Fachbeiträge & Kommentare zu Abgabenordnung

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / D. Adressat eines Verwaltungsakts

Tz. 5 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 78 Nr. 2 AO hat von den Regelungen des § 78 AO die größte Bedeutung. Hiernach sind diejenigen Beteiligte, an die die Finanzbehörde einen Verwaltungsakt richten will oder gerichtet hat. In dem Augenblick, in dem im internen Behördenbereich ein steuerliches Verwaltungsverfahren, das Wirkungen nach außen haben soll, in Gang gesetzt wird, ...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / D. Zellteilungsverbot

Tz. 9 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 64 Abs. 4 AO soll verhindern, dass sich größere Körperschaften zum Zwecke mehrfacher Ausnützung der Besteuerungsgrenze des § 64 Abs. 3 AO in mehrere Körperschaften aufteilen. Die Vorschrift steht in sachlichem Zusammenhang mit § 51 Satz 3 AO. Eine derartige Aufteilung (Zellteilung) könnte zu Wettbewerbsverzerrungen führen. Dem begegnet...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 3. Umfang der Ablaufhemmung

Tz. 14 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Ablaufhemmung nach § 171 Abs. 2 AO greift, soweit sich die offenbare Unrichtigkeit auswirkt (BFH v. 08.03.1989, X R 116/87, BStBl II 1989, 531). Wird bspw. ein Steuerbescheid, bei dessen Erlass eine offenbare Unrichtigkeit unterlaufen ist, einen Monat vor Ablauf der Festsetzungsfrist bekannt gegeben, so ermöglicht § 171 Abs. 2 AO zw...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / A. Bedeutung der Vorschrift

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Das Steuerschuldverhältnis umfasst die Gesamtheit der Rechtsbeziehungen, die sich für die Beteiligten aus der Verwirklichung eines Steuertatbestandes ergeben. Näheres hierzu enthalten die Erläuterungen zu § 38 AO. Das Steuerschuldverhältnis gehört dem öffentlichen Recht an, woraus in erster Linie folgt, dass die aus ihm erwachsenden Ansp...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / Schrifttum

Gast-de Haan, Ermessensschranken bei der Aussetzung des Besteuerungsverfahrens nach § 363 Abs. 2 AO, DStZ 1983, 254; Wendland, Ruhen von Rechtsbehelfsverfahren gemäß § 363 Abs. 2 AO, INF 1991, 459; Rößler, Verfahrensaussetzung bei verfassungsgerichtlichem Musterprozess vor dem Bundesverfassungsgericht, DStZ 1993, 148; Löhlein, Die "Zwangsruhe" des § 363 Abs. 2 Satz 2 AO als Ste...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / IV. Aufforderung zur Bestellung eines Empfangsbevollmächtigten

Tz. 8 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Fehlt sowohl ein bestellter als auch ein fingierter Empfangsbevollmächtigter, kann die Finanzbehörde nach § 183 Abs. 1 Satz 3 AO die Feststellungsbeteiligten auffordern, innerhalb einer bestimmten angemessenen (verlängerungsfähigen, § 109 Abs. 1 AO) Frist einen Empfangsbevollmächtigten zu benennen. Dabei muss sie einen der Beteiligten (n...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 3. Rücknahme für die Zukunft oder die Vergangenheit

Tz. 22 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Nach § 130 Abs. 1 und Abs. 2 AO steht es im Ermessen der Behörde, ob die Rücknahme für die Zukunft oder für die Vergangenheit erfolgen soll. Die Ermessensausübung muss sich am Sinn und Zweck des § 130 AO orientieren, der eine Abwägung zwischen dem Grundsatz der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung (Art. 20 GG) und dem des Vertrauensschutzes t...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / Schrifttum

Mack/Fraedrich, Neu: Die Anhörungsrüge nach § 133a AO, AO-StB 2005, 115; Seer/Thulfaut, Die neue Anhörungsrüge als außerordentlicher Rechtsbehelf im Steuerprozess, BB 2005, 1085; Zuck, Das Verhältnis von Anhörungsrüge und Verfassungsbeschwerde, NVwZ 2005, 739; Kettinger, Der dritte Weg: Die Effektivierung der Anhörungsrüge, StB 2006, 259; Nieland, Keine Umdeutung einer Anhörungs...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / A. Allgemeines und Anwendungsbereich

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 1 Abs. 3 Satz 2 AO hat zur Folge, dass die entsprechende Anwendung der für die Steuern geltenden Vorschriften auf die Zinsen ausdrücklich geregelt werden muss. Eine solche Sonderregelung für die Festsetzung der Zinsen enthält § 239 Abs. 1 Satz 1 AO. Eine Haftung für Zinsen kommt grundsätzlich nicht in Betracht; dies folgt mittelbar aus...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / V. Folgen der Verletzung der amtlichen Ermittlungspflicht

Tz. 27 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Verletzung der sich für die Finanzbehörde aus dem Untersuchungsgrundsatz ergebenden Pflichten stellt einen Verfahrensverstoß dar. Dies gilt z. B., wenn das FA bei seinen Ermittlungshandlungen die Grundsätze zu Abs. 2 und Abs. 3 nicht beachtet, aber auch, wenn die Anforderungen an die Risikomanagementsysteme nach Abs. 5 Satz 3 nicht ...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / Schrifttum

App, Mitteilung der Entscheidungsunterlagen im Beschwerdeverfahren gegen Maßnahmen der Finanzbehörden im Erhebungs- und im Vollstreckungsverfahren, DStZ 1987, 96; Carl, Das rechtliche Gehör im Besteuerungsverfahren, StW 1996, 417; Dißars, Das Recht auf Akteneinsicht der Beteiligten im Steuerrecht, NJW 1997, 481; Durst, Akteneinsicht im Besteuerungs- und Steuerstrafverfahren, PS...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / IV. Verbot des Ausforschungsbeweises

Tz. 6 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Nach § 99 Abs. 2 AO dürfen die in § 99 Abs. 1 AO geregelten Betretungsrechte nicht zu dem Zweck missbraucht werden, nach unbekannten Gegenständen zu forschen. Anordnungen nach § 99 Abs. 1 AO müssen daher Ermittlungshandlungen in Bezug auf konkrete und der Behörde bereits bekannte Steuertatbestände darstellen. Durchsuchungen zum Zwecke de...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 3. Wirksamer Steuerverwaltungsakt

Tz. 23 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 171 Abs. 3 AO setzt einen wirksamen Steuerverwaltungsakt voraus. Die Vorschrift steht in engem Zusammenhang mit der Wahrung der Festsetzungsfrist durch den angefochtenen Verwaltungsakt. Wenn ein nichtiger und deswegen nach § 124 Abs. 3 AO unwirksamer Verwaltungsakt die Festsetzungsfrist nicht wahren kann, kann auch ein Antrag nach § 1...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / III. Entbehrlichkeit eines Leistungsgebots

Tz. 9 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Das Leistungsgebot ist entbehrlich, wenn der Vollstreckungsschuldner eine von ihm aufgrund einer Steueranmeldung geschuldete Leistung nicht erbracht hat (§ 254 Abs. 1 Satz 4 AO). Gleiches gilt, wenn der Steuer- oder Haftungsschuldner nach Abschluss einer Außenprüfung seine Zahlungsverpflichtung schriftlich anerkennt (§ 167 Abs. 1 Satz 3 ...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / A. Bedeutung der Vorschrift

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 180 Abs. 1 AO zählt wichtige Fallgruppen auf, bei denen eine gesonderte und ggf. einheitliche Feststellung vorzunehmen ist. Die Aufzählung ist nicht erschöpfend. Weitere Feststellungsfälle finden sich in § 180 Abs. 2 und 5 AO und in Einzelsteuergesetzen (s. § 179 AO Rz. 4). § 180 Abs. 3 und 4 AO regelt Fälle, in denen von der Durchführ...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / D. Auskunftsbereitschaft

Tz. 7 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Um der nach § 154 Abs. 2 Satz 3 AO bestehenden Verpflichtung, Auskunft darüber zu geben zu können, über welche Konten oder Schließfächer eine Person verfügungsberechtigt ist, nachkommen zu können, müssen entsprechende Vorkehrungen vom Kontoführer (bzw. der in § 154 Abs. 2 Satz 1 AO genannten Person) getroffen werden. Die Pflicht bezieht ...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / Schrifttum

Hechtner, Die strafbefreiende Selbstanzeige nach den Änderungen durch das Schwarzgeldbekämpfungsgesetz – Strafbefreiende Selbstanzeige erster und zweiter Klasse mit Zuschlag, DStZ 2011, 265; Wagner, Umgang mit der strafbefreienden Selbstanzeige "zweiter Klasse", DStZ 2011, 875; Roth, Die 50 000-Euro-Grenze gem. § 371 Abs. 2 Nr. 3 AO: Nominalbetrag der Steuerhinterziehung oder...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / A. Allgemeines

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Nach § 109 Abs. 1 Satz 1 AO können Fristen, die von einer Finanzbehörde gesetzt sind, und Fristen zur Einreichung von Steuererklärungen (auch wenn sie gesetzlich geregelt sind) vorbehaltlich der in Abs. 2 normierten Voraussetzungen verlängert werden (zur Erklärungsfrist die Erläuterungen zu s. § 149 AO). Andere gesetzliche, vor allem die...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / I. Allgemeines

Tz. 72 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die einheitliche und gesonderte Feststellung nach § 180 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a AO unterbleibt nach § 180 Abs. 3 Satz 1 AO, wenn nur eine der an den Einkünften beteiligten Personen mit ihren Einkünften im Geltungsbereich der AO einkommensteuer- oder körperschaftsteuerpflichtig ist oder es sich um einen Fall von geringer Bedeutung ...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / I. Anzeigepflichtige Personen

Tz. 11 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Verpflichtung zur Anzeige von Auslandsengagements trifft nach § 138 Abs. 2 Satz 1 AO lediglich natürliche Personen mit Wohnsitz (§ 8 AO) oder gewöhnlichem Aufenthalt (§ 9 AO) im Inland, und Körperschaften mit Geschäftsleitung (§ 10 AO) oder Sitz (§ 11 AO) im Inland, folglich unbeschränkt stpfl. Personen. Bei Personengesellschaften w...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / E. Form des Steuerverwaltungsakts

Tz. 31 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Soweit für den einzelnen Verwaltungsakt keine bestimmte Form vorgeschrieben ist, kann er schriftlich, elektronisch, mündlich oder in anderer Weise erlassen werden (s. § 119 Abs. 2 AO). Dagegen sind Steuerbescheide gem. § 157 Abs. 1 Satz 1 AO grundsätzlich schriftlich zu erteilen; für Feststellungsbescheide gilt dies nach § 181 Abs. 1 AO...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / II. Ermessen

Tz. 8 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Setzung einer Ausschlussfrist für die Erfüllung der Aufforderungen steht im pflichtgemäßen Ermessen der Behörde. Dabei muss die Behörde ihre Entscheidung davon abhängig machen, ob sie im Nichtbetreiben des Verfahrens seitens des Einspruchsführers rechtsschutzfremde Motive erkennt, die lediglich der Verschleppung des Verfahrens dienen...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / C. Abgrenzung der Pflichten in fremden Steuersachen

Tz. 13 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 33 Abs. 2 AO stellt klar, dass diejenigen, die in einer fremden Steuersache bestimmte, im Einzelnen aufgezählte Pflichten zu erfüllen haben, hierdurch nicht Steuerpflichtige i. S. des Gesetzes werden. Tz. 14 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Nicht Stpfl. ist hiernach, wer in einer fremden Steuersache:mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / II. Vorabanforderung

Tz. 15 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 149 Abs. 4 AO n. F. regelt nunmehr gesetzlich, unter welchen Voraussetzungen auch in den Fällen, in denen die Steuererklärungen von Angehörigen der steuerberatenden Berufe erstellt werden, diese Steuererklärungen vorab angefordert werden dürfen. Kraft gesetzlicher Anordnung erstreckt sich die Anforderung auf alle Erklärungen i. S. von...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / IV. Verhältnis zu anderen Vorschriften

Tz. 63 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Spezialvorschriften, die § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO vorgehen, sind insbes. in Steuerbedingungen (s. Rz. 47) zu finden. Tz. 64 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Beispiele: § 5 Abs. 2, § 7 Abs. 2; § 14 Abs. 2 BewG; § 10d Abs. 1 Satz 2 und 3 EStG; § 16 GrEStG; § 17 UStG Tz. 65 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO ist ...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / II. Gesamtrechtsnachfolge

Tz. 4 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Der Gesamtrechtsnachfolger muss die Unanfechtbarkeit der Steuerfestsetzung gegenüber dem Stpfl. gegen sich gelten lassen. Dies folgt daraus, dass mit dem Eintritt der Gesamtrechtsnachfolge der Rechtsnachfolger in vollem Umfang in die Stellung des Vorgängers hineinwächst. Gesamtrechtsnachfolge liegt vor bei Erbfall, Verschmelzung und Umwa...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / IV. Form und Inhalt

Tz. 12 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Eine bestimmte Form für die Fristsetzung wird von § 364b AO nicht vorgeschrieben (§ 119 Abs. 2 AO). Es empfiehlt sich jedoch, um Zweifel hinsichtlich der Ordnungsmäßigkeit auszuschließen, die Schriftform (Dumke in Schwarz/Pahlke, § 364b AO Rz. 14, der entgegen § 119 Abs. 2 AO einen Zwang zur Schriftform annimmt). Die Fristsetzung muss i...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / A. Bedeutung der Vorschrift

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Sicherstellung im Aufsichtsweg ist Vorsichtsmaßnahme. Sie ist im Rahmen der Steueraufsicht (§ 209 AO) zulässig, um Waren, die mit Verbrauchsteuern belastet sind oder sein können, in Gewahrsam der Finanzbehörde zu nehmen. Sie ist keine Maßnahme des Strafverfahrens. Sie wird für den Bereich der Einfuhr- und Ausfuhrabgaben durch Art. 198 UZ...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / I. Offenbare Unrichtigkeit

Tz. 6 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Oberbegriff der Berichtigungsgründe, für die der Gesetzgeber explizit die "Schreib- oder Rechenfehler" als Untergruppe anführt, sind die "offenbaren Unrichtigkeiten". Der BFH definiert den Begriff der "offenbare Unrichtigkeiten" in ständiger Rechtsprechung als "mechanische Versehen" wie beispielsweise Eingabe- oder Übertragungsfehler, un...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / B. Regelung der sachlichen Zuständigkeit

Tz. 3 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 16 AO verweist wegen der grundsätzlichen Regelung der sachlichen Zuständigkeit auf das FVG. Gemäß § 17 Abs. 2 Satz 1 FVG sind für die Verwaltung der Steuern – mit Ausnahme der Kfz-Steuer und der bundesgesetzlich geregelten Verbrauchssteuern – die Finanzämter zuständig, soweit die Verwaltung nicht gemäß Art. 108 Abs. 4 GG den Gemeinden ...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / B. Bedeutung und Anwendungsbereich der Vorschrift

Tz. 2 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die praktische Bedeutung der Vorschrift ist gering, weil die Finanzbehörden das Mittel der eidlichen Vernehmung nur selten anwenden. Gegenstand der eidlichen Vernehmung können alle Auskunftsersuchen an Dritte sein (zu den Voraussetzungen s. § 93 AO). Nur andere Personen i. S. von § 93 Abs. 1 AO können eidlich vernommen werden. Es muss si...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / VI. Änderung von Steueranmeldungen

Tz. 12 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die ab dem 01.01.2017 geltende Regelung in § 239 Abs. 4 AO erstreckt den Vorbehalt der Nachprüfung auch auf Zinsfestsetzungen nach § 233a AO (Vollverzinsungszinsen), wenn diese Zinsen auf einer Steueranmeldung gründen, die nach § 168 Satz 1 AO einer Steuerfestsetzung unter Vorbehalt der Nachprüfung gleichsteht. Insoweit wird ein verfahr...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / C. Rechtsfolgen

Tz. 20 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Säumniszuschläge verwirken mit Ablauf des Fälligkeitstags – ohne vorangegangene Mahnung – unmittelbar kraft Gesetzes, ein Verschulden ist keine Anspruchsvoraussetzung (BFH v. 17.07.1985, I R 172/79, BStBl II 1986, 122). Sie sind ohne besondere Festsetzung zu entrichten (§ 218 Abs. 1 Satz 1 2. HS AO). Voraussetzung ist allein, dass die t...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / IV. Vermögensbindung

Tz. 13 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 55 Abs. 1 Nr. 4 AO formuliert den Grundsatz der Vermögensbindung. Hiernach darf der nach einer "Abwicklung" i. S. des § 55 Abs. 1 Nr. 2 AO verbleibende Vermögensüberschuss nur für steuerbegünstigte Zwecke verwendet werden. Dabei ist für die Wertermittlung der in § 55 Abs. 2 AO genannte Zeitpunkt maßgebend und die sinngemäße Anwendung ...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / A. Bedeutung der Vorschrift

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Vorschrift regelt sowohl die Förderung des bezahlten Sports als auch von sportlichen Veranstaltungen eines Sportvereins. Unter sportlichen Veranstaltungen i. S. von § 67a AO sind organisatorische Maßnahmen eines Sportvereins zu verstehen, die es aktiven Sportlern ermöglichen, Sport zu treiben. Die Tätigkeit eines Sport-Dachverbandes ...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / B. Tatbestandliche Voraussetzungen

Rz. 3 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Unter Kosten der Vollstreckung versteht das Gesetz Gebühren und Auslagen (§ 337 Abs. 1 AO). Sie werden nicht vor der Bekanntgabe der Festsetzung (Kostenansatz) fällig (§ 220 Abs. 2 Satz 2 AO). Wegen der Kostenfestsetzung s. § 346 Abs. 2 AO. Rz. 4 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Schuldner der Kosten ist der Vollstreckungsschuldner, also de...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / a) Fristverlängerung

Tz. 57 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die obligatorische Festsetzung eines Verspätungszuschlags ist nach § 152 Abs. 3 Nr. 1 AO n. F. ausgeschlossen, "wenn" die Finanzbehörde die Frist für die Abgabe der Steuererklärung nach § 109 AO verlängert hat oder diese Frist rückwirkend verlängert (in diesem Fällen fehlt es bereits an der tatbestandlich notwendigen verspäteten Abgabe ...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / I. Antrag des Einspruchsführers

Tz. 3 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Nur der Einspruchsführer (§ 359 Nr. 1 AO) kann einen Erörterungstermin beantragen. Alle übrigen Beteiligten können die Erörterung lediglich anregen. Dies gilt auch für den Hinzugezogenen, der nur berechtigt ist, an der Erörterung teilzunehmen. Der Antrag kann bis zur Bekanntgabe der Einspruchsentscheidung gestellt werden. Die Finanzbehör...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / F. Zuständigkeit und Entscheidung

Tz. 19 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Zuständig sind die Vollstreckungsbehörden (§ 249 Abs. 1 Satz 3 AO). Sie entscheiden regelmäßig durch schriftlichen VA. § 258 AO schreibt aber die Schriftform nicht vor, sodass eine dem Antrag stattgebende oder ablehnende Entscheidung auch mündlich erfolgen kann (BFH v. 31.05.2005, VII R 62/04, BFH/NV 2005, 1743). Tz. 20 Stand: 22. Auflag...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / C. Beispiele der Vertretereigenschaft

Tz. 7 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 13 Satz 2 AO zählt Beispiele des ständigen Vertreters auf, die nicht abschließend sind. Sie verlangen, anders als die Anwendungsfälle der Betriebstätte nach § 12 Satz 2 AO, dass die Voraussetzungen nach § 13 Satz 1 AO wie Nachhaltigkeit und Weisungsgebundenheit erfüllt sind. Unter § 13 Satz 2 Nr. 2 AO fallen nur die Verwalter sog. Ausl...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / D. Verfahren

Tz. 5 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Nach § 95 Abs. 3 Satz 1 AO sind die Angaben, deren Richtigkeit versichert werden soll, schriftlich festzustellen und dem Beteiligten mindestens eine Woche vor Aufnahme der Versicherung mitzuteilen. Auf diese Weise soll der Beteiligte einerseits vor Überrumpelung geschützt, ihm aber auch andererseits die Möglichkeit gegeben werden, sich a...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / II. Umfang des Abrufs

Tz. 4 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 93b Abs. 2 AO stellt zunächst klar, dass der automatisierte Abruf ausschließlich durch das BZSt erfolgen darf. Andere Behörden – auch die Finanzbehörden – sind nicht berechtigt, auf der Grundlage von § 93b AO Datenabrufe vorzunehmen. Erfasst sind nur die Abrufe auf der Grundlage von § 93 Abs. 7 und Abs. 8 AO. Die Abrufe beschränken sic...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / III. Fehlende oder unwirksame Mitwirkung eines Ausschusses

Tz. 17 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Wenn durch Rechtsvorschrift für den Erlass eines Verwaltungsakts die Mitwirkung eines Ausschusses im Wege der Beschlussfassung vorgeschrieben ist, ist der Verwaltungsakt nicht nichtig, wenn der zuständige Ausschuss den Beschluss nicht gefasst hat oder nicht beschlussfähig war (§ 125 Abs. 3 Nr. 3 AO). Nicht unter § 125 Abs. 3 Nr. 3 AO ge...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / Schrifttum

App, Prüfungsumfang bei Gesellschaftern einer Personengesellschaft, DStZ 1984, 559; Bilsdorfer, Der Bundesfinanzhof und die Zinsbesteuerung – Das Urteil vom 18.02.1997 und seine praktischen Auswirkungen, StBp 1997, 262; von Wedelstädt, Verwertungsverbote im Beweiserhebungsverfahren, AO-StB 2001, 19; Weinreuter/Braun, Bankgeheimnis und Maßnahmen der Finanzverwaltung, DStZ 2001, ...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / D. Ermessensentscheidung

Tz. 10 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Liegen die Voraussetzungen für die Festsetzung eines Verspätungszuschlags vor, hat die Finanzbehörde nach pflichtgemäßem Ermessen (§ 5 AO) darüber zu entscheiden, ob ein Verspätungszuschlag festgesetzt wird (Entschließungsermessen) und in welcher Höhe dieses geschieht (Auswahlermessen). Für beide Ermessensentscheidungen bezeichnet § 152...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 5. Entscheidung im Hinblick auf Zinsanspruch

Tz. 27a Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 In Entsprechung zu den Besteuerungsgrundlagen gem. §§ 179 Abs. 1 Satz 1, 180 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a AO hat der BFH in st. Rspr. abgeleitet, dass über die Frage, ob und in welchem Umfang Steuernachforderungen auf Hinterziehungshandlungen beruhen und somit tatbestandlich den Zinsanspruch des § 235 AO auslösen, im Verfahren der ein...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / I. Haftung

Tz. 3 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 191 AO behandelt die Festsetzung des auf Gesetz beruhenden Haftungsanspruchs (s. vor § 69 AO) durch einen Haftungsbescheid. Das ist ein Verwaltungsakt, der die Feststellung enthält, dass ein bestimmter Lebenssachverhalt verwirklicht ist, der die Haftungsfolge in einer bestimmten Höhe auslöst (BFH v. 25.05.2005; VII R 29/02, BStBl II 20...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / I. Allgemeine Grundsätze

Tz. 3 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Auch für Verwaltungsakte, die nach pflichtgemäßem Ermessen ergehen, gilt zunächst § 120 Abs. 1 AO und die dort aufgeführten Beschränkungen. Darüber hinaus sieht § 120 Abs. 2 AO folgende Nebenbestimmungen vor: Befristung, Bedingung, Widerrufsvorbehalt, Auflage, Vorbehalt nachträglicher Auflage. Der Erlass einer solchen Nebenbestimmung ste...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / III. Zeitliche Grenze der Berichtigung

Tz. 20 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Berichtigung nach § 129 AO kann jederzeit, d. h. auch im Einspruchs- oder Klageverfahren erfolgen (s. Rz. 2 und s. Rz. 25). Sie ist auch noch nach Eintritt der Bestandskraft möglich. Eine Einschränkung gilt allerdings bei der Berichtigung von Steuerbescheiden. Diese können nur bis zum Ablauf der Festsetzungsfrist berichtigt werden. ...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / F. Subjektiver Tatbestand

Tz. 12 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Ahndung der Ordnungswidrigkeiten des § 379 Abs. 1 AO setzt Vorsatz oder Leichtfertigkeit voraus. Der Handelnde muss wissen oder leichtfertig nicht erkennen, dass er sich einer Ordnungswidrigkeit der in § 379 Abs. 1 AO bezeichneten Art schuldig macht oder an einer solchen beteiligt ist (s. § 9 OWiG, s. § 377 AO Rz. 15), und dass er d...mehr