Meldung der Arbeitgeber an die Minijob-Zentrale zur Befreiung von der Rentenversicherungspflicht
In ihrem aktuellen Newsletter gibt die Minijob-Zentrale nun Entwarnung und verlängert für betroffene Arbeitgeber die Frist zur Meldung der Befreiung bis zum 30.6.2014.
Gesetzlicher Hintergrund
Mit dem "Gesetz zu Änderungen im Bereich der geringfügigen Beschäftigung" vom 5.12.2012 (BGBl. I S. 2474) wurde mit Wirkung zum 1.1.2013
- die Arbeitsentgeltgrenze bei geringfügiger Beschäftigung auf 450 EUR angehoben und
- die bisherige Versicherungsfreiheit in der gesetzlichen Rentenversicherung (Opt-in) in eine Rentenversicherungspflicht mit Befreiungsmöglichkeit (Opt-out) umgewandelt.
Geringfügig beschäftigte Arbeitnehmer, die ihre Beschäftigung bereits vor dem 1.1.2013 aufgenommen haben und deren Vergütung auch weiterhin maximal 400 EUR beträgt, bleiben auch künftig rentenversicherungsfrei. Für neue Beschäftigungsverhältnisse sowie für Arbeitnehmer, deren monatliches Entgelt aufgrund der Neuregelung auf bis zu 450 EUR angehoben wurde, tritt hingegen die Rentenversicherungspflicht ein.
Die (Beibehaltung der) Versicherungsfreiheit setzt in diesen Fällen Folgendes voraus:
- den schriftlichen Antrag des Arbeitnehmers gegenüber dem Arbeitgeber auf Befreiung von der Rentenversicherungspflicht und
- die Meldung der gewünschten Befreiung durch den Arbeitgeber an die Einzugsstelle (spätestens innerhalb von sechs Wochen nach Zugang des Antrags)
Aktuelle Schwierigkeiten
Insbesondere in den "Aufstockungsfällen" - das heißt, das monatliche Entgelt wurde im Zuge der gesetzlichen Änderung auf bis zu 450 EUR angehoben - fehlt es gegenwärtig häufig an der Anzeige der gewünschten Befreiung durch den Arbeitgeber an die Einzugsstelle. Dies ist nicht zuletzt auf das frühe Inkrafttreten der Neuregelung und der damit verbundenen fehlenden Möglichkeit - beispielsweise im Rahmen von Schulungen -auf die gesetzlichen Änderungen hinzuweisen, zurückzuführen. Ohne entsprechende Meldung wird jedoch keine wirksame Befreiung von der Rentenversicherungspflicht erreicht. Die somit entstandenen Beiträge wurden nunmehr vielfach im Rahmen von Betriebsprüfungen nachgefordert.
Fristverlängerung für Arbeitgeber bis 30.6.2014
Mit ihrem Newsletter vom 18.3.2014 macht die Minijob-Zentrale diesem "Spuk" nun ein Ende. Demnach gilt: Lag dem Arbeitgeber im Monat der Entgelterhöhung ein Antrag des Arbeitnehmers auf Befreiung von der Rentenversicherungspflicht vor und wurde die gewünschte Befreiung bislang lediglich nicht der Minijob-Zentrale gemeldet, akzeptiert die Minijob-Zentrale ein Nachreichen der fehlenden Meldung bis zum 30.06.2014. In diesen Fällen ist der Minijob auch ohne Meldung an die Einzugsstelle von der Rentenversicherungspflicht befreit.
Beachten Sie: Fehlt es hingegen bereits am Befreiungsantrag des Arbeitnehmers gegenüber dem Arbeitgeber, besteht vom Tag der Entgelterhöhung bis zur Wirksamkeit der Befreiung Versicherungspflicht. Ausführlichere Hinweise hierzu nebst Beispiel entnehmen Sie bitte den Ausführungen des Newsletters der Minijob-Zentrale.
-
Abgabefristen für die Steuererklärungen 2019 bis 2025
4.464
-
Umsatzsteuer 2026: Wichtige Änderungen im Überblick
1.149
-
Begünstigte Versicherungsverträge vor dem 1.1.2005 in Rentenform
1.1082
-
Unterhaltsleistungen an über 25 Jahre alte studierende Kinder
83214
-
Neuregelung des häuslichen Arbeitszimmers und der Pauschalen ab VZ 2023
826
-
Pflichtangaben für Kleinbetragsrechnungen
739
-
Feststellung des Grades der Behinderung für zurückliegende Zeiträume
680
-
Anschaffungsnahe Herstellungskosten bei Gebäuden
631
-
Fallstricke bei der Erbschaftsteuerbefreiung des Familienheims
585
-
Behinderten-Pauschbetrag auch bei Pflegegrad 4 oder 5
580
-
Baden-Württemberg erstattet rechtswidrige Rückforderungen von Corona-Soforthilfen
01.04.2026
-
Verspätungszuschlag zur Feststellungserklärung
01.04.2026
-
Bekanntgabe von Verwaltungsakten
01.04.2026
-
Erklärungspflicht
01.04.2026
-
Einspruchs- und Klagebefugnis
01.04.2026
-
Hintergrund: MoPeG-Anpassungen
01.04.2026
-
Begünstigte Versicherungsverträge vor dem 1.1.2005 in Rentenform
30.03.20262
-
Verspätungszuschläge bei gesetzlich verlängerter Abgabefrist
27.03.2026
-
Seminar zur Immobilienverwaltung und steuerlichen Optimierung
26.03.2026
-
Beihilferechtliches Durchführungsverbot gibt keinen Anspruch auf Überbrückungshilfe
25.03.2026