SEPA-Übergangsfrist für Verbraucher endet am 1. Februar
Die gute alte Kontonummer und die deutsche Bankleitzahl sind in einigen Tagen endgültig Geschichte: Die Banken sind angewiesen, ab 1. Februar falsch ausgefüllte Überweisungsträger nicht mehr zu korrigieren, sondern zurückzugeben. Ob die Geschäftsbanken sich allerdings in der Praxis an diese strikte Regelung halten, wenn beispielsweise betagte Kunden auf alten Überweisungsträgern weiterhin Kontonummer und Bankleitzahl anstelle der IBAN (International Bank Account Number) eintragen, bleibt abzuwarten.
Laut Bundesbank-Vorstand Carl-Ludwig Thiele haben sich ohnehin die meisten Bürger längst an die 22 Zeichen lange IBAN gewöhnt. Trotzdem rechnet die Bundesbank damit, dass es mit Ende der Übergangsfrist vereinzelt zu Schwierigkeiten kommt, weil einige Kunden schlicht nicht wissen, dass die Übergangsfrist endet. Eine weitere Hürde – und ein Grund, warum einige Verbraucher immer noch Kontonummer und Bankleitzahl anstelle der IBAN verwenden –, ist aus Sicht der Bundesbank die Länge der IBAN und die damit verbundene schlechte Lesbarkeit. Unternehmen könnten ihren Kunden bei der Angabe der Kontodaten (auf Rechnungen, Website etc.) die Lesbarkeit erleichtern, indem sie die 22 Ziffern der IBAN in Blöcke unterteilen. "Das würde das Verfahren ganz schön vereinfachen", so Thiele.
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