Telearbeitsplatz an Arbeitgeber vermieten
Der Vorteil für Arbeitgeber: Sie sparen Kosten für große Büroräume. Der Vorteil für Arbeitnehmer: Sie sparen Steuern - denn die Kosten für den Arbeitsraum sind absetzbar, erklärt die Vereinigte Lohnsteuerhilfe (VLH).
Die Miete müsse der Beschäftigte dann bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung als Einnahme erklären. Im Gegenzug könnten die Aufwendungen für das Zimmer als Werbungskosten bei den Vermietungseinkünften geltend machen. Eine Beschränkung wie beim häuslichen Arbeitszimmer gebe es nicht.
Befindet sich der Telearbeitsplatz im eigenen Haus, könnten etwa Erhaltungsaufwendungen und laufende Betriebskosten wie Grundsteuer, Hausversicherungen oder Strom anteilig geltend gemacht werden, erklären die Steuerexperten. Bei einem Telearbeitsplatz in einer Mietwohnung könnten die anteiligen Mietkosten inklusive Nebenkosten von der Steuer abgesetzt werden. Allerdings sollte der Arbeitnehmer beim Vermieter der Wohnung zunächst eine Genehmigung für die Untervermietung an den Arbeitgeber einholen.
-
Abgabefristen für die Steuererklärungen 2019 bis 2025
4.615
-
Begünstigte Versicherungsverträge vor dem 1.1.2005 in Rentenform
1.1132
-
Umsatzsteuer 2026: Wichtige Änderungen im Überblick
1.100
-
Unterhaltsleistungen an über 25 Jahre alte studierende Kinder
82814
-
Neuregelung des häuslichen Arbeitszimmers und der Pauschalen ab VZ 2023
821
-
Pflichtangaben für Kleinbetragsrechnungen
747
-
Feststellung des Grades der Behinderung für zurückliegende Zeiträume
683
-
Anschaffungsnahe Herstellungskosten bei Gebäuden
636
-
Fallstricke bei der Erbschaftsteuerbefreiung des Familienheims
592
-
Behinderten-Pauschbetrag auch bei Pflegegrad 4 oder 5
588
-
Baden-Württemberg erstattet rechtswidrige Rückforderungen von Corona-Soforthilfen
01.04.2026
-
Verspätungszuschlag zur Feststellungserklärung
01.04.2026
-
Bekanntgabe von Verwaltungsakten
01.04.2026
-
Erklärungspflicht
01.04.2026
-
Einspruchs- und Klagebefugnis
01.04.2026
-
Hintergrund: MoPeG-Anpassungen
01.04.2026
-
Begünstigte Versicherungsverträge vor dem 1.1.2005 in Rentenform
30.03.20262
-
Verspätungszuschläge bei gesetzlich verlängerter Abgabefrist
27.03.2026
-
Seminar zur Immobilienverwaltung und steuerlichen Optimierung
26.03.2026
-
Beihilferechtliches Durchführungsverbot gibt keinen Anspruch auf Überbrückungshilfe
25.03.2026