Fachbeiträge & Kommentare zu Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Abgrenzung zu § 1.

Rn 2 Die Vorschrift des § 2 betrifft nur Fälle, die nicht die Verwendung oder Empfehlung von AGB betreffen. Auch ein Verstoß gegen das AGB-rechtliche Umgehungsverbot des § 306a BGB ist über § 1 zu kontrollieren (s § 1 Rn 6).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Inhalt der Verfügung.

Rn 6 Auch im Falle einer AGB-Kontrollklage lautet die einstweilige Verfügung auf Unterlassen, dh der Verwendung oder Empfehlung der inkriminierten Bedingungen (Ulmer/Brandner/Hensen/Witt Rz 13; aA Staud/Schlosser § 1 Rz 8: nur Hinweis auf gerichtliche Überprüfung der AGB).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Deutsches Recht günstiger.

Rn 15 Ist das deutsche Recht für die Vollstreckbarerklärung eines inländischen Schiedsspruchs günstiger als das Recht des UNÜ, so kann sich die Partei, die die Anerkennung und Vollstreckbarerklärung eines Schiedsspruchs begehrt, über Art VII 1 UNÜ hierauf stützen. Das Gericht hat jedoch vAw auf das anerkennungsfreundliche innerstaatliche Recht zurückzugreifen. Denn es hat da...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Zweck der Vorschrift.

Rn 1 Die Vorschrift dient der Kompensation von Durchsetzungsdefiziten in einem auf individuellen Ansprüchen aufgebauten Privatrechtssystem (s vor UKlaG Rn 2). Insbesondere soll der Rechtsverkehr geschützt und von unwirksamen AGB freigehalten werden (BGHZ 92, 24, 26). Dieses Ziel kann durch bloß individuellen Rechtsschutz kaum erreicht werden, weil sich ein Rechtsunkundiger g...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Wegfall.

Rn 21 Die Wiederholungsgefahr kann idR nur durch eine unbedingte und strafbewehrte Unterlassungserklärung seitens des Verwenders ausgeräumt werden (vgl Grüneberg/Grüneberg Rz 6; BGH NJW-RR 01, 485, 487) oder wenn ausnahmsweise das Verhalten des früheren Verwenders eindeutig Gewähr dafür bietet, dass es zu einer weiteren Verwendung nicht kommt (BGHZ 81, 222). Der Druck neuer ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Ausdrückliche oder stillschweigende Vereinbarung.

Rn 8 Die Vereinbarung muss nicht ausdrücklich, sondern kann auch stillschweigend erfolgen, dh auch in der Weise, dass den beiderseitigen Erklärungen der vertragsschließenden Parteien nach den Grundsätzen der Auslegung von empfangsbedürftigen Willenserklärungen nach §§ 133, 157 BGB der Erklärungsgehalt einer Gerichtsstandsvereinbarung zukommt (vgl München OLGR 05, 19, 20), wo...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 3.3.8.3.2 BFH vom 16.06.2015

Rz. 152e Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Die Ortsregelung des § 3 Abs. 8 UStG ist auch dann anwendbar, wenn keine Einfuhrumsatzsteuer anfällt, weil die Einfuhr umsatzsteuerfrei ist. Eine wirksame direkte Vertretung gegenüber den Zollbehörden setzt voraus, dass der Vertreter für fremde Rechnung handelt. Hieran fehlt es, wenn der Vertreter im Innenverhältnis zum Vertretenen für alle...mehr

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§ 19 Abwicklungs- und Aufhe... / IX. Erledigungsklausel

Rz. 22 Eine Ausgleichsklausel, wonach sämtliche Ansprüche aus und in Verbindung mit dem Arbeitsverhältnis mit Erfüllung der Verpflichtungen aus dem Vertrag als erledigt anzusehen sind, gehört ebenfalls zum Standardinhalt eines jeden Abwicklungs- und Aufhebungsvertrags. Sie sind im Interesse klarer Verhältnisse grundsätzlich weit auszulegen.[26] Zu beachten ist in diesem Zusa...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Weitere Verbandsklagebefugnisse.

Rn 3 Das dargestellte kompensatorische Bedürfnis nach objektiver Rechtskontrolle besteht nicht nur im Verbraucherschutz und im Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen, sondern auch in vielen anderen Rechtsbereichen. Daher finden sich heute zahlreiche Verbandsklagebefugnisse im deutschen Privatrecht, insb im VDuG, in §§ 8 und 10 UWG, im Markenrecht (§ 55 II Nr 3 MarkenG), ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Zweck.

Rn 1 Im allgemeinen Prozessrecht kann eine Vollstreckungsgegenklage nicht auf eine nach dem Urt geänderte oder neue höchstrichterliche Rechtsprechung gestützt werden (s § 767 ZPO Rn 27). Von diesem Grundsatz weicht § 10 für die Fälle der AGB-Kontrolle durch Verbandsklage ab, weil die angestrebte objektiv-rechtliche Kontrolle nicht mehr notwendig ist, wenn das objektive Recht...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 4. Sonstiges zwingendes Recht.

Rn 7 Auch ein Verstoß von AGB gegen sonstiges zwingendes Recht kann mit der Verbandsklage des § 1 gerügt werden (Ulmer/Brandner/Hensen/Witt Rz 10; BGH NJW 83, 1320, 1322 [BGH 26.01.1983 - VIII ZR 342/81]). Aus Sicht des Rechtsunkundigen ist es schließlich irrelevant, ob sich die Unwirksamkeit einer Klausel aus §§ 307 ff BGB oder aus sonstigen Vorschriften ergibt. Im Übrigen ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Zweck.

Rn 5 Die Vorschrift regelt die Form der Gerichtsstandsvereinbarung, zielt aber darauf, durch diese Formvorschriften zugleich das Vorliegen eines hinreichenden Parteikonsenses (›einer echten Willensübereinstimmung‹) zu sichern (Jenard-Bericht BTDrs VI/1973, 82). Die Gerichtsstandsvereinbarung soll nicht unbemerkt getroffen werden. Deshalb folgt aus der Vorschrift mittelbar ei...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Streitwert.

Rn 16 Ausschlaggebend für die Bemessung des Streitwerts (s.a. § 3 ZPO Rn 37) ist nach Ansicht der Rspr das Allgemeininteresse am Unterbleiben des Gebrauchs der strittigen AGB-Klauseln (BGH NJW 18, 1880, 1883 [BGH 10.04.2018 - VIII ZR 247/17] mwN) bzw des sonstigen Rechtsverstoßes (BGH II ZR 119/20). Dabei handelt es sich um eine komplett fiktive und dadurch willkürliche Fest...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Bestimmtes Rechtsverhältnis (§ 40 I 1).

Rn 3 Der Begriff des Rechtsverhältnisses iRd § 40 I 1 hat dieselbe Bedeutung wie iRd § 256 (Zö/Schultzky Rz 3; Musielak/Voit/Heinrich Rz 3; ThoPu/Hüßtege Rz 4; s dazu § 256 Rn 12). Das Rechtsverhältnis ist bestimmt, wenn es hinreichend individualisiert werden kann, dh von anderen Rechtsverhältnissen abgrenzbar ist (vgl Zö/Schultzky Rz 3; Musielak/Voit/Heinrich Rz 3; MüKoZPO/...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Zweck und Anwendungsbereich.

Rn 1 Die Vorschrift ergänzt § 313 ZPO im Hinblick auf die speziellen Erfordernisse der AGB-Kontrollklage. Die Vorschrift gilt nur für Urteile, nicht für einstweilige Verfügungen, die wegen § 938 ZPO mehr Spielraum lassen (aA Grüneberg/Grüneberg Rz 1). Auch auf eine erfolgreiche Feststellungsklage des AGB-Verwenders gegen einen klagebefugten Verband ist die Vorschrift nicht a...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Folgen der Unwirksamkeit.

Rn 11 Sind die inkriminierten Klauseln unwirksam, so ist die Unterlassungsklage begründet und es ist entsprechend zu verurteilen. Eine geltungserhaltende Reduktion von AGB-Klauseln (s PWW/Berger § 306 Rz 4) kommt gerade im Verbandsklageverfahren aus präventiven Gründen nicht in Betracht (BGHZ 145, 203; MüKoBGB/Basedow § 306 Rz 12). Es ist auch keine ergänzende Vertragsausleg...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Einschreiben mit Rückschein.

Rn 1a § 176 Abs 1 dient der Vereinfachung der Zustellung und der Kostenersparnis. Es handelt sich um eine eigenständige Zustellungsart, auf die §§ 177–181 nicht anwendbar sind (arg § 176 II, s BSG NJW 05, 1303 [BSG 07.10.2004 - B 3 KR 14/04 R]). Rn 1b Abs 1 dient der Vereinfachung der Zustellung und der Kostenersparnis. Es handelt sich um eine eigenständige Zustellungsart, au...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Historische Entwicklung.

Rn 1 Bei den im UKlaG normierten Verbandsklagebefugnissen handelt es sich um besondere Interventionskompetenzen zur Durchsetzung des objektiven Rechts, die keine individuelle Rechtsverletzung voraussetzen. Darin ähneln sie der schon im römischen Recht vorkommenden Popularklage (vgl Halfmeier 29 ff), wobei aber bei der heutigen Verbandsklage der Kreis der zulässigen Kl stark ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO A

Abänderbarkeit 707 ZPO 14; 719 ZPO 9 Abänderung 48 FamFG 2 Titel 166 FamFG 18 Abänderungsbefugnis 166 FamFG 11; 283a ZPO 26 Abänderungsgründe 323 ZPO 42 Abänderungsklage 323 ZPO 1 Anerkenntnisurteil 323 ZPO 5 Annexkorrektur 323 ZPO 53 Anpassung 323 ZPO 53 Beweislast 323 ZPO 32 fiktive Leistungsfähigkeit 323 ZPO 37 gegenläufige 323 ZPO 47 Neufestsetzung 323 ZPO 54; 323a ZPO 13, 15 Prozess...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.1.1.5 Einfluss preisbeeinflussender Bestandteile auf die Bemessungsgrundlage

Rz. 34 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Preiserhöhende Bestandteile (Zahlungszuschläge) erhöhen grundsätzlich als zusätzliches Entgelt die Bemessungsgrundlage (z. B. Zielzinsen beim Ratenkauf). Abzugrenzen sind entgeltliche Zahlungszuschläge von Zahlungen des Leistungsempfängers, die zum echten Schadenersatz zählen (z. B. Verzugszinsen). So können z. B. Stornokosten echter Schadene...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Schriftlicher Abschluss der Vereinbarung oder schriftliche Bestätigung einer getroffenen Vereinbarung (§ 38 II 2).

Rn 12 Zum Merkmal der ›Schriftlichkeit‹ in § 38 II 2 gibt es auf Grund des Anwendungsvorrangs der EuGVVO (früher des EuGVÜ) wenig höchstrichterliche Rspr. Da der Gesetzgeber aber § 38 II 2 bewusst Art 17 EuGVÜ nachgebildet hat, kann auf die Rspr zu Art 17 EuGVÜ/LugÜ bzw Art 23 EuGVVO aF zurückgegriffen werden (BGH NJW 93, 1070, 1071 [BGH 14.11.1991 - IX ZR 250/90]). Danach e...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Rechtsfolge bei Empfehlung.

Rn 19 Der Empfehler unwirksamer AGB kann nicht nur auf Unterlassung, sondern auch auf Widerruf der Empfehlung in Anspruch genommen werden. Für die Form des Widerrufs gilt § 9 Nr 4.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Anerkenntnis.

Rn 12 Auf Seiten des Bekl ist dagegen die Dispositionsmöglichkeit (zB über die Verwendung bestimmter AGB) typischerweise gegeben; er kann daher ein Anerkenntnis gem § 307 erklären. Sind die Parteirollen umgekehrt, etwa bei einer negativen Feststellungsklage eines Unternehmens gegen einen Verband, so kommt dagegen ein Anerkenntnis durch den Verband nicht in Betracht, weil es ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Zweck.

Rn 1 Die Vorschrift des Abs 1 konkretisiert § 253 II Nr 2 ZPO für die AGB-Kontrollklage. Das Gericht ist gem § 308 I ZPO an die Parteianträge gebunden (Reinel 135; aA Göbel 138); es kann aber gem § 139 I ZPO darauf hinwirken, dass das fragliche Klauselwerk in angemessenem Umfang überprüft wird.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Ermessen des Gerichts.

Rn 3 Wird die Veröffentlichungsbefugnis gem S 1 Alt 1 beantragt, so ist diese vom Gericht immer dann zu gewähren, wenn eine Information der Öffentlichkeit angezeigt erscheint, zB bei einem größeren Kreis von Betroffenen oder auch wenn es um die Empfehlung von AGB geht (Ulmer/Brandner/Hensen/Witt Rz 4). Dem bloß deklaratorischen Antrag nach S 1 Alt 2 ist stets stattzugeben, i...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / VI. Erschlichener Gerichtsstand/Treuwidrigkeit.

Rn 17 Meist versteht man hierunter die missbräuchliche Zuständigkeitserschleichung, wie sie va im Bereich des Insolvenzrechts die Gerichte beschäftigt (vgl BGHZ 132, 195, 196; BayObLGZ 03, 229, 232; ZIP 20, 1979; Celle NJW-RR 04, 627, 628; Stuttg OLGR 04, 184; Oldbg MDR 08, 772). Im IZPR kennt man auch den Begriff des ›forum shopping‹ (vgl BGH 17.1.1995 – XI ZR 182/94; NJW 0...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Zweck und Anwendungsbereich.

Rn 1 Die Vorschrift soll es den klagebefugten Verbänden und Einzelpersonen (wegen des Verweises in § 13a) ermöglichen, den Namen und die Anschrift möglicher Bekl zu ermitteln, wenn diese zB im Internet oder über andere Kommunikationsmittel auftreten, dabei aber ihre Identität nicht oder nur unvollständig preisgeben. Eine analoge Anwendung hinsichtlich der Auskunft über den I...mehr

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Abkürzungsverzeichnis

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Zweck der Vorschrift.

Rn 1 Die 2014 eingefügte Vorschrift dient der Umsetzung von Art 7 V der Richtlinie 2011/7/EU zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr (ABl EU 2011 L 48/1). Die genannten Vorschriften des BGB verbieten in Umsetzung dieser RL bestimmte Vereinbarungen über lange Zahlungsfristen (§ 271a BGB) oder das Hinausschieben des Verzugs (§ 286 V BGB) sowie über den Ausschluss...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Zuständigkeit.

Rn 2 Für den Erlass einer einstweiligen Verfügung ist das Gericht der Hauptsache (§ 943) örtlich und sachlich ausschließlich zuständig (§ 802). Solange die Hauptsache noch nicht anhängig ist, ist für das Verfügungsverfahren jedes Gericht zuständig, bei dem eine Zuständigkeit für die Hauptsache gegeben ist (Karlsr MDR 10, 1013; Teplitzky/Feddersen Kap 54 Rz 7). Der Antragstel...mehr

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§ 16 Nachvertragliches Wett... / I. Mangel der Schriftform, § 74 Abs. 1 HGB

Rz. 34 Sind die Formvorschriften des § 74 HGB nicht gewahrt, ist das Wettbewerbsverbot nichtig. Weder der Arbeitgeber noch der Arbeitnehmer sind an das Wettbewerbsverbot gebunden. Gleichwohl die §§ 74 ff. HGB den Grundsatz kennen, dass bestimmte Fehler zu Lasten des Prinzipals/Arbeitgebers gehen, ist die Berufung auf eine solche Nichtigkeit in der Regel nicht treuwidrig.[42]...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normgegenstand.

Rn 1 § 12 ist die zentrale Norm der ZPO für die Beurteilung der örtlichen Zuständigkeit eines Gerichts. Die Regelung enthält den Grundsatz, dass die örtliche Zuständigkeit eines Gerichts durch den allg Gerichtsstand des Bekl bestimmt wird. Die so geschaffene Verknüpfung zwischen örtlicher Zuständigkeit und dem allg Gerichtsstand des jeweiligen Prozess- bzw Verfahrensgegners ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Prüfung, Darlegungs- und Beweislast.

Rn 18 Es finden die allg Grundsätze Anwendung (vgl § 12 Rn 10 ff). Die Vereinbarung über den Erfüllungsort ist vom Kl schlüssig darzulegen (LG München NJW 73, 59; Musielak/Voit/Heinrich Rz 44), wozu auch die Vorlage der einschlägigen AGB erforderlich ist (vgl BGH NJW-RR 95, 702 [BGH 28.03.1995 - X ARZ 1088/94]). Zur schlüssigen Darlegung der zuständigkeitsbegründenden Umstän...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Einzelheiten.

Rn 4 Die Aufzählung der Befugnisse ist nur beispielhaft und nicht abschließend und dem Normzweck entsprechend eher weit auszulegen. Neben der Widerklage (§ 33), der Wiederaufnahme (§§ 578 ff), der Rüge nach § 321a und der Zwangsvollstreckung gehören auch zum Rechtsstreit iSd Norm: Das Kostenfestsetzungsverfahren einschließlich der Beschwerde (BVerfGE 81, 127 [BVerfG 29.11.19...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Zweck.

Rn 1 Die Vorschrift beschränkt die Befugnis zu einer objektiven Rechtskontrolle auf bestimmte Institutionen, die als besonders seriös und sachkundig angesehen werden. Damit soll ein angeblich drohender Missbrauch derartiger Befugnisse verhindert werden. Zugleich nimmt der Gesetzgeber damit in Kauf, dass die tatsächliche Wirkung der Kontrollbefugnisse von der Ausstattung und ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Wirkung nur zu Lasten des Verwenders.

Rn 4 Die Wirkungserstreckung findet nur zu Lasten eines verurteilten Verwenders statt, nicht zu seinen Gunsten. Hat also ein Verwender im Verbandsklageverfahren obsiegt, weil das Gericht bestimmte AGB-Klauseln für wirksam gehalten hat, so ist das Gericht im Individualverfahren nicht an diese Feststellung gebunden; das Urt im Verbandsklageprozess hat dann bloß faktische Bedeu...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Sachverhaltsermittlung im Verbandsklageverfahren.

Rn 8 Es ist umstr, ob und in welcher Hinsicht der Verhandlungsgrundsatz auch im Verbandsklageverfahren gilt. Weder die apodiktische Behauptung seiner uneingeschränkten Geltung (Grüneberg/Grüneberg Rz 1) noch seine komplette Ersetzung durch den Untersuchungsgrundsatz aufgrund des öffentlichen Interesses am Verfahren (Reinel 134; ebenso Häsemeyer FS Spellenberg 2010, 99, 103 f...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Bedeutung des Vertragsstatuts.

Rn 13 Davon zu trennen ist aber die Frage, ob ein ggf davon abweichendes Vertragsstatut auch in einem Verbandsklageprozess relevant ist, wenn dieser sich auf einen Verstoß gegen (zwingendes) Vertragsrecht bezieht, wie etwa bei Klagen gem § 1 oder ggf §§ 2 und 4a UKlaG. Die deutsche Rechtsprechung nimmt hier eine gesonderte Beurteilung vor und hält daher die Verbandsklage für...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Zweck.

Rn 1 Mit der Einbeziehung von Arbeitsverträgen in die AGB-Kontrolle (§ 310 IV 2 BGB) bedurfte es aus Sicht des Gesetzgebers der Klarstellung, dass die im UKlaG geregelten objektiv-rechtlichen Kontrollkompetenzen sich nicht auf das Arbeitsrecht beziehen. Allerdings gibt es auch im Arbeitsrecht ein dem Verbraucherschutz strukturell vergleichbares Durchsetzungsdefizit. In Form ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Angemessene Vertragsstrafe.

Rn 3 Die abzugebende Unterlassungsverpflichtung soll gem § 13 I UWG mit einer angemessenen Vertragsstrafe bewehrt werden. Für die Höhe sind nun die Regeln des § 13a UWG anzuwenden. In der Praxis galten bisher Beträge ab 2.500 EUR als üblich und angemessen (Ulmer/Brandner/Hensen/Witt Rz 5), im Hinblick auf eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung auch 10.000 EUR und bei einem groß...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Freiwilligkeit.

Rn 7 Kein Unternehmer ist verpflichtet, sich an Verfahren nach dem VSBG zu beteiligen (aber es gibt zwingende Informationspflichten, Rn 8), soweit nicht branchenspezifische Sonderregelungen gelten (insbes §§ 57 ff LuftverkehrsG, 111b EnWG). Auch für Verbraucher ist die Teilnahme freiwillig. Eine in AGB vereinbarte Verpflichtung des Verbrauchers zur Teilnahme an einem außerge...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Bedeutung einer behördlichen Genehmigung.

Rn 12 Auch soweit die Verwendung von AGB eine behördliche Genehmigung voraussetzt oder einer sonstigen öffentlich-rechtlichen Aufsicht unterliegt, ist eine Inhaltskontrolle gem §§ 307 ff BGB trotzdem möglich und notwendig (BGH NJW 07, 997, 998 [BGH 05.12.2006 - X ZR 165/03] mwN). Ggf ist aber die Aufsichtsbehörde gem § 8 II anzuhören.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Zweck.

Rn 1 Die Vorschrift erweitert die Verbandsklagebefugnis über das AGB-Recht (§ 1) und das Lauterkeitsrecht (§ 8 UWG) hinaus auf alle Verstöße gegen Verbraucherschutzgesetze, weil auch bei diesen typischerweise ein Durchsetzungsdefizit besteht, das sich aus dem ansonsten auf individueller Rechtsdurchsetzung beruhenden Privatrechtssystem ergibt. Der weite Begriff der Verbrauche...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, UKlaG § 16 UKlaG – Bußgeldvorschriften.

Gesetzestext (1) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässigmehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / bb) Versagung rechtlichen Gehörs.

Rn 57 Eine Gehörsverletzung (BGHZ 71, 69) liegt vor, wenn dem Kl vor der Verweisung keine Gelegenheit zur Stellungnahme innerhalb angemessener Frist gegeben wird (BVerfGE 61, 37 [BVerfG 07.07.1982 - 1 BvR 787/81]; BGH NJW-RR 92, 258 [BGH 04.12.1991 - XII ARZ 33/91]; Hamm NJW 14, 3110 [OLG Hamm 09.07.2014 - 32 SA 46/14]; KG MDR 16, 847 [KG Berlin 09.05.2016 - 2 AR 18/16]), di...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Geständnis- und Vermutungsverträge.

Rn 109 Geständnisverträge sind Vereinbarungen der Parteien, mit denen eine Tatsache unwiderlegbar oder jedenfalls bis zum Beweis des Gegenteils als festgestellt gelten soll. Wie Vermutungsverträge, mit denen eine Tatsache – mit oder ohne die Möglichkeit ihrer Widerlegung – als bewiesen gelten soll, falls eine andere Tatsache bewiesen ist, dienen solche Abreden dazu, die Bewe...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Notwendiger Inhalt des Klageantrags (Abs 1).

Rn 2 Neben dem Wortlaut der angeblich unwirksamen AGB muss der Klageantrag auch die Bezeichnung der einschlägigen Geschäfte enthalten, weil von den branchen- oder marktspezifischen Umständen die Wirksamkeit der Bestimmungen abhängen kann. Insbesondere muss ggf zwischen Geschäften mit Verbrauchern und Unternehmern differenziert werden. Wird eine Klausel nur teilweise beanstan...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.4.1 Abgrenzung Reiseleistung/Vermittlungsleistung

Rz. 80 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Für die Frage des Auftretens im eigenen Namen kommt es bei Leistungen nach § 25 UStG maßgeblich auf die zivilrechtliche Beurteilung an. Die Entscheidung, ob der Unternehmer eine Leistung im eigenen Namen erbringt oder eine fremde Leistung lediglich vermittelt, ist anhand des zugrunde liegenden Rechtsverhältnisses nach dem Gesamtbild des Einze...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Abweichende Vereinbarungen.

Rn 8 Um wirksam zu sein, müssen Gerichtsstandsvereinbarungen Art 19 genügen oder nachträglich getroffen worden sein oder sich auf die Einräumung weiterer Gerichtsstände zugunsten des Verbrauchers beschränken oder das Forum des gemeinsamen Wohnorts oder Aufenthalts von Verbraucher und Vertragspartner prorogieren. Nationales AGB-Recht ist nach Art 67 nur anwendbar, soweit es a...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Grundsätze.

Rn 3 Das Gericht ist an den Sachantrag der Partei gebunden. Das gilt ausweislich von Abs 1 S 2 auch für Anträge betreffend Früchte, Zinsen und sonstige Nebenforderungen. Ein vorangegangener Beschl über die Gewährung von PKH bestimmt nicht den Urteilsumfang; die im Prozess gestellten Anträge sind allein entscheidend (Anders/Gehle/Hunke ZPO Rz 1). Maßgebend ist das in der Klag...mehr