Zu hohe Steuern für Rentner durch fehlerhafte Datenübermittlung
"Das Finanzamt berechnet auf den Zuschlag zur gesetzlichen Rente Steuern, obwohl der Grundrentenzuschlag rückwirkend ab dem 1.1.2021 steuerfrei ist", berichtet der Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine e.V. (BVL). Das Problem: Die Deutsche Rentenversicherung konnte die elektronischen Daten Anfang dieses Jahres noch nicht korrekt an das Finanzamt melden, weil die Steuerfreiheit erst Ende letzten Jahres mit dem Jahressteuergesetz 2022 beschlossen wurde.
Daten sollen korrigiert werden
Zwar wird die Rentenversicherung die falsch übermittelten Daten korrigieren, dennoch belastet es erstmal die Haushaltskasse der Menschen, die ohnehin wenig Rente haben. Damit den betroffenen Rentnern unter anderem auch bei weiteren Sozialleistungen, zum Beispiel dem Wohngeld, keine Nachteile entstehen, hat der BVL eine kurzfristige Klärung beim BMF eingefordert. Die Korrekturen der Rentenversicherung müssen nach Ansicht des BVL schnellstmöglich erfolgen.
Rentenbezugsmitteilung prüfen
Jährlich übermittelt die Rentenversicherung die erhaltene Bruttorente für das vergangene Jahr in einer Rentenbezugsmitteilung automatisch an das Finanzamt. Wer den Grundrentenzuschlag 2021 und/oder 2022 erhalten hat, sollte prüfen, ob in dem gemeldeten Rentenbetrag (Bruttojahresrente) fälschlicherweise auch der gezahlte Grundrentenzuschlag enthalten ist. Richtig ist die Rentenbezugsmitteilung, wenn der steuerfreie Zuschlag gesondert ausgewiesen wird. Erich Nöll, Geschäftsführer des BVL, empfiehlt, in der Steuererklärung ergänzende Angaben zu machen und darauf hinzuweisen, dass die Grundrentenzuschläge nicht zu versteuern sind.
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