Weltweiter Austausch von Steuerdaten startet
Damit werden erstmals umfassend Daten über Konten von Ausländern bei ihren Banken mit deren Heimatländern ausgetauscht - beginnend mit Vorgängen für 2016. Von September 2018 an wollen dann - nach jetzigem Stand - insgesamt 102 Länder mitziehen.
Heimische Banken melden künftig automatisch ihrer Behörde - in Deutschland dem Bundeszentralamt für Steuern - Konten von Ausländern und damit verbundene Finanzdaten wie: Zinsen, Dividenden, Einnahmen aus bestimmten Versicherungsverträgen, Guthaben auf Konten sowie Erlöse aus der Veräußerung von Finanzvermögen.
Auch der deutsche Fiskus erhält so Informationen über Steuerzahler, die Geld im Ausland angelegt haben. Im Fokus steht nicht nur Privatvermögen. Auch Konten von Treuhändern, Trusts und Stiftungen, die "Reiche" gern zur Verschleierung ihrer Geschäfte nutzen, fallen darunter. Wichtige Finanzzentren ziehen zu Beginn ebenso mit wie einstige Steueroasen und Inselstaaten mit ihren unzähligen Briefkastenfirmen - etwa die Cayman-Inseln und Liechtenstein.
Gefahr der Umgehung durch "Wohnsitz-Zertifikate"
Aus Sicht von Markus Meinzer vom Netzwerk Steuergerechtigkeit wurde zwar einiges getan. Es gebe aber trotz der Reformen Schlupflöcher. So werde der automatische Informationsaustausch umgangen durch "Wohnsitz-Zertifikate", mit denen Schattenfinanzplätze Vermögende locken. Die könnten sich dort als ansässig melden und so den Datenaustausch aushebeln - Informationen zu Konten und Geldströmen würden an Schattenfinanzzentren gesendet statt an den richtigen Wohnsitz, sagt Meinzer: "Die 'fake residencies' sind eine weit verbreitete Masche." Und wer es sich leisten könne, werde immer wieder verschachtelte und komplexe Firmenkonstrukte einfädeln. Geht es nach Meinzer, sollten über Transparenzregister mehr Investoren und Hintermänner erfasst und diese auch öffentlich gemacht werden.
Statistiken werden nicht veröffentlicht
Es sei ein großes Problem, dass keine "robusten Aussagen»"über die Wirkung des Austauschs möglich seien: "Das, was tatsächlich geschehen wird ab dem 30. September, wird nicht einsehbar." Im Umsetzungsgesetz seien keinerlei Statistiken über das Ausmaß vorgesehen. Es seien allenfalls Bruchstücke aus der Verwaltung zu erwarten. "Es wird also nur ein lückenhaftes Bild bleiben", sagte Meinzer der Deutschen Presse-Agentur. "Deshalb wird die Frage, wie effektiv das System am Ende ist, solange offen bleiben, solange die Bundesregierung auf ein Gesetz zur Veröffentlichung jährlicher Statistiken verzichtet."
-
Begünstigte Versicherungsverträge vor dem 1.1.2005 in Rentenform
3.268
-
Sind Rechtsmittel gegen die neuen Grundsteuerwertbescheide ratsam?
3.235
-
Abgabefristen für die Steuererklärungen 2019 bis 2025
2.424
-
Pflege-Pauschbetrag für selbst Pflegende
1.714
-
Feststellung des Grades der Behinderung für zurückliegende Zeiträume
1.623
-
Anschaffungsnahe Herstellungskosten bei Gebäuden
1.363
-
Umsatzsteuer 2024: Wichtige Änderungen im Überblick
1.112
-
Pflichtangaben für Kleinbetragsrechnungen
1.057
-
Fallstricke bei der Erbschaftsteuerbefreiung des Familienheims
989
-
Schätzung des Arbeitslohns bei Handwerkerleistungen
924
-
Verbände und Kammern gegen nationale Anzeigepflicht
30.09.2024
-
Endspurt bei Corona-Schlussabrechnungen
27.09.2024
-
Ärztlich verordnete Nahrungsergänzungsmittel bei Krebserkrankung
26.09.2024
-
Zivilprozesskosten als außergewöhnliche Belastung
24.09.2024
-
Nachträglicher interner Versorgungsausgleich
18.09.2024
-
Abfärbewirkung bei Beteiligung an einer gewerblichen Mitunternehmerschaft
13.09.2024
-
Ermessensentscheidung beim Verspätungszuschlag
11.09.2024
-
Begünstigungstransfer bei der Erbschaftsteuer
09.09.2024
-
Erbschaftsteuer im internationalen Vergleich
04.09.2024
-
Erste Tätigkeitsstätte bei einem Rettungssanitäter
29.08.2024