Fachbeiträge & Kommentare zu Abgabenordnung

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / B. Verhältnis zu anderen Regelungen

Tz. 2 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Für zahlreiche Verwaltungsaktstypen bestehen Spezialregelungen, die weiterreichende Bestimmtheitserfordernisse enthalten und den § 119 AO ergänzen, z. B. für den Abrechnungsbescheid (s. § 218 Abs. 2 AO), die Anordnung des dinglichen Arrests (s. § 324 Abs. 1 AO), den Aufteilungsbescheid (s. § 279 Abs. 2 AO), den Duldungsbescheid (s. § 191...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 3. Sonstige Verträge

Tz. 11 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Neben den DBA (s. Rz. 7) fallen in den Anwendungsbereich des § 2 Abs. 1 AO insbes. auch das NATO-Truppenstatut (BFH v. 08.08.2013, III R 22/12, BFH/NV 2013, 1997; Drüen in Tipke/Kruse, § 2 AO Rz. 24 f.; Musil in HHSp, § 2 AO Rz. 96 ff.; Oellerich in Gosch, § 2 AO Rz. 49 ff.) sowie das Wiener Übereinkommen v. 18.04.1961 über die diplomat...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 1. Bedeutung der Vorschrift

Tz. 15 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 171 Abs. 3 AO enthält für die Praxis besonders relevante Tatbestände, nämlich neben dem Antrag auf Berichtigung einer Festsetzung wegen offenbarer Unrichtigkeit nach § 129 AO die Beantragung von Anspruchsfestsetzungen bzw. ihrer Aufhebung oder Änderung. Diese Vorschrift behandelt Anträge außerhalb eines Einspruchs- und Klageverfahrens...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / A. Bedeutung der Vorschrift

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 15 AO enthält die Definition des Begriffs "Angehöriger" für den Anwendungsbereich der AO. Der Begriff wird in zahlreichen verfahrensrechtlichen und materiellrechtlichen Vorschriften verwendet, z. B. beim Auskunftsverweigerungsrecht nach § 101 AO, und ist dort allein verbindlich. Verwendet das einzelne Steuergesetz ähnliche Begriffe wie...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / II. Ausnahmen von der Anhörungsverpflichtung

Tz. 7 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Nach § 91 Abs. 2 AO kann von der Anhörung abgesehen werden, wenn sie nach den Umständen des Einzelfalles nicht geboten ist. Für die hiernach zu treffende Ermessensentscheidung der Behörde gibt die in § 91 Abs. 2 AO enthaltene Aufzählung von Beispielen Orientierungshilfe. Dabei handelt es sich insbes. um Verwaltungsakte, die – was im Best...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / A. Bedeutung der Vorschrift

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Während in § 25 AO Zuständigkeitsvereinbarungen unter mehreren gesetzlich zuständigen Finanzbehörden vorgesehen sind und § 26 Satz 2 AO die Fortführung eines Verwaltungsverfahrens bei Zuständigkeitswechsel durch die bisher zuständig gewesene Finanzbehörde ermöglicht, gestattet § 27 AO die Übernahme der Besteuerung durch eine Finanzbehörd...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / III. Bestandskraft

Tz. 10 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Grds. ist ungeschriebenes Tatbestandsmerkmal der §§ 172ff. AO die Bestandskraft der Steuerbescheide. Die Bestandskraft ist angelehnt an die Rechtskraft von Urteilen (§ 110 FGO; s. § 110 FGO Rz. 2 ff.). Dementsprechend werden die formelle (s. Rz. 11) und materielle Bestandskraft (s. Rz. 12) voneinander unterschieden. Tz. 11 Stand: 22. Auf...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / Schrifttum

Söffing/Pinternagel/Nommensen, Berichtigungspflicht des nachträglich bösgläubigen Steuerberaters nach § 153 Abs. 1 AO?, DStR 1998, 69; Kottke, Zum Verhältnis von Selbstanzeige und Steuererklärungs-Berichtigungspflicht, DStR 1996, 1350; Müller, Die Berichtigungserklärung nach § 153 Abs. 1 AO, StBp 2005, 195; Tormöhlen, Berichtigungserklärung nach § 153 AO, AO-StB 2010, 141; Weide...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / Schrifttum

Hagen, Bekanntgabe von Feststellungsbescheiden im Insolvenzverfahren, NWB F. 2, 9063; von Wedelstädt, Teilanfechtung und ihre Folgen, DB 1996, 696; Lindwurm, Gewinnverteilung und Gewinnfeststellung bei der Kumulation von stillen Gesellschaften, DStR 2000, 53; von Wedelstädt, Gesonderte und einheitliche Feststellung von Besteuerungsgrundlagen, BuW 2000, 575 und 627; Bartone, Ausw...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 1. Anwendungsbereich

Tz. 26 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Zustellung ist die Bekanntgabe eines schriftlichen oder elektronischen Dokuments nach dem VwZG (§ 2 Abs. 1 VwZG) und ein öffentlich-rechtlicher Hoheitsakt. Bei schriftlichen Verwaltungsakten ist nach § 122 Abs. 5 AO die Bekanntgabe durch förmliche Zustellung vorzunehmen, wenn dies gesetzlich vorgeschrieben ist (s. z. B. § 309 Abs. 2 Sat...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 4. Zuständige Behörde

Tz. 10 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die für die Aufhebung bzw. Änderung sachlich und örtlich zuständige Behörde ergibt sich mangels Sonderregelung aus den allgemeinen Grundsätzen (§§ 12, 17 FVG, §§ 16ff. AO). Auch hier gilt die Regel, wonach die Behörde, die den Bescheid erlassen hat, für dessen Aufhebung oder Änderung zuständig ist. Ist jedoch durch eine Veränderung der ...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 1. Regelung durch Bundesrecht

Tz. 10 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Der Bund hat die Gesetzgebungskompetenz für Steuern aus Art. 105 Abs. 1 und Abs. 2 GG. Die AO gilt nach § 1 Abs. 1 Satz 1 AO, die aufgrund dieser Zuständigkeit erlassen wurden. Für die Anwendbarkeit der AO kommt es indessen nicht darauf an, dass die Kompetenzregelung eingehalten wurde, sondern auf den tatsächlichen Erlass durch den Bund...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / Schrifttum

Farr, Der Steuererlass als Beitrag zur Entschuldung privater Haushalte, BB 2002, 1989; Janssen, Erlass von Steuern auf Sanierungsgewinne, DStR 2003, 1055; Loose, Säumniszuschläge, AO-StB 2003, 193; Bartone, Der Erlass von Ansprüchen aus dem Steuerschuldverhältnis, AO-StB 2004, 356; Nieland, Die Unbilligkeit beim Steuererlass, AO-StB 2004, 284; Bartone, Der Erlass von Ansprüchen a...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / Schrifttum

Burhoff, Präklusionsrecht des Finanzamts gemäß § 364b AO, NWB Fach 2, 6251; Grune, Präklusion im Zwielicht, DStZ 1995, 463; Rößler, Die Neuordnung des außergerichtlichen Rechtsbehelfsverfahrens, DStZ 1995, 270; Spaeth, Ist die Ausschlussfrist nach § 364b Abs. 1 AO n. F. auf Antrag verlängerbar?, DStZ 1995, 363; Große, Die Fristsetzung gem. § 364b AO, DB 1996, 60; Nacke, Die Anfec...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, FGO § 53 Zustellung

Schrifttum Werth, F., Völkerrechtliche Zulässigkeit von Auslandszustellungen im finanzgerichtlichen Verfahren unter besonderer Berücksichtigung der Zustellung in die Schweiz, DStZ 2006, 647. Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Zustellung ist eine – formalisierte – Unterart der Bekanntgabe (§ 122 Abs. 5 AO, § 166 Abs. 1 ZPO). § 53 Abs. 1 FGO schreibt sie für bestimmte Fäl...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 1. Anwendungsbereich und Tatbestand

Tz. 11 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Auf dem Gebiet der Verbrauchsteuern (s. § 3 AO Rz. 40) lässt § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AO nach dem pflichtgemäßen Ermessen der Behörde ohne weitere Voraussetzungen eine Aufhebung oder Änderung der unter die Vorschrift fallenden Bescheide zu. Alleiniger Grund für eine Änderung nach dieser Vorschrift ist die Fehlerhaftigkeit des Verbrauch...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / D. Haftungsumfang

Tz. 22 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Haftung beschränkt sich dem Umfang nach auf den Betrag, der infolge der Pflichtverletzung, unter Berücksichtigung des Grundsatzes der anteilmäßigen Befriedigung, rückständig geblieben ist. Auch die Nichtfestsetzung einer Steuer begründet die Haftung nur in dem Umfang, in dem sie letztendlich pflichtwidrig nicht getilgt wurde (s. Rz....mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / II. Abfindung bei Liquidation bzw. Ausscheiden von Mitgliedern

Tz. 9 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 55 Abs. 1 Nr. 2 AO bewirkt, dass bei der Auflösung oder Aufhebung der Körperschaft oder beim Ausscheiden von Mitgliedern eine eigentliche Auseinandersetzung nicht stattfindet. Unabhängig von der rechtlichen Gestalt der Körperschaft dürfen die Mitglieder (bei Stiftungen der Stifter und seine Erben, bei Betrieben gewerblicher Art von Kör...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / A. Bedeutung der Vorschrift

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Vorschrift steht im Zusammenhang mit § 79 AO, wo geregelt ist, wer im Steuerrecht handlungsfähig ist. Fehlt einem Rechtssubjekt selbst die Handlungsfähigkeit ganz oder zum Teil, ergibt sich aus § 79 AO wer im Steuerrecht wirksam für den Betreffenden handeln kann. Aus diesem rechtlichen Können wird durch § 34 AO eine Pflicht zum Hande...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / I. Zinsen

Tz. 33 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Soweit die Verzinsung nach § 233a AO Zeiträume erfasst, für die Hinterziehungszinsen (§ 235 AO) oder Prozesszinsen (§ 236 AO) festzusetzen sind, sind dabei die Zinsen aus § 233a AO anzurechnen (§ 235 Abs. 4 AO, § 236 Abs. 4 AO; vgl. auch BFH v. 30.08.2010, VIII B 66/10, BFH/NV 2011, 1825). Mit Stundungszinsen (§ 234 AO) und Aussetzungsz...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / C. Anwendungsbereich

Tz. 3 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Regelungen des zweiten Abschnitts gelten für alle Steuern, für die die AO Anwendung findet (s. § 1 AO), haben jedoch für Zölle und die der AO unterliegenden EU-Abgaben nur noch eingeschränkte Bedeutung. Zum Verhältnis AO und UZK s. die Ausführungen in den einzelnen Vorschriften. Zu beachten ist weiter, dass §§ 155–191 AO Spezialregel...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / c) Auskunft an Amtsstelle

Tz. 17 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Nach § 93 Abs. 5 AO kann die Finanzbehörde anordnen, dass der Auskunftspflichtige eine mündliche Auskunft an Amtsstelle erteilt. Hierzu ist die Behörde insbes. dann berechtigt, wenn trotz Aufforderung eine schriftliche Auskunft nicht erteilt worden ist oder eine schriftliche Auskunft nicht zu einer Klärung des Sachverhaltes geführt hat....mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / B. Tatbestandliche Voraussetzungen

Rz. 2 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Sicherheiten i. S. von § 336 AO sind solche, die auf Grund Gesetzes oder auf Grund gesetzmäßiger Anordnung der Finanzbehörden geschuldet werden (z. B. gemäß § 221 AO), nicht jedoch solche, deren Leistung Bedingung für das Wirksamwerden eines Verwaltungsaktes ist, wie z. B. bei der Stundung oder Aussetzung der Vollziehung gegen Sicherheit...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / c) Fehlen eines Antrags oder der Zustimmung

Tz. 32 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Fehlt der Antrag oder die Zustimmung des Stpfl., so tritt folgende Rechtsfolge ein: Da § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a AO die Zulässigkeit der Änderung bzw. Aufhebung des bisherigen Bescheids von der Zustimmung bzw. dem Vorliegen eines entsprechenden, mit den Auswirkungen des neuen Bescheids zielgleichen Begehrens abhängig macht, is...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / B. Tatbestandliche Voraussetzungen

Tz. 2 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Gemäß § 279 Abs. 1 Satz 1 AO ist eine einheitliche Entscheidung gegenüber den beteiligten Gesamtschuldnern erforderlich. Zum Begriff der einheitlichen Entscheidung s. § 179 AO Rz. 7 ff. Tz. 3 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Hat die Finanzbehörde nicht die Absicht, Vollstreckungsmaßnahmen zu ergreifen oder werden bereits ergriffene Vollstr...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / Schrifttum

Bartone, Änderung von Steuerbescheiden im FG-Verfahren, AO-StB 2001, 56; Gersch, Die Kosten des Beigeladenen, AO-StB 2001, 59; Gluth, Kostenüberlegungen bei Beendigung des Verfahrens, AO-StB 2001, 156; Mack, Kosten im FG-Verfahren, AO-StB 2002, 321; H. Schwarz, Probleme der Streitwertermittlung, AO-StB 2003, 165; Braun/Hansens, RVG-Praxis, 1. Aufl. 2004; Dellner, Auswirkungen der ...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / B. Verhältnis zu anderen Vorschriften

Tz. 2 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 §§ 146, 147 AO gehen der allgemeinen Vorschrift des § 145 AO vor. Allerdings ist bei der Auslegung der speziellen Vorschriften die Zielrichtung des § 145 AO zu beachten. Tz. 3 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die handelsrechtlichen "Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung" sind von allen buchführungspflichtigen Stpfl. zu beachten. § 145 AO ...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 6. Antrag

Tz. 22 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Der rechtswidrige Bescheid ist nur auf Antrag aufzuheben oder zu ändern. Für den Antrag ist keine Form vorgeschrieben, er kann auch mündlich gestellt werden. Antragsbefugt ist derjenige, der durch den fehlerhaften Bescheid zu Unrecht herangezogen wurde. Der Antrag ist gegen den rechtswidrigen Bescheid zu stellen. Wird er irrtümlich gege...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / I. Verstoß gegen die Steuererklärungspflicht

Tz. 6 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Voraussetzung für die Festsetzung eines Verspätungszuschlags ist, dass derjenige, gegen den der Zuschlag verhängt werden soll, seiner Verpflichtung zur Abgabe einer Steuererklärung (dazu s. § 149 AO Rz. 4 ff.; vgl. aber die Ausnahme in § 18a Abs. 11 UStG für Zusammenfassende Meldungen) nicht oder nicht fristgemäß nachgekommen ist (§ 152 ...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / Schrifttum

von Wedelstädt, Der Ort der Außenprüfung nach § 200 Abs. 2 AO, DB 1989, 1536; Finger, Die Rechte des Außenprüfers, StBp 2000, 33; Finger, Rechtsbehelfsmöglichkeiten gegen Maßnahmen der Außenprüfung, StBp 2002, 61 und 95; Graf Kerssenbrock/Riedel/Strunk, Zur Verfassungsmäßigkeit des Datenzugriffs der Finanzverwaltung im Rahmen von Betriebsprüfungen nach § 147 Abs. 6 AO, DB-Beila...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / IV. Verhältnis zu anderen Vorschriften

Tz. 28 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AO ermöglicht nur eine punktuelle Korrektur und ist daher unabhängig von anderen Korrekturmöglichkeiten (Loose in Tipke/Kruse, § 175 AO Rz. 15). Tz. 29 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Innerhalb des Änderungsrahmens des § 175 AO dürfen gem. § 177 Abs. 1, 2 AO Rechtsfehler berichtigt werden, die nicht Anlass der A...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / III. Fingierter Empfangsbevollmächtigter

Tz. 7 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Fehlt ein von den Beteiligten bestellter gemeinsamer Empfangsbevollmächtigter, gilt ein zur Vertretung der Gesellschaft oder der Feststellungsbeteiligten oder ein zur Verwaltung des Gegenstands der Feststellung Berechtigter als Empfangsbevollmächtigter (§ 183 Abs. 1 Satz 2 AO). Die Berechtigung ergibt sich aus den entsprechenden gesetzli...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 1. Allgemeines

Tz. 16 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 162 Abs. 2 AO zählt beispielhaft Schätzungsgründe auf. Sie zeichnen sich dadurch aus, dass die mangelnde Aufklärung vom Stpfl. zumindest verursacht wird. Die Aufzählung ist nicht abschließend ("insbesondere"), sodass unter § 162 Abs. 2 AO auch andere als die aufgeführten Mitwirkungsverletzungen fallen. Die Vorschrift ist keine selbsts...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / I. Fehlende Begründung

Tz. 13 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die fehlende Begründung führt nur zur Anfechtbarkeit, nicht zur Nichtigkeit des Verwaltungsakts (BFH v. 17.03.2009, VII R 40/08, BFH/NV 2009, 1287 zum Schätzungsbescheid). Wird die Begründung nach § 126 Abs. 2 AO bis zum Abschluss der Tatsacheninstanz des finanzgerichtlichen Verfahrens nachgeholt, ist die Verletzung der Begründungspflic...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / A. Bedeutung der Vorschrift

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 200 AO modifiziert und ergänzt die allgemeinen Vorschriften über die Mitwirkung des Stpfl. im Besteuerungsverfahren (§§ 90ff. AO), bestimmt, wo und wann mit welchen Modalitäten das zu geschehen hat, und regelt das Recht des Prüfers auf Betriebsbesichtigung (BFH v. 06.06.2012, I R 99/10, BStBl II 2013, 196 m. w. N.). Die Regelungen der ...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 8. Feststellungsgegenstand bei Übergang zur Liebhaberei (§ 8 VO)

Tz. 67 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Vorschrift dient der Feststellung der stillen Reserven beim Übergang zur Liebhaberei. Denn nicht der Fortfall der Gewinnerzielungsabsicht und die damit verbundene Annahme einer Liebhaberei führt zur Betriebsaufgabe, sondern erst eine darauf gerichtete Handlung oder ein entsprechender Rechtsvorgang (BFH v. 12.11.1992, IV R 41/91, BSt...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 1. Steuerbescheide und gleichgestellte Bescheide

Tz. 6 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Der Anwendungsbereich der vorliegenden Bestimmung beschränkt sich auf Steuerbescheide i. S. des § 155 AO und auf die ihnen durch Gesetz ausdrücklich gleichgestellten Bescheide (s. Vor §§ 172–177 AO Rz. 6 f.). Tz. 7 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Vorschrift gilt demnach nicht für Haftungs- und Duldungsbescheide oder für Bescheide über...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / B. Anwendungsbereich

Tz. 4 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 3 Abs. 1 bis 4 AO definiert die Begriffe "Steuer" (s. Rz. 5 ff.), "Realsteuer" (s. Rz. 46), "steuerliche Nebenleistung" (s. Rz. 47) für den unmittelbaren sachlichen Anwendungsbereich der AO , wie er sich aus § 1 AO ergibt, mithin für alle bundesrechtlich und europarechtlich geregelten Steuern (s. § 1 AO Rz. 4 ff.). Darüber hinaus gelten...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 3. Bestandskräftige Steuerbescheide

Tz. 9 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Der zu korrigierende Bescheid muss grds. materiell bestandskräftig sein, d. h. nicht nach § 164 Abs. 1 AO unter dem Vorbehalt der Nachprüfung stehen (s. Vor §§ 172–177 AO Rz. 12) oder nach § 165 AO vorläufig sein. Insoweit finden die Korrekturvorschriften keine Anwendung. Im Falle der Vorläufigkeit ist eine Änderung nach § 172 AO allerdi...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 5. Mitwirkungsverweigerungsrechte

Tz. 9a Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Der Stpfl. selbst hat grds. kein Mitwirkungsverweigerungsrecht, solange Auskunft über seine eigenen steuerlichen Verhältnisse verlangt wird (Schallmoser in HHSp, § 200 AO Rz. 71). Bei der Zusammenveranlagung von Ehegatten/Lebenspartnern hat ein Ehegatte/Lebenspartner ein Auskunftsverweigerungsrecht gem. § 101 AO in Bezug auf die Einkünf...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / G. Verfahrensrechtliche Fragen

Tz. 10 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Durch die Maßnahmen der Steueraufsicht nach § 210 Abs. 1 bis 3 AO wird der Ablauf der Festsetzungsfrist nicht gehemmt; sie stellen keine die Ablaufhemmung nach § 171 Abs. 4, 5 AO auslösenden Prüfungen dar. Die Steueraufsichtsmaßnahmen sind aber steuerliche Prüfungen i. S. von § 371 Abs. 2 Nr. 2 Buchst. a AO, die die Straffreiheit aufgru...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, FGO § 135 Kostenpflichtige

Schrifttum von Wedelstädt, Hinzuziehung und Beiladung, AO-StB 2007, 15 (Teil 1) und 46 (Teil 2). Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 135 FGO regelt die grundsätzliche Kostentragungspflicht bei Verfahrensbeendigung; die Vorschrift wird ergänzt durch die §§ 136 bis 138 FGO. Der Begriff der Kosten umfasst gem. § 139 Abs. 1 FGO sowohl die Gerichtskosten als auch die außergeric...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, FGO § 6 Übertragung des Rechtsstreits auf Einzelrichter

Schrifttum Loose, Der Einzelrichter im finanzgerichtlichen Verfahren, StuW 2006, 376; Loose, Der Einzelrichter im finanzgerichtlichen Verfahren, AO-StB 2009, 52. Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 6 FGO soll dazu dienen, die Senate der FG von nicht so bedeutsamen Verfahren zu entlasten und letztendlich eine Verkürzung der Verfahrensdauer vor den FG bewirken. Sie birgt eine...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, FGO § 73 Verbindung/Trennung mehrerer Verfahren

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die in § 73 FGO geregelte Verbindung und die Trennung von Verfahren ist eine Maßnahme der Prozessleitung, die grundsätzlich im pflichtmäßigen Ermessen des Gerichtes steht (BFH v. 06.02.1957, II 186/55 S, BStBl III 1957, 118; BFH v. 21.01.2009, X B 125/08, juris; aber s. Rz. 2). Die Verbindung oder Trennung wird grundsätzlich durch Beschl...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, FGO § 90 Entscheidung grundsätzlich auf Grund mündlicher Verhandlung

Schrifttum Rudloff, Die mündliche Verhandlung im Steuerprozeß, DStR 1984, 392; Lemaire, Die drei Phasen der mündlichen Verhandlung – Hinweise und Tipps zum Ablauf, AO-StB 2002, 348. Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 90 Abs. 1 Satz 1 FGO regelt den Grundsatz der Mündlichkeit des finanzgerichtlichen Verfahrens (s. Vor FGO Rz. 51). Die mündliche Verhandlung des Rechtsstreite...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / C. Verwertung strafrechtlicher Ermittlungserkenntnisse im Besteuerungsverfahren

Tz. 10 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 393 Abs. 3 Satz 1 AO stellt klar, dass Erkenntnisse, die die Finanzbehörde oder die Staatsanwaltschaft im Rahmen strafrechtlicher Ermittlungen rechtmäßig gewonnen hat, auch im Besteuerungsverfahren verwendet werden dürfen. Personen, die ihren steuerlichen Pflichten nicht ordnungsgemäß nachgekommen sind, sollen steuerlich nicht besser ...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / Schrifttum

Blesinger, Das Steuergeheimnis im Strafverfahren, wistra 1991, 239, 294; Maier, Reichweite des Verwertungsverbotes nach § 393 Abs. 2 Satz 1 AO, wistra 1997, 53; Jarke, Das Verwertungsverbot des § 393 Abs. 2 Satz 1 AO, wistra 1997, 325; Joecks, Urkundenfälschung in Erfüllung steuerlicher Pflichten? wistra 1998, 86; Streck/Spatschek, Steuerliche Mitwirkungspflichten trotz Steuerst...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / F. Zurückweisung von Erklärungen und Beweismitteln (§ 76 Abs. 3 FGO)

Tz. 14 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Nach § 76 Abs. 3 FGO kann das FG nach seinem Ermessen Erklärungen und Beweismittel, die erst nach Ablauf der von der Finanzbehörde nach § 364b AO der Abgabenordnung gesetzten Frist im Einspruchsverfahren oder im finanzgerichtlichen Verfahren vorgebracht werden, zurückweisen und ohne weitere Ermittlungen entscheiden. Die Vorschrift biete...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / Schrifttum

Fischer, Feststellung der Einkünfte bei einer Zebragesellschaft, NWB F. 2, 8813; Streck/Mack, Grundsatzprobleme der Verordnung über die gesonderte Feststellung von Besteuerungsgrundlagen nach § 80 Abs. 2 AO, DStR 1987, 707; von Wedelstädt, Teilanfechtung und ihre Folgen, DB 1996, 696; Kohlhaas, Zebragesellschaften, Stbg 1998, 557, 559; Kohlhaas, Die Einkünftezuordnung bei Zebrag...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / II. Entstehung der Gebühr

Rz. 4 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Gebühr für Pfändungsmaßnahmen des Vollziehungsbeamten (§ 285 AO) entsteht, sobald er Schritte zur Ausführung des Vollstreckungsauftrags unternommen hat (§ 339 Abs. 2 Nr. 1 AO), d. h. nach außen in Erscheinung tretende Handlungen, die unmittelbar dessen Ausführung dienen. Sie wird für die Durchführung eines Vollstreckungsauftrags nur ...mehr