Fachbeiträge & Kommentare zu Abgabenordnung

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / B. Rechtsgrundlagen

Tz. 3 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Der öffentlich-rechtliche Haftungsanspruch kann seine tatbestandlichen Wurzeln sowohl in Steuergesetzen als auch in außersteuerlichen Rechtsgrundlagen haben. Häufig stehen steuerrechtliche und außersteuerrechtliche Haftungstatbestände nebeneinander (einfache Gesetzeskonkurrenz), wobei sich die Tatbestände vollständig oder auch nur teilwe...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / II. Umfang der Anfechtung

Tz. 19 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Der Einspruch "soll" auch erkennen lassen, inwieweit der Verwaltungsakt angefochten werden soll. Die Erklärung hat für den Umfang der Prüfung jedoch keine Bedeutung, da das Einspruchsverfahren nicht auf bestimmte Streitfragen begrenzt werden kann (§ 367 Abs. 2 Satz 1 AO). Der Antrag hat jedoch Bedeutung für die Festsetzungsverjährung (s...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 1. Anfechtbarkeit bei Rechtswidrigkeit

Tz. 61 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Schätzungen nach § 162 AO sind nicht schon deswegen rechtswidrig, weil sie von den tatsächlichen Verhältnissen abweichen. Abweichungen sind im Rahmen einer Schätzung i. d. R. immanent. Der Schätzungsbescheid ist rechtswidrig, wenn die Schätzung den durch die Umstände des Einzelfalles gezogenen Schätzungsrahmen verlässt (BFH v. 28.07.201...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / B. Legalitätsprinzip und Opportunitätsprinzip

Tz. 3 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Tätigkeit der Finanzbehörde bei der Ermittlung von Steuerstraftaten unterliegt dem Legalitätsprinzip (s. § 152 StPO). Das bedeutet, dass die Finanzbehörden wegen der in ihren Zuständigkeitsbereich fallenden Steuerstraftaten ausnahmslos zum Einschreiten gesetzlich verpflichtet sind. Die Finanzbehörde muss einschreiten, sobald sie von ...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / I. Völkerrechtliche Verträge

Tz. 5 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Gegenseitige völkerrechtliche Vereinbarungen, die innerstaatlich aufgrund Zustimmungsgesetzes (Art. 59 Abs. 2 GG) anwendbar sind und die sich auf die Vollstreckung erstrecken, bestehen für direkte Steuern mit Belgien, Dänemark, Finnland, Frankreich, Italien, Kanada, Luxemburg, den Niederlanden, Norwegen, Österreich und Schweden, für Zöll...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / III. Nachholung der versäumten Handlung

Tz. 38 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Nach § 110 Abs. 2 Satz 3 AO ist innerhalb der Antragsfrist die versäumte Handlung nachzuholen, z. B. der versäumte Rechtsbehelf einzulegen. Häufig wird sich in vernünftiger Auslegung des Wiedereinsetzungsantrags schon aus diesem die Nachholung der versäumten Handlung ergeben. Wird kein Wiedereinsetzungsantrag gestellt, die versäumte Han...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / b) Wert eines Gegenstandes

Tz. 9 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Der Wert eines Gegenstands ergibt sich als Schlussfolgerung aus den wertbegründenden Tatsachen (Eigenschaften) und stellt daher selbst keine Tatsache dar (BFH v. 14.01.1998, II R 9/97, BStBl II 1998, 371). Wertbildende und wertbegründende Merkmale (z. B. die Baureife eines Grundstücks, dessen Lage in einem Baugebiet oder dessen Kontamini...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / IV. Tatsächliche Verständigung

Tz. 53 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Schätzungen wie z. B. Zuschätzungen bei Kalkulationsdifferenzen, Abgrenzungen und Aufteilungen zwischen privater und betrieblicher Nutzung, zwischen steuerpflichtiger und steuerfreier oder nicht steuerbarer Einkunftssphäre usw. können Gegenstand einer tatsächlichen Verständigung sein. Dabei kann die tatsächliche Verständigung sowohl übe...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 1. Unmittelbarer Datenzugriff

Tz. 28 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Finanzbehörde hat das Recht, Einsicht in die gespeicherten Daten zu nehmen und das Datenverarbeitungssystem des Stpfl. oder des von ihm mit der Buchführung/Aufzeichnung Beauftragten zur Prüfung zu nutzen (der in BMF v. 16.07.2001, IV D 2 – S 0316–136/01, BStBl I 2001, 415 verwendete Begriff "Nur-Lese-Zugriff" greift insoweit zu kurz...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / V. Rechtsschutz

Tz. 32 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Jede Aufforderung, einen bestimmten Datenzugriff (Rz. 27) zu dulden oder daran mitzuwirken, ist erzwingbar (§ 328 AO) und stellt – ebenso wie das Verlangen zum Ausdruck der Geschäftsunterlagen (dazu s. Rz. 19) – jeweils einen Verwaltungsakt dar, der mit dem Einspruch angefochten werden kann (BFH v. 16.12.2014, VIII R 52/12, BFH/NV 2015,...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / III. Wegfall der Voraussetzungen für eine Steuervergünstigung

Tz. 19 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Als rückwirkendes Ereignis im Sinne der Ausführungen in Rz. 15 gilt nach § 175 Abs. 2 Satz 1 AO auch der Wegfall einer Voraussetzung für eine Steuervergünstigung, sofern gesetzlich bestimmt ist, dass diese Voraussetzung für eine bestimmte Zeit gegeben sein muss, oder wenn durch Verwaltungsakt festgestellt worden ist, dass die Voraussetz...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / III. Verspätungszuschläge

Tz. 35 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Nach § 152 Abs. 2 Satz 2 AO sind bei der Bemessung des Verspätungszuschlags u. a. auch die aus der verspäteten Abgabe der Steuererklärung gezogenen Vorteile zu berücksichtigen. Da die Vollverzinsung den Zinsvorteil des Steuerpflichtigen während des Zinslaufs der Vollverzinsungszinsen abschöpfen soll, kann eine durch die Vollverzinsung e...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / D. Rechtsschutz

Tz. 16 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Gegen den Steuermessbescheid sind Einspruch und Klage gegeben, mit dem auch Einwendungen gegen die im Messbescheid festgestellte hebeberechtigte Gemeinde geltend gemacht werden können (Boeker in HHSp, § 184 AO Rz. 89). Einwendungen gegen den Steuermessbescheid können nur in dem Rechtsbehelfsverfahren gegen diesen, nicht gegen den Realst...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / Schrifttum

Frenkel, Form, Inhalt und Bekanntgabe außergerichtlicher Rechtsbehelfsentscheidungen (§ 366 AO), DStR 1980, 558; Schlücking, Allgemeine Grundsätze zur Bekanntgabe von schriftlichen Verwaltungsakten, insb. von Steuerbescheiden und Einspruchsentscheidungen, DStZ 1982, 165; App, Form und Inhalt von Einspruchsentscheidungen, StW 1988, 69; Streck, Mack, Schwedhelm, Unverständlichkei...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / C. Rechtsschutz

Rz. 8 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Sofern der Vollstreckungsschuldner geltend macht, die Art und Weise der Vollstreckung durch den Vollziehungsbeamten verstoße gegen § 287 AO, ist ein Einspruch gegen die Vollstreckungsmaßnahme "Durchsuchung" möglich. Im Regelfall ist die Durchsuchung im Zeitpunkt der Prüfung jedoch abgeschlossen ist. Die Rechtswidrigkeit der Vollstreckung...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / C. Rechtsschutz

Tz. 5 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Gegen endgültige Vollstreckungsmaßnahmen, die nicht zur bloßen Sicherung des Anspruchs erforderlich sind, kann der Betroffene Einspruch einlegen und Antrag auf Aussetzung der Vollziehung, ggf. auch auf Erlass einer einstweiligen Anordnung stellen. Geht die Vollstreckungsmaßnahme über den Sicherungszweck hinaus, ist sie – soweit das noch ...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 1. Rechtsgrundlage

Tz. 20 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Der BFH hat klargestellt, dass die verbindliche Zusage Verwaltungsaktqualität besitzt (BFH v. 30.04.2009, VI R 54/07, BStBl II 2010, 996; BFH v. 29.02.2012, IX R 11/11, BStBl II 2012, 651; BFH v. 16.05.2013, V R 23/12, BStBl II 2014, 325; BFH v. 14.07.2015, VIII R 72/13, – juris; ebenso AEAO zu § 89, Nr. 3.5.5). Es steht dem Verwaltungs...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / I. Bestandsaufnahme

Tz. 2 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Nach den Verbrauchsteuergesetzen entsteht die Verbrauchsteuer mit der Entfernung steuerpflichtiger Waren aus dem Steuerlager oder mit ihrer Entnahme zum Verbrauch im Steuerlager, wenn sich kein weiteres Steueraussetzungsverfahren oder Zollverfahren anschließt. Zur Überprüfung dieser Vorgänge ordnen Verbrauchsteuergesetze oder -verordnung...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 2. Finanzgerichtliches Verfahren

Tz. 66 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Im Klageverfahren ist die Schätzung voll nachprüfbar. Das FG hat im Klageverfahren eine eigene Schätzungsbefugnis (§ 96 Abs. 1 Satz 1 FGO i. V. m. § 162 AO; s. BFH v. 12.09.2001, VI R 72/97, BStBl II 2001, 775). Das FG darf seine Wahrscheinlichkeitsüberlegungen an die Stelle der des FA stellen, ohne deshalb die Schätzung des FA als rech...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 2. Nachträgliche Veränderung der Sach- und Rechtslage

Tz. 6 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Berücksichtigung von derartigen Veränderungen bei gebundenen Verwaltungsakten spielt bei Anfechtungsklagen im Steuerprozess in der Regel keine Rolle, weil der typische Fall des steuerrechtlichen Verwaltungsakts, der Steuerbescheid, im Grunde nur deklaratorische Natur ist, weil er nur über bereits verwirklichte Sachverhalte befindet (...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / A. Bedeutung der Vorschrift

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Vorschrift stellt in Absatz 1 klar, dass Verwaltungsakte ohne Rücksicht auf ihre Bestandskraft grundsätzlich vollstreckbar sind. In den folgenden Absätzen weist die Vorschrift auf die Vollstreckungssperre nach § 79 Abs. 2 BVerfGG hin (§ 251 Abs. 2 Satz 1 AO) und regelt die Zulässigkeit der Vollstreckung im und nach Abschluss des Inso...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / A. Bedeutung der Vorschrift

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Das Einspruchsverfahren ist eine Fortsetzung des allgemeinen Verwaltungsverfahrens, dass durch die Finanzbehörde einen selbstständigen Verfahrensabschluss finden muss. Das gilt zumindest solange der Einspruchsführer das Verfahren nicht selbst durch Rücknahme des Einspruchs (§ 362 AO) oder Erledigungserklärung beendet. § 367 AO trifft Reg...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / F. Zuständiger Amtsträger

Tz. 15 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Welcher Amtsträger der Finanzbehörde die Ermittlungsbefugnisse im Einzelfall auszuüben hat, richtet sich nach der behördlichen Organisation und den Dienstvorschriften (AG Kempten v. 24.03.1986, 2 Gs 517/86, wistra 1986, 271). In erster Linie sind die Angehörigen der Strafsachenstellen angesprochen. Wegen der Amtsträger, denen kraft Gese...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / D. Haftungsausschluss

Tz. 26 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Haftung ist öffentlich-rechtlicher Natur und kann daher durch private Vereinbarungen nicht ausgeschlossen werden. Ein Erwerber hat daher allenfalls die Möglichkeit, sich dadurch abzusichern, dass er einen Teil des Kaufpreises für eine entsprechende Zeit zurückbehält oder auf ein Sperrkonto einzahlt. Auskünfte über rückständige Steue...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / A. Allgemeines

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Wie die übrigen öffentlich-rechtlichen Verfahrensordnungen verwendet § 110 AO den Begriff "Wiedereinsetzung in den vorigen Stand". Abweichend von § 56 FGO beträgt die Antragsfrist bzw. die Frist zur Nachholung der versäumten Handlung einen Monat. Die Entscheidung über die Gewährung von Wiedereinsetzung betrifft allein die Frage der Frist...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 3. Festsetzung der Gebühr

Tz. 32 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Festsetzung der Gebühr erfolgt durch anfechtbaren Gebührenbescheid. Die Gebühr wird innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe der Festsetzung fällig. Im Rechtsbehelfsverfahren kann der Stpfl. alle Einwendungen gegen die Höhe der Gebühren geltend machen, insbes. gegen die Höhe des Gegenstandswertes oder die Anzahl der anrechenbaren Stu...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / I. Begriffsbestimmung

Tz. 8 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Bei der Bestimmung, welcher Person der Verwaltungsakt bekannt zu geben ist, müssen folgende Begriffe auseinandergehalten werden (Seer in Tipke/Kruse, § 122 AO Rz. 17; AEAO zu § 122, Nr. 1.1): Inhaltsadressat ist, für wen der Inhalt der Regelung bestimmt ist; z. B. bei einem Steuerbescheid der Steuerschuldner. Bekanntgabeadressat ist, an ...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / Schrifttum

Carl/Klos, Die Steuerfahndung, NWB F. 13, 861; Rüping, Ermittlungen der Steuerfahndung und ihre Schranken, DStR 2002, 2020; Weinreich, Die Verwertbarkeit von Ermittlungsergebnissen des Steuerstrafverfahrens für Besteuerungsverfahren der Bankkunden, DStR 2002, 1925; von Wedelstädt, Sammelauskunftsersuchen – Zulässigkeit, Auswertung der Auskunft, Rechtsschutz, DB 2004, 948; von We...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / I. Beendigung der Wirksamkeit durch behördliches oder gerichtliches Tätigwerden

Tz. 10 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Der Verwaltungsakt verliert seine Wirksamkeit, soweit er zurückgenommen, widerrufen, anderweitig aufgehoben, geändert oder ersetzt wird. Bei einer Teilrücknahme bleibt der im Übrigen nicht betroffene Teil des Verwaltungsakts wirksam (s. § 118 AO Rz. 12).mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / III. Keine Beschlagnahme

Rz. 5 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Eine Pfändung ist unzulässig, wenn die Früchte durch Vollstreckung in das unbewegliche Vermögen in Beschlag genommen worden sind. Eine Beschlagnahme kann durch Anordnung der Zwangsversteigerung (§ 20 Abs. 1 ZVG) oder der Zwangsverwaltung (§ 146 Abs. 1 ZVG) erfolgen. Rz. 6 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Erfolgt eine Pfändung trotz Beschla...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / I. Ahndung

Tz. 17 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Gefährdungshandlungen des § 379 AO sind mit Geldbuße bedroht, die im Mindestfall fünf und im Höchstfall 25 000 Euro beträgt; § 379 Abs. 4 bis 7 AO regelt dies detailliert für die einzelnen Gefährdungshandlungen. Zur Bemessung der Geldbuße sei auf die Ausführungen in Rz 15 ff. zu § 378 verwiesen. Soweit leichtfertige oder fahrlässige...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / D. Rechtsfolgen unterlassener Mahnung

Tz. 8 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Wirksamkeit von Vollstreckungsmaßnahmen wird durch das Unterlassen einer vorherigen Mahnung oder die Nichteinhaltung der Wochenfrist von § 259 Satz 1 AO nicht berührt. Ist die Mahnung aber ohne sachlich gerechtfertigten Grund ermessensfehlerhaft unterblieben, so sind Vollstreckungsmaßnahmen rechtswidrig und auf Rechtsbehelf aufzuhebe...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / Schrifttum

Talaska, Steuerumgehungsbekämpfungsgesetz, DB 2017, 1803. Tz. 121f Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Als besonders schwerer Fall wird nun das gezielte Ausnutzen von Auslandsgesellschaften, insbes. sog. Briefkastenfirmen, zur Verschleierung von Beteiligungsverhältnissen und der fortgesetzten Steuerhinterziehung in den Katalog der Regelbeispiele aufgenommen. Hintergrund ist die h...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / I. Ermächtigung zum Erlass einer Rechtsverordnung

Tz. 2 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 156 Abs. 1 AO ermächtigt das BMF zum Erlass einer Rechtsverordnung, nach der bei einer Abweichung von der bisherigen Steuer bis 25 Euro eine Steuerfestsetzung oder eine Korrektur der Steuerfestsetzung unterbleibt. Die Zulässigkeit beruht auf Art. 80 Abs. 1 GG. Die Rechtsverordnung bedarf der Zustimmung des Bundesrates nur dann nicht, w...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / C. Besteuerungsgrenze

Tz. 8 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die in § 64 Abs. 3 AO enthaltene Besteuerungsgrenze führt dazu, dass die gemeinnützige Körperschaft dann nicht der Körperschaftsteuer sowie der Gewerbesteuer unterliegt, wenn ihre Einnahmen einschließlich Umsatzsteuer aus den nach § 64 Abs. 2 AO als Einheit behandelten wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben den Betrag von 35 000 Euro im Jah...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / C. Antragsteller und Antragsgegner

Tz. 4 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 78 Nr. 1 AO bezeichnet als Beteiligte den Antragsteller und Antragsgegner. Da die Antragsstellung bei der Finanzbehörde ohnehin einen positiven oder negativen Bescheid in Form eines Verwaltungsakts gegenüber dem Antragsteller auslöst, trifft insoweit auch die § 78 Nr. 2 AO zu. Die Regelung hat somit nur dann eine eigenständige Bedeutun...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / C. In den Verkehr bringen von Belegen

Tz. 8a Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Seit einiger Zeit wird beobachtet, dass insbes. in Internet-Auktionen z. B. Tankbelege o. Ä. zum Kauf angeboten werden. Der Veräußerer, der für diese Belege keine Verwendung hat, überlässt sie anderen Personen, die sie steuermindernd einsetzen wollen. Solche Fälle konnten vor der Neufassung des § 379 AO nicht verfolgte werden, wenn dem ...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / A. Bedeutung der Vorschrift

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Der Arrest ist keine Maßnahme im Vollstreckungsverfahren, er bereitet diese nur vor (BFH v. 05.11.2002, II R 58/00, BFH/NV 2003, 353). Zweck eines dinglichen Arrestes (Arrest in das bewegliche oder unbewegliche Vermögen) ist die Sicherung der Vollstreckung künftiger Geldforderungen nach den §§ 249 bis 323 AO (BFH v. 06.02.2013, XI B 125/...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / A. Bedeutung der Vorschrift

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Während die Rücknahme (§ 362 AO) für einen bereits eingelegten Einspruch erklärt wird, bezieht sich der Verzicht auf den noch nicht eingelegten, aber einlegbaren Einspruch. § 354 AO entspricht dem § 50 FGO, der für das finanzgerichtliche Verfahren einen Verzicht auf Erhebung der Klage vorsieht. Der Einspruchsverzicht ist eine verfahrensr...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / II. Klageverfahren

Tz. 37 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Ist der Einspruch gegen die Vorbehaltsfestsetzung erfolglos, ist gegen die Vorbehaltsfestsetzung die Anfechtungsklage gegeben (§ 40 Abs. 1 FGO). Eine Anfechtungsklage, mit der allein die Aufhebung des Vorbehalts erstrebt wird, ist unzulässig (BFH v. 30.10.1980, IV R 168 – 170/79, BStBl II 1981, 150). Im Klageverfahren darf sich das FG w...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / F. Pfand- oder Vorzugsrechte Dritter

Tz. 19 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Besteht das Recht des Dritten in einem Pfand- oder Vorzugsrecht an einer Sache, die nicht in seinem Besitz ist (sog. besitzloses Pfandrecht), kann der Dritte der Pfändung nicht widersprechen, sondern lediglich vorzugsweise Befriedigung aus dem Erlös verlangen und zwar unabhängig davon, ob seine Forderung fällig ist oder nicht (§ 293 AO;...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 3. Unkenntnis von der Steuererklärungspflicht

Tz. 77 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 In Fällen, in denen Erklärungspflichtige bis zum Zugang einer nach Ablauf der gesetzlichen Erklärungsfrist erlassenen Aufforderung zur Abgabe einer Steuererklärung davon ausgehen konnten, nicht zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet zu sein, tritt die Verspätung erst ein, wenn die zur Abgabe gesetzte Frist verstrichen ist (§ 152 ...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / Schrifttum

Weber-Grellet, In dubio pro quo? – Zur Beweislast im Steuerrecht, StuW 1981, 48; Martin, Wechselwirkung zwischen Mitwirkungspflichten und Untersuchungsgrundsatz im finanzgerichtlichen Verfahren, BB 1986, 1021; Kottke, Beweislast im Besteuerungsverfahren und im Steuerprozess, Inf. 1993, 462; Völlmeke, Überlegungen zur tatsächlichen Vermutung und zum Anscheinsbeweis im finanzgeri...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 1. Sachlicher Geltungsbereich

Tz. 10 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Mit dem EUAHiG ist die Bundesrepublik Deutschland der Verpflichtung aus den in § 1 Abs. 2 des Gesetzes genannten Richtlinien nachgekommen. Damit hat die Amtshilfe mit den EU-Mitgliedstaaten eine eigenständige nationale Rechtsgrundlage. Der sachliche Geltungsbereich umfasst jede Art von Steuern, also z. B. die Steuern vom Einkommen, Ertr...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / A. Bedeutung der Vorschrift

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Mit dem Zweck, den Vollstreckungsschuldner zu schützen, erklärt § 319 AO spezielle Schutzvorschriften der ZPO und anderer gesetzlicher Bestimmungen für die Beitreibung von Steuerforderungen für anwendbar. Andererseits darf der Fiskus im nicht nach der ZPO über § 319 AO geschützten Bereich die Vollstreckung grundsätzlich wie ein Privatglä...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / C. Besondere Auswirkungen

Tz. 4 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 364 AO begründet anders als § 29 VwVfG keinen Anspruch auf Akteneinsicht. Die Gewährung von Akteneinsicht ist jedoch nicht unzulässig, sondern steht im pflichtgemäßen Ermessen der Finanzbehörde und der Einsichtsuchende hat einen gerichtlich überprüfbaren Anspruch auf fehlerfreie Ermessensentscheidung (BFH v. 28.05.2003, VII B 119/01, A...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / II. Verbindliche Zusage aufgrund einer Außenprüfung

Tz. 5 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 In der steuerlichen Praxis kommt es häufig insbes. dann zu Differenzen zwischen dem Stpfl. und dem FA, wenn bei einer Betriebsprüfung bestimmte Sachverhalte ausdrücklich überprüft, ihre Behandlung durch den Stpfl. nicht beanstandet wird oder sie anders behandelt werden als bisher im Veranlagungsverfahren oder bei früheren Prüfungen. Die ...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / I. Allgemeine Anforderungen

Tz. 26 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Festsetzung des Verspätungszuschlags erfolgt durch einen selbstständigen, von der Steuerfestsetzung/Messbetragsfestsetzung/Grundlagenfeststellung getrennten und verfahrensmäßig unabhängigen Verwaltungsakt. Auch wenn beides üblicherweise auf einem Schriftstück geschieht, stellt dies eine nur äußerliche Verbindung zweier Verwaltungsak...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / H. Rechtsschutz

Tz. 34 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Gegen die Festsetzung des Verspätungszuschlags steht dem Betroffenen ebenso wie gegen die Ablehnung der Überprüfung des bisher festgesetzten Verspätungszuschlags nach Änderung der Steuerfestsetzung – unter Beachtung des § 68 FGO – der Einspruch gem. § 347 AO offen (nach BFH vom 18.08.2015, V R 2/15, BFH/NV 2015, 1665 soll auch eine Verb...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / A. Bedeutung der Vorschrift

Rz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Pfändung ist die staatliche Beschlagnahme mit dem Ziel, den Gläubiger zu befriedigen. Die §§ 281 bis 284 AO beinhalten allgemeine Vorschriften für die Vollstreckung in des bewegliche Vermögen. Dazu gehören neben den Sachen (körperliche Gegenstände, § 90 BGB) auch Forderungen und andere Vermögensrechte. Demgegenüber gehören zum unbeweglic...mehr