Die Mehrwertsteuer ist 50 Jahre alt geworden
Haben Sie Ihren Christbaum auf einer Weihnachtstannen-Plantage auf dem platten Land erstanden? Das hätten Sie, zumindest steuerlich, günstiger haben können: 10,7 % an Mehrwertsteuer fallen hier an, im Baumarkt wären es nur 7 % gewesen und im Wald gar nur 5,5 %. Beim Pendant aus Plastik schlägt der Fiskus 19 % drauf.
Ablösung der "Allphasen-Brutto-Umsatzsteuer"
Dass ein solches Gesetzes-Geflecht entstehen würde, hätten sich die Finanzpolitiker Ende der 1960er Jahre wohl nicht träumen lassen. Schließlich sollte die neue Mehrwertsteuer eine Abgabe ersetzen, deren Name bereits auf ein wahres Ungetüm schließen lässt: Die "Allphasen-Brutto-Umsatzsteuer" fiel bei jedem einzelnen Verkaufsschritt innerhalb der Produktionskette an.
Das begünstigte die Großen und förderte so Firmen-Zusammenschlüsse und -übernahmen: "Ein Großkonzern, der alle Prozesse bei sich integriert hatte, musste diese Steuer nur einmal bezahlen. Wenn das Produkt hingegen mehrere Betriebe durchlief, musste jeder von ihnen die Steuer abführen", erklärt Historiker Marc Buggeln von der Humboldt-Universität in Berlin.
Die Kosten trägt der Verbraucher
Seit dem 1.1.1968 ist das anders. Heute zahlen Unternehmen und Händler einander zwar den Bruttopreis inklusive Mehrwertsteuer, bekommen diese aber größtenteils vom Staat erstattet (Vorsteuerabzug). Nur für die von ihm verursachte Wertsteigerung etwa durch Weiterverarbeitung muss jedes Unternehmen aufkommen. Zur Kasse gebeten wird am Ende der Verbraucher, an den die Unternehmen die Kosten weitergeben.
Das trifft vor allem Geringverdiener, weil diese einen höheren Teil ihres Einkommens für Konsum und damit für die Mehrwertsteuer ausgeben als Gutverdiener. "Wenn man vor allem die Bürgerinnen und Bürger, die untere und mittlere Einkommen beziehen, steuerlich entlasten will, sollte man nicht die Einkommensteuer senken, sondern die Mehrwertsteuer", folgert Ökonom Stefan Bach vom Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung (DIW), der gemeinsam mit Niklas Isaak verschiedene Szenarien durchgerechnet hat. Möglich sei dies, obwohl die EU Mindestsätze für die Umsatzsteuer vorgibt - wiederum inklusive historisch begründeten Ausnahmeregelungen in einzelnen EU-Staaten.
Gestrüpp an Abweichungen vom vollen Mehrwertsteuer-Satz
Anlass zur Kritik bietet auch das dichte Gestrüpp an Abweichungen vom vollen Mehrwertsteuer-Satz von 19 %. Rechnungshof-Präsident Kay Scheller kann darüber nur den Kopf schütteln. "Gänseleber, Froschschenkel, Trüffel ohne Essig: 7 %. Trüffel in Essig: 19 %", zählt er auf. "Das muss man ja mal erklären, und ich könnte es nicht." Endlich Zeit für eine Reform, meint deshalb auch der Rechnungsprüfer des Bundes.
Kampf gegen Steuerhinterziehung
Den Finanzpolitikern in Berlin und Brüssel bereiten indes eher die zahlreichen Möglichkeiten zum Betrug Kopfzerbrechen. Ein gängiger Trick: Händler stellen die Mehrwertsteuer zwar in Rechnung, führen sie aber nicht ab. Lieferanten aus Fernost gelingt es im Online-Handel, das Finanzamt zu umgehen. Oder Neuwagen werden als steuerlich günstigere Gebrauchtwagen verkauft. Finanzpolitiker in Berlin und in Brüssel mühen sich, solche Schlupflöcher zu stopfen.
Proteste bei der Umstellung
Einige Unruhe löste Deutschlands zweitwichtigste Steuer (nach Einkommens- und Vermögensabgaben) übrigens schon bei der Einführung aus. Verbraucherverbände beklagten "Preistreiberei", wie der "Spiegel" im Januar 1968 berichtete. "Manche haben die Preise gesteigert und das mit dem neuen System begründet", erzählt Historiker Buggeln. "Dabei hatte das damit gar nichts zu tun. Wenn es komplexe Veränderungen gibt, die Verbraucher nicht unbedingt verstehen, dann kann man immer sagen: Naja, das mussten wir jetzt deswegen machen." Doch das seien Anfangswehwehchen gewesen: "Innerhalb eines halben Jahres war es dann weitgehend geschafft." Von größeren Protesten danach sei nichts mehr bekannt.
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