens
21.11.2024
-
3. Quotennießbrauch an Grundstücken des Privatvermögens und Nießbrauchsverzicht
21.11.2024
-
4. Nießbrauch an Grundstücken des Betriebsvermögens
21.11.2024
-
Ersatzzustellung durch Einlegen in den Briefkasten
14.11.2024
-
Steuerliche Besonderheiten und Vorteile der Immobilien-GmbH
13.11.2024
-
Selbstkontrahierungsverbot bei Umwandlung in Ein-Personen-GmbH
13.11.2024
-
Bekanntgabe bei widerrufener Steuerberatervollmacht
07.11.2024
-
Verzinsung bei rückwirkend beantragter Zusammenveranlagung
06.11.2024
-
Photovoltaik-Direktinvestments: Investitionsabzugsbetrag und Sonderabschreibungen
06.11.2024