Fachbeiträge & Kommentare zu Abgabenordnung

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / III. Grenzen der Saldierung

Tz. 34 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Grenzen sind der Saldierung durch die in § 177 Abs. 4 AO enthaltene Verweisung auf § 176 AO gezogen (Rüsken in Klein, § 177 AO Rz. 17). Speziell im Rahmen der Saldierung dürfen zuungunsten des Stpfl. diejenigen Umstände nicht berücksichtigt werden, die auch bei Aufhebung oder Änderung eines Steuerbescheids zu seinen Lasten nicht berücks...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / I. Festsetzung durch Verwaltungsakt

Tz. 2 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Diese in § 239 Abs. 1 Satz 1 AO angeordnete entsprechende Anwendung hat zur Folge, dass Zinsen durch schriftlichen Verwaltungsakt (§ 157 Abs. 1 Satz 1 AO) festzusetzen sind, dessen Inhalt sich entsprechend § 157 Abs. 1 Satz 2 AO bestimmt. Hiernach muss die Zinsfestsetzung den zu verzinsenden Schuldbetrag nach Art und Höhe und zwar getren...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / E. Der Anspruch auf eine steuerliche Nebenleistung

Tz. 5 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Der Anspruch auf eine steuerliche Nebenleistung zählt ebenfalls zu den Ansprüchen aus dem Steuerschuldverhältnis. Steuerliche Nebenleistungen sind gem. § 3 Abs. 4 AO Verzögerungsgelder (s. § 146 Abs. 2b AO), Verspätungszuschläge (s. § 152 AO), Zuschläge gem. § 162 Abs. 4 AO, Zinsen (s. §§ 233–237 AO und die Regeln des UZK), Säumniszuschl...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / A. Bedeutung der Vorschrift

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Vorschrift regelt den sachlichen Anwendungsbereich der AO. Nach § 1 Abs. 1 AO gilt die AO für alle Steuern i. S. des § 3 Abs. 1 AO einschließlich der Steuervergütungen, die durch Bundesrecht oder Recht der Europäischen Union geregelt sind, soweit sie durch Bundes- oder Landesfinanzbehörden (Art. 108 Abs. 1 und Abs. 2 GG, §§ 1f. FVG) v...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 1. Allgemeines

Tz. 30 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Stpfl. haben über die Art und den Inhalt ihrer Geschäftsbeziehungen i. S. des § 1 Abs. 4 AStG Aufzeichnungen zu erstellen (§ 90 Abs. 3 Satz 1 AO). Wegen der Einzelheiten wird auf § 90 Abs. 3 AO und die Kommentierung dazu verwiesen.§ 162 Abs. 3 und 4 AO regeln die Rechtsfolgen, wenn der Stpfl. keine Aufzeichnungen über einen Geschäftsvor...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / A. Bedeutung der Vorschrift

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Da Steuerbescheide Verwaltungsakte (§§ 155 Abs. 1 Satz 2, 118 Satz 1 AO) sind, gelten für sie die allgemeinen Regeln der §§ 119, 120 Abs. 1, §§ 121, 124 und 125 AO, auf die insoweit verwiesen wird (s. auch AEAO zu § 157, Nr. 2). Ihre Bekanntgabe richtet sich nach § 122 AO; sie soll aus Gründen des Steuergeheimnisses regelmäßig in geschlo...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / II. Anzeige

Tz. 5 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Anzeigen sind Mitteilungen über Vorgänge, die steuerlich erheblich sein können, weil sie es den Finanzbehörden ermöglichen, diese zu prüfen und ggf. eine Steuer festzusetzen. Anzeigepflichten des Stpfl. sind z. B. Anzeigen als Erwerber nach § 30 ErbStG (BFH v. 10.11.2004, II R 1/03, BStBl II 2005, 244), nicht jedoch die besondere Mitteil...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / II. Bekanntgabeadressat

Tz. 8 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Der Bekanntgabeadressat ist vom Inhaltsadressaten (s. § 196 AO Rz. 4) zu unterscheiden. Er bestimmt sich nach § 197 Abs. 1 Satz 1 AO i. V. m. § 122 Abs. 1 AO. Als schriftlicher Verwaltungsakt muss die Prüfungsanordnung bekannt gegeben werden (§ 122 AO), um wirksam zu werden (§ 124 AO). Bekannt zu geben ist die Prüfungsanordnung an das Pr...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / II. Finanzbehörden, andere öffentliche Stellen und nicht-öffentliche Stellen

Tz. 9 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Für die Anwendung der datenschutzrechtlichen Vorschriften verweist § 2a Abs. 1 Satz 1 AO auf die Verarbeitung personenbezogener Daten (s. Rz. 5 f.) durch die Finanzbehörden i. S. des § 6 Abs. 2 AO. Wegen der Einzelheiten s. § 6 AO Rz. 2 ff. Tz. 10 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Andere öffentliche Stellen sind die in § 6 Abs. 1a und Abs. ...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / A. Regelungsgegenstand

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 122 AO bestimmt, wem und wie ein Verwaltungsakt bekannt zu geben ist. Die diesbezüglich von den Finanzbehörden zu beachtenden Grundsätze sind ausführlich in AEAO zu § 122 geregelt. Die Wirkungen der Bekanntgabe ergeben sich nicht aus § 122 AO, sondern aus § 124 Abs. 1, § 355 Abs. 1 Satz 1 AO; § 54 Abs. 1 FGO. Tz. 2 Stand: 22. Auflage – ...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / A. Bedeutung der Vorschrift

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Vorschrift befasst sich mit Fehlmengen an verbrauchsteuerpflichtigen Waren, die bei in den Verbrauchsteuergesetzen und ihren Durchführungsverordnungen angeordneten oder amtlich durchgeführten Bestandsaufnahmen festgestellt werden. Sie ist kein Steuerentstehungstatbestand, sondern fingiert im Wege einer widerlegbaren Vermutung die Ent...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 1. Grundlagenbescheid

Tz. 4 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Der Erlass bzw. die Anpassung eines Steuerbescheids knüpft an den Erlass, die Aufhebung oder Änderung eines Grundlagenbescheids an, dem Bindungswirkung für diesen Steuerbescheid zukommt. Der Gesetzestext verweist zum Begriff des Grundlagenbescheides auf die Legaldefinition des § 171 Abs. 10 AO. Grundlagenbescheide sind danach Feststellun...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / Schrifttum

Spindler, Zum Umfang der Ablaufhemmung nach § 171 Abs. 3 AO, DB 1991, 1296; Baum, Bindungswirkung von Grundlagenbescheiden und Festsetzungsverjährung, DStZ 1992, 470; Eisebach/Weiske, Ablaufhemmung und Festsetzungsverjährung bei Änderungen von Grundlagenbescheiden, DStR 1992, 1261; Rößler, Haftungsbescheid und Ablauf der Festsetzungsfrist, DStZ 1992, 204; Dißars, Verfahrensrecht...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / Schrifttum

Kuhfus/Schmitz, Rechtsschutz gegen Maßnahmen des Außenprüfers als Voraussetzung für ein Verwertungsverbot, BB 1996, 1468; Ruban, Verwertungsverbot bei fehlender, unwirksamer oder erfolgreich angefochtener Prüfungsanordnung?, DStZ 1998, 354; Wolff-Diepenbrock, Verwertungsverbot von Feststellungen einer Außenprüfung ohne Prüfungsanordnung, StuW 1998, 267; von Wedelstädt, Durchset...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / B. Begriff und Regelung der örtlichen Zuständigkeit

Tz. 2 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Unter örtlicher Zuständigkeit versteht man die Verteilung der Verwaltungsaufgaben auf die für diese sachlich zuständigen Behörden (s. § 16 AO) nach örtlichen Gesichtspunkten. Die AO regelt die örtliche Zuständigkeit grds. in den §§ 18 bis 29 AO, die jedoch nur subsidiär gelten ("soweit nicht anderes bestimmt ist"). Die §§ 18ff. AO betref...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 1. Grundsätzlicher Anwendungsbereich

Tz. 50 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 152 Abs. 2 AO n. F. regelt abweichend von § 152 Abs. 1 AO n. F. Fälle, in denen ein Verspätungszuschlag zwingend festzusetzen ist, also eine Ermessensausübung unterbleibt. Ein Verspätungszuschlag ist danach zwingend festzusetzen, wenn eine Steuererklärung, die sich auf ein Kalenderjahr oder auf einen gesetzlich bestimmten Zeitpunkt be...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / II. Verletzung der Inhaltserfordernisse

Tz. 21 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Verstöße gegen § 157 Abs. 1 Satz 2 AO führen regelmäßig zur Nichtigkeit gem. § 125 Abs. 1 AO (s. § 125 AO Rz. 3; ausführlich v. Wedelstädt in Gosch, § 125 AO Rz. 12 ff. m. w. N.). Nichtig ist ein Steuerbescheid beispielsweise, wenn sich aus ihm – auch durch Auslegung – nicht zweifelsfrei ergibt, ob er demjenigen, dem er bekannt gegeben ...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / B. Tatbestandliche Voraussetzungen

Rz. 3 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Gemäß § 281 Abs. 1 AO ist die Pfändung die für die Vollstreckung in das bewegliche Vermögen ausschließlich in Betracht kommende Vollstreckungsmaßnahme. Die Pfändungsverfügung ist ein Verwaltungsakt (BFH v. 04.02.1992, VII B 119/91, BFH/NV 1992, 789; BFH v. 18.07.2001, VII R 94/98, BFH/NV 2001, 141; BFH v. 18.07.2001, VII R 101/98, BStBl ...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / B. Notwendigkeit der Mahnung

Tz. 2 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Der Vollstreckungsschuldner soll in der Regel vor Beginn der Vollstreckung mit einer Zahlungsfrist von einer Woche gemahnt werden (§ 259 Satz 1 AO). Das FA trifft damit zwar eine Ermessensentscheidung darüber, ob vor Beginn der Vollstreckung gemahnt wird (s. BFH v. 02.11.1998, VII B 148/98, BFH/NV 1999, 588). Der Gesetzgeber hat das Erme...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / II. Rechtsfolge

Tz. 37 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Der fehlerhafte Bescheid ist in dem Umfang aufzuheben oder zu ändern, der notwendig ist, um den Widerstreit – hier die Mehrfachberücksichtigung – zu beseitigen. Ein Ermessen des FA besteht nicht. Auch ein Antrag des Stpfl. auf Änderung ist nicht erforderlich (§ 174 Abs. 2 Satz 1, 2. HS AO). § 177 AO ist zu berücksichtigen. Tz. 38 Stand: ...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / A. Bedeutung und Inhalt der Vorschrift

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 125 Abs. 1 AO bestimmt, dass ein Verwaltungsakt nichtig ist, sobald er an einem besonders schwerwiegenden Fehler leidet, der evident, offenkundig ist. In § 125 Abs. 1 AO ist eine abstrakte Generalklausel enthalten, in § 125 Abs. 2 AO ein Positivkatalog der Nichtigkeit, der auch ohne das Vorliegen der Voraussetzungen des Abs. 1 zur Nich...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / III. Entstehung, Fälligkeit und Verjährung

Tz. 28 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Der Verspätungszuschlag entsteht auf der Grundlage einer zu treffendenden Ermessensentscheidung – entgegen dem Wortlaut des § 38 AO (s. Drüen in Tipke/Kruse, § 38 AO Rz. 2 ff.) – mit der Bekanntgabe der Festsetzung; seine Fälligkeit richtet sich nach § 220 Abs. 2 AO (s. § 220 AO Rz. 4 ff.). Tz. 29 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Wann ein...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 2. Offenbare Unrichtigkeit

Tz. 12 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Zum Begriff der offenbaren Unrichtigkeit s. § 129 AO Rz. 6. Für die Ablaufhemmung ist es unerheblich, ob die offenbare Unrichtigkeit sich zugunsten oder zuungunsten des Stpfl. auswirkt (Drüen in Tipke/Kruse, § 170 AO Rz. 7a). Für die nach § 171 Abs. 2 AO eintretende Hemmung des Ablaufs der Festsetzungsfrist ist auch dann allein auf die ...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / E. Rechtsfolgen

Tz. 28 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Mit der Bekanntgabe der Entscheidung über die Billigkeitsmaßnahme nach § 163 Satz 1 AO (§ 122 Abs. 1 Satz 1 AO, § 124 Abs. 1 Satz 1 AO) erlischt die Steuer (§ 47 AO) in Höhe des Unterschiedsbetrags zwischen dem kraft Gesetzes entstandenen Steueranspruch (§ 38 AO) und dem aufgrund der Billigkeitsmaßnahme niedriger festzusetzenden (ggf. f...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / II. Rechtswidrigkeit

Tz. 8 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Anwendung der §§ 172ff. AO setzt voraus, dass der zu korrigierende Steuerbescheid (oder gleichgestellte Bescheid) rechtswidrig ist (h. M., BFH v. 30.08.2001, IV R 30/99, BStBl II 2002, 252; von Wedelstädt in Gosch, § 172 AO Rz. 38; von Wedelstädt in Bartone/von Wedelstädt, Rz. 44 ff.; Loose in Tipke/Kruse, Vor § 172 AO Rz. 28; Koenig...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / g) Bilanzänderung und Bilanzberichtigung

Tz. 50 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Der Anfangsbilanz eines Wirtschaftsjahres ist nach dem Grundsatz des Bilanzzusammenhangs das Vorjahresendvermögen zugrunde zulegen. Ändert sich die Bilanz des vorangegangenen Wirtschaftsjahres, so hat dies Auswirkungen auf das Anfangsvermögen des folgenden Wirtschaftsjahres. Der für die Gewinnermittlung und somit für die Besteuerung maß...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / Schrifttum

von Wedelstädt, Die Aufhebung und Änderung von Steuerbescheiden nach den §§ 164, 165, 172 bis 1977 AO, DB Beilage 20/86; Gosch, Das Wiederaufgreifen unanfechtbar abgeschlossener Verwaltungsverfahren im Steuerrecht, DStZ 1991, 445; Randak, Bindungswirkungen von Verwaltungsakten, JuS 1992, 32; Seibert, Europarechtliche Frist- und Bestandskrafthemmungen im Steuerrecht, BB 1995, 54...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / C. Rechtsfolgen der Außenprüfung

Tz. 22 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Hinsichtlich der Rechte und Pflichten des Stpfl. im Außenprüfungsverfahren s. §§ 194–203 AO und die dortigen Ausführungen. Wird die Außenprüfung vor Ablauf der normalen Festsetzungsfrist begonnen, wird insoweit der Ablauf der Festsetzungsfrist gehemmt (§ 171 Abs. 4 AO), Voraussetzung ist, dass eine wirksame Betriebsprüfungsanordnung erl...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, FGO § 91 Ladung der Beteiligten

Schrifttum Loschelder, Aufhebung, Verlegung und Vertagung von Gerichtsterminen, AO-StB 2004, 259. Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 91 FGO regelt die Ladungsfrist und weitere Formalia zur Ladung sowie zum Sitzungsort. Für die Terminsladung gilt außerdem § 53 FGO. Ist ein Prozessbevollmächtigter bestellt, ist die Ladung gem. § 62 Abs. 6 Satz 5 FGO an ihn zu richten (s. § ...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / A. Steuerordnungswidrigkeiten: Begriff und Wesen

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Im Unterschied zu den Steuerstraftaten (s. § 369 AO) betreffen die Steuerordnungswidrigkeiten Zuwiderhandlungen gegen Vorschriften der AO oder der Steuergesetze, die bloßes Ordnungsunrecht darstellen und aus diesem Grund nicht mit krimineller Strafe (Freiheitsstrafe oder Geldstrafe oder beides), sondern nur mit einer Geldbuße bedroht sin...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / II. Kleinbetragsverordnung (KBV)

Tz. 3 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Von der Ermächtigung hat das BMF schon 1980 durch Erlass der KBV Gebrauch gemacht. Sie ist zuletzt mit Wirkung vom 01.01.2017 durch das Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens v. 18.07.2016 (BGBl I 2016, 1679) geändert worden und gilt für Steuern, die nach dem 31.12.2016 entstanden sind (Art. 97 § 9a Abs. 3 EGAO). Die KBV be...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / A. Zweck der Vorschrift und zeitliche Anwendung

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die in § 154 Abs. 1 AO genannten Maßnahmen dürfen nur unter Verwendung des richtigen Namens vorgenommen werden, um ein Verschleiern steuerlich erheblicher Sachverhalte zu erschweren. Daher hat derjenige, der vermögensverwaltend i. S. des § 154 Abs. 2 AO tätig ist, die Identität des Verfügungsberechtigten zu prüfen und seine eigene Auskun...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 7. Rechtsschutz gegenüber den Anforderungen

Tz. 10 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Auch schriftliche Aufforderungen zur Mitwirkung i. S. des § 200 Abs. 1 Satz 2 AO wie die Bitte des Prüfers, einen Raum zur Verfügung zu stellen, Buchführungsunterlagen und Belege bereitzustellen, Aufklärung über bestimmte Sachverhalte zu geben, sind i. d. R. keine Verwaltungsakte, sondern als Vorbereitungshandlungen Realakte, die auf de...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / I. Steuererklärung und Steueranmeldung

Tz. 4 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Zu den Begriffen der Steuererklärung und Steueranmeldung, s. § 149 AO Rz. 1; s. § 150 AO Rz. 3. Auch eine von einem Dritten unterschriebene und bei der Finanzbehörde eingereichte Steuererklärung kann zumindest dann eine Steuererklärung i. S. des § 170 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 AO sein, wenn die Finanzbehörde aus der Erklärung die richtigen Sch...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 6. Rechtsfolgen der tatsächlichen Verständigung

Tz. 31 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die wirksame tatsächliche Verständigung bindet die Beteiligten grundsätzlich hinsichtlich abgeschlossener Sachverhalte, nicht jedoch für noch nicht verwirklichte, es sei denn, es handelt sich um Dauersachverhalte (s. Rz. 19). Das FA hat den vereinbarten Sachverhalt der entsprechenden Steuerfestsetzung oder Feststellung zugrunde zu legen...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / III. Rechtliche Qualität des Verlangens

Tz. 13 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Während der BFH das Benennungsverlangen als Vorbereitungshandlung für die Steuerfestsetzung bzw. unselbstständigen Bestandteil des Festsetzungsverfahrens ansieht (u. a. BFH v. 10.11.1998, VIII R 3/98, BStBl II 1999, 199 m. w. N.; BFH v. 11.07.2013, IV R 27/09, BStBl II 2013, 989; ebenso AEAO zu § 160, Nr. 1 Abs. 2 Satz 2 m. w. N.; m. w....mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / H. Bestandskraft

Tz. 35 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Der Verwaltungsakt wird mit seiner Bekanntgabe wirksam (s. § 124 Abs. 1 AO) soweit er nicht nichtig ist (s. § 125 AO). Er bleibt wirksam, solange und soweit er nicht zurückgenommen, widerrufen, anderweitig aufgehoben oder durch Zeitablauf oder auf andere Weise erledigt ist (s. § 124 Abs. 2 AO). Mit Eintritt seiner Unanfechtbarkeit wird ...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 1. Allgemeines

Tz. 14 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a bis d AO behandeln die Aufhebung oder Änderung von unter die Vorschrift fallenden Steuerbescheiden und ihnen gleichgestellten Bescheiden, die andere Steuern als Einfuhr- oder Ausfuhrabgaben i. S. des Art. 5 Nr. 20 und 21 UZK oder Verbrauchsteuern betreffen. Tz. 15 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 172 ...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / Schrifttum

Söhn, Festsetzungsverjährung nach § 171 Abs. 10 Satz 1 AO bei Anfechtung des Feststellungsbescheids, DStZ 2002, 881; Steinhauff, Abgrenzung Grundlagenbescheid von bloßer Tatbestandsverwirklichung, AO-StB 2010, 271; von Wedelstädt, Korrektur von Feststellungsbescheiden ohne Eingriff in die Bestandskraft, AO-StB 2012, 83; Klose, Die Anpassung von Folgebescheiden bei Erlass oder Ä...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / I. Ende der Buchführungspflicht

Tz. 15 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Buchführungspflicht endet nach § 141 Abs. 2 Satz 2 AO mit dem Ablauf des Wirtschaftsjahrs, das auf das Wirtschaftsjahr folgt, in dem die Finanzbehörde feststellt, dass die Voraussetzungen des § 141 Abs. 1 AO nicht mehr vorliegen. Erforderlich ist eine entsprechende Mitteilung an den Stpfl., die auch mit einer Steuerfestsetzung verbu...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 2. Steuergläubiger

Tz. 8 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Was die Feststellung des Steuergläubigers betrifft, ist die Regelung in der AO unvollständig. § 184 Abs. 1 AO sieht keine verbindliche Feststellung vor, eine solche findet im Übrigen nach § 190 AO nur auf Antrag eines Beteiligten durch einen Zuteilungsbescheid statt. Sie soll nicht Gegenstand des Steuermessbescheids sein (h. M., BFH v. 1...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / A. Bedeutung der Vorschrift

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 179 AO enthält allgemeine Regelungen des Verfahrens der gesonderten Feststellung von Besteuerungsgrundlagen. Es dient der Verfahrensvereinfachung und Sicherstellung einheitlicher verbindlicher Entscheidungen, indem es die Ermittlung der Besteuerungsgrundlagen in der räumlichen Nähe "des Geschehens" (z. B. § 180 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b A...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / B. Bedeutung

Tz. 2 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Der Steuerverwaltungsakt ist die zentrale Handlungsform der Behörden im Steuerverwaltungsrecht. Er konkretisiert die Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis (s. § 37 AO). Er verschafft der Finanzbehörde einen vollstreckbaren Rechtstitel zur zwangsweisen Durchsetzung einer Handlung, Duldung oder Unterlassung (s. §§ 249 AO ff.). Die Finan...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / II. Rechtsfolge

Tz. 25 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Der fehlerhafte Bescheid ist aufzuheben oder zu ändern. Der Verwaltung obliegt kein Ermessen. Der Umfang der Korrektur beschränkt sich auf die Beseitigung des Widerstreits, sonstige materielle Rechtsfehler dürfen nur berichtigt werden, soweit hierfür eine eigenständige Änderungsvorschrift existiert. Sowohl § 176 AO als auch § 177 AO sin...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / b) Umfang der Korrektur

Tz. 30 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Der Umfang der Maßnahme nach § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a AO bestimmt sich ausschließlich nach dem Inhalt der erteilten Zustimmung bzw. des gestellten Antrags (von Wedelstädt in Gosch, § 172 AO Rz. 167 m. w. N.). Darüber hinaus findet – abgesehen von der durch § 177 AO begründeten Saldierungsmöglichkeit – eine Wiederaufrollung de...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / B. Tatbestandliche Voraussetzungen

Tz. 2 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Verwertungsgebühr wird für die Versteigerung oder andere Verwertung von Gegenständen erhoben. Damit betrifft sie die Verwertung von Sachen, nicht die Verwertung (Einziehung) von gepfändeten Forderungen. Die Gebühr entsteht – entsprechend §§ 339 Abs. 2 Nr. 1, 340 Abs. 2 AO – sobald der Vollziehungsbeamte die ersten Schritte nach außen...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / IV. Höhe des Verspätungszuschlags

Tz. 70 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 152 Abs. 5 bis 10 AO n. F. regeln die Höhe des Verspätungszuschlags für Fälle sowohl des § 152 Abs. 1 AO n. F. als auch des § 152 Abs. 2 AO n. F. verbindlich (Schmieszek in Gosch, § 152 AO Rz. 61). Dabei enthält § 152 Abs. 5 AO n. F. grundsätzliche Regelungen zur Höhe des Verspätungszuschlags, während § 152 Abs. 6 und 7 AO n. F. beson...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / VI. Festsetzung der Zinsen

Tz. 15 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Festsetzung der Zinsen erfolgt durch Zinsbescheid (§ 239 Abs. 1 Satz 1 AO i. V. m. §§ 155ff. AO). Dies gilt auch, wenn sich der Zinsanspruch unmittelbar aus Unionsrecht (s. Rz. 6) ergibt. Im Zuge der Festsetzung der Erstattungszinsen hat die Anrechnung nach § 236 Abs. 4 AO (Zinsen nach § 233a AO) zu erfolgen (BFH v. 30.08.2010, VIII...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / B. Anwendungsbereich

Tz. 2 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 132 Satz 1 AO gilt trotz seiner systematischen Stellung für alle Steuerverwaltungsakte i. S. des § 118 AO, d. h. für Steuerbescheide und ihnen gleichgestellte Bescheide und für sonstige Verwaltungsakte, soweit auf sie die Korrekturregelungen der AO Anwendung finden. Als Verwaltungsakt, der unter § 132 AO fällt, ist auch die Einspruchse...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / II. Rechtsfolge

Tz. 52 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Steuerfestsetzung, bei der die Berücksichtigung des Sachverhaltes unterblieben ist, kann nachgeholt, aufgehoben oder geändert werden. Obwohl der Gesetzeswortlaut von "kann" spricht, obliegt der Finanzbehörde kein Ermessen (BFH v. 28.11.1989, VII R 83/86, BStBl II 1990, 458; von Wedelstädt in Gosch, § 174 AO Rz. 85 m. w. N.; von Wede...mehr