Beispiel:
- Ehegatte A, festzusetzende Steuer 2012: 3.000 EUR.
- Ehegatte B, festzusetzende Steuer 2012: 2.000 EUR.
- Ausschließlich für Gesamtschuldner festgesetzte und entrichtete Vorauszahlungen: 6.000 EUR.
Abrechnung Ehegatte A | Abrechnung Ehegatte B | ||
Festzusetzende Steuer | 3.000 EUR | Festzusetzende Steuer | 2.000 EUR |
./. Vorauszahlungen | 3.500 EUR | ./. Vorauszahlungen | 2.500 EUR |
Erstattungsanspruch | -500 EUR | Erstattungsanspruch | -500 EUR |
Über die Zuordnung der gesamtschuldnerisch festgesetzten und entrichteten Vorauszahlungen ist erst nach Abzug der individuell zuzurechnenden Steuerabzugsbeträge und Vorauszahlungen (getrennt festgesetzte Vorauszahlungen oder mit Tilgungsbestimmung geleistet) zu entscheiden (BMF-Schreiben v. 31.1.13).
Beispiel
- Ehegatte A,festzusetzende Steuer 2012: 3.000 EUR.
- Ehegatte B, festzusetzende Steuer 2012: 2.000 EUR
- Steuerabzugsbeträge B: 1.000 EUR, ausschließlich für Gesamtschuldner.
- festgesetzte und entrichtete Vorauszahlungen 6.000 EUR.
Abrechnung Ehegatte A | Abrechnung Ehegatte B | ||
Festzusetzende Steuer | 2.000 EUR | ||
./, Steuerabzugsbeträge | 1.000 EUR | ||
Festzusetzende Steuer | 3.000 EUR | Zwischensumme | 1.000 EUR |
./. Vorauszahlungen | 4.000 EUR | ./. Vorauszahlungen | 2.000 EUR |
Erstattungsanspruch | -1.000 EUR | Erstattungsanspruch | -1.000 EUR |