Vorzeitiges Weihnachtsgeschenk: Weil der Sozialausgleich auch 2012 noch nicht durchgeführt wird, werden nun die monatlichen Meldungen der Arbeitgeber weitgehend ausgesetzt.

Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) beschert den Entgeltabrechnern eine gewaltige Entlastung. Weil der durchschnittliche Zusatzbeitrag für 2012 auf 0 EUR festgesetzt

Ursprünglich vorgesehenes Meldeverfahren ab 2012

Nach dem geplanten "Qualifizierten Meldedialog" hätten Arbeitgeber sowie alle anderen meldepflichtigen Stellen eine monatliche Entgeltmeldung (GKV-Monatsmeldung) zu übermitteln. Diese Meldung wäre in den Fällen zu erstellen, in denen der Arbeitnehmer neben dem Arbeitsentgelt aus der jeweiligen Beschäftigung weitere in der gesetzlichen Krankenversicherung beitragspflichtige Einnahmen erzielt, z.B. Mehrfachbeschäftigte und alle beschäftigten Rentenbezieher. Die Krankenkasse sollte wiederum mitteilen, ob ein Sozialausgleich durchzuführen und welches Berechnungsverfahren anzuwenden ist.