Fachbeiträge & Kommentare zu 1%-Regelung

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Pkw-Überlassung an freie Mi... / 2.2.1 Der Auftraggeber trägt sämtliche Fahrzeugkosten

Trägt der Auftraggeber sämtliche Fahrzeugkosten und darf der freie Mitarbeiter das Fahrzeug auch privat nutzen, muss Letzterer den privaten Anteil versteuern. Genauer gesagt: Der freie Mitarbeiter hat eine Betriebseinnahme in Form einer Sachleistung, die er für private Zwecke nutzt (Entnahme). Praxis-Beispiel Grundfall Nutzungsüberlassung A gestattet seinem Handelsvertreter H,...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Pkw-Überlassung an freie Mi... / 2.2.2 Weiterberechnung sämtlicher Kosten an den freien Mitarbeiter

Eine Alternative könnte eine Vereinbarung zwischen A und H dergestalt sein, dass die Weiterberechnung sämtlicher Kfz-Kosten (einschließlich AfA) an den freien Mitarbeiter erfolgt. Diese Regelung setzt allerdings voraus, dass der Vorgang auch zahlungstechnisch abgewickelt wird. Ein Verzicht auf die Zahlung seitens des A ist m. E. nicht möglich.[1] A erzielt in Höhe der in Rech...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Homeoffice / 2 Besteuerung Dienstwagen

Der Arbeitgeber sollte auch in Bezug auf die Dienstwagenbesteuerung prüfen, ob es sinnvoll ist, dem Homeoffice-Mitarbeiter eine erste Tätigkeitsstätte zuzuordnen. Sofern keine erste Tätigkeitsstätte vorliegt, entfällt die Anwendung der 0,03-%-Regelung. Sofern eine erste Tätigkeitsstätte vorliegt, die aber nicht arbeitstäglich angefahren wird, kann der Arbeitnehmer anhand von ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Sachbezüge / 3 Dienstwagenbesteuerung

Die Berechnung des geldwerten Vorteils bei unentgeltlicher oder verbilligter Überlassung eines Dienstwagens [1] für private Zwecke beschränkt sich auf 2 Bewertungsverfahren: 1-%-Methode[2] oder Fahrtenbuch-Methode.[3]mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Sachbezüge / 1 Bewertungsmethoden

Sachbezüge und andere geldwerte Vorteile, die einem Arbeitnehmer aus dem Dienstverhältnis zufließen, gehören zum steuerpflichtigen Arbeitslohn, sofern sie nicht als Aufmerksamkeit bzw. Leistungen im ganz überwiegend betrieblichen Interesse oder laut ausdrücklicher Regelung steuerfrei bleiben. Solche Bezüge und Vorteile sind für die Einbehaltung der Lohnsteuer zu bewerten und...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Jahreswechsel 2023/2024: Lo... / 4.2 Listenpreisregelung bei Elektro- und Hybridfahrzeugen

Bei der 1-%-Regelung ist bei der privaten Nutzung eines betrieblichen Kraftfahrzeugs, das keine CO2-Emissionen hat[1] nur 1/4 der Bemessungsgrundlage (Bruttolistenpreis) anzusetzen.[2] Das gilt bislang jedoch nur, wenn der Bruttolistenpreis des Kraftfahrzeugs nicht mehr als 60 000 EUR beträgt. Zur Steigerung der Nachfrage und um die gestiegenen Anschaffungskosten abzubilden,...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 2. Privatnutzung von Firmenwagen

Rz. 49 Stand: EL 132 – ET: 12/2022 Eine vertraglich nicht geregelte private Nutzung des Firmenwagens durch den GesGf kann > Arbeitslohn oder vGA sein (BFH 225, 33 = BStBl 2012 II, 262; BFH 228, 354 = BStBl 2012 II, 266; BMF vom 03.04.2012, BStBl 2012 I, 478 unter I mwH). Besonders beim beherrschenden GesGf (> Rz 41) müssen die Einzelheiten der Überlassung eines Firmenwagens b...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Praxis-Beispiele: Pauschali... / 3 Dienstwagen, Privatnutzung

Sachverhalt Ein Arbeitnehmer erhält einen Dienstwagen, den er auch privat nutzen darf. Die Versteuerung soll nach der 1-%-Regelung erfolgen. Der Pkw wird vom Arbeitnehmer auch für die Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte genutzt. Die einfache Entfernung beträgt 30 km. Der inländische Brutto-Listenpreis zum Tag der Erstzulassung zzgl. werksseitig eingebauter S...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Praxis-Beispiele: Reisekost... / 9 Urlaub zwischen dienstlichen Terminen

Sachverhalt Ein Arbeitnehmer muss wegen Verkaufsverhandlungen zu mehreren Kunden in Bayern. Er verlässt montags um 7:00 Uhr seine Wohnung und besucht noch am selben Tag einen Kunden in Nürnberg. Am Abend übernachtet er in einem nahe gelegenen Hotel zum Preis von 90 EUR ohne Frühstück. Am Dienstag besucht er bis 15:00 Uhr einen Kunden in Erlangen. Statt sich danach auf die Heim...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Fahrräder im Betriebsvermög... / aa) Zurechnung

Für die Zurechnung eines Fahrrads zum Betriebs- oder Privatvermögen gelten die allgemeinen Grundsätze. Das Fahrrad ist entweder dem notwendigen BV (betriebliche Nutzung: größer als 50 %), dem gewillkürten BV (betriebliche Nutzung: zwischen 10 und 50 %) oder dem PV (betriebliche Nutzung: kleiner als 10 %) zuzuordnen. Bei Zurechnung zum BV stellen die Aufwendungen BA dar. BA sind d...mehr

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Liquidität: Verbesserung de... / 5.1 Regeln für den Umgang mit der Excel-Datei

Bei der Nutzung und dem Umgang mit der Excel-Datei sollten möglichst folgende allgemeine Regeln beachtet werden: In Feldern mit blauer Schrift können immer Eingaben vorgenommen werden. In Feldern mit roter Schrift sollte vor der Eingabe geprüft werden, ob der dort zu findende Vorschlagswert übernommen oder überschrieben werden soll. Hierin befinden sich häufig Formeln, die, be...mehr

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Urlaub: Urlaubsentgelt und ... / 1.1 Methode zur Berechnung des Urlaubsentgelts

Das BUrlG geht bei der Gewährung des Anspruchs auf Zahlung eines Urlaubsentgelts vom Prinzip der Erhaltung des Lebensstandards während des Urlaubszeitraums aus. Zur Konkretisierung dieses Lebensstandardprinzips hat sich der Gesetzgeber im Bundesurlaubsgesetz für die sog. Bezugsmethode (oder: Referenzprinzip) entschieden. Soweit keine anderslautenden tarifvertraglichen Regelu...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 8 ... / 10.2 Verfassungsmäßigkeit der 1-%-Regelung

Rz. 155 Im Ergebnis ist die 1-%-Regelung in § 8 Abs. 2 S. 2 EStG verfassungsgemäß. Im Hinblick auf das durch die Fahrtenbuchmethode eingeräumte Wahlrecht ("Escape-Klausel") beurteilt die bisherige Rspr. des BFH die Typisierungsregelung in § 6 Abs. 1 Nr. 4 S. 2 EStG als verfassungsrechtlich unbedenklich. Nach der Fahrtenbuchmethode wird der vom Arbeitgeber zugewandte Nutzungsv...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 8 ... / 10.6.3 Wahlrecht

Rz. 165aa Der Stpfl. kann zwischen der 1-%-Regel und dem Einzelnachweis je Fahrzeug frei wählen. Aus der Reihenfolge der S. 2 und 4 in § 8 Abs. 2 EStG kann nicht auf ein Vorrangverhältnis zugunsten der 1-%-Methode geschlossen werden.[1] Bei einer nur geringen privaten Nutzung und bei hohen Listenpreisen steigt der zu versteuernde Privatanteil von 12 % pro Kj. unverhältnismäß...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 8 ... / 10.3.2 Betriebliches Kfz

Rz. 157 Die Bewertung der privaten Nutzungsentnahme nach § 8 Abs. 2 S. 2 EStG richtet sich entweder nach der 1-%-Regelung oder gem. § 8 Abs. 2 S. 4 EStG nach der Fahrtenbuchmethode. Für die Ermittlung der Höhe des geldwerten Vorteils nach § 8 Abs. 2 S. 2 EStG ist es grundsätzlich – anders als für die Bewertung einer Nutzungsentnahme nach § 6 Abs. 1 Nr. 4 S. 2 EStG – unerhebl...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 8 ... / 10.1 Allgemeines und Rechtsentwicklung

Rz. 154 Überlässt der Arbeitgeber – oder aufgrund des Dienstverhältnisses ein Dritter (z. B. eine Leasinggesellschaft) – dem Arbeitnehmer "unentgeltlich" ein Kfz zur privaten Nutzung (sog. Firmenwagen), ist der dadurch gewährte geldwerte Vorteil als Arbeitslohn (Sachlohn) zu erfassen.[1] Nach § 8 Abs. 2 S. 1 EStG ist der Wert – vorbehaltlich von Abs. 2 S. 2–5 – mit dem üblic...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 8 ... / 10.3.1 Allgemeines

Rz. 156 Die 1-%-Methode ergibt sich aus der Verweisung in Abs. 2 S. 2 auf § 6 Abs. 1 Nr. 4 S. 2 EStG. Allerdings begründen weder § 8 Abs. 2 S. 2 EStG noch § 6 Abs. 1 Nr. 4 EStG einen eigenen steuerbaren Tatbestand[1], zumal dies bereits auf § 8 Abs. 1 (Rz. 10) und Abs. 3 EStG (Rz. 200) nicht zutrifft. Während es sich insoweit aus Sicht des Arbeitgebers weiterhin um abzugsfäh...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 8 ... / 10.3.4.1 Listenpreis

Rz. 158 § 8 Abs. 2 S. 2 EStG enthält eine Rechtsfolgenverweisung auf die 1-%-Methode in § 6 Abs. 1 Nr. 4 S. 2 EStG [1], erfordert somit zunächst die Existenz eines geldwerten Vorteils. Dementsprechend sind lediglich die Rechtsfolgen von § 6 Abs. 1 Nr. 4 EStG (Ansatz i. H. v. monatlich 1 % des auf 100 EUR abgerundeten Bruttolistenpreises) anzuwenden. Aus § 8 Abs. 2 EStG ergibt...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 8 ... / 10.4.1 Allgemeines

Rz. 159 Die Wahl der 1-%-Methode für die Bewertung der Privatnutzung hat zur Folge, dass auch der Wert für die Nutzung des Fahrzeugs für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte pauschaliert nach § 8 Abs. 2 S. 3 EStG anzusetzen ist.[1] Dies gilt allerdings nicht umgekehrt: Die (erlaubte) Nutzung für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte lässt keine...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 8 ... / 10.3.4.2 Vertragswidrige Privatnutzung

Rz. 158e Die 1-%-Methode ist bei (vertragswidriger) privater Kfz-Nutzung durch den Gesellschafter-Geschäftsführer einer Kapitalgesellschaft, die als vGA zu werten ist, auf Ebene der GmbH nicht anzuwenden (Rz. 134i). Die vGA ist auf der Ebene der Kapitalgesellschaft nach den tatsächlich entstandenen Kosten zuzüglich eines Gewinnaufschlags zu bewerten.[1] Beim Gesellschafter b...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 8 ... / 10.6.2 Ordnungsgemäßes Fahrtenbuch

Rz. 162a Der Stpfl. muss für die Anwendung von § 8 Abs. 2 S. 4 EStG ein ordnungsmäßiges Fahrtenbuch vorlegen, aus dem sich die beruflichen Fahrten, die Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte (sowie eventuell die Familienheimfahrten anlässlich einer doppelten Haushaltsführung) und die Privatfahrten ergeben. Erforderlich sind zudem grundsätzlich zeitnahe und laufe...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 8 ... / 10.3.3.1 Anscheinsbeweis

Rz. 157a Die Anwendung der 1-%-Regelung nach § 8 Abs. 2 S. 2 EStG setzt voraus, dass der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer einen Dienstwagen "zu privaten Fahrten" überlässt.[1] Rz. 157b Für die Einkünfte aus nichtselbstständiger Tätigkeit bzw. (wohl) allgemein für Überschusseinkunftsarten[2] reicht dem BFH bereits die private Nutzungsmöglichkeit, unabhängig davon, ob und in welche...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 8 ... / 10.3.4.4 Elektrofahrzeuge

Rz. 158i Die Privatnutzung von Elektrofahrzeugen hat der Gesetzgeber im besonderen Maße begünstigt, um die Anschaffung derartiger Fahrzeuge zu fördern. Bereits durch das AmtshilfeRLUmsG v. 26.6.2013[1] wurde § 6 Abs. 1 Nr. 4 S. 2 und 3 EStG um Sonderregelungen für Elektrofahrzeuge und extern aufladbare Hybridelektrofahrzeuge ab dem 1.1.2013 ergänzt. Die Regelung war zunächst...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 8 ... / 10.4.2.1 Rechtsprechung

Rz. 159b Die Ermittlung des Zuschlags für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte ist nach Auffassung des BFH nach Maßgabe einer Einzelbewertung der tatsächlichen Fahrten mit 0,002 % des Listenpreises je Entfernungskilometer möglich.[1] Die Rspr. widersprach mehrfach der bis zum 1.4.2011 vertretenen Verwaltungsauffassung[2], wonach nur ein Ansatz von 0,03 % je M...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 8 ... / 10.4.2.3 Folgerungen der Finanzverwaltung

Rz. 160a Grundsätzlich ist die Ermittlung des Zuschlags kalendermonatlich mit 0,03 % des Listenpreises für jeden Kilometer der Entfernung zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte vorzunehmen. Die Regelung beinhaltet bereits Urlaubs- oder Krankheitszeiten, in denen eine Nutzung nicht erfolgen kann. Das BMF erkennt jedoch die Möglichkeit zur Einzelbewertung der tatsächlich...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 8 ... / 10.7 Doppelte Haushaltsführung (Abs. 2 S. 5)

Rz. 165b Wird das überlassene Fahrzeug zu Familienheimfahrten im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung genutzt, ist der geldwerte Vorteil für jede Fahrt pauschaliert mit 0,002 % des Listenpreises für jeden Kilometer der Entfernung zwischen dem Beschäftigungsort und dem Ort des eigenen Hausstands anzusetzen, soweit nicht die Fahrtenbuchmethode gewählt wird (§ 8 Abs. 2 S. 5 ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 8 ... / 8.1 Grundsatz und Allgemeines

Rz. 134 § 8 Abs. 2 EStG dient der Gleichmäßigkeit der Besteuerung. Diejenigen Stpfl., denen Einnahmen nicht in Geld, sondern in geldwerten Gütern zufließen, sollen denjenigen gleichgestellt werden, die ihre Einnahmen unmittelbar in Geld beziehen. Es handelt sich insoweit um eine Bewertungsvorschrift für alle Einnahmen, die nicht in Geld bestehen. Bei der Bewertung der geldwe...mehr

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Erbschaftsteuer: Zugewinnge... / 2.1 Regelung des § 5 Abs. 1 ErbStG

2.1.1 Allgemeines Wird die Zugewinngemeinschaft dadurch beendet, dass ein Ehegatte verstirbt, und wird der Zugewinn nicht nach § 1371 Abs. 2 BGB ausgeglichen, bleibt eine nach der güterrechtlichen Lösung zu ermittelnde fiktive Ausgleichsforderung steuerfrei (§ 5 Abs. 1 ErbStG). Wichtig Anwendung auch auf eingetragene Lebenspartner Dies gilt auch für den eingetragenen Lebenspart...mehr

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Erbschaftsteuer: Zugewinnge... / 2.1.5 Anwendung auf eingetragene Lebenspartner

In den Erbschaftsteuerrichtlinien wird noch einmal darauf hingewiesen, dass die Regelungen für Ehegatten zum erbrechtlichen Zugewinnausgleich auch für eingetragene Lebenspartner gelten (vgl. R E 5.1 Abs. 7 ErbStR 2019).mehr

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Erbschaftsteuer: Zugewinnge... / 2.1.3 Ermittlung der erbschaftsteuerfreien Ausgleichsforderung

2.1.3.1 Berechnung des Anfangsvermögens Hierbei ist Anfangsvermögen das Vermögen, das einem Ehegatten – nach Abzug von Verbindlichkeiten – beim Eintritt des Güterstandes gehörte (R E 5.1 Abs. 3 Satz 1 ErbStR 2019). Ferner ist eine Indizierung des Anfangsvermögens vorzunehmen.[1] Dies bedeutet, dass die nominale Wertsteigerung des Anfangsvermögens aufgrund der ständigen Gelden...mehr

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Erbschaftsteuer: Zugewinnge... / 2.1.3.2 Berechnung des Endvermögens

Als Endvermögen ist das nach den zivilrechtlichen Vorschriften ermittelte Vermögen anzusetzen.mehr

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Erbschaftsteuer: Zugewinnge... / 2.1.3.4 Rückwirkende Vereinbarung der Zugewinngemeinschaft

Haben Ehegatten oder eingetragene Lebenspartner ihren bisherigen Güterstand (durch Ehevertrag oder Lebenspartnerschaftsvertrag) aufgehoben und rückwirkend den Güterstand der Zugewinngemeinschaft vereinbart, bestimmt § 5 Abs. 1 Satz 4 ErbStG, dass als Zeitpunkt des Eintritts des Güterstands der Tag des Vertragsschlusses gilt. Wichtig Keine rückwirkende Anerkennung Das Erbschaft...mehr

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Erbschaftsteuer: Zugewinnge... / 2.1.3.3 Abweichende ehevertragliche Vereinbarungen

Zivilrechtlich haben die Ehegatten bzw. eingetragenen Lebenspartner die Möglichkeit, auch von den Vorschriften nach §§ 1373 – 1383 BGB und § 1390 BGB abweichende güterrechtliche Vereinbarungen zu treffen. Erbschaftsteuerlich finden diese keine Berücksichtigung (§ 5 Abs. 1 Satz 2 ErbStG). Im Einzelnen kann das folgende ehevertragliche Vereinbarungen betreffen: Die Ehegatten neh...mehr

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Erbschaftsteuer: Zugewinnge... / 2.1.2 Anwendungsbereich des § 5 Abs. 1 ErbStG

Die Vorschrift des § 5 Abs. 1 ErbStG findet Anwendung, wenn der Güterstand der Zugewinngemeinschaft durch den Tod eines Ehegatten bzw. eingetragenen Lebenspartners beendet wird. Im Einzelnen kommen hier folgende Möglichkeiten in Betracht:[1] Der überlebende Ehegatte bzw. eingetragene Lebenspartner wird gesetzlicher Erbe. Der überlebende Ehegatte bzw. eingetragene Lebenspartner...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Erbschaftsteuer: Zugewinnge... / 2.1.1 Allgemeines

Wird die Zugewinngemeinschaft dadurch beendet, dass ein Ehegatte verstirbt, und wird der Zugewinn nicht nach § 1371 Abs. 2 BGB ausgeglichen, bleibt eine nach der güterrechtlichen Lösung zu ermittelnde fiktive Ausgleichsforderung steuerfrei (§ 5 Abs. 1 ErbStG). Wichtig Anwendung auch auf eingetragene Lebenspartner Dies gilt auch für den eingetragenen Lebenspartner. Ungeklärt is...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Erbschaftsteuer: Zugewinnge... / 2.1.3.1 Berechnung des Anfangsvermögens

Hierbei ist Anfangsvermögen das Vermögen, das einem Ehegatten – nach Abzug von Verbindlichkeiten – beim Eintritt des Güterstandes gehörte (R E 5.1 Abs. 3 Satz 1 ErbStR 2019). Ferner ist eine Indizierung des Anfangsvermögens vorzunehmen.[1] Dies bedeutet, dass die nominale Wertsteigerung des Anfangsvermögens aufgrund der ständigen Geldentwertung keinen Zugewinn darstellt. Inf...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Erbschaftsteuer: Zugewinnge... / 2.1.4 Berücksichtigung von Hinterbliebenenbezügen

Hat der überlebende Ehegatte Anspruch auf steuerpflichtige Hinterbliebenenbezüge, unterliegen diese der Erbschaftsteuer nach § 3 Abs. 1 Nr. 4 ErbStG. Nach Ansicht des BFH[1] und der Finanzverwaltung[2] sind die Hinterbliebenenbezüge (mit dem nach § 14 BewG ermittelten Kapitalwert) dem Endvermögen des verstorbenen Ehegatten hinzuzurechnen. Damit tritt eine Erhöhung der steuer...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Erbschaftsteuer: Zugewinnge... / 2.1.3.5 Umrechnung der fiktiven Ausgleichsforderung nach § 5 Abs. 1 Satz 5 ErbStG

a) Rechtslage bis Inkrafttreten des Jahressteuergesetzes 2020 Weichen die Verkehrswerte von den Steuerwerten ab, ist nur der Teil der Ausgleichsforderung steuerfrei, welcher dem Verhältnis des Steuerwerts des Endvermögens zum Verkehrswert des Endvermögens entspricht (§ 5 Abs. 1 Satz 5 ErbStG). Diese Vorschrift ist in 2009 trotz Anhebung der Steuerwerte beibehalten worden. Es s...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 02/2024, Parteikosten f... / IV. Bedeutung für die Praxis

1. Regelung des § 91 Abs. 1 S. 2, 1. Hs. ZPO Nimmt eine Partei in einem gerichtlichen Verfahren an einem Termin teil, so kann sie bei einer entsprechenden Kostenentscheidung nach 91 Abs. 1 S. 2, 1. Hs. ZPO vom Gegner Ersatz ihrer hierzu getätigten Aufwendungen verlangten. 2. Wahrnehmung eines Termins a) Gerichtlicher Termin Eindeutig ist die Lage, wenn die Partei an einem gerich...mehr

Beitrag aus Steuer Office Premium
Reisekostenerstattung durch... / 2.2.1 Aufsuchen des Betriebs mit gewisser Nachhaltigkeit

Abweichend von dem Richtlinientext zur Abgrenzung der regelmäßigen Arbeitsstätte ergibt sich durch die geänderte Rechtsprechung, dass Art, Umfang und Inhalt der Tätigkeit am Betriebssitz zu prüfen sind, durch die allein eine regelmäßige Arbeitsstätte begründet werden kann. Der BFH hat den Begriff der regelmäßigen Arbeitsstätte wieder an seine frühere Definition geknüpft, die sic...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Nutzungsentgelte für Dienst... / 9 Zusammenfassung

Ersetzt der Arbeitgeber insbesondere Außendienstmitarbeitern die Kosten für eine Garage, damit dort der Firmenwagen untergestellt und ggf. auch Werkzeuge oder Ware gelagert werden können, stellen diese sog. Garagengelder regelmäßig keinen Arbeitslohn dar, der dem Lohnsteuerabzug unterliegt. Zahlungen des Arbeitgebers für die mietweise Überlassung der eigenen Garage des Arbeit...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Bilanzierung von Finanzinst... / 2.1 Regelung der Zeitwertbewertung

Pflicht für Banken Kreditinstitute und Finanzdienstleistungsunternehmen ("Banken") sind gem. § 340e Abs. 3 HGB dazu verpflichtet, Finanzinstrumente des Handelsbestands zum beizulegenden Zeitwert abzüglich eines Risikoabschlags zu bewerten. Handelsbestand In § 1a Abs. 1 KWG werden die Positionen des bankaufsichtsrechtlichen Handelsbuches definiert. Grundsätzlich kann von einer ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ga) Geldwerter Vorteil wird durch 1 %-Methode ermittelt

Rn. 1770o Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Wird der geldwerte Vorteil durch die sog 1 %-Methode ermittelt (s R 8.1 Abs 9 Nr 1 LStR 2023), ist die elektrische Aufladung beim ArbG bereits abgegolten, dh, § 3 Nr 46 EStG wirkt sich dort nicht aus (BMF vom 29.09.2020, BStBl I 2020, 972 Tz 12).mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitsverträge mit Jahresa... / 1.1 Regelung der Arbeitszeit

In einerVereinbarung zum Jahresarbeitszeitvertrag ist eine Regelung zum Umfang der Arbeitszeit unerlässlich. Ist kein bestimmter Arbeitszeitumfang festgelegt, so gilt für auf Abruf beschäftigte Arbeitnehmer eine Wochenarbeitszeit von 20 Stunden als vereinbart.[1] Ist der Arbeitszeitbedarf unregelmäßig, kann auch vereinbart werden, dass der Arbeitnehmer ein bestimmtes Arbeits...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Praxis-Beispiele: Abwälzung... / 5 Dienstwagen (Privatnutzung)

Sachverhalt Ein Arbeitnehmer erhält einen Dienstwagen, den er auch privat nutzen darf. Die Bewertung soll nach der 1-%-Regelung erfolgen. Er nutzt den Pkw auch für die Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte. Die einfache Entfernung beträgt 30 Kilometer, der Arbeitnehmer fährt an 5 Tagen in der Woche zur Arbeit. Der inländische Listenpreis zum Tag der Erstzulass...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Praxis-Beispiele: Dienstwag... / 8 Laden von E-Dienstwagen

Sachverhalt Der Arbeitnehmer fährt ein Elektrofahrzeug als Dienstwagen, welches er auch privat nutzen darf. Der Arbeitgeber gibt ihm die Möglichkeit, das Fahrzeug kostenlos auf dem Firmenparkplatz an einer betriebseigenen Ladestation aufzuladen. Der Arbeitgeber zahlt dem Arbeitnehmer außerdem einen pauschalen Auslagenersatz für das Aufladen zuhause. Wie ist der geldwerte Vort...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Einzelne Vertragsklauseln / 1. Dienstwagenüberlassung auch zur privaten Nutzung

Rz. 80 Ist der Dienstwagen auch zur privaten Nutzung überlassen, so stellt diese Möglichkeit der Privatnutzung des Dienstwagens einen Teil der arbeitsvertraglichen Vergütung dar. Die Überlassung auch zur Privatnutzung stellt einen geldwerten Vorteil und Sachbezug dar.[153] Der auch privat zu nutzende Dienstwagen ist damit die heute wohl geläufigste Form der Naturalvergütung....mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / l) Weiterer einkommensteuerlicher Hinweis

Rn. 1695 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Für die 1 %-Methode zur privaten Kfz-Nutzung ist der Preis für ein werkseitig eingebautes Navigationssystem in den inländischen Bruttolistenpreis einzubeziehen und nicht herauszurechnen (BFH BStBl II 2005, 563). Rn. 1696 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 vorläufig freimehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Praxis-Beispiele: Dienstwag... / 2 Besteuerung eines "reinen" E-Dienstwagens

Sachverhalt Eine Arbeitnehmerin erhält von ihrem Arbeitgeber zum 1.4. ein Elektrofahrzeug mit einem Bruttolistenpreis von 59.500 EUR zur privaten Nutzung. Sie darf das Auto privat sowie für die Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte (einfache Entfernung: 10 km) nutzen. Wie errechnet sich der geldwerte Vorteil? Ergebnis Da der Bruttolistenpreis unter 60.000 EUR lie...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Praxis-Beispiele: Dienstwag... / 5 Familienheimfahrten

Sachverhalt Ein Mitarbeiter wird ab 1.5. in die Zweigniederlassung nach München versetzt. Seine Familienwohnung in Stuttgart behält er bei. Montags fährt er mit dem ihm überlassenen extern aufladbaren Hybridelektro-Dienstfahrzeug nach München, wo er unter der Woche ein Zimmer hat. Freitags fährt er nach Stuttgart zurück (einfache Entfernung 200 km). Der Dienstwagen wird auch...mehr