Pensionsrückstellung nach dem BilMoG

Seit dem Bilanzrechtmodernisierungsgesetz (BilMoG) sieht das Handelsrecht erstmalig konkrete Angaben für die Bewertung von Pensionsrückstellungen vor. Dies bleibt nicht ohne Folgen für die Bilanzierungspraxis.

Bisher wurde bei Rückstellungen die steuerrechtliche Vorschrift auch in der handelsrechtlichen Bilanzierungspraxis angewandt. Seitdem § 253 Abs. 1 HGB als erste handelsrechtliche Vorschrift für die Bewertung von Rückstellungen eingeführt wurde, hat sich die Bewertung von Pensionsrückstellungen geändert.

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  • Einführung einer HGB-Vorschrift für Rückstellungen
  • Arten von Pensionsverpflichtungen
  • Bewertung der Pensionsrückstellung
  • Besonderheiten bei der Bewertung
  • Saldierungspflichten und Anhangangaben

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