DStV: Steuerabkommen mit Schweiz dient Rechtsfrieden
Was halten deutsche Steuerberater von dem geplanten Abkommen?
Seewald: Nach den uns vorliegenden Informationen gehen wir von einer pragmatischen Lösung aus, die dem deutschen Fiskus ohne großen Aufwand Milliarden einbringen wird. Auch dient sie dem Rechtsfrieden. Noch aber gibt es kein abschließendes Abkommen und keine Umsetzung in deutsches Recht. Im Rahmen einer endgültigen Lösung darf der ehrliche Steuerzahler aber nicht der "Dumme" sein. Die Vergangenheitsbesteuerung "schwarzer Konten" muss realistisch ausfallen. Bei einer zu starken Last können Anleger aber noch die strafbefreiende Selbstanzeige wählen.
Kritiker sprechen von einem "Ablasshandel" und monieren, dass viele Steuerbetrüger bei Nachzahlung günstiger wegkommen und dann auch noch anonym bleiben - anders als bei einer Selbstanzeige?
Seewald: Der Vorwurf der Ungerechtigkeit bei der Lösung für Altfälle mag stimmen. Die Abschlagszahlung für die Vergangenheit kann in der Tat "günstiger" sein als eine strafbefreiende Selbstanzeige - allein schon wegen der fälligen Hinterziehungszinsen von jährlich jeweils 6 Prozent. Andererseits sollen Kritiker auch einmal sagen, was sie denn besser hätten machen können. Beide Länder konnten nun mal nicht das für sie maximale Ergebnis herausholen. Die Regierungen in Berlin und Bern handelten lediglich zweckmäßig. Wichtig ist die Besteuerung künftiger Kapitalerträge von deutschen Bankkunden in der Schweiz, die ab 2013 mit gut 26,4 Prozent genauso hoch ausfällt wie die Ertragsbesteuerung in Deutschland. Damit ist eine flächendeckende Besteuerung in der Schweiz gesichert. Das ist enorm wichtig.
Was raten Sie deutschen Anlegern mit Schweizer Konten?
Seewald: Zunächst einmal - nicht alle Anleger in der Schweiz sind Steuerhinterzieher oder Kriminelle. Auch ist nicht jeder Kapitaltransfer aus rein steuerlichen Gründen erfolgt. Die Schweizer Banken haben auch Vorteile durch guten Service, und sie bieten eine gute Vermögensverwaltung. Wir raten nach wie vor denjenigen zur Selbstanzeige, die bisher Schwarzgeldkonten in der Schweiz haben. Denn bis Anfang 2013, wenn das neue Abkommen in Kraft treten soll, dauert es noch einige Zeit. Steuerfahnder dürften bis dahin sicher weitere Steuerdaten-CDs mit Angaben zu deutschen Bankkunden kaufen. Der sauberste Weg ist eine vernünftige Legalisierung. Zu pokern halte ich für äußerst riskant und moralisch verwerflich.
Sollten Ermittler am Kauf solcher Daten-CDs festhalten oder sollte Deutschland im Zuge des neuen Steuerabkommens ab 2013 verzichten?
Seewald: Ein Verzicht des Erwerbs weiterer Daten aus Schweizer Banken wäre zu begrüßen. Auch wenn Gerichte den Kauf dieser illegal beschafften Angaben prinzipiell genehmigt haben, bleibt immer ein fahler Beigeschmack. Der Deal - Besteuerung gegen Verzicht - ist insgesamt ein guter. Das dürfte auch die Wogen zwischen Deutschland und Schweiz wieder glätten. Wenn beide Seiten gesichtswahrend aus den Verhandlungen herauskommen, dann ist das gut.
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