Fachbeiträge & Kommentare zu Abgabenordnung

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / I. Gegenstand der Beratungs- und Auskunftsverpflichtung nach Abs. 1

1. Umfang der Beratungsverpflichtung Tz. 3 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Im Rahmen ihrer Fürsorgepflicht soll die Finanzbehörde die Abgabe von Erklärungen, die Stellung von Anträgen oder die Berichtigung von Erklärungen oder Anträgen anregen, die offensichtlich nur versehentlich oder aus Unkenntnis unterblieben oder unrichtig abgegeben oder gestellt worden sind (§ 89 Abs. 1...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / Schrifttum

Seer/Drüen, Zur Rückforderung von Steuererstattungen oder -vergütungen vom Sicherungszessionar nach § 37 II AO, NJW 1999, 265.mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / B. Verfügungsberechtigte

Tz. 2 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die grundsätzliche Gleichstellung mit den in § 34 Abs. 1 AO genannten gesetzlichen Vertretern betrifft jeden, der als Verfügungsberechtigter im eigenen oder fremden Namen auftritt. I. Begriff Tz. 3 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Der Begriff des Verfügungsberechtigten knüpft an den dem bürgerlichen Recht entnommenen Begriff der Verfügung a...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / II. Die Einzelmerkmale des Steuerbegriffs

1. Geldleistung Tz. 7 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Geldleistungen sind auf Zahlung von Geldbeträgen gerichtete Leistungen. Die geschuldete Leistung aus dem Steuerschuldverhältnis wird durch einen Geldbetrag konkretisiert (§ 224 AO). Naturalleistungen, Dienste, Sachlieferungen stellen daher keine Steuern dar. Hand- und Spanndienstpflichten, eine allgemein auferlegte Feuerwe...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / C. Verletzung der Zuständigkeitsregelung

Tz. 4 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Wegen der Folgen der Verletzung der Zuständigkeitsregelung s. § 17 AO Rz. 4.mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / B. Amtsträger

Tz. 2 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 7 AO unterscheidet drei Gruppen von Amtsträgern. I. Beamte oder Richter (§ 7 Nr. 1 AO) Tz. 3 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Amtsträger ist jeder Beamte oder Richter nach deutschem Recht, ohne dass es auf die beamten- oder richterrechtliche Art der Anstellung (Probe, Widerruf, Lebenszeit) ankommt; bei unwirksamer Berufung kann § 7 Nr. 3 ...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / j) Verwaltungsakte

Tz. 59 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Ein Verwaltungsakt, der erlassen, aufgehoben oder geändert wird, kann auch ohne Grundlagenbescheid zu sein, steuerliche Rückwirkung entfalten. Das ist der Fall, wenn der Verwaltungsakt unmittel- oder mittelbar Einfluss auf die Tatbestandsverwirklichung eines Steuergesetzes nimmt.mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / III. Gegenstand der einheitlichen und gesonderten Feststellung

1. Allgemeines Tz. 12 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Gegenstand des Feststellungsbescheids sind die im Rahmen einer Personengesellschaft gemeinschaftlich erzielten und in der Person der Gesellschafter einkommensteuer- und körperschaftsteuerpflichtigen Einkünfte und die mit ihrer Erzielung in Zusammenhang stehenden Besteuerungsgrundlagen, die deshalb einheitlich abschließend ...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / Schrifttum

Kock, Der Gegenstand der Steueraufsicht nach § 209 AO, DStR 1996, 1676.mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / G. Nebenbestimmung

Tz. 34 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Nebenbestimmungen zu Verwaltungsakten ergänzen deren Hauptinhalt. Sie sind nur in den vom Gesetz ausdrücklich erwähnten Fällen zulässig (s. § 120 AO). Dabei kommen Bedingungen, Befristungen, Auflagen sowie Widerrufs-, Ergänzungs- oder Änderungsvorbehalte in Betracht.mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / Schrifttum

Ritzer, Beschwer bei unrichtiger Bilanzierung, BB 1976, 1022; Rader, Zur Beschwer bei außergerichtlichen Rechtsbehelfen gegen körperschaftsteuerliche Nullbescheide nach Inkrafttreten des KStG 1977, BB 1977, 1141; Brox, Die Beschwer als Rechtsmittelvoraussetzung, ZZP 1981, 369; Halaczinsky/Volquardsen, Rechtsbehelfsbefugnis in Erbschaft- und Schenkungssteuerangelegenheiten, ErbS...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / Schrifttum

Bartone, Der Rechtsweg zu den Finanzgerichten, AO-StB 2008, 55; Gärditz, Die Rechtswegspaltung in öffentlich-rechtlichen Streitigkeiten nichtverfassungsrechtlicher Art, Verw 43 (2010), 309; Schmittmann, Ansprüche des Insolvenzverwalters gegen die Finanzverwaltung aus dem Informationsfreiheitsrecht, NZI 2012, 633.mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / C. Der Schutzbereich des Steuergeheimnisses

Tz. 8 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 30 Abs. 2 AO sagt im Einzelnen, was das Gesetz dem Steuergeheimnis unterstellt, wie weit dessen Umfang reicht und wodurch es verletzt wird. Die Norm wird im Wesentlichen lediglich redaktionell angepasst, vgl. BT-Drs. 18/12611, 80. I. Die geschützten Verhältnisse und Geheimnisse Tz. 9 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Geschützt sind die Ver...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / II. Voraussetzungen

Tz. 4 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Eine Bekanntgabe nach § 122 Abs. 1 AO liegt vor, wenn der Verwaltungsakt gesteuert von dem Willen der Behörde dem richtigen Adressaten zugeht. 1. Bekanntgabewille Tz. 5 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Erforderlich ist, dass ein Amtsträger der Behörde den Willen zur Bekanntgabe hat. Der Bekanntgabewille muss sich auf das "ob" und "wie" der ...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / IV. Bindungswirkung

1. Rechtsgrundlage Tz. 20 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Der BFH hat klargestellt, dass die verbindliche Zusage Verwaltungsaktqualität besitzt (BFH v. 30.04.2009, VI R 54/07, BStBl II 2010, 996; BFH v. 29.02.2012, IX R 11/11, BStBl II 2012, 651; BFH v. 16.05.2013, V R 23/12, BStBl II 2014, 325; BFH v. 14.07.2015, VIII R 72/13, – juris; ebenso AEAO zu § 89, Nr. 3.5.5). Es ste...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / Schrifttum

Klein, Rechtsnachfolge im Steuerrecht, NWB Fach 2, 7869; Lohmeyer, Anfechtungsbefugnis des Rechtsnachfolgers, ZFK 1998, 113; Gersch, Einspruchsbefugnis des Rechtsnachfolgers, AO-StB 2002, 282.mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / II. Tatbestand

1. Grundlagenbescheid Tz. 4 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Der Erlass bzw. die Anpassung eines Steuerbescheids knüpft an den Erlass, die Aufhebung oder Änderung eines Grundlagenbescheids an, dem Bindungswirkung für diesen Steuerbescheid zukommt. Der Gesetzestext verweist zum Begriff des Grundlagenbescheides auf die Legaldefinition des § 171 Abs. 10 AO. Grundlagenbescheide si...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / III. Rechtsfolge

1. Erlass, Aufhebung oder Änderung des Folgebescheids a) Folgebescheid Tz. 10 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 175 Abs. 1 Satz 1 AO erwähnt zwar allein den Steuerbescheid als Folgebescheid, nach dem Zweck der Norm sind jedoch auch andere Folgebescheide als der Steuerbescheid zu korrigieren, so etwa Feststellungsbescheide (§ 181 Abs. 1 Satz 1 AO), Steuermessbescheide (§ 184 Ab...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / V. Höhe der Zinsen

Tz. 12 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Höhe der Zinsen richtet sich nach § 238 AO. Die Zinsen sind für jeden die Zinspflicht auflösenden Anspruch gesondert zu berechnen.mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / A. Bedeutung der Vorschrift

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Vorschrift knüpft an vollstreckungsrechtliche Besonderheiten des Gesetzes über Rechte an Luftfahrzeugen an (LuftFzgG; v. 26.02.1959, BGBl I 1959, 57, zuletzt geändert am 31.08.2015, BGBl I 2015, 1474) und betrifft allein die Vollstreckung in Ersatzteile. Wegen der Vollstreckung in das Luftfahrzeug selbst s. § 322 AO.mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / A. Bedeutung der Vorschrift

Rz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 297 AO bildet das Gegenstück zu § 813a ZPO (bis 31.12.2012). S. Abschn. 40 VollstrA.mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / D. Kostenerstattung

Tz. 10 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Eine Kostenerstattung für Auslagen des zur Vorlage Verpflichteten kommt unter den Voraussetzungen des § 107 AO in Betracht.mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / Schrifttum

Kock, Die Sicherstellung im Aufsichtswege nach § 215 AO, ZfZ 1997, 222.mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / Schrifttum

Dißars, Aufbewahrungspflichten bei Überschusseinkünften nach § 147a AO, BB 2010, 2085; Dißars, Neue Aufbewahrungspflichten und weitere Verschärfungen der Rechtslage bei Beteiligungen an Drittstaat-Gesellschaften, BB 2017, 2015.mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / V. Gebührenpflicht der verbindlichen Auskunft

1. Gegenstand der Gebührenpflicht Tz. 26 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Für verbindliche Auskünfte i. S. des § 89 Abs. 2 AO sehen § 89 Abs. 3 bis 7 AO eine Gebührenregelung vor. Die Einführung einer Gebührenpflicht beruht auf der Befürchtung der Bundesländer, dass die Finanzämter durch die gesetzliche Einführung der verbindlichen Auskunft in erheblichem Maße zusätzlich belas...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 1. Zugunsten

Tz. 30 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Fehlerhaftigkeit der Steuerfestsetzung wirkt sich zugunsten des Stpfl. aus, wenn der Regelungsgehalt der Bescheide insgesamt zu einer niedrigeren Steuer führt (s. Rz. 17).mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / G. Inkrafttreten

Tz. 30 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 138b Abs. 2 AO ist erstmalig auf Sachverhalte anzuwenden, die nach dem 01.01.2018 verwirklicht werden (Art. 97 § 32 Abs. 1 EGAO).mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 3. Einzelfälle

a) Laufend veranlagte Steuern Tz. 39 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Bei laufend veranlagten Steuern – wie der ESt – sind die aufgrund des Eintritts neuer Ereignisse materiellrechtlich erforderlichen steuerlichen Anpassungen regelmäßig nicht rückwirkend, sondern in dem Besteuerungszeitraum vorzunehmen, in dem sich der maßgebende Sachverhalt ändert. So hebt nach dem in § 11 ES...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / V. Rechtsbehelf

Tz. 30 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Gegen die Zurückweisung steht sowohl dem Zurückgewiesenen als auch dem Beteiligten der Einspruch zu. Der Rechtsbehelf hat keine aufschiebende Wirkung, denn die Zurückweisung beinhaltet nicht die Untersagung der Berufsausübung i. S. von § 361 Abs. 4 Satz 1 AO.mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / Schrifttum

von Wedelstädt, Quo vadis praeclusio – Die Rechtsprechung der Finanzgerichte zu § 364b AO, DB 1998, 2188.mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / C. Scheinsitz

Tz. 3 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Ein Scheinsitz (sog. Briefkastendomizil) ist steuerlich unbeachtlich (s. § 41 Abs. 2 AO).mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / Schrifttum

Dißars/Dißars, Einspruchsbefugnis bei einheitlicher Feststellung, BB 1996; von Wedelstädt, Einspruchs- und Klagebefugnis bei einheitlichen und gesonderten Feststellungsbescheiden, AO-StB 2006, 230, 261.mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / J. Folgen nicht ordnungsgemäßer Buchführung

Tz. 24 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 S. § 145 AO Rz. 8 und 9.mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / A. Bedeutung der Vorschrift

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Vorschrift definiert den Begriff des Steuerpflichtigen und ergänzt in subjektiver Hinsicht diejenigen Vorschriften, die sich mit dem objektiven Inhalt des durch die Steuergesetze begründeten Rechtsverhältnisses befassen (z. B. §§ 37ff. AO).mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / Schrifttum

Loose, Die Vertretung im finanzgerichtlichen Verfahren, AO-StB 2008, 252; Spindler, Die Neuregelung der Vertretungsmacht im finanzgerichtlichen Verfahren, DB 2008, 1283.mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / I. Tatbestand

1. Erkennbare Nichtberücksichtigung eines bestimmten Sachverhalts Tz. 40 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Voraussetzung ist zunächst, dass ein bestimmter Sachverhalt in einem Steuerbescheid nicht berücksichtigt wurde. Zum Begriff des "bestimmten Sachverhalts" s. Rz. 9 f. Nicht unter den Anwendungsbereich fällt eine etwaige irrige Rechtsauffassung der Finanzbehörde. Hat das FA ...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / II. Untätigkeit der Finanzbehörde

Tz. 3 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Entscheidet die Finanzbehörde über einen Einspruch nicht in angemessener Frist, so ist ein weiterer Untätigkeitseinspruch nicht zulässig. Rechtsschutz wird hier im Wege der Untätigkeitsklage nach § 46 FGO gewährt.mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / Schrifttum

Arnold, Gemeinnützigkeit von Vereinen und Beteiligung an Gesellschaften, DStR 2005, 581; Scholz/Garthoff, Sponsoring von Sportvereinen jetzt steuerpflichtig?, BB 2008, 1148; Eversberg/Baldauf, Der gemeinnützige Betrieb wirtschaftlicher Art als steuerbegünstigter wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb (Zweckbetrieb) einer juristischen Person des öffentlichen Rechts, DStZ 2011, 597; K...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / A. Allgemeines

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Vorschrift stellt die Gründe, die die Abnahme einer eidesstattlichen Versicherung rechtfertigen können, dar. Außerdem enthält sie bis ins Einzelne gehende Regelungen des Verfahrens und der zu beachtenden rechtsstaatlichen Absicherungen. Die Vorschrift ergänzt § 93 AO.mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / III. Rundung

Tz. 9 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Nach § 239 Abs. 2 Satz 1 AO sind die Zinsen zum Vorteil des Stpfl. auf volle Euro gerundet festzusetzen. Bei Zinsansprüchen des Stpfl. sind also Aufrundungen, bei Zinsansprüchen des Fiskus Abrundungen zum Vorteil des Stpfl.mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / IX. Verjährung

Tz. 26 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Mit der Besonderheit des § 384 AO (Fünfjahresfrist) gelten für die Verfolgungsverjährung die Vorschriften des OWiG (s. §§ 31 bis 33). Die Vollstreckungsverjährung ist in § 34 OWiG geregelt.mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / B. Haftungsvoraussetzungen

Tz. 2 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Für den Eintritt der Haftung müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein: Eine Person muss an dem Unternehmen i. S. des § 74 Abs. 2 AO wesentlich beteiligt sein und dem wesentlich Beteiligten müssen Gegenstände gehören, die dem Unternehmen dienen. I. Wesentliche Beteiligung Tz. 3 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Es haften nur Personen, die...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / G. Rechtsschutz

Tz. 24 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Gegen die Ablehnung eines Antrags nach § 178a Abs. 1 AO ist der Einspruch gegeben. Er ist außerdem statthaft gegen die Festsetzung der Gebühr und gegen die Ablehnung des Antrags auf Ermäßigung der Gebühr. Allerdings führt der Einspruch in diesen Fällen dazu, dass das Verfahren erst nach bestandskräftiger Entscheidung über den Rechtsbehel...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / E. Folgen der Pflichtverletzung

Tz. 13 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Werden infolge vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung Steuern und steuerliche Nebenleistungen nicht oder nicht rechtzeitig festgesetzt oder entrichtet bzw. Steuern zu Unrecht erstattet oder vergütet, haftet der Verpflichtete gem. § 69 AO.mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / A. Allgemeines

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Vorschrift bestimmt, welche Sachverhalte der als zollamtliche Überwachung definierten Steueraufsicht unterliegen, also Lebenssachverhalte, die nach den Verbrauchsteuergesetzen erheblich sind. Wegen der Abgrenzungen wird auf die Vorbemerkungen zu §§ 209–217 AO verwiesen.mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / II. Anzeigepflichtige Sachverhalte

1. Die Gründung und der Erwerb von Betrieben und Betriebsstätten im Ausland Tz. 12 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Durch die Gründung wird ein neuer wirtschaftlicher Organismus geschaffen, während der Erwerb eines Betriebs die Übertragung eines bestehenden wirtschaftlichen Organismus von einer anderen Person auf den Anzeigepflichtigen darstellt. Daher unterfällt auch die Rech...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / Schrifttum

App, § 328 AO – Stärken und Schwächen einer Vorschrift, DStZ 1991, 242; App, Rechtsbehelfe im Verfahren zur Erzwingung von Anordnungen der Finanzämter, BB 1991, 1392; App, Von alten zu neuen Problemen der Vollstreckung wegen Handlungen, Duldungen oder Unterlassungen, StVj 1992, 257; Becker, Zwangsgelder in der Außenprüfung, StBp 2002, 317.mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / III. Beim Erlass eines Verwaltungsakts

1. Fehler der Finanzbehörde Tz. 14 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Fehler i. S. des § 129 AO können nicht nur beim erstmaligen Erlass des Verwaltungsakts, sondern auch im Einspruchsverfahren oder bei der Korrektur eines Verwaltungsaktes unterlaufen. Eine offenbare Unrichtigkeit verwandelt sich nicht dadurch in einen Rechts- oder Tatsachenirrtum, dass sie im Laufe des Verwaltu...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / I. Tatbestand

1. Bestimmter Sachverhalt Tz. 9 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Das Merkmal "bestimmter Sachverhalt" ist zentrales Element aller Tatbestände des § 174 AO und deshalb einheitlich auszulegen (z. B. BFH v. 29.06.2016, II R 14/12, BFH/NV 2017,1). Unter Sachverhalt i. S. des § 174 AO ist ein einheitlicher Lebensvorgang zu verstehen, an den das Gesetz steuerliche Folgen knüpft (z. ...mehr