Fachbeiträge & Kommentare zu Abgabenordnung

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / Schrifttum

Ebeling, Verfahrenshandlungen von und gegenüber handlungsunfähigen natürlichen Personen im Steuerverwaltungsverfahren, DStZ 1998, 322; Dissars, Der beschränkt Geschäftsfähige im Steuerrecht; DStR 1997, 417; Demme, Verfahrensrechtliche Fragen in Zusammenhang mit der Betreuung von Steuerpflichtigen, AO-StB 2010, 150.mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / A. Bedeutung der Vorschrift

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 278 AO beschreibt die vollstreckungsrechtlichen Rechtsfolgen nach Erlass eines Aufteilungsbescheids.mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 2. Beginn der Außenprüfung

a) Qualifizierte Prüfungsmaßnahme Tz. 43 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Der Begriff Außenprüfung erfasst die besonders angeordneten, i. d. R. umfassenden Ermittlungen der tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse, die für die Besteuerung und für die Bemessung der Steuer maßgebend sind (BFH v. 13.05.1993, IV R 1/91, BStBl II 1993, 828; BFH v. 24.04.2003, VII R 3/02, BStBl II...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / III. Verfahrensrechtliche Fragen und Rechtsschutz

Tz. 9a Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Zu verfahrensrechtlichen Fragen und Rechtsschutz wird auf die Kommentierung zu s. § 196 AO verwiesen.mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / V. Rechtsbehelfe

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / B. Besondere Voraussetzungen

Tz. 4 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Nr. 1 bis 5 des § 55 Abs. 1 AO zählen die für die notwendige Selbstlosigkeit der Zweckverfolgung unerlässlichen Voraussetzungen auf. I. Mittelverwendung Tz. 5 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Nach § 55 Abs. 1 Nr. 1 AO darf die Körperschaft die ihr zur Verfügung stehenden Mittel nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwenden (zur Vergabe v...mehr

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Biedermann, Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten der § 13a-Landwirte, DStR 1983, 695; Apitz, Gewerblicher Grundstückshandel und Buchführungspflicht, StBp 2001, 344; Stapelfeld/Heyer, Die Buchführungs- und Aufzeichnungspflichten der Betriebe gewerblicher Art, DB 2003, 1818; Theile, Der neue Jahresabschluss nach dem BilMoG, DStR 2009, Beihefter zu Nr. 18, 21; Kronawitter, Ei...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / A. Bedeutung der Vorschrift

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 356 AO beschreibt die Rechtsbehelfsbelehrung für schriftliche Verwaltungsakte. Sie ist Ausfluss der verfahrensrechtlichen Fürsorgepflicht der Finanzbehörde und soll den Beteiligten über seine Rechte im Verfahren informieren.mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / Schrifttum

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / III. Entscheidung über die Erteilung der verbindlichen Auskunft

1. Frist Tz. 13 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Nach § 89 Abs. 2 Satz 4 AO soll über den Antrag auf Erteilung einer verbindlichen Auskunft innerhalb von sechs Monaten nach Eingang des Antrags bei der zuständigen Finanzbehörde entschieden werden. Die gesetzlich vorgesehene Bearbeitungsfrist soll auf eine zügige Bearbeitung des Antrags hinwirken. Die Sechs-Monats-Frist gilt una...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / D. Folgen von Verstößen

Tz. 17 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Verstöße gegen die Vorschriften des § 157 Abs. 1 AO haben unterschiedliche Konsequenzen. I. Verletzung der Schriftform Tz. 18 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Wird entgegen § 157 Abs. 1 Satz 1 AO die Schriftform oder elektronische Form nicht beachtet, d. h. der Steuerbescheid formlos erteilt, so stellt dies einen besonders schwerwiegenden ...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / B. Allgemeine Anforderungen

Tz. 2 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Nach § 146 Abs. 1 AO sind die Buchungen und Aufzeichnungen einzeln, vollständig, richtig, zeitgerecht und geordnet vorzunehmen. Kasseneinnahmen und Kassenausgaben sollen täglich festgehalten werden. I. Einzelne, vollständige, richtige, zeitgerechte und geordnete Buchungen und Aufzeichnungen Tz. 3 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Nach den Go...mehr

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Lorenz, Die steuerlichen Rechte und Pflichten des Insolvenzverwalters, StW 2003, 164; Fittkau, Haftungssituationen bei ausländischen Gesellschaften, insbesondere am Beispiel der Limited, StBp 2005, 255, 285; Ehlers, Die persönliche Haftung von ehrenamtlichen Vereinsvorständen, NJW 2011, 2689; Bruschke, Die verfahrensrechtliche Stellung des Insolvenzverwalters und die dadurch ...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / B. Die Ausschließungsgründe

Tz. 2 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die von dem Tätigkeitsverbot betroffenen Personen zählt § 82 Abs. 1 AO auf. I. Personen, die an dem Verwaltungsverfahren selbst beteiligt sind (§ 82 Abs. 1 Nr. 1 AO). Tz. 3 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Der Beteiligtenbegriff ist an verschiedenen Stellen, je nach Verfahrensart oder -stadium geregelt. Der allgemeine Begriff ergibt sich au...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / II. Voraussetzungen

1. Antragsgebundenes Verfahren Tz. 7 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Erteilung einer verbindlichen Auskunft setzt einen Antrag voraus. Der Antrag muss schriftlich gestellt werden (AEAO zu § 89, Nr. 3.4). Das Schriftformerfordernis ist zwar im Gesetz nicht ausdrücklich geregelt, ergibt sich aber aus § 1 Abs. 1 StAuskV. Dem Schriftformerfordernis ist auch bei einer Übermitt...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / B. Tatbestandsvoraussetzungen

Tz. 2 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Nach § 118 AO ist Verwaltungsakt eine hoheitliche Maßnahme, die eine Behörde zur Regelung eines Einzelfalls, bzw. einer Vielzahl von Fällen (Allgemeinverfügung), auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts trifft und die auf unmittelbare Rechtswirkung nach außen gerichtet ist., I. Hoheitliche Maßnahme einer Behörde Tz. 3 Stand: 22. Auflage – ET...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 1. Erlass, Aufhebung oder Änderung des Folgebescheids

a) Folgebescheid Tz. 10 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 175 Abs. 1 Satz 1 AO erwähnt zwar allein den Steuerbescheid als Folgebescheid, nach dem Zweck der Norm sind jedoch auch andere Folgebescheide als der Steuerbescheid zu korrigieren, so etwa Feststellungsbescheide (§ 181 Abs. 1 Satz 1 AO), Steuermessbescheide (§ 184 Abs. 1 Satz 3 AO) und Zerlegungsbescheide (§ 185 AO i. ...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / Schrifttum

Bartone, Die Sprungklage (§ 45 FGO), AO-StB 2010, 275.mehr

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App, Niederschlagung und Überwachung der Niederschlagungsfälle – wie lange?, DStZ 1997, 297; Bartone, Die Niederschlagung von Ansprüchen aus dem Steuerschuldverhältnis, AO-StB 2003, 420.mehr

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Strunk, Probleme bei der Beendigung des Zwangsverfahrens (§ 335 AO), DStZ 1992, 208.mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / V. Einzelfälle

1. Personengesellschaft Tz. 13 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Steuerbescheide und Steuermessbescheide sind an die Gesellschaft zu richten, wenn die Gesellschaft selbst Steuerschuldner ist. Dies gilt z. B. für die Umsatzsteuer (§ 13a UStG), die Gewerbesteuer (§ 5 Abs. 1 Satz 3 GewStG), die Kraftfahrzeugsteuer (§ 7 KraftStG), die pauschale Lohnsteuer (§ 40 Abs. 3 EStG), die Fe...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / II. Tatbestand (Eintritt eines rückwirkenden Ereignisses)

1. Ereignis Tz. 35 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Der Begriff "Ereignis" i. S. des § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO umfasst alle rechtlich bedeutsamen Vorgänge. Dazu rechnen nicht nur solche mit ausschließlich rechtlichem Bezug wie z. B. Rechtsgeschäfte oder VA, sondern auch tatsächliche Lebensvorgänge (z. B. BFH v. 19.07.1993, GrS 2/92, BStBl II 1993, 897; BFH v. 12.07.2017, I ...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 3. Hoheitlich

Tz. 9 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Legaldefinition des § 118 Abs. 1 AO bestimmt, dass eine hoheitliche Maßnahme vorliegen muss. Danach sind Handlungen der Behörde in der Form des Privatrechts, wie z. B. der Abschluss eines Kaufvertrags, kein VA.mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / Schrifttum

Rößler, Teilurteile und Zwischenurteile im finanzgerichtlichen Verfahren, BB 1984, 204; Rößler, Das Zwischenfeststellungsurteil nach § 99 Abs. 2 AO, StB 1994, 181; Arnold, Das Grundurteil, Diss. Passau, 1995.mehr

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Brandt, Klagerücknahme und Rechtsschutz im finanzgerichtlichen Verfahren, AO-StB 2003, 61; Rosenke, Wirksamkeit einer Einspruchsrücknahme, EFG 2010, 2050.mehr

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Albert, Zur Besetzung des Gerichts bei Wiederaufnahmeklagen gemäß § 134 FGO, § 578ff. ZPO gegen Urteile des Einzelrichters, DStZ 1998, 239; Seibel, Das Wiederaufnahmeverfahren – Ein selten genutzter Rechtsbehelf, AO-StB 2002, 318.mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / Schrifttum

Milatz, Die Erklärungspflicht des Drittschuldners gegenüber der Vollstreckungsbehörde nach § 316 AO, BB 1986, 572; Woring, Die Kostentragung bei Drittschuldnererklärungen, DStZ 1995, 274.mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / Schrifttum

Carlé, Die Vermögensauskunft kritisch betrachtet, AO-StB 2013, 347; Vollkommer, Die Reform der Sachaufklärung in der Zwangsvollstreckung – Ein Überblick, NJW 2013, 3681; Baldauf, Anm. zu FG Köln v. 15.07.2014, 15 V 778/14, EFG 2014, 1849.mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / II. Die einzelnen Mitwirkungspflichten

1. Mitwirkung bei der Feststellung der steuerrelevanten Sachverhalte (§ 200 Abs. 1 Satz 1 AO) Tz. 4 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Der Stpfl. hat während der Außenprüfung bei der Feststellung der Sachverhalte, die für die Besteuerung erheblich sein können, mitzuwirken. Dies entspricht der allgemeinen Mitwirkungsverpflichtung im Besteuerungsverfahren und unterliegt denselben ...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / B. Beschwer – im Einzelnen

Tz. 8 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Der Einspruchsführer kann durch einen Verwaltungsakt oder aber dessen Unterlassen beschwert sein (§ 350 AO). I. Durch Verwaltungsakt Tz. 9 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Beschwer kann sich nur aus einem Verwaltungsakt ergeben, der unmittelbare rechtliche Wirkung gegen den Einspruchsführer auslöst oder zumindest den Rechtsschein der Wi...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / Schrifttum

Heimann, Bindungswirkungen von Gerichtsentscheidungen für die Verwaltung. Zur Rechtmäßigkeit von Nichtanwendungserlassen, FS 30 Jahre Fachhochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung, 2009, 223; Weber-Grellet, Die positive Bedeutung von Nichtanwendungserlassen, FS Lang, 2010, 927; Nöcker, Nichtanwendungserlasse und Vertrauensschutz, AO-StB 2011, 313; Wohlleb, Wirkung und Bi...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / I. Tatbestand

1. Irrige Beurteilung eines bestimmten Sachverhalts in einem Steuerbescheid Tz. 56 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Ein Steuerbescheid (s. Rz. 4) muss aufgrund einer irrigen Beurteilung eines bestimmten Sachverhalts (s. Rz. 8 f.) ergangen sein. Irrige Beurteilung bedeutet, dass sich die Beurteilung eines bestimmten Sachverhaltes nachträglich als unrichtig erweist (z. B. BFH v....mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / A. Bedeutung der Vorschrift

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Vorschrift regelt Inhalt und Bekanntgabe des Zerlegungsbescheids. Er muss schriftlich ergehen, auf § 119 Abs. 3 und 4 AO wird insoweit verwiesen. Er ist im Verhältnis zum Messbescheid Folgebescheid, im Verhältnis zum Realsteuerbescheid Grundlagenbescheid.mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / IV. Ausgewählte Fragen

1. Anträge und Wahlrechte Tz. 13 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die erstmalige oder geänderte Ausübung bzw. der Widerruf eines Wahlrechts führt grds. zu keinem Änderungsgrund des Steuerbescheids, denn die Änderung nach den §§ 172ff. AO setzt die Rechtswidrigkeit des Bescheides voraus (s. Rz. 8 f.). Im Fall der Einräumung eines Wahlrechts sind aber bei Erfüllung der Tatbestan...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, FGO § 4 Anwendung des Gerichtsverfassungsgesetzes

Schrifttum Bartone, Grundrechte und grundrechtsgleiche Rechte im Verfassungsbeschwerdeverfahren gegen letztinstanzliche Entscheidungen des BFH, AO-StB 2008, 224. ??. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 4 FGO verweist auf die §§ 21a bis 21i GVG betreffend die allgemeinen Vorschriften über das Präsidium und die Geschäftsverteilung, die unmittelbar nur für die ordentlichen Gerich...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / B. Zulässige Einwendungen

Rz. 5 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Gegen Verwaltungsakte der Vollstreckungsbehörde kann der Vollstreckungsschuldner Einspruch einlegen und geltend machen, die Vollstreckung an sich oder die Art und Weise der Vollstreckung sei unzulässig, ferner, die Vollstreckungsbehörde verweigere zu Unrecht Vollstreckungsschutz (§§ 258, 297 AO; s. Abschn. 11 VollstrA). Rz. 6 Stand: 22. A...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 2. Rechtsfolge

Tz. 12 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Aufhebung oder Änderung des Bescheids steht als Rechtsfolge im pflichtgemäßen Ermessen der Behörde (s. § 5 AO Rz. 3 ff.; BFH v. 11.10.2017, IX R 2/17, BFH/NV 2018, 322 m. w. N.; von Wedelstädt in Bartone/von Wedelstädt, Rz. 713; a. A. Koenig in Koenig, § 172 AO Rz. 15; von Groll in HHSp, § 172 AO Rz. 56 f.). Der BFH hat in st. Rspr....mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / III. Ausschlusswirkung

Tz. 10 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Hat die Finanzbehörde dem Einspruchsführer ermessensfehlerfrei eine Ausschlussfrist gesetzt, dürfen nicht fristgerecht vorgebrachte Beweismittel und Erklärungen nicht mehr zu seinen Gunsten berücksichtigt werden. Es besteht ein gesetzliches Berücksichtigungsverbot. Ein Verzögerungserfordernis wie in § 79b Abs. 3 FGO besteht nicht. Aus §...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / II. Ablaufhemmung

Tz. 18 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Nach § 147 Abs. 3 Satz 3 AO gilt für die Aufbewahrungsfrist eine Ablaufhemmung. Die Aufbewahrungsfrist dauert fort, soweit und solange die Unterlagen für Steuern von Bedeutung sind, für welche die Festsetzungsfrist noch nicht abgelaufen ist. Damit wird erreicht, dass die Unterlagen solange aufbewahrt werden müssen, wie die Finanzbehörde...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / VI. Abgrenzungen

Tz. 15 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Nicht zum Inhalt des Steuerbescheids gehören das Leistungsgebot (§ 254 AO) sowie die Abrechnung bzw. Anrechnung von entrichteten Vorauszahlungen bzw. einbehaltenen Steuerabzugsbeträgen sowie von Anrechnungsbeträgen. Es handelt sich hierbei um aus Zweckmäßigkeitserwägungen mit dem Steuerbescheid verbundene eigenständige Verwaltungsakte, ...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 6. Dauer der Ablaufhemmung

Tz. 80 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Ablaufhemmung dauert bis zur Unanfechtbarkeit der aufgrund der Außenprüfung zu erlassenden Steuerbescheide (oder Feststellungs- und Messbetragsbescheide) bzw. bis zum Ablauf von drei Monaten nach der Bekanntgabe der in § 202 Abs. 1 Satz 3 AO vorgesehenen Mitteilung, dass die Außenprüfung zu keiner Änderung der Besteuerungsgrundlagen...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / B. Tatbestandliche Voraussetzungen

Tz. 2 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Vollstreckungsbeschränkung des § 277 AO knüpft an den "Antrag auf Beschränkung der Vollstreckung" an. Dieser Antrag ist identisch mit dem nach § 268 AO gestellten Aufteilungsantrag (BFH v. 11.03.2004, VII R 15/03, BStBl II 2004, 566). Tz. 3 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Während des Aufteilungsverfahrens darf ein Vollstreckungsverfah...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / I. Verletzung der Schriftform

Tz. 18 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Wird entgegen § 157 Abs. 1 Satz 1 AO die Schriftform oder elektronische Form nicht beachtet, d. h. der Steuerbescheid formlos erteilt, so stellt dies einen besonders schwerwiegenden Fehler dar, der bei verständiger Würdigung aller in Betracht kommenden Umstände offenkundig ist (§ 125 Abs. 1 AO). Der Steuerbescheid ist daher nichtig (s. ...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / A. Inhalt und Bedeutung der Vorschrift

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Ein Begründungszwang besteht nach § 121 AO für alle schriftlichen Steuerveraltungsakte, auf die die AO anwendbar ist (s. § 1 AO). Hierzu zählen auch Haftungsbescheide (s. § 191 AO Rz. 13) und Verspätungszuschläge (s. § 152 AO Rz. 17). Auch Nebenbestimmungen (s. § 120 AO Rz. 3) sind zu begründen. Nach der Verweisung des § 164a StBerG gilt...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / I. Festsetzung des Steueranspruchs durch Bescheid

Tz. 4 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Steuerfestsetzung erfolgt im Anschluss an die Sachaufklärung und ggf. nach Gewährung rechtlichen Gehörs (§ 91 Abs. 1 Satz 1 AO) durch Steuerbescheid. Form und Inhalt des Steuerbescheids regelt § 157 Abs. 1 AO (s. § 157 AO Rz. 7 ff.). Teil- oder Zwischenentscheidungen sind nicht zulässig (s. Güroff in Gosch, § 155 AO Rz. 9 m. w. N.); ...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / F. Steuerliche Nebenleistungen (§ 3 Abs. 4)

Tz. 47 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 3 Abs. 4 AO erläutert den Begriff der steuerlichen Nebenleistungen. In der Reihenfolge ihrer gesetzlichen Regelung werden Verzögerungsgelder (§ 146 Abs. 2b AO), Verspätungszuschläge (§ 152 AO), Zuschläge gem. § 162 Abs. 4 AO (aufgenommen mit StVergAbG v. 16.05.2003, BGBl I 2003, 660), Zinsen (§§ 233 bis 237 AO), Zinsen nach den Einzel...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, FGO § 65 Notwendiger Inhalt der Klage

Schrifttum Von Wedelstädt, Teilanfechtung und ihre Folgen, DB 1997, 696; Bartone, Notwendiger Klageinhalt und Ausschlussfristen – Der Umgang mit § 65 FGO in der finanzgerichtlichen Praxis, AO-StB 2018, 49. Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Während § 64 Abs. 1 FGO das Formerfordernis der Schriftlichkeit für die Klageerhebung aufstellt, betrifft § 65 Abs. 1 FGO – insbes. § 65...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / E. Rücknahme und Rechtsbehelf

Tz. 12 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Prüfungsanordnung kann nach § 130 Abs. 1 AO oder durch eine neue Prüfungsanordnung in Bezug auf den zu prüfenden Stpfl., den Prüfungsgegenstand und den Prüfungszeitraum nach § 130 Abs. 1 AO teilweise zurückgenommen werden (BFH v. 09.05.1985, IV R 172/83, BStBl II 1985, 579; BFH v. 15.05.2013, IX R 27/12, BStBl II 2013, 570). Als sel...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / A. Überblick

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Regelung in § 138 Abs. 1 AO ermöglicht die laufende Aktualisierung der bei der Finanzbehörde vorhandenen Daten über die vom Stpfl. ausgeübten Erwerbstätigkeiten. Dieses ist allein mittels § 137 AO nicht möglich, da § 137 AO im Wesentlichen juristische Personen erfasst. Zudem knüpft § 137 AO lediglich an die Gründung juristischer Pers...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / II. Schriftlicher Steuerverwaltungsakt

Tz. 8 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Schriftform bedeutet, dass der ganze Inhalt des Verwaltungsakts (Adressat, verfügender Teil, Begründung) in einem Schriftstück dokumentiert ist. Die gesetzlich gebotene Schriftform wird auch durch die Übersendung per Telefax gewahrt (BFH v. 28.01.2014, VIII R 28/13, BFH/NV 2014, 1115). Dies gilt auch für eine Übersendung im sog. Ferrari-...mehr