Bisher wurde bei Rückstellungen die steuerrechtliche Vorschrift auch in der handelsrechtlichen Bilanzierungspraxis angewandt. Seitdem § 253 Abs. 1 HGB als erste handelsrechtliche Vorschrift für die Bewertung von Rückstellungen eingeführt wurde, hat sich die Bewertung von Pensionsrückstellungen geändert.
Lesen Sie mehr zu den Themen
- Einführung einer HGB-Vorschrift für Rückstellungen
- Arten von Pensionsverpflichtungen
- Bewertung der Pensionsrückstellung
- Besonderheiten bei der Bewertung
- Saldierungspflichten und Anhangangaben
im Top-Thema "Pensionsrückstellung nach dem BilMoG" auf unserem Schwesterportal haufe.de/finance.
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