Finanzamt pfändet flott ein falsches Konto

Die Überraschung war groß, der Schreck noch größer. Statt Geld auszugeben, zog der Bankautomat die EC-Karte einfach ein. Warum, das wusste der Kunde einer Freiburger Bank nicht. Am Kontostand konnte es jedenfalls nicht liegen, der war im Plus.
Dem gefoppten Bankkunden waren erst einmal die Hände gebunden. Es war Wochenende und bei seiner Bank niemand zu erreichen. An Bargeld zu kommen, daran war nicht zu denken.
April! April! Pfändung war ein Versehen
Als am darauffolgenden Montag ein Bankmitarbeiter zu erreichen war, stellte sich nach einiger Recherche auch der Grund für die Kontensperrung heraus. Die war vom Finanzamt veranlasst worden, weil Steuern nicht bezahlt worden waren. Erst nach einigem Hin und Her wurde klar, dass es sich um eine Verwechslung gehandelt hatte. Der Kontobesitzer hatte überhaupt keine Steuerschulden.
Pfändung ein Verwaltungsakt
Dass wegen Steuerschulden Konten gesperrt und EC-Karten eingezogen werden, ist keine Seltenheit und es ist legal. "Finanzämter haben die Möglichkeit, nach Maßgabe der Vorschriften der Abgabenordnung in Verbindung mit der Zivilprozessordnung Pfändungsmaßnahmen bei Konten des Schuldners vorzunehmen", bestätigt der Bundesverband Deutscher Banken.
- Verwaltungsakte, bei denen eine Geldleistung gefordert wird, können im Verwaltungswege vollstreckt werden (§ 249 Abs. 1 Abgabenordnung).
- Anders als bei einer Vollstreckung nach den Vorschriften des BGB ist dies möglich, ohne dass die Justiz eingeschaltet werden muss.
Grundsätzlich gilt: Das Finanzamt kann vollstrecken, wenn
- die geschuldete Leistung fällig ist,
- der Vollstreckungsschuldner durch Leistungsgebot zur Zahlung aufgefordert worden ist, was regelmäßig auf dem die Steuerschuld festsetzenden Steuerbescheid geschieht und
- seit dieser Aufforderung mindestens eine Woche verstrichen ist.
Pflichten der Bank bei Kontosperrung?
Für Betroffene wäre es natürlich sehr hilfreich, wenn sie über die bevorstehende Sperrung informiert würden. Doch diesen Anspruch gibt es nicht. "Die Bank informiert den Kontobesitzer, dass eine Pfändungsvereinbarung erlassen worden ist. Zu diesem Zeitpunkt ist das Konto jedoch bereits gesperrt", erklärt Friedrich Preußler vom Bundesverband der Verbraucherzentralen.
Würde der Betroffene vorab informiert, könnte er die Vollstreckung vereiteln, sprich sein Geld in Sicherheit bringen.
Was können Betroffene tun?
Grundsätzlich steht Betroffenen eine Vollstreckungsabwehrklage gemäß § 767 ZPO zu. Doch das dauert. Gegen den Einzug der EC-Karte, auch wenn sie ungerechtfertigt ist, ist also kurzfristig erst einmal kein Kraut gewachsen. Und auch ansonsten ist bei einer irrtümlichen Pfändung anscheinend nicht viel Trost zu erwarten.
Kleine Steuerschuld - große Wirkung
Diese Erfahrung musste ein Ehepaar aus Bayern machen. Statt des Kontos des Sohnes wurden drei EC-Karten des Ehepaares gesperrt, als diese gerade auf einem Italien-Urlaub waren. Es ging um ganze 103 Euro Steuerschulden.
Das Ehepaar musste sich von Urlaubsnachbarn Geld borgen, unzählige Telefonate führen und klapperte diverse Banken ab. Das Finanzamt bot lediglich eine Erstattung der Telefonkosten an, berichtete "Welt Online" (12.11.2008). Schadensersatz und Schmerzensgeld für die entgangene Erholung lehnte es dagegen ab.
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