Fachbeiträge & Kommentare zu Abschlagszahlung

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Hat der Mieter dem Vermieter für die Erfüllung seiner Pflichten Sicherheit zu leisten, so darf diese vorbehaltlich des Absatzes 3 Satz 4 höchstens das Dreifache der auf einen Monat entfallenden Miete ohne die als Pauschale oder als Vorauszahlung ausgewiesenen Betriebskosten betragen. (2) Ist als Sicherheit eine Geldsumme bereitzustellen, so ist der Mieter zu drei gleiche...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / aa) Vorleistung und Veranlassung.

Rn 46 Ihren klassischen Anwendungsbereich hat die condictio ob rem in den Fällen, in denen der Bereicherungsgläubiger den Empfänger mit seiner Leistung final zu Herbeiführung eines bestimmten, letztlich ausbleibenden Erfolges bewegen will (grds zum Erfordernis einer finalen Verknüpfung von Leistung und bezwecktem Erfolg Reuter/Martinek 170 f; AnwK/v Sachsen Gessaphe § 812 Rz...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / E. Teilzahlungsgeschäfte (Abs 3).

Rn 14 Die Legaldefinition von Teilzahlungsgeschäften in III stellt auf eine ›bestimmte Sache‹ o die ›Erbringung einer bestimmten anderen Leistung‹ ab; auf die Unterscheidung zwischen Stück- u Gattungsschuld (§ 243 I) kommt es gleichwohl nicht an. ›Geliefert‹ werden können nur bewegliche Sachen, so dass unbewegliche Sachen als Gegenstand von Teilzahlungsgeschäften ausscheiden...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Überblick.

Rn 6 Der Unternehmer hat für vertragsgemäß erbrachte Leistungen einen Anspruch auf Abschlagszahlungen in Höhe des Vertragswerts dieser Leistungen (Rn 8 f). An ebenfalls berücksichtigungsfähigen erforderlichen Stoffen und Bauteilen, die angeliefert oder eigens angefertigt und bereitgestellt worden sind, muss dem Besteller Eigentum übertragen oder entsprechende Sicherheit gele...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB Anlage (zu § 8 Absatz 1) Vergütungstabellen VBVG

Zusammenfassung Anlage (zu § 8 Absatz 1) Vergütungstabellen VBVG0 (BGBl 2021 S. 930) Anlage (zu § 8 Absatz 1) Vergütungstabelle Amehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Vertragsgemäß erbrachte Leistung/Leistungsverweigerungsrecht (Abs 1 S 1–4).

Rn 7 Gem § 632a I 1 steht dem Unternehmer ein Anspruch auf Abschlagszahlung für die nach dem Vertag geschuldeten und erbrachte Leistungen zu. Das sind grds alle Leistungen, die der Unternehmer zum vertraglich vereinbarten Preis schuldet einschließlich etwaiger Mehr- bzw Zusatzleistungen, für die er eine gesonderte Vergütung beanspruchen kann (Grüneberg/Retzlaff § 632a Rz 5 f...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Allgemeines.

Rn 1 Der Verwalter hat einen Anspruch auf Vergütung, die aus dem Nachlass geschuldet wird, einer ausdr Anordnung bedarf es nicht (BGH NJW 18, 2960). Für die Festsetzung ist das Nachlassgericht zuständig. Eine Abschlagszahlung kann der Nachlassverwalter nur verlangen, sofern seine Vergütung noch nicht abschließend berechnet und geltend gemacht werden kann (Zweibr FamRZ 07, 11...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. HOAI.

Rn 15 Gem § 15 II HOAI haben Architekten und Ingenieure mit der Vorlage einer prüffähigen Rechnung zu den vereinbarten Zeitpunkten, sonst in angemessenen Abständen Anspruch auf Abschlagszahlung für nachgewiesene Teilleistungen (Stuttg NJW-RR 98, 1392 [OLG Stuttgart 16.04.1998 - 19 U 276/97]; Celle NJW-RR 00, 899 [OLG Celle 10.02.2000 - 14 U 36/99]).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Form des Anerkenntnisses.

Rn 4 Das G nennt als Formen möglicher Anerkenntnishandlungen Abschlagszahlung (BGH 27.1.15 – VI ZR 87/14 Rz 8), Zinszahlung und Sicherheitsleistung. Auch das konstitutive oder deklaratorische Schuldanerkenntnis (s § 781 Rn 3, 9) sind erfasst. Das Anerkenntnis kann unter Würdigung aller Umstände des Einzelfalls auch allein durch schlüssiges Verhalten erfolgen (BGH NJW 12, 218...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Bürgschaften bei Bauwerkverträgen.

Rn 83 In Bauwerkverträgen werden häufig Bürgschaften vereinbart, insb um das gegenseitige Insolvenzrisiko zu sichern. Der Besteller sichert mögliche Rückzahlungsansprüche aus Vorauszahlungen oder Abschlagszahlungen sowie etwaige Erfüllungs- und Gewährleistungsansprüche; bei Insolvenz des Mitgesellschafters einer ARGE schützt die Bürgschaft auch den das Werk vollendenden Mitg...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. condictio ob causam finitam – § 812 I 2 Alt 1.

Rn 35 § 812 I 2 Alt 1 stellt den späteren Wegfall des im Zeitpunkt der Leistung bestehenden Rechtsgrundes seinem anfänglichen Fehlen gleich. Die condictio ob causam finitam umfasst deshalb va die Tatbestände des vorläufigen Erwerbs, insb also die Herausgabepflicht beim Eintritt einer auflösenden Bedingung oder eines vertraglichen Endtermins (BGH NJW 52, 1171; MDR 59, 658 [BG...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Fälligkeit bei Abnahme – § 641 I S 1.

Rn 4 Der Vergütungsanspruch des Unternehmers wird fällig mit der Abnahme seiner Werkleistungen (Begriff und Rechtsnatur der Abnahme s § 640 Rn 2). Das gilt grds auch bei vorzeitiger Beendigung des Vertrages durch Kündigung für den Vergütungsanspruch aus § 649 (BGH BauR 06, 1294; dagegen: Peters BauR 12, 11, 15). Die Abnahme kann ausdrücklich oder konkludent erfolgen (s iE § ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / bb) Prognose/Schätzung.

Rn 23 Angemessen sind Vorauszahlungen, wenn die zu erwartenden Kosten ›ungefähr‹ gedeckt werden. Die Angemessenheit wird nicht dadurch ausgeschlossen, dass gewisse Überzahlungen eintreten können, weil künftige Kosten nie genau kalkuliert werden können (BayObLG ZMR 96, 20). Dabei ist es auch zu berücksichtigen, wenn bestimmte Kosten gar nicht anfallen können, zB Heizkosten, w...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Überblick.

Rn 12 Die Mietvertragsparteien müssen bestimmen, ob die Betriebskosten als Pauschale oder als Vorauszahlung ausgewiesen werden. Die Verwendung des Wortes ›pauschal‹ und das Fehlen von Regelungen über die Abrechnung sprechen für eine Pauschale (Ddorf IMR 08, 239). Ist eine Vorauszahlung gewollt, diese Vereinbarung aber nicht wirksam, ist die Vorauszahlung in eine Pauschale um...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Allgemeines.

Rn 1 Die halbzwingende (§ 512 1) Vorschrift wurde zum 21.3.16 (§ 491 Rn 7) unter Aufnahme der bisher in § 503 III aF enthaltenen Sonderregelung für Immobiliardarlehen in den neuen II ohne inhaltliche Änderung redaktionell überarbeitet u neu gefasst. Zu durch die COVID-19-Pandemie veranlasste zeitlich befristete Sonderregeln s § 491 Rn 9a f. Sie gilt für alle Teilzahlungsdarl...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) 1Die Höhe des Vergütungsanspruchs für den infolge einer Anordnung des Bestellers nach § 650b Absatz 2 vermehrten oder verminderten Aufwand ist nach den tatsächlich erforderlichen Kosten mit angemessenen Zuschlägen für allgemeine Geschäftskosten, Wagnis und Gewinn zu ermitteln. 2Umfasst die Leistungspflicht des Unternehmers auch die Planung des Bauwerks oder der Außenanl...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Sachlicher Anwendungsbereich.

Rn 2 § 271a I und II sind ausschließlich auf Entgeltforderungen anwendbar, deren Erfüllung ein Gläubiger erst nach einer bestimmten Zeit verlangen kann (sog Fälligkeitsvereinbarungen). Nach § 271a V gelten die Regelungen nicht für Abschlagszahlungen und sonstige Ratenzahlungen sowie für Verträge, aus denen ein Verbraucher die Erfüllung einer Entgeltforderung schuldet. Entgeg...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 4. Leistung des Schuldners.

Rn 10 Die Vorschrift erfasst die Erfüllung durch Leistung (Rn 1). § 366 gilt für alle Fälle, in denen dieselbe objektiv zur Tilgung verschiedener Forderungen geeignet ist. Darunter fallen etwa auch Abschlagszahlungen (Zweibr OLGR 05, 26), Leistungen an Erfüllungs statt und erfüllungshalber sowie Erfüllungssurrogate (BGH-Report 04, 1140: Aufrechnung). § 366 I gilt aber nicht ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Fälligkeitszinsen – § 641 IV.

Rn 23 Nach § 641 IV ist die fällige Vergütung vom Zeitpunkt der Abnahme (auch § 640 I 3) an zu verzinsen. Das gilt nicht für Voraus- oder Abschlagszahlungen (Grüneberg/Retzlaff § 641 Rz 17). Keine Zinspflicht besteht, soweit die Vergütung gestundet ist oder dem Besteller ein Leistungsverweigerungsrecht aus §§ 320, 641 III zusteht (Ddorf NJW 71, 2310; Grüneberg/Retzlaff § 641...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Aufstellung (Abs 1 S 5).

Rn 11 Nach § 632a I 4 muss der Unternehmer seine Abschlagsforderung durch eine geordnete Aufstellung nachweisen. Fehlt sie, ist ein Anspruch auf Abschlagszahlung nicht gegeben. Der Gesetzgeber hat bewusst darauf verzichtet, das im ansonsten wortgleichen § 16 I Nr 1 2 VOB/B enthaltene Kriterium der Prüfbarkeit in das Gesetz zu übernehmen. Da die Aufstellung dem Besteller glei...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) 1Eine Vereinbarung, nach der der Gläubiger die Erfüllung einer Entgeltforderung erst nach mehr als 60 Tagen nach Empfang der Gegenleistung verlangen kann, ist nur wirksam, wenn sie ausdrücklich getroffen und im Hinblick auf die Belange des Gläubigers nicht grob unbillig ist. 2Geht dem Schuldner nach Empfang der Gegenleistung eine Rechnung oder gleichwertige Zahlungsaufs...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / VI. Nicht ausreichender Barlohn (§ 38 Abs 4 EStG)

Rn. 120 Stand: EL 165 – ET: 06/2023 Die Regelung des § 38 Abs 4 EStG ist im Zusammenhang mit § 38 Abs 3 EStG zu sehen. Der Anspruch des Staates auf LSt ist ein Geldleistungsanspruch, der regelmäßig aus dem (Brutto-)Barlohn des ArbN befriedigt wird. Der ArbG ist jedoch nur dann in der Lage, seiner Verpflichtung zum Einbehalt der LSt nachzukommen, wenn der von ihm zu zahlende B...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) 1Der Unternehmer kann von dem Besteller eine Abschlagszahlung in Höhe des Wertes der von ihm erbrachten und nach dem Vertrag geschuldeten Leistungen verlangen. 2Sind die erbrachten Leistungen nicht vertragsgemäß, kann der Besteller die Zahlung eines angemessenen Teils des Abschlags verweigern. 3Die Beweislast für die vertragsgemäße Leistung verbleibt bis zur Abnahme bei...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / F. Früchte.

Rn 28 Die Früchte von Nachlassgegenständen fallen in das Gesamthandsvermögen und gebühren den Miterben entspr dem Verhältnis ihrer Erbteile mit § 748. Nach § 2038 II 2 soll die Teilung der Früchte grds erst bei der Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft erfolgen, da das Gesamthandsvermögen zunächst noch vermehrt werden soll. Daher können auch keine Abschlagszahlungen verla...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Ergänzung oder Berichtigung (Nr 1).

Rn 3 Ist die Klarstellung der Parteibezeichnung oder der tatsächlichen Angaben. Änderung der rechtlichen Einordnung durch bloße Konkretisierung des Lebenssachverhalts liegt in der Vorlage einer neuen Schlussrechnung (BGH NJW-RR 04, 167) oder bei Austausch einzelner Schadensposten (BGH NJW-RR 06, 253). Der Anspruch auf Abschlagszahlung ist nur eine modifizierte Form des einhe...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Konnexität.

Rn 10 Die Ansprüche des Schuldners und des Gläubigers müssen auf demselben rechtlichen Verhältnis beruhen. Nicht erforderlich ist, dass die Ansprüche auf demselben Schuldverhältnis oder demselben Vertrag beruhen, es genügt vielmehr, wenn ihnen ein innerlich zusammenhängendes einheitliches Lebensverhältnis zugrunde liegt (BGHZ 115, 103; 92, 196; Grüneberg/Grüneberg § 273 Rz 9...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) 1Eine Geldschuld ist während des Verzugs zu verzinsen. 2Der Verzugszinssatz beträgt für das Jahr fünf Prozentpunkte über dem Basiszinssatz. (2) Bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher nicht beteiligt ist, beträgt der Zinssatz für Entgeltforderungen neun Prozentpunkte über dem Basiszinssatz. (3) Der Gläubiger kann aus einem anderen Rechtsgrund höhere Zinsen verlange...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Erweiterung.

Rn 4 Ist die quantitative als auch qualitative Erhöhung des Klageantrags wie die Erhöhung der Teilklage auf das Ganze, Erhöhung von Nebenforderungen, Übergang von der Feststellungs- zur Leistungsklage bei unverändertem Sachverhalt (BGH NJW-RR 02, 283 [BGH 16.05.2001 - XII ZR 199/98]) und umgekehrt (BGH NJW 85, 1784), sogar noch in der 2. Instanz (BGH NJW 92, 2296 [BGH 12.05....mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Abweichende Vereinbarungen.

Rn 28 § 286 ist grds dispositiv. Spezifische Grenzen vertraglicher Abweichungen von diesen Regeln hat der deutsche Gesetzgeber den Parteien nunmehr in § 286 V iVm § 271a I–V gesetzt (zur bisherigen Rechtslage einschl der Frage richtlinienkonformer Auslegung s 9. Aufl sowie 7. Aufl); die Vorschriften begrenzen – zusammen mit § 308 Nr 1a, 1b in Umsetzung von Art 7 Zahlungsverz...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Zeitpunkt des Zuflusses von sonstigen Bezügen

Rn. 47 Stand: EL 165 – ET: 06/2023 Abweichend zum laufenden Arbeitslohn richtet sich die Zuordnung von sonstigen Bezügen ausschließlich nach dem Zuflussprinzip des § 11 Abs 1 S 1 EStG (BFH BStBl II 2012, 415; BFH/NV 1998, 1477; Tillmann in H/H/R, § 38a EStG Rz 21 (Dezember 2020)). Umstritten war, ob § 11 Abs 1 S 2 EStG auf regelmäßig wiederkehrende sonstige Bezüge anzuwenden i...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / VIII. Geldleistungsverfügung.

Rn 15 Für Ehegatten- und Kindesunterhalt ist im Hinblick auf die Neuregelung des § 644 eine einstweilige Verfügung nicht mehr zulässig; auch hier gilt der Vorrang der einstweiligen Anordnung. Abschlagszahlungen auf periodisch wiederkehrende Leistungen wie Ansprüche aus §§ 842, 843 BGB (Frankf NJW 07, 851 [OLG Hamm 17.11.2006 - 19 U 81/06]) können gleichfalls Gegenstand einer...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Überblick.

Rn 1 Mit der Einführung eines eigenständigen Vertragstyps ›Verbraucherbauvertrag‹ will der Gesetzgeber den besonderen Schutzbedürfnissen des Verbrauchers im Zusammenhang mit der Ausführung von Bauleistungen Rechnung tragen. Dazu hat er in § 650i den Verbraucherbauvertrag definiert und damit den Anknüpfungspunkt für die nachfolgenden Vorschriften gelegt, die die Vertragsparte...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / VII. § 634a IV, V – Rücktritt und Minderung.

Rn 12 Aufgrund der Gestaltungswirkung von Rücktritt und Minderung sind I–III insoweit nicht anwendbar. Dementspr verweist I nur auf § 634 Nr 1, 2 und 4. Dann könnte der Besteller auch noch nach Eintritt der Verjährung der übrigen Mängelrechte zurücktreten oder mindern. Dem wirkt IV entgegen, wonach der Rücktritt im Zusammenspiel mit § 218 ausgeschlossen ist, wenn sich der Un...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Die Verjährung beginnt erneut, wenn (2) Der erneute Beginn der Verjährung infolge einer Vollstreckungshandlung gilt als nicht eingetret...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / a) Vereinbarung.

Rn 20 Der Vermieter kann Vorauszahlungen nur dann verlangen, wenn dies vereinbart ist.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / b) Fälligkeit.

Rn 21 Vorauszahlungen sind grds zusammen mit der Miete zu entrichten. Vorauszahlungen stehen dem Vermieter allerdings nicht mehr zu, wenn Abrechnungsreife (Rn 90) eingetreten (BGH ZMR 16, 519 Rz 13; NJW 11, 1957 Rz 14) oder die Abrechnungsfrist abgelaufen ist (Rn 90).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Qualifizierter Verzug des Darlehensnehmers (S 1 Nr 1).

Rn 7 Ein Kündigungsrecht des Darlehensgebers setzt zunächst voraus, dass der Darlehensnehmer mit mindestens zwei aufeinander folgenden Teilzahlungen ganz o teilweise in Verzug (§ 286), nicht nur in Rückstand, geraten ist. Sämtliche rückständigen Teilzahlungen einschließlich einer Anzahlungsrate (Bülow/Artz Rz 14; aA Erman/Nietsch Rz 9) sind in die Betrachtung einzubeziehen. ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB § 1176 BGB – Eigentümerteilhypothek; Kollisionsklausel.

Gesetzestext Liegen die Voraussetzungen der §§ 1163, 1164, 1168, 1172 bis 1175 nur in Ansehung eines Teilbetrags der Hypothek vor, so kann die auf Grund dieser Vorschriften dem Eigentümer oder einem der Eigentümer oder dem persönlichen Schuldner zufallende Hypothek nicht zum Nachteil der dem Gläubiger verbleibenden Hypothek geltend gemacht werden. Rn 1 Bei Übergang eines Tei...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / a) Überblick.

Rn 90 Rechnet der Vermieter nicht innerhalb der zur Verfügung stehenden Zeit ab, ist ›Abrechnungsreife‹ eingetreten und ihm stehen keine Vorauszahlungen mehr zu (BGH ZMR 16, 519 Rz 13; NZM 10, 736 Rz 22). Der Vermieter kann über die Abrechnung nur noch – bis zur Höhe der geschuldeten Vorauszahlungen – Zahlungen insoweit verlangen, als sie durch eine (ggf auch nachträglich) e...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / e) Abrechnung.

Rn 18 Der Vermieter muss eine Pauschale nicht abrechnen. Tut er es doch, kann hierin im Einzelfall das schlüssige Angebot auf eine Vertragsänderung und (künftige) Vorauszahlungen liegen.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / aa) Überblick.

Rn 22 Die Höhe der Vorauszahlungen muss nach § 556 II 2 ›angemessen‹ sein (s.a. § 20 III 1 NMV 1970). Auf andere Mietverträge ist § 556 II 2 (bzw § 20 III 1 NMV 1970) entspr anzuwenden, da er Ausdruck eines allgemeinen Rechtsgedankens ist (KG MDR 10, 1311; Rn 169).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / d) Mieterhöhung gem § 560 BGB.

Rn 12 Der Ausschlusstatbestand betrifft sowohl Erhöhungen von Pauschalen gem § 560 I BGB wie auch die Anpassungen der Vorauszahlungen gem § 560 IV BGB. Letztere erfolgen nach Betriebskostenabrechnungen. Wenn die Betriebskostenabrechnung strittig ist, dann ist es zugleich auch die Erhöhung der Vorauszahlungen. Auch der Mieter kann die Vorauszahlungen gem § 560 IV BGB herabset...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / D. Verhältnis zu anderen Vorschriften

Rn. 5 Stand: EL 165 – ET: 06/2023 Sowohl für den SolZ als Ergänzungsabgabe wie auch für die KiSt als Zuschlagsteuer finden die Vorschriften über die Einbehaltung, Abführung von LSt und über die Haftung entsprechende Anwendung (Stache in Bordewin/Brandt, § 38 EStG Rz 24f (November 2013)). Rn. 6 Stand: EL 165 – ET: 06/2023 Ebenso wie die Vorauszahlung gemäß § 37 EStG betrifft der...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / c) Höhe/Angemessenheit (§ 556 II 2).

aa) Überblick. Rn 22 Die Höhe der Vorauszahlungen muss nach § 556 II 2 ›angemessen‹ sein (s.a. § 20 III 1 NMV 1970). Auf andere Mietverträge ist § 556 II 2 (bzw § 20 III 1 NMV 1970) entspr anzuwenden, da er Ausdruck eines allgemeinen Rechtsgedankens ist (KG MDR 10, 1311; Rn 169). bb) Prognose/Schätzung. Rn 23 Angemessen sind Vorauszahlungen, wenn die zu erwartenden Kosten ›unge...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Teilleistungen des Darlehensnehmers (Abs 3 S 1 u 2).

Rn 12 III 1 u 2 gelten nicht für Immobiliardarlehen (IV 2, vor dem 21.3.16 [§ 491 Rn 7] § 503 I aF). Teilleistungen darf der Darlehensgeber – abw von § 266 – nicht zurückweisen (III 2). Bei mehreren Verbindlichkeiten des Darlehensnehmers aus selbstständigen Schuldverhältnissen erfolgt die Anrechnung von Leistungen, die zur Tilgung sämtlicher Schulden nicht ausreichen, nach §...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) 1Der Darlehensgeber kann den Verbraucherdarlehensvertrag bei einem Darlehen, das in Teilzahlungen zu tilgen ist, wegen Zahlungsverzugs des Darlehensnehmers nur kündigen, wennmehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) 1Der Vertrag zwischen einem Verbraucher und einem Unternehmer bedarf der schriftlichen Form, wenn der Vertragmehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Allgemeines.

Rn 1 § 650 entspricht § 651 in der bis zur Einführung des neuen gesetzlichen Bauvertragsrechts zum 31.12.17 geltenden Fassung. Er wurde inhaltlich durch das SMG neu gefasst. MWv 1.1.22 ist die Vorschrift zur Umsetzung der EU-RL über bestimmte vertragsrechtliche Aspekte der Bereitstellung digitaler Inhalte und digitaler Dienstleistungen (ABl 2019 L 136/1) um die Abs 2–4 ergän...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Neues Bauvertragsrecht.

Rn 6 Der Deutsche Bundestag hat nach jahrelanger Vorarbeit des Bundesministeriums für Justiz und Verbraucherschutz (BMJV) und intensiven Beratungen im Rechtsausschuss am 9.3.17 die Einführung eines gesetzlichen Bauvertragsrechts beschlossen. Das ›Gesetz zur Reform des Bauvertragsrechts, zur Änderung der kaufrechtlichen Mängelhaftung, zur Stärkung des zivilprozessualen Rechts...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 5. Einzelfälle.

Rn 8 Die Verjährung vertraglicher Ansprüche beginnt regelmäßig mit Vertragsschluss, es sei denn die Fälligkeit wäre abw von § 271 bestimmt. Zur Fälligkeit bestehen sowohl im BGB (§ 271 Rn 4) als auch in Nebengesetzen zahlreiche Einzelvorschriften. Gewinnansprüche entstehen regelmäßig erst mit Feststellung der Bilanz (BGHZ 80, 358). Die Verjährung eines Anspruchs des Pfandglä...mehr