Fall Hoeneß schreibt Rechtsgeschichte

Der Bundesvorsitzende der Deutschen Steuer-Gewerkschaft, Thomas Eigenthaler, erwartet eine Freiheitsstrafe für den FC-Bayern-Präsidenten Uli Hoeneß. "Nach allem, was man hört, haben wir es mit einem Fall schwerer Steuerhinterziehung zu tun, und dort gilt als Mindestfreiheitsstrafe ein halbes Jahr", sagte Eigenthaler in einem Interview der Nachrichtenagentur dpa. Die breite öffentliche Diskussion über den Fall könne für das Strafmaß eine Rolle spielen.
Frage: Welche Bedeutung messen Sie dem Prozess gegen Uli Hoeneß bei?
Antwort: Der Fall Hoeneß wird schon ein Stück Rechtsgeschichte schreiben, weil wir den Fall einer sogenannten verunglückten Selbstanzeige in einem prominenten Steuerfall haben. Verunglückt deshalb, weil - nach allem, was man weiß - Hoeneß sich zwar selbst angezeigt, unter Umständen aber nicht alles beim Finanzamt deklariert hat. Darum könnten die Voraussetzung für eine Selbstanzeige möglicherweise nicht erfüllt sein. Das heißt, er hat sich selbst vors Gericht gebracht und muss jetzt in einer öffentlichen Hauptverhandlung Rede und Antwort stehen, in der das Steuergeheimnis nicht gilt.
Frage: Warum ist das so etwas Besonderes?
Antwort: Weil die Sache, wenn die Selbstanzeige - wie im Fall Alice Schwarzer - wirksam ist, ja ein Ende hat und nicht vor Gericht öffentlich diskutiert werden muss. Die ganz spannende Frage wird im Fall Hoeneß sein, inwieweit man ihm trotz der verunglückten Selbstanzeige Strafmilderung gewähren kann. Normalerweise sagt der Bundesgerichtshof: Wer mehr als eine Million Euro Steuern hinterzieht, muss ins Gefängnis und kriegt keine Bewährungsstrafe mehr. Nach allem, was man liest, hat Hoeneß diese Summe übertroffen. Es droht also eigentlich Gefängnis ohne Bewährung. Vielleicht aber führt die Selbstanzeige - auch wenn sie verunglückt ist - doch dazu, dass er vielleicht um das Gefängnis herumkommt. Insofern werden auch viele Juristen auf diesen Prozess schauen.
Frage: Welches Zeichen würde ein solch mildes Urteil setzen?
Antwort: Der Bundesgerichtshof, der die Eine-Million-Regelung aufgestellt hat, hat natürlich auch ein Hintertürchen offen gelassen. Jeder Einzelfall muss noch einmal sorgfältig geprüft werden, und darauf werden natürlich die Verteidiger von Uli Hoeneß abheben. Das wird das Zentrum des Prozesses sein: Inwieweit wird man Uli Hoeneß nach den Regeln der Strafprozessordnung entgegenkommen können. Die entscheidende Marke sind zwei Jahre Gefängnis. Bis zu zwei Jahren Gefängnis kann man die Strafe zur Bewährung aussetzen, bei zwei Jahren und einem Tag geht das schon nicht mehr. Deshalb wird alle Welt darauf schauen: Sind es zwei Jahre oder mehr.
Frage: Was erwarten Sie denn?
Antwort: Eine Freiheitsstrafe erwarte ich auf alle Fälle - zur Bewährung ausgesetzt oder nicht. Nach allem, was man hört, haben wir es mit einem Fall schwerer Steuerhinterziehung zu tun, und dort gilt als Mindestfreiheitsstrafe ein halbes Jahr. Darum kommt man gar nicht herum. Die Höchststrafe beträgt sogar zehn Jahre Gefängnis.
Frage: Welche Rolle spielt es, dass der Fall bekanntgeworden ist und Uli Hoeneß öffentlichem Druck ausgesetzt wurde?
Antwort: Das Münchner Landgericht ist autonom in seiner Entscheidung und muss alle Umstände zugunsten und zulasten von Uli Hoeneß berücksichtigen. Ich kann mir vorstellen, dass auch die breite öffentliche Diskussion sicherlich ein Mosaikstein in der Straffindung sein wird.
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