Fachbeiträge & Kommentare zu Abgabenordnung

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / E. Rechtsfolgen von Formverstößen

Tz. 11 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Formverstöße haben je nach dem Gewicht des Verstoßes unterschiedliche Auswirkungen (s. § 125 AO): Lässt ein schriftlicher Verwaltungsakt die erlassende Finanzbehörde nicht erkennen oder ist ein Verwaltungsakt, für den die Schriftform vorgesehen ist, nicht schriftlich ergangen, ist er nach § 125 Abs. 1 AO nichtig (BGH v. 07.05.1991, IX Z...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / B. Bedeutung und Anwendungsbereich der Vorschrift

Tz. 2 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 102 AO trägt dem Umstand Rechnung, dass bestimmte Berufsgruppen eine besondere Vertrauensstellung genießen, die mit der Verpflichtung zur Wahrung des Berufsgeheimnisses verknüpft sind. Dem Schutz dieser Berufsgeheimnisse dienen die Aussageverweigerungsrechte. Die Finanzbehörden sollen sich keine Informationen verschaffen können, die in...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / E. Rechtsschutz

Tz. 9 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Gegen den Verwaltungsakt, der die Überführung der sichergestellten Sache in das Eigentum des Bundes anordnet, ist der Einspruch gegeben. Mit ihm können Einwendungen gegen die Sicherstellung nach § 215 AO nicht erhoben werden, da Sicherstellung und Überführung selbstständige Verwaltungsakte sind (Hoyer in Gosch, § 216 AO Rz. 29 m. w. N.)....mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / B. Anwendungsbereich

Tz. 2 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Zinspflicht erstreckt sich nur auf Steuern i. S. des § 3 Abs. 1 AO, nicht auf die in § 3 Abs. 4 AO genannten steuerlichen Nebenleistungen. Folglich fallen keine Zinsen auf die Verzinsung hinterzogener Steuern an. Dementsprechend sind Hinterziehungszinsen festzusetzen (s. auch AEAO zu § 235 AO, Nr. 2) für verkürzte Steuern, einschließ...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / A. Bedeutung der Vorschrift

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 §§ 169, 170 AO normieren sowohl die Dauer der Festsetzungsfrist als auch die Rechtsfolgen einer Festsetzungsverjährung für Steuerbescheide und diesen gleichgestellte Steuerverwaltungsakte (s. Rz. 3). Die Zahlungsverjährung hingegen ist in §§ 228ff. AO geregelt. Die Festsetzungsverjährung betrifft die Zulässigkeit der Aufhebung oder Änder...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / A. Allgemeines

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Eines der wichtigsten in § 92 AO genannten Beweismittel ist der in § 93 AO normierte Beweis durch Auskünfte. Als Mittel zur Beweiserhebung setzen Auskunftsverlangen voraus, dass die begehrte Auskunft zur Aufklärung des für die Besteuerung relevanten Sachverhalts geeignet und notwendig ist, die Erfüllung des Auskunftsverlangens für den Be...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / IV. Erhebung der Gebühr bei Abwendung der Pfändung

Rz. 7 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Gebühr wird auch erhoben, wenn die Pfändung durch Zahlung an den Vollziehungsbeamten abgewendet wird (§§ 339 Abs. 4 Nr. 1, 292 AO), wenn auf andere Weise Zahlung geleistet wird, nachdem der Vollziehungsbeamte an Ort und Stelle erschienen ist (§ 339 Abs. 4 Nr. 2 AO), wenn der Pfändungsversuch mangels pfändbarer Gegenstände fruchtlos g...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / A. Bedeutung der Vorschrift

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die einstweilige Einstellung oder Beschränkung der Vollstreckung (sog. Vollstreckungsaufschub) ist – wie der Erlass (§ 227 AO), die Stundung (§ 222 AO) und die abweichende Festsetzung der Steuer gem. § 163 AO – eine Billigkeitsmaßnahme, die in das pflichtgemäße Ermessen der zuständigen Vollstreckungsbehörde gestellt ist (§ 5 AO). Die Anw...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 2. Verfahrensfürsorgepflicht

Tz. 4 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Pflicht, unter den genannten Voraussetzungen konkrete Einzelanregungen zu geben, wird in § 89 Abs. 1 Satz 2 AO zu einer Auskunftspflicht über die den Beteiligten im Verwaltungsverfahren zustehenden Rechte und die ihnen obliegenden Pflichten verallgemeinert. § 89 Abs. 1 Satz 2 AO beinhaltet aber ebenfalls keinen umfassenden Anspruch a...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / E. Feststellung der Finanzbehörde

Tz. 8 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Das Vorliegen der Voraussetzungen ist nach dem Wortlaut der Vorschrift vom FA festzustellen. Nach Auffassung des BFH erschöpft sich die Feststellung nicht in der zweifelsfreien Kenntnisnahme von dem entscheidungsrelevanten Sachverhalt, sondern erfordert eine Bekanntgabe der Feststellung in der für den Stpfl. anfechtbaren Form des Verwalt...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / Schrifttum

von Wedelstädt, Die Aufhebung und Änderung von Steuerbescheiden nach den §§ 164, 165, 172 bis 177 AO, DB-Beilage Nr. 20/86; Trzaskalik, Über die Vorbehaltsfestsetzung und die Steueranmeldung, StuW 1993, 371; Leisner, Vorbehaltsfestsetzungen und Vertrauensschutz, DStZ 1999, 358; Günther, Aufhebung und Wegfall des Vorbehalts der Nachprüfung, AO-StB 2007, 104; Weber, Fehlender Vorb...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / B. Begriff der Rechts- und Amtshilfe

Tz. 2 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Im Gegensatz zu § 111 AO spricht § 117 AO von Rechts- und Amtshilfe. Die beiden Bestimmungen lassen jedoch erkennen, dass trotz der fehlenden Übereinstimmung hinsichtlich der verwendeten Begriffe insoweit keine tatsächliche Unterscheidung beabsichtigt ist. Die Abgrenzung von Rechts- und Amtshilfe ist umstritten und keinesfalls einheitlic...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / E. Rechtsfolgen

Tz. 19 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Pflicht zur Anmeldung kann mit Zwangsmitteln (§§ 328ff. AO) durchgesetzt werden, soweit die Anzeigepflicht gegenüber den Finanzbehörden besteht. Mangels einer § 134 Abs. 1 Satz 2 AO i. d. F. vor Änderung durch das StUmgBG entsprechenden Regelung sind die Gemeinden auf die landesrechtlichen Vollstreckungsvorschriften angewiesen. Wer d...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / C. Rechtsbehelfe

Tz. 13 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Fristsetzung nach § 364b AO ist ein Verwaltungsakt, der nach wohl h. M. selbstständig anfechtbar ist (Rätke in Klein, § 364b AO Rz. 27 m. w. N.; K. J. Wagner, StuW 1996, 169, 174; von Wedelstädt, StuW 1996, 186, 187 f. m. w. N.; a. A. Birkenfeld in HHSp, § 364b AO Rz. 79 m. w. N.; Seer in Tipke/Kruse, § 364b AO Rz. 38; Rößler, DStZ ...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / V. Gesonderte Feststellung von Besteuerungsgrundlagen

Tz. 11 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 239 Abs. 3 AO wurde mit Wirkung ab dem 01.01.2017 in das Gesetz eingefügt. Die Regelung enthält eine Verpflichtung der Finanzbehörden, in bestimmten im Gesetz ausdrücklich aufgeführten Fällen die Grundlagen für eine Festsetzung von Zinsen nach § 233a Abs. 2a AO (Vollverzinsungszinsen bei Änderung der Steuerfestsetzung aufgrund eines r...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / III. Einspruchsbegründung

Tz. 20 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Der Einspruchsführer "soll" die Tatsachen, die zur Begründung dienen und die Beweismittel anführen (§ 357 Abs. 3 Satz 3 AO). Diese Aufforderung bezieht sich in erster Linie auf tatsächliche Ausführungen und Sachverhaltsaufklärungen. Da das Einspruchsverfahren Teil des Verwaltungsverfahrens ist, kann der Einspruchsführer auch Tatsachen v...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / Schrifttum

von Groll, Immer wieder Probleme mit § 177 AO, DStZ 2000, 882; Söhn, Berichtigung von materiellen Fehlern, StuW 2000, 232; Käferle, Die steuerliche Auswertung von Steufa-Berichten durch Wohnsitz-FÄ, PStR 2001, 228; Kies, Besonderheiten bei Einspruchsverfahren gegen korrigierte Steuerbescheide, DStR 2001, 1555; von Wedelstädt, Die präkludierende Fristsetzung der Finanzbehörde – F...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / A. Bedeutung der Vorschrift

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 146 AO konkretisiert § 145 AO . Die im Steuerrecht an die Ordnungsmäßigkeit der Buchführung und der sonstigen Aufzeichnungen gestellten Anforderungen (§§ 145, 146 AO) werden durch die in § 147 AO enthaltenen Vorgaben für die Aufbewahrung von Unterlagen ergänzt. Die in § 146 AO niedergelegten Ordnungsvorschriften stehen mit den in § 239 ...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / II. Säumniszuschläge

Tz. 34 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Auch im Verhältnis von Vollverzinsungszinsen und Säumniszuschlägen (§ 240 AO) scheidet eine Überschneidung in der Regel aus, denn der Zinslauf endet mit der Bekanntgabe der Steuerfestsetzung, während Säumniszuschläge erst nach Fälligkeit der Steuer einsetzen. Bei einer nachfolgenden Änderung der Steuerfestsetzung zugunsten des Stpfl. (H...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 2. Nichtigkeit

Tz. 62 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Schriftliche Steuerbescheide müssen inhaltlich hinreichend bestimmt sein, anderenfalls sind sie nichtig; das erfordert u.a. die Bezeichnung der festgesetzten Steuer nach Art und Betrag (§ 157 Abs. 1 AO). Zur Schätzung mehrerer Einzelzuwendungen zusammengefasst in einem Schenkungsteuerbescheid s. BFH v. 30.08.2017, II R 46/15, BFH/NV 201...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / A. Bedeutung der Vorschrift

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Der Begriff Amtsträger findet sich in der AO u. a. bei der Regelung des Steuergeheimnisses (§ 30 AO), der Haftungsbeschränkung (§ 32 AO), der Ausschließung und Ablehnung von Personen in einem Verwaltungsverfahren (§§ 82ff. AO), der Akteneinsicht im Zerlegungsverfahren (§ 187 AO) und bei der Selbstanzeige (§ 371 Abs. 2 AO). Er entspricht ...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / II. Nachholung der Benennung und Änderung der Steuerfestsetzung

Tz. 30 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Benennt der Stpfl. den Empfänger erst nach Bestandskraft des Steuerbescheids, handelt es sich weder um eine nachträglich bekannt gewordene Tatsache (Frotscher in Schwarz/Pahlke, § 160 AO Rz. 94; Rüsken in Klein, § 160 AO Rz. 31; a. A. Seer in Tipke/Kruse, § 160 AO Rz. 33), noch um ein rückwirkendes Ereignis i. S. des § 175 Abs. 1 Satz 1...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / b) Steuerfestsetzung auf null Euro oder einen negativen Betrag

Tz. 60 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Auch wenn die Steuer auf null Euro oder auf einen negativen Betrag festgesetzt wird, scheidet die obligatorische Festsetzung eines Verspätungszuschlags aus (§ 152 Abs. 3 Nr. 2 AO n. F.). Allerdings verbleibt auch hier die Möglichkeit, einen solchen nach § 152 Abs. 1 AO n. F. festzusetzen (so auch: BT-Drs. 18/8434, 113). Eine Festsetzung...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / V. Rechtsbehelfsbelehrung

Tz. 14 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Nach § 157 Abs. 1 Satz 3 AO ist den Steuerbescheiden und den ihnen gleichgestellten Bescheiden (s. § 155 AO Rz. 30) eine Rechtsbehelfsbelehrung beizufügen. Sie setzt die Rechtsbehelfsfrist in Gang (§ 356 Abs. 1 AO), und zwar auch dann, wenn sie in deutscher Sprache gegenüber einem des Deutschen nicht mächtigen Ausländer erfolgt (BFH v. ...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / IV. Adressat

Tz. 10 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Rücknahmeerklärung ist an die Finanzbehörde zu richten, die den angefochtenen Verwaltungsakt erlassen hat oder bei der ein Antrag auf Erlass eines Verwaltungsaktes gestellt worden ist. Über § 362 Abs. 1 Satz 2 AO gilt § 357 Abs. 2 AO entsprechend. Danach kann die Rücknahme eines Einspruchs der sich gegen die Feststellung von Besteue...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / III. Form und Verfahren

Tz. 10 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Dem Drittschuldner ist die Pfändungsverfügung, die der Schriftform bedarf, förmlich zuzustellen (§§ 309 Abs. 2 Satz 1, 122 Abs. 5 AO i. V. m. dem VwZG). Die elektronische Form gem. § 126a BGB ist durch § 309 Abs. 1 Satz 2 AO ausdrücklich ausgeschlossen. Tz. 11 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Für den Vollstreckungsschuldner sieht § 309 AO...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / VI. Aussetzung der Steuerfestsetzung

Tz. 24 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Unter denselben Voraussetzungen, unter denen eine Steuer vorläufig festgesetzt werden kann, kann die Steuerfestsetzung auch insgesamt gegen oder ohne Sicherheitsleistung ausgesetzt werden. Es handelt sich um die vorläufige Freistellung von der Steuer nach § 155 Abs. 1 Satz 3 AO (BFH v. 23.01.2013, X R 32/08, BStBl II 2013, 423; Schuster...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / E. Ermöglichung einer Steuerverkürzung

Tz. 9 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Handlungen des § 379 Abs. 1 AO müssen geeignet sein, eine Verkürzung von Steuern (s. § 370 AO Rz. 22 ff.) oder eine Erlangung nicht gerechtfertigter Steuervorteile (s. § 370 AO Rz. 41 ff.) zu ermöglichen, sie müssen nicht ursächlich sein (so aber Langrock/Samson, DStR 2007, 700 zu Abs. 1 Nr. 3). Damit sind von der Bußgelddrohung Zuwi...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / IV. Fehlen der Mitwirkung einer anderen Behörde

Tz. 19 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Ist die nach einer Rechtsvorschrift erforderliche Mitwirkung einer anderen Behörde unterblieben, so ist allein deshalb der Verwaltungsakt nicht nichtig (§ 125 Abs. 3 Nr. 4 AO). Die Mitwirkung kann innerhalb der zeitlichen Grenzen des § 126 Abs. 2 AO nachgeholt und der Fehler damit geheilt werden. Ansonsten bleibt der Fehler beachtlich u...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / A. Bedeutung der Vorschrift

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die aus der Gesamtschuldnerschaft resultierende Konsequenz, dass jeder Gesamtschuldner die gesamte Leistung schuldet (§ 44 Abs. 1 Satz 2 AO), kann in den Fällen der Zusammenveranlagung zu erheblichen Härten führen, weil sie schlechthin die Verpflichtung mit sich bringt, auch für solche Steuern mit dem eigenen Vermögen einstehen zu müssen...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / B. Übersicht über Korrekturvorschriften

Tz. 2 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Geregelt ist die Korrektur von bestandskräftigen Steuerverwaltungsakten in den §§ 130 und 131 AO sowie den §§ 172 bis 177 AO. Dabei unterscheidet die AO bei der Korrektur von Steuerverwaltungsakten zwischen Steuerbescheiden und ihnen gleichgestellten Verwaltungsakten und sonstigen Steuerverwaltungsakten. §§ 172ff. AO sind ausschließlich ...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / C. Rechtsschutz

Tz. 15 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Bei dem Nachweisverlangen handelt es sich ebenso wie beim Benennungsverlangen nach § 160 AO (s. Rz. 5; § 160 AO Rz. 13) um einen mit dem Einspruch anfechtbaren Verwaltungsakt (Seer in Tipke/Kruse, § 159 AO Rz. 18; Frotscher in Schwarz, § 159 AO Rz. 31; a. A. st. Rspr. des BFH, u. a. BFH v. 11.05.1992, I R 8/91, BFH/NV 1994, 357; Schmies...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / C. Rechtsschutz

Tz. 5 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Gegen den Aufteilungsbescheid steht den Betroffenen, ebenso wie gegen die Ablehnung eines auf Erlass eines Aufteilungsbescheids gerichteten Antrags, der außergerichtliche Rechtsbehelf des Einspruchs zu (§ 347 Abs. 1 Nr. 1 AO). Soweit ein Beteiligter selbst keinen Rechtsbehelf eingelegt hat, muss er zum Rechtsbehelfsverfahren gem. § 360 A...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / IV. Ort und Kosten des Datenzugriffs

Tz. 31 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Da der Datenzugriff nur im Rahmen der Außenprüfung erfolgen kann und eine ausdrückliche Regelung zum Ort des Datenzugriffs fehlt, gelten die allgemeinen Grundsätze des § 200 Abs. 2 AO. Befinden sich die Daten bei einem Dritten, so hat dieser nach § 147 Abs. 6 Satz 3 AO den Datenzugriff zu dulden bzw. die Daten aufzubereiten oder herausz...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / a) Folgebescheid

Tz. 10 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 175 Abs. 1 Satz 1 AO erwähnt zwar allein den Steuerbescheid als Folgebescheid, nach dem Zweck der Norm sind jedoch auch andere Folgebescheide als der Steuerbescheid zu korrigieren, so etwa Feststellungsbescheide (§ 181 Abs. 1 Satz 1 AO), Steuermessbescheide (§ 184 Abs. 1 Satz 3 AO) und Zerlegungsbescheide (§ 185 AO i. V. m. § 184 Abs....mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / III. Fehlen der Begründung

Tz. 23 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Fehlt es an der nach § 121 Abs. 1 AO erforderlichen schriftlichen Begründung (s. Rz. 12), so ist der Steuerbescheid mit der Einschränkung des § 127 AO anfechtbar. Der Mangel ist aber gem. § 126 Abs. 1 Nr. 2 AO durch nachträgliche Mitteilung der Begründung heilbar. Die Nachholung ist bis zum Abschluss der Tatsacheninstanz eines finanzger...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / d) Verwertungsverbot

Tz. 26 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Grds. ist es für § 173 Abs. 1 AO ohne Bedeutung, auf welche Weise eine Tatsache oder ein Beweismittel nachträglich bekannt geworden ist. Ist eine Ermittlungsmaßnahme rechtswidrig, so führt dies nicht in jedem Fall zu einem Verwertungsverbot. Die Verwertung von Tatsachen kann aber insoweit unzulässig sein, als sich die Finanzbehörde ihre...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / II. Mitwirkung einer ausgeschlossenen Person

Tz. 16 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Hat beim Erlass eines Verwaltungsakts eine nach § 82 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 bis 5 und Satz 2 AO ausgeschlossene Person mitgewirkt, so ist der Verwaltungsakt trotzdem nicht nichtig (§ 125 Abs. 3 Nr. 2 AO). Wegen der Ausschließungsgründe s. § 82 AO. Ausgenommen ist lediglich der besonders schwerwiegende Fall der Mitwirkung im eigenen Besteue...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 2. Maßnahme

Tz. 8 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Maßnahme ist jedes willentliche Verhalten. Aus einem Unterlassen kann im Allgemeinen kein Regelungszweck abgeleitet werde, sodass im Schweigen einer Behörde auf einen Antrag kein Verwaltungsakt gesehen werden kann. Maßnahme ist nur das willentliche Verhalten eines Amtsträgers (s. § 7 AO). Auf dessen interne Zuständigkeit kommt es nicht a...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / III. Allgemeines

Tz. 35 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die V zu § 180 Abs. 2 AO (im Folgenden: VO) hält sich im Rahmen der Ermächtigung (u. a. BFH v. 23.09.1992, X R 156/90, BStBl II 1993, 11 m. w. N.; Kunz in Gosch, § 180 AO Rz. 77; Brandis in Tipke/Kruse, § 180 AO Rz. 80 f. m. w. N.). Zwar entscheidet nach § 4 Satz 1 VO (s. auch § 1 Abs. 1 Satz 1, Abs. 3 Satz 2 VO) die Finanzbehörde nach ...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / F. Rückgängigmachung von Rücknahme und Widerruf

Tz. 14 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Rücknahme und der Widerruf eines Verwaltungsakts nach §§ 130f. AO sind selbst als Verwaltungsakt zu qualifizieren, da sie eine eigenständige Regelung treffen. Bei Rechtswidrigkeit der Rücknahme findet für die Korrektur § 130 AO Anwendung: war die erste Rücknahme belastend § 130 Abs. 1 AO, war sie begünstigend § 130 Abs. 2 AO. Wird d...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / E. Besonderheiten bei gesondert festzustellenden Besteuerungsgrundlagen

Tz. 20 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 152 Abs. 4 AO stellt klar, dass Verspätungszuschläge auch dann festgesetzt werden können, wenn die Verpflichtung zur Abgabe von Steuererklärungen für gesondert festzustellende Besteuerungsgrundlagen nicht oder nicht fristgemäß erfüllt wird (§ 180 AO). Für die Bemessung der aufgrund entsprechender Pflichtverletzungen festzusetzenden Ve...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / E. Rechtsbehelfe, Zwangsmittel

Tz. 41 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Das Auskunftsersuchen nach § 93 Abs. 1 und Abs. 1a AO ist ein Verwaltungsakt, gegen den als außergerichtlicher Rechtsbehelf gem. § 347 AO der Einspruch gegeben ist. Rechtsbehelfsbefugt ist zum einen der vom Auskunftsersuchen betroffene Steuerpflichtige (BFH v. 04.12.2012, VIII R 5/10, BStBl II 2014, 220; BFH v. 19.07.2015 X R 4/14, BStB...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / A. Bedeutung der Vorschrift

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Vorschrift regelt die verfahrensrechtlichen Voraussetzungen für den Erlass von Haftungs- und Duldungsbescheiden und die Form dieser Bescheide (BFH v. 24.02.1987, VII R 4/84, BStBl II 1987, 363; BVerwG v. 07.07.1989, 8 C 85.87, DVBl 1989, 1211). Die materiell-rechtlichen Voraussetzungen für die zugrunde liegenden Haftungs- und Duldung...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / C. Verletzung

Tz. 12 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Eine Verletzung der Regelung des § 19 AO ist als Verstoß gegen die örtliche Zuständigkeit nach § 127 AO heilbar (s. § 127 AO Rz. 3). Dies gilt jedoch nicht, wenn der Verstoß zur Folge hat, dass die gesonderte Feststellung nach § 180 AO entfällt; dann ist der Fehler nicht heilbar und führt zur Rechtswidrigkeit des Verwaltungsakts (BFH v....mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / I. Unmittelbarer Anwendungsbereich

Tz. 7 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Vorschriften gelten nur für die Vollstreckung von Ansprüchen des Steuergläubigers. Für Ansprüche des Stpfl. gegen den Fiskus gelten die Vorschriften des Sechsten Teils der AO nicht. Der Stpfl. kann seine Ansprüche erst nach gerichtlicher Feststellung nach Maßgabe des Achten Buchs der ZPO beitreiben (§§ 151 bis 154 FGO). Tz. 8 Stand: 2...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / Schrifttum

Sunder-Plassmann in HHSp, Einf. FGO, Rz. 8 ff.; Lüke, Grundsätze des Verwaltungsprozesses, JuS 1961, 41; Tipke, Die Steuerrechtsordnung Band I, 2. Aufl. 2000; Bartone, Gesellschafterfremdfinanzierung, Bielefeld 2001; Brandt, Steuerrechtsschutz durch den EuGH, AO-StB 2002, 236 (Teil 1) und 281 (Teil 2); Brandt, Steuerrechtsschutz durch Verfassungsbeschwerde, AO-StB 2002, 123 (Teil...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / B. Anwendungsbereich

Tz. 2 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Aussetzungszinsen entstehen nur bei ganz oder teilweiser erfolgloser Anfechtung eines Steuerbescheids, einer Steueranmeldung oder eines einen Steuervergütungsbescheid aufhebenden oder ändernden Verwaltungsakts. Voraussetzung ist stets, dass sich die Aussetzung der Vollziehung auf eine wirksam festgesetzte Steuer bezieht. Fehlt eine Wirks...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / B. Anwendungsbereich

Tz. 2 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Vorschrift betrifft Steuerbescheide und ihnen gleichgestellte Bescheide (s. § 164 AO Rz. 2), nicht dagegen Haftungs- und Duldungsbescheide (h. M.; BFH v. 16.11.1995, VI R 82/95, BFH/NV 1996, 285; Krumm in Tipke/Kruse, § 166 AO Rz. 11; Frotscher in Schwarz/Pahlke, § 166 AO Rz. 2). Sie ist auch im Erhebungsverfahren z. B. bei einem Abr...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / A. Bedeutung der Vorschrift

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Vorschrift ordnet die Erteilung einer schriftlichen oder elektronischen Prüfungsanordnung gegenüber dem betroffenen Stpfl. an, in der der Umfang der Außenprüfung bestimmt wird. Damit wird der Stpfl. als Adressat über die Rechtsgrundlage der Prüfung, über seine Duldungspflicht, über den zeitlichen und sachlichen Umfang der Prüfung inf...mehr