Fachbeiträge & Kommentare zu Akteneinsicht

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

1Jeder Person, die bei dem Vollstreckungsverfahren beteiligt ist, muss auf Begehren Einsicht der Akten des Gerichtsvollziehers gestattet und Abschrift einzelner Aktenstücke erteilt werden. 2Werden die Akten des Gerichtsvollziehers elektronisch geführt, erfolgt die Gewährung von Akteneinsicht durch Erteilung von Ausdrucken, durch Übermittlung von elektronischen Dokumenten od...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Verfahren.

Rn 6 Es ist kein förmlicher Antrag erforderlich (Köln NJW-RR 86, 1124, 1125 [OLG Köln 04.06.1986 - 2 W 77/86]). Die Einsicht wird dem Berechtigten im Gericht, idR in der Geschäftsstelle (BGH NJW 61, 559 [BGH 12.12.1960 - III ZR 191/59]), zu deren Geschäftszeiten gewährt. Der Vorsitzende kann den Zeitraum nach pflichtgemäßem Ermessen näher bestimmen. Erkennt der Berechtigte, ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO A

Abänderbarkeit 707 ZPO 14; 719 ZPO 9 Abänderung 48 FamFG 2 Titel 166 FamFG 18 Abänderungsbefugnis 166 FamFG 11; 283a ZPO 26 Abänderungsgründe 323 ZPO 42 Abänderungsklage 323 ZPO 1 Anerkenntnisurteil 323 ZPO 5 Annexkorrektur 323 ZPO 53 Anpassung 323 ZPO 53 Beweislast 323 ZPO 32 fiktive Leistungsfähigkeit 323 ZPO 37 gegenläufige 323 ZPO 47 Neufestsetzung 323 ZPO 54; 323a ZPO 13, 15 Prozess...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Rechtsbehelfe.

Rn 4 Wird die Einsicht in die Akten oder die Erteilung von Abschriften insgesamt oder in Teilen verweigert, steht den beteiligten Personen dagegen die Erinnerung nach § 766 zu, ebenso aus Gründen des Datenschutzes gegen die Gewährung der Akteneinsicht und Abschrifterteilung (Musielak/Voit/Lackmann § 760 Rz 5). Der GV selbst hat gegen die einer Erinnerung stattgebende Entsche...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Zweck der Vorschrift.

Rn 1 § 13 regelt Akteneinsicht und Erteilung von Abschriften; die Vorschrift wurde durch Art 13 Nr 2 des Gesetzes vom 5.7.17 (BGBl I S 208) mit Wirkung zum 1.1.18 geändert.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Statthaftigkeit.

Rn 2 Die Erinnerung nach § 573 findet statt gegen Entscheidungen des beauftragten (§ 361) oder des ersuchten (§ 362) Richters sowie des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle (§ 153 I GVG; Bsp: Ablehnung der Erteilung eines vollstreckbaren Auszugs aus der Insolvenztabelle, AG Göttingen ZVI 2008, 447, 450; Ablehnung der Übersendung einer Entscheidungsurschrift, BGH 17.9.09, IX ZR...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Antragstellung.

Rn 5 Darunter fallen alle Sachanträge die in der mündlichen Verhandlung gem § 297 gestellt werden. In den schriftlichen Verfahren gem § 128 II liegt in der Einverständniserklärung die Antragstellung (Wieczorek/Schütze/Niemann § 43 Rz 1). In den gem § 495a angeordneten schriftlichen Verfahren ist es, da dieses ohne Erklärung der Parteien geschieht, am sachgerechtesten, die An...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Weitere Schutznormen.

Rn 7 Soweit die Adoption auch zu Eintragungen nach dem PStG führt, wird das Ausforschungsverbot durch die Einschränkung der Auskunftsmöglichkeiten des § 62 PStG in § 63 I PStG flankiert. Rn 8 Das Verbot der Ausforschung und Bekanntgabe an Nichtberechtigte ist ein Schutzgesetz iSd zivilrechtlichen Deliktsrechts (§ 823 II). Schadensersatzansprüche wegen Verletzung des allg Pers...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Tatbestand.

Rn 2 Der Antrag auf Akteneinsicht und Erteilung von Abschriften kann bereits zusammen mit dem Vollstreckungsauftrag gestellt werden. Nicht in jedem Vollstreckungsauftrag ist aber konkludent ein Antrag nach § 760 enthalten (BVerwG NJW 83, 896, 898). Abschriften von Protokollen nach §§ 762 f müssen ausdrücklich verlangt werden. Auch dem anwaltlich vertretenen Gläubiger muss de...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Allgemeines Rechtsschutzinteresse.

Rn 5 Es wurde bereits gesagt, dass die Möglichkeit, eine Klage auf Erteilung der Klausel nach § 731 zu erheben, das Rechtsschutzinteresse für eine neue Klage aus dem zugrunde liegenden Rechtsverhältnis nach hM nicht entfallen lässt (s Rn 1). Auch der Umstand, dass ein Erbschein, der zum Nachweis der Rechtsnachfolge benötigt wird, nach § 792 erlangt werden kann, soll das Rech...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Befugnisse des Beigeladenen.

Rn 2 Aufgrund der vom Gesetzgeber gewünschten und auch sprachlich eindeutigen Parallele gelten im Zweifel die Regeln des § 67 ZPO . Der Beigeladene kann daher ebenso wie der Nebenintervenient sämtliche Prozesshandlungen vornehmen, die dem Musterkläger (auf Beklagtenseite gibt es ja keine Beigeladenen, sondern ggf mehrere Musterbeklagte) zustehen. Nur im Falle eines Widerspruc...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck und Anwendungsbereich.

Rn 1 Die Norm ist in ihren beiden Abs wortgleich mit § 294 ZPO. Die Glaubhaftmachung ist nach ihrem Ziel vom Vollbeweis zu unterscheiden. Soweit im gerichtlichen Verfahren ein voller Beweis verlangt wird (vgl § 37 I), muss das Gericht sich die volle Überzeugung vom Vorliegen oder vom Nichtvorliegen von Tatsachenbehauptungen verschaffen. Demgegenüber ist die Glaubhaftmachung ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / F. Überlassung von Akten an Rechtsanwälte, Notare oder Behörden.

Rn 11 Nach Abs 4 S 1 können Rechtsanwälten, Notaren oder Behörden die Akten zur Einsichtnahme in die Amts- oder Geschäftsräume überlassen werden. Falls die Akten entbehrlich sind, ist das der Regelfall (Begr zu § 13 RegE in BTDrs 16/6308, S 182). Die Übersendung bestimmter Akten ist ausgeschlossen (Registerakten, Nachlassakten, BayObLG FGPrax 95, 72, 73 [BayObLG 04.01.1995 -...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Rechtliches Gehör.

Rn 6 Der gem Art 103 I GG verfassungsrechtlich garantierte Grundsatz des rechtlichen Gehörs ist zwingend auch im gesamten schiedsgerichtlichen Verfahren zu beachten. Es handelt sich um das zentrale prozessuale Grundrecht beider Parteien. Das BVerfG hat das rechtliche Gehör als das prozessuale Urrecht des Menschen bezeichnet. Es ist für jedes gerichtliche Verfahren konstituti...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / F. Einsichtsrecht Dritter (Abs 2).

Rn 8 Dritter ist, wer nicht Berechtigter iSv Abs 1 (Rn 3) oder Behörde (Rn 1) ist. Während Anhängigkeit der zuständige Vorsitzende, danach der Vorstand des Gerichts (Behördenleiter) oder der von diesem beauftragte Richter (Rn 14) wird dem Berechtigten nach pflichtgemäßem Ermessen auf Antrag idR Einsicht gewähren, wenn die Parteien damit einverstanden sind. Sind sie nicht ein...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / F. Güterichter (Abs 5).

Rn 6 Durch das Gesetz zur Förderung der Mediation vom 21.7.12 wurde an die Stelle von Modellversuchen mit Richtermediation das Verfahren des Güterichters gesetzt. Dieser Güterichter ist also ein Instrument der konsensualen Streitbeilegung in Form der Schlichtung, nicht der Mediation im engeren Sinn. Das bedeutet, dass der Güterichter den Beteiligten Vergleichsvorschläge unte...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Aufforderungen und Mitteilungen.

Rn 2 Aufforderungen iSv Abs 1 regelt die ZPO selbst nicht explizit, setzt sie aber an verschiedenen Stellen voraus, etwa in §§ 756, 758, 882c II 2 (LG Rottweil BeckRS 14, 03449). Einzelheiten enthält insoweit die GVGA, zB in §§ 59 II 1, und § 81 I (Aufforderung zur Bewirkung der Gegenleistung). Mitteilungen enthalten §§ 806a, 808 III, 811b II, 826 III, 885 II. Insb ist dem G...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Gegenstand.

Rn 1 Rechtshilfe ist der im Bereich der rechtsprechenden Tätigkeit geleistete Beistand (Celle NJW 67, 993 [OLG Celle 01.12.1966 - 1 Ss 113/66]). Gegenstand der Rechtshilfe ist eine Amtshandlung, zu deren unmittelbarer Vornahme das ersuchende Gericht an sich berechtigt wäre und die es nur aus Zweckmäßigkeitsgründen einem anderen Gericht überträgt (RGZ 115, 368, 369). Die Recht...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Der Begriff der Akten.

Rn 2 Vorzulegen sind nach § 143 Akten, die sich im Besitz einer Partei befinden. Aus dem systematischen Zusammenhang ergibt sich, dass mit dem Begriff der Akten dabei nur diejenigen in Papierform oder elektronischer Form vorliegenden Unterlagen gemeint sind, die an sich Teil der Gerichtsakten sind, als Duplikate oder aus einem sonstigen Ereignis heraus sich aber in der Hand ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Der Gerichtsvollzieher kann die zuständige Polizeidienststelle um Auskunft ersuchen, ob nach polizeilicher Einschätzung bei einer durchzuführenden Vollstreckungshandlung eine Gefahr für Leib oder Leben des Gerichtsvollziehers oder einer weiteren an der Vollstreckungshandlung beteiligten Person besteht. (2) In dem Auskunftsersuchen nach Absatz 1 ist Folgendes anzugeben:mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / XIII. Verfahren erster Instanz (§§ 272–283, §§ 295–299a).

Rn 23 Die technischen Verfahrensabläufe der §§ 272 ff gelten nicht im Schiedsverfahren, die hinter diesen Normen stehenden Grundsätze der Prozessbeschleunigung durch die Parteien (§ 282) und durch das Gericht (insb § 272 I, III, § 273) sowie die Grundgedanken der möglichst effizienten und prozessökonomischen Gestaltung des Verfahrens gelten im Schiedsverfahren in gleicher We...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Berechtigtes Interesse.

Rn 8 Berechtigt ist ein nach vernünftiger Erwägung durch die Sachlage gerechtfertigtes Interesse, das tatsächlicher Art sein kann und sich nicht auf vorhandene Rechte gründen oder auf das Verfahren beziehen muss (BayObLG FGPrax 95, 72, 73). Andere Informationsmöglichkeiten stehen dem berechtigten Interesse nicht entgegen (BayObLG FGPrax 97, 32), wohl aber missbräuchliche Zwe...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / V. Rücksendung.

Rn 5 Gemäß Abs 3 muss der Zusteller die ausgefüllte Zustellungsurkunde unverzüglich (dh ohne schuldhaftes Zögern, § 121 I 1 BGB) an die Geschäftsstelle zurückleiten, die die Zustellung beauftragt hat (§ 176), und zwar in Urschrift oder (für die Zeit ab dem 1.7.14; Abs 3 geändert durch Gesetz zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10.10.13, BGBl...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Allgemeines.

Rn 1 Das Verfahren nach §§ 1964–1966 wird nur bei gesetzlicher Erbfolge vAw eingeleitet, wenn der Fiskus als gesetzlicher Erbe in Betracht kommt, weil die gesetzlichen Erben nicht zu ermitteln sind. Art und Umfang der Ermittlungspflichten liegen im Ermessen des Nachlassgerichts (Frankf ZEV 19, 21), ein Erbenermittler muss nicht beauftragt werden oder die Pflicht zur Abfrage ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Zwingendes elektronisches Informationssystem.

Rn 2 Mit der Neufassung des Abs 2 seit 1.7.13 wurde ein elektronisches Informationssystem für alle Musterverfahren verbindlich gemacht. Allerdings ersetzt das Einstellen einer Zwischenentscheidung in das Informationssystem weder eine ggf erforderliche Zustellung noch die Aktenführung bei Gericht (BTDrs 17/8799, 22). Auch das Recht auf Akteneinsicht der Parteien und Beigelade...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Vorrang des Untersuchungsgrundsatzes.

Rn 5 Umgekehrt ist eine Aussetzung va dann in Betracht zu ziehen, wenn ein parallel geführtes Strafverfahren objektivierbare Beweise – insb im Wege einer sachverständigen Begutachtung – erhebt oder die Ermittlungsbehörde iRd Untersuchungsgrundsatzes Beweisermittlungen anstellt, die dem Zivilgericht, das – mit hier nicht darzustellenden Einschränkungen – den Verhandlungsgrund...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Inhalt und Durchsetzung.

Rn 13 Gestattung der Einsicht bedeutet, dass die Urkunde vorzulegen ist (Akteneinsicht), nicht aber müssen systematisch aufbereitete Unterlagen übermittelt werden (München RuS 22, 94 Rz 63 nach juris). Eine Herausgabe der Unterlagen im Original folgt daraus nicht (Dresden 1.3.22 – 4 U 580/12, juris Rz 95). Ausreichend soll sein, die vollständigen Kopien gegen Kostenerstattun...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 4. Inhaltliche Anforderungen.

Rn 21 Der Anwaltszwang soll sicher stellen, dass der schriftsätzliche Vortrag und insb Rechtsmittelschriften das Ergebnis der Durcharbeitung und Strukturierung des tatsächlichen und rechtlichen Streitstoffs unter Berücksichtigung der Anforderungen des Rechtsstreits als rechtsförmlichen Verfahren und idS Ergebnis der persönlichen geistigen Arbeit des zugelassenen Rechtsanwalt...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 7. Rechtsmittelauftrag.

Rn 50 Bei einem Rechtmittelauftrag an einen anderen Anwalt ist besondere Sorgfalt auf Seiten beider Anwälte erforderlich. Alle für die Einhaltung der Rechtsmittelfrist erforderlichen Angaben, insb das vom Anwalt eigenverantwortlich festzustellende Zustelldatum der anzufechtenden Entscheidung müssen richtig und vollständig übermittelt und der Rechtsmittelauftrag eindeutig und...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 4. Grob fahrlässige Unkenntnis.

Rn 17 Neben der Kenntnis reicht die grob fahrlässige Unkenntnis des Gläubigers von den anspruchsbegründenden Umständen und der Person des Schuldners aus, um die Verjährung beginnen zu lassen. Grobe Fahrlässigkeit setzt einen objektiv schwerwiegenden und subjektiv nicht entschuldbaren Verstoß gegen die Anforderungen der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt voraus (BGH 25.10.18 ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Herausgabe.

Rn 2 Die Vorschrift greift ein, wenn der Schuldner aus schuldrechtlichem oder dinglichem Anspruch Herausgabe, also Übergabe der Sache an den Gläubiger, schuldet (vgl Köln DGVZ 83, 75). Auf Beseitigung oder Entfernung einer Sache gerichtete Titel werden demgegenüber nach § 887 vollstreckt (LG Stuttgart DGVZ 90, 122). Die Abgrenzung erfolgt durch Auslegung des Vollstreckungsti...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Erbscheinserteilung (vgl § 2359 aF).

Rn 28 Das grds erforderliche Rechtsschutzbedürfnis kann nur in Ausnahmefällen verneint werden, zB wenn der Erbschein im konkreten Fall offensichtlich keinem Zweck dienen kann. Es fehlt nicht, weil andere Nachweise wie ein Europäisches Nachlasszeugnis (Rn 7) verfügbar wären (MüKo/Grziwotz Rz 62). Ist der Erbscheinsantrag zulässig und begründet, ergeht Feststellungsbeschluss g...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Einzelheiten zum Anwaltsverschulden.

Rn 30 Der Rechtsirrtum eines Rechtsanwalts ist regelmäßig nicht unverschuldet. Nach der Rspr des BGH muss ein Rechtsanwalt die Gesetze kennen, die in einer Anwaltspraxis gewöhnlich zur Anwendung kommen. Eine irrige Auslegung des Verfahrensrechts kann als Entschuldigungsgrund nur dann in Betracht kommen, wenn der Verfahrensbevollmächtigte die volle, von einem Rechtsanwalt zu ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB R

Rahmenvertrag vor 145 ff 28 Rang Bestimmung des ~s 879 12 der Vormerkung 883 20 Rangänderung Einigung 880 2 Eintragung 880 3 Rechtsfolge 880 6 Zustimmung des Eigentümers 880 4 Zwischenrecht 880 8 Rangordnung 1583 1; 1991 12 Rangvorbehalt 881 1 Ausnutzung 881 6 Einigung 881 2 Eintragung 881 3 Erlöschen des vorbehaltenen Rechts 881 9 Veräußerung 881 5 Wirkung 881 7 Zwischenbelastung 881 8 Rasse ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Verbot des beweisrechtlichen Geheimverfahrens.

Rn 5 Soweit der beweisbelasteten Partei kein materiell-rechtlicher Auskunftsanspruch gegen die andere Partei zusteht (vgl dazu Baumgärtel/Laumen Bd 1 Kap 15 Rz 1 ff), scheitert ihre Beweisführung nicht selten daran, dass die andere Partei (oder eine dritte Person) ein berechtigtes Interesse an der Wahrung ihrer Betriebs-, Geschäfts- und Unternehmensgeheimnisse geltend machen...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB N

Nachbarliches Gemeinschaftsverhältnis 130 1; 903 14 Beispiele 903 17 Nachbarrecht IPR Art 44 EGBGB 1 Nachbarrechtlicher Ausgleichsanspruch 906 33, 41 Nachbarwand 921 10 Nachbesserung 275 12 Anspruch 278 20 eigenmächtige ~ 275 12 Kaufsache 439 25 Nachbesserungsanspruch des Vermächtnisnehmers 2183 1 Nacherbe 1967 12; 1968 3; 1981 6, 10; 1994 3; 2001 4; 2009 2; 2019 1; 2032 8; 2033 9; 204...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Verzichtbarer Verfahrensverstoß.

Rn 3 Erfasst sind Verfahrenshandlungen, die entweder die geforderte Form, die Voraussetzungen, die Zeit oder den Ort einer Prozesshandlung des Gerichts oder der Parteien missachten, zB §§ 253, 166 ff, 271, 274, 283, 311 ff, 355 ff. Unter § 295 fallen nicht Bestimmungen, die den Inhalt der Prozesshandlung betreffen, wie zB §§ 139, 286, 287, 308 (§ 308 Rn 11). Rn 4 Eine Heilung...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Elektronischer Zivilprozess.

Rn 2 Der Gesetzgeber hat wichtige normative Voraussetzungen für einen elektronischen Zivilprozess geschaffen. Neben § 128a lassen §§ 130a, 130b, 130c sowie § 130d elektronische Dokumente zu. Gleiches gilt für die elektronische Rechtsmitteleinlegung (§§ 519 IV, 520 V, 525, 549 II, 551 IV). Das Protokoll in elektronischer Form sieht § 160a mit § 130b vor. Für die Beweisaufnahm...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Verfahrensrechtliche Stellung des förmlich beteiligten Jugendamts.

Rn 16 Aufgrund der förmlichen Beteiligung stehen dem Jugendamt alle Verfahrensrechte eines Beteiligten zu. Das Jugendamt kann insb Akteneinsicht beantragen, § 13 I (ein Akteneinsichtsrecht nach § 13 II steht dem nicht beteiligten Jugendamt nicht zu, da dieses auf ›Personen‹ beschränkt ist, MüKoFamFG/Pabst § 13 Rz 16; Keidel/Sternal § 13 Rz 47; Heilmann/Heilmann § 13 Rz 5; aA...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Inhalt des Schriftsatzes.

Rn 2 Der Wille, einem bestimmten Dritten den Streit zu verkünden, muss aus dem Schriftsatz hervorgehen. Die Erklärung darf nicht an eine Bedingung geknüpft werden (BGH NJW-RR 89, 766f [BGH 19.01.1989 - IX ZR 83/88]). Ferner ist der Grund der Streitverkündung (BGH NJW 08, 519, 521 [BGH 06.12.2007 - IX ZR 143/06]) und die Lage des Rechtsstreits anzugeben. Zu diesem Zweck sind ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Die Wirkung der Bestellung – Rechtsstellung des Verfahrensbeistands, Abs 3.

Rn 14 Mit der Bestellung wird der Verfahrensbeistand als Beteiligter zum Verfahren hinzugezogen, Abs 3 S 1; die Regelung entspricht § 274 II und § 315 II. Er erhält alle mit seiner förmlichen Beteiligung verbundenen Rechte und Pflichten (zur Kostentragungspflicht vgl aber Abs 8). Er hat insb das Recht zur Akteneinsicht (§ 13), ihm sind alle Schriftsätze, Stellungnahmen usw m...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 4. Besonderheiten.

Rn 11 Der bedürftigen Partei wird regelmäßig nicht zugemutet, iRd PKH-Verfahrens zur Vermeidung der Versäumung der Rechtsmittelbegründungsfrist einen Antrag auf Verlängerung dieser Frist zu stellen (BGH NJW-RR 05, 1586 [BGH 22.06.2005 - XII ZB 34/04], strenger aber offenbar BGH NJW 13, 1684 [BGH 19.03.2013 - VI ZB 68/12]); zum einen wird es nicht selten vorkommen, dass die P...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Rechtliches Gehör und Äußerungsrecht (Abs 2).

Rn 8 Der Gesetzgeber hat in § 37 II und in den §§ 33, 34 Anhörungsrechte der Parteien und Anhörungspflichten des Gerichts niedergelegt. Er wollte insb durch § 37 II die Gewährleistung des rechtlichen Gehörs gem Art 103 I GG für die Beteiligten garantieren. Dabei blieb allerdings unberücksichtigt, dass das in Abs 2 genannte Äußerungsrecht nur einen Teil des rechtlichen Gehörs...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Fristverlängerung.

Rn 6 Die Begründungsfrist kann verlängert werden, wenn der Berufungskläger dies vor ihrem Ablauf durch einen an das Berufungsgericht gerichteten schriftlichen Antrag seines Prozessbevollmächtigten (vgl § 519 Rn 3) beantragt hat. Einen solchen Verlängerungsantrag enthält der bloße Antrag, das Ruhen des Verfahrens anzuordnen, nicht (BGH MDR 10, 164, 165). Die Dauer der gewünsc...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Anhörung.

Rn 19 Den Beteiligten ist rechtliches Gehör zu gewähren. Art 103 I GG als Grundrecht des gerichtlichen Verfahrens und der Grds des fairen Verfahrens (BVerfGE 101, 397, 408 ff [BVerfG 18.01.2000 - 1 BvR 321/96]: vor dem Rpfl gelte nicht Art 103 I GG, aber der Grds des fairen Verfahrens; dazu abl die hL) gilt auch in der freiwilligen Gerichtsbarkeit (BVerfG FamRZ 87, 786; NJW ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Abweichende Fristverlängerungen in der Revisionsinstanz.

Rn 3 Während in der Berufungsinstanz die Fristverlängerung ohne Einwilligung nur bis zu einem Monat möglich ist, kann der Vorsitzende in der Revisionsinstanz die Frist um bis zu zwei Monate ohne Einwilligung verlängern. Kann dem Revisionskläger innerhalb dieser Frist Einsicht in die Prozessakten nicht für einen angemessenen Zeitraum gewährt werden, kann der Vorsitzende auf A...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Gerichtsstand des gewöhnlichen Aufenthalts (Abs 2).

Rn 10 Ist eine Ehesache nicht anhängig, ist das örtlich zuständige Gericht nach § 152 II zu bestimmen. Maßgebend ist der gewöhnliche Aufenthalt des Kindes im Unterschied zur vorherigen Regelung in § 621 II 2 ZPO aF, die auf den Wohnsitz des Kindes abstellte (vgl zB Zö/Philippi, ZPO, 27. Aufl, § 621 Rz 90). Rn 11 Der gewöhnliche Aufenthalt eines Kindes ist unabhängig vom gewöh...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Klage auf Feststellung der Forderung.

Rn 170 § 182 InsO gibt als normativen Streitwert den auf die zu erwartende Quote verringerten Betrag der Forderung vor. Diese Regelung gilt sowohl für ZuS und GeS (BGH ZInsO 20, 1768). Bei Wiederaufnahme nach § 180 II InsO gilt sie erst von diesem Zeitpunkt an (Dresd JurBüro 07, 531; Kobl JurBüro 10, 201). Sie gilt auch für die Beschwer des Klägers, gerechnet auf den Zeitpun...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / a) Allgemeine Verwaltungsgerichtsbarkeit.

Rn 9 Auch für öffentlich-rechtliche Streitigkeiten nicht verfassungsrechtlicher Art (§ 40 I VwGO) stellt sich zunächst die Frage einer speziellen anderweitigen (›abdrängenden‹) Sonderzuweisung. So begründet der § 112a BRAO zB für den Streit um eine Zulassung zur Rechtsanwaltschaft (§§ 6 ff BRAO) als verwaltungsrechtlicher Anwaltssache die ausschließliche Zuständigkeit der An...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB A

Paragraphen ohne Gesetzesbezeichnung sind solche des BGB. 3D-Druck 2 ProdHaftG 2 Abänderung gerichtlicher Entscheidungen 1696 1 Abänderungsklage 1575 6 Abänderungsverfahren s. Versorgungsausgleich Abbedingung des Minderungsrechts Wohnraummiete 536d 1 Abbitte 249 20 Abdingbarkeit 573 53 Abfall 2 ProdHaftG 2 Abfindung 23 VersAusglG 1 Zumutbarkeit 10 AGG 16, 18; 23 VersAusglG 2; 1376 10; ...mehr