Grundlagen der Taxonomie


Grundlagen der Taxonomie

Die E-Bilanz ist nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz, der sog. Taxonomie, durch Datenfernübertragung zu übermitteln. Vereinfacht ausgedrückt handelt es sich bei der Taxonomie mit ihrem Gliederungsschema um eine Art Kontenrahmen.

Aus technischer Sicht geht die Taxonomie jedoch über einen reinen Kontenrahmen hinaus: Sie ist ein Datenschema für Jahresabschlussdaten anhand dessen die verschiedenartigen Positionen definiert und rechnerische Verknüpfungen zwischen einzelnen Positionen hergestellt werden. Die elektronische Übermittlung der Inhalte der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung erfolgt grundsätzlich nach der Kerntaxonomie, die Positionen für alle Unternehmen unabhängig von der Rechtsform beinhaltet. Für bestimmte Wirtschaftszweige wurden darüber hinaus spezielle Branchentaxonomien entwickelt. Dies sind Spezialtaxonomien für Banken und Versicherungen sowie Ergänzungstaxonomien für z. B. Verkehrsunternehmen, Pflegeeinrichtungen oder Krankenhäuser.

Die Taxonomien selbst unterteilen sich wiederum in zwei Module: Das Stammdaten-Modul (sog. "GCD-Modul") und das Jahresabschluss-Modul (sog. "GAAP-Modul").

Während das Stammdatenmodul der Übermittlung von Dokumentinformationen sowie Informationen zum Bericht und dem Unternehmen dient, werden mit dem Jahresabschluss-Modul die Berichtsbestandteile wie Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Kapitalflussrechnung, steuerliche Überleitungsrechnung etc. übermittelt.

Wichtig: Die Taxonomie wird regelmäßig auf notwendige Aktualisierungen geprüft und ggf. um Branchentaxonomien erweitert. Wird eine aktuellere Taxonomie veröffentlicht, muss diese unter Angabe des Versionsdatums verwendet werden. Mit jeder Version bleibt sichergestellt, dass eine Übermittlung auch für frühere Wirtschaftsjahre möglich ist. Eine Taxonomie ist grundsätzlich nur für ein Wirtschaftsjahr zu verwenden bzw. nur so lange, bis eine aktualisierte Taxonomie veröffentlicht wird. Für die Übermittlung der Inhalte der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung muss die jeweils für dieses Wirtschaftsjahr geltende Taxonomie verwendet werden. Es wird jedoch von der Finanzverwaltung nicht beanstandet, wenn diese Taxonomie auch für das Vorjahr verwendet wird.

Mit Schreiben vom 5.6.2012 (IV C 6 - S 2133-b/11/10016), hat das BMF das aktualisierte Datenschema der Taxonomien (Version 5.1) als amtlich vorgeschriebenen Datensatz nach § 5b EStG veröffentlicht. Die aktualisierten Taxonomien (Kern- und Branchentaxonomien) stehen auf der Website www.esteuer.de zur Ansicht und zum Download bereit. Die Taxonomien in der Version 5.1 sind grundsätzlich für die Bilanzen aller Wirtschaftsjahre, die nach dem 31.12.2012 beginnen, zu verwenden. Es wird nicht beanstandet, wenn diese auch für das vorangehende Wirtschaftsjahr 2012 oder 2012/2013 verwendet werden. Die Übermittlungsmöglichkeit mit der aktualisierten Taxonomie wird voraussichtlich ab November 2012 gegeben sein.

Für die Übermittlung des amtlich vorgeschriebenen Datensatzes hat die Finanzverwaltung den XBRL Standard (eXtensible Business Reporting Language) als Übermittlungsformat festgelegt (BMF, Schreiben v. 19.1.2010, IV C 6 - S 2133-b/0). XBRL ist eine frei verfügbare elektronische Sprache für den Austausch von Informationen von und über Unternehmen, insbesondere von Jahresabschlüssen. XBRL bietet einen Standard für die Erstellung, die Verbreitung bzw. Veröffentlichung, Auswertung und den Vergleich solcher Informationen und wird z. B. für den elektronischen Bundesanzeiger verwendet.

Die Übermittlung erfolgt authentifiziert über ELSTER anhand des Elster Rich Client ("ERiC"). Eine digitale Signatur ist nicht erforderlich.

Wichtig: Die zur Konvertierung in XBRL und Übertragung der Daten an den Elster Rich Client notwendige Software wird hingegen nicht von der Finanzverwaltung zur Verfügung gestellt, d.h., der Steuerpflichtige muss selbst dafür Sorge tragen, dass die technischen Voraussetzungen (Erwerb und Integration geeigneter Software) erfüllt sind.

Bei der elektronischen Übermittlung über ERiC erfolgt eine Datenvalidierung und Plausibilitätsprüfung noch auf Ebene des Unternehmens, d.h., vor Versendung des Datensatzes wird dieser zunächst auf Vollständigkeit geprüft. Schlagen Validierung oder Plausibilisierung durch ERiC fehl, werden die Datensätze zurückgewiesen und gelten als nicht übermittelt. In diesen Fällen wird ein entsprechender Hinweis über die nicht erfolgreiche Übermittlung ausgegeben und auf die aufgetretenen Fehler einzeln und im Klartext hingewiesen (vgl. E-Bilanz-FAQ, Rz. 9, Stand: 15.6.2012).

Mindestumfang der E-Bilanz

Abhängig von der Rechtsform sind folgende Berichtsbestandteile des Jahresabschluss-Moduls zwingend zu übermitteln:

  • Bilanz,

  • Gewinn- und Verlustrechnung,

  • Ergebnisverwendungsrechnung,

  • Kapitalkontenentwicklung für Personenhandelsgesellschaften und andere Mitunternehmerschaften,

  • steuerliche Gewinnermittlung (für Einzelunternehmen und Personengesellschaften),

  • Detailinformationen zu Positionen (Kontensalden zu einer Position).

Darüber hinaus gibt es in der Taxonomie noch weitere Berichtsbestandteile, für die jedoch keine Pflicht zur Übermittlung besteht. Diese können freiwillig elektronisch übermittelt werden.

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