Anforderung und Entgegennahme einer Daten-CD als Beginn der Außenprüfung
![Steuerdaten-CD: Beginn der Außenprüfung Steuerdaten-CD: Beginn der Außenprüfung](https://www.haufe.de/image/aa020984-240778-2.jpg?trafo=21x10&width=300&digest=IxieTa3MNHvGmjXZ6jOcW4i9lZXXn5qyCPAqZhFu-Dk%3D)
Beginn einer Außenprüfung
Der Beginn einer Außenprüfung setzt voraus, dass eine förmliche Prüfungsanordnung erlassen und eine - wenn auch nur stichprobenweise - tatsächliche Prüfungshandlung für die in der Prüfungsanordnung genannten Steuerarten und Besteuerungszeiträume vorgenommen wurden. Unter dem Begriff der "Außenprüfung" kann nicht jede, sondern nur eine sog. qualifizierte Ermittlungshandlung des Finanzamts verstanden werden, die für den Steuerpflichtigen erkennbar darauf gerichtet ist, den für die richtige Anwendung der Steuergesetze wesentlichen Sachverhalt zu ermitteln und zu überprüfen. Dabei muss es sich um Maßnahmen handeln, die für den Steuerpflichtigen i.S.d. §§ 193 ff. AO als Prüfungshandlung erkennbar sind und geeignet erscheinen, sein Vertrauen in den Ablauf der Verjährungsfrist zu beseitigen.
Handlungen zur Ermittlung des Steuerfalls
Eine Außenprüfung ist tatsächlich noch nicht begonnen, wenn der Prüfer erscheint und die Prüfungsanordnung übergibt, sondern erst dann, wenn er nach der Übergabe oder Übersendung der Prüfungsanordnung Handlungen zur Ermittlung des Steuerfalls vornimmt. Im Allgemeinen kann davon ausgegangen werden, dass die Handlungen, die der Prüfer am Prüfungsort vornimmt, solche zur Ermittlung des Steuerfalls sind und zwar auch dann, wenn sie nur auf die Vorlage von Aufzeichnungen, Büchern, Geschäftspapieren u.Ä. gerichtet sind.
Entgegennahme der Daten-CD reicht aus
Nach einer Entscheidung des Hessischen FG wurde mit einer angeordneten Außenprüfung begonnen, wenn der oder die Prüfer (im Urteilsfall im Steuerbüro) auf ihre entsprechende Aufforderung hin eine CD mit den gespeicherten Steuerdaten der Klägerin in Empfang genommen haben (Hessisches FG, Urteil v 19.1.2021, 8 K 1612/17, DStRE 2022 S. 73). Die Anforderung und Entgegennahme einer Daten-CD steht dem von der Rechtsprechung als qualifizierte Prüfungshandlung anerkannten Verlangen nach der Übergabe von Belegen und Unterlagen gleich.
Bei der Anforderung und Entgegennahme einer solchen CD handelt es sich um keine interne Maßnahme des Finanzamts; vielmehr ist sie ohne weiteres geeignet, das Vertrauen der Klägerin in den Ablauf der Verjährungsfrist zu beseitigen. Durch die Entgegennahme der Daten-CD wird der Ablauf der Festsetzungs- bzw. Feststellungsfrist gehemmt.
-
Sind Rechtsmittel gegen die neuen Grundsteuerwertbescheide ratsam?
21.474
-
Umsatzsteuer 2025: Wichtige Änderungen im Überblick
7.497
-
Begünstigte Versicherungsverträge vor dem 1.1.2005 in Rentenform
3.685
-
Abgabefristen für die Steuererklärungen 2019 bis 2025
3.576
-
Wann Rechtsbehelfe gegen die neuen Grundsteuerbescheide geboten sind
2.117
-
Pflichtangaben für Kleinbetragsrechnungen
1.952
-
Feststellung des Grades der Behinderung für zurückliegende Zeiträume
1.649
-
Pflege-Pauschbetrag für selbst Pflegende
1.434
-
Anschaffungsnahe Herstellungskosten bei Gebäuden
1.430
-
Fallstricke bei der Erbschaftsteuerbefreiung des Familienheims
1.252
-
Bilanzierungskonkurrenz bei mehreren Besitzunternehmen
13.02.2025
-
Praxis der Bewilligungsstellen in der Schlussabrechnung bei familiären Verflechtungen
12.02.2025
-
Zuordnung von Wirtschaftsgütern zum Anlage- oder Umlaufvermögen
06.02.2025
-
Versehentlich unterlassene Erklärung eines Steuerberaters in eigener Sache
30.01.2025
-
Wann Rechtsbehelfe gegen die neuen Grundsteuerbescheide geboten sind
29.01.2025
-
Grunderwerbsteuer bei Verkauf eines Waldgrundstücks mit Baumbestand
15.01.2025
-
Schwarzarbeit nimmt laut Studie zu
10.01.2025
-
Übertragung eines Unternehmens gegen wiederkehrende Leistungen
09.01.2025
-
Behinderten-Pauschbetrag auch bei Pflegegrad 4 oder 5
08.01.2025
-
Ab 2025 mehr Zeit für Einsprüche
02.01.2025