Fachbeiträge & Kommentare zu Anhang

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 2 – Mitarbeiterkapit... / 2.1 Allgemeines

Rz. 30 Stand: EL 139 – ET: 09/2024 Die Besteuerung des geldwerten Vorteils aus Vermögensbeteiligungen bei Kleinstunternehmen sowie der kleinen und mittleren Unternehmen – KMU – (siehe Rn. 42) erfolgt nach § 19a Absatz 4 Satz 1 EStG erst zu einem späteren Zeitpunkt, i. d. R. bei Veräußerung oder unentgeltlicher Übertragung, spätestens jedoch nach 15 Jahren oder bei der Beendig...mehr

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Anhang 1: Geschäftsanweisun... / V. Pfandverkauf in besonderen Fällen

§ 187 (1) Die Vorschriften über den Pfandverkauf finden auch Anwendung auf eine Versteigerung,mehr

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Anhang 2 – Mitarbeiterkapit... / 1.1.2 Begünstigte Vermögensbeteiligungen

Rz. 4 Stand: EL 139 – ET: 09/2024 Die Vermögensbeteiligungen, deren Überlassung nach § 3 Nummer 39 EStG steuerfrei ist, sind in § 3 Nummer 39 Satz 1 EStG i. V. m. § 2 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe a, b, f bis l und Absatz 2 bis 5 des Fünften Vermögensbildungsgesetzes (5. VermBG) abschließend aufgezählt. Weitere Informationen zu den begünstigten Vermögensbeteiligungen finden sic...mehr

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Anhang 2 – Private Altersvo... / b) Rechtslage bis zum 31. Dezember 2022

Rz. 240 Stand: EL 139 – ET: 09/2024 Nach der bis zum 31. Dezember 2022 geltenden Rechtslage traten die Folgen der schädlichen Verwendung bereits zu dem Zeitpunkt ein, zu dem eine Wohnsitznahme außerhalb eines EU-/EWR-Staates (Rn. 238) erfolgte und die Zulageberechtigung endete oder der Vertrag in der Auszahlungsphase war. Rz. 241 Stand: EL 139 – ET: 09/2024 Auf Antrag des Zulageb...mehr

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Anhang 2 – Private Altersvo... / a) Rechtslage ab dem 1. Januar 2023

Rz. 238 Stand: EL 139 – ET: 09/2024 Ab Beginn der Auszahlungsphase treten bei Wohnsitznahme außerhalb eines EU-/EWR-Staates in der Regel die Folgen der schädlichen Verwendung ein. Eine Wohnsitznahme außerhalb eines EU-/EWR-Staates liegt vor, wenn sich der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt des Zulageberechtigten außerhalb der EU-/EWR-Staaten befindet oder sich der Wohnsitz ode...mehr

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Anhang 2 – Private Altersvo... / (6) Sonderfälle

Rz. 82 Stand: EL 139 – ET: 09/2024 In der gesetzlichen Rentenversicherung werden für bestimmte pflichtversicherte Personen abweichend vom tatsächlich erzielten Entgelt (§ 14 SGB IV) oder von der Entgeltersatzleistung andere Beträge als beitragspflichtige Einnahmen berücksichtigt. Beispielhaft sind folgende Personen zu nennen: zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigte, Menschen mit...mehr

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Anhang 2 – Private Altersvo... / a) Umfang des Sonderausgabenabzugs bei Ehegatten/Lebenspartnern

Rz. 100 Stand: EL 139 – ET: 09/2024 Für Ehegatten/Lebenspartner, die beide unmittelbar begünstigt sind, ist die Begrenzung auf den Höchstbetrag nach § 10a Abs. 1 EStG jeweils gesondert vorzunehmen. Ein nicht ausgeschöpfter Höchstbetrag eines Ehegatten/Lebenspartners kann dabei nicht auf den anderen Ehegatten/Lebenspartner übertragen werden. Rz. 101 Stand: EL 139 – ET: 09/2024 I...mehr

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Anhang 1: Geschäftsanweisun... / VIII. Prüfungs- und Mitteilungspflichten bei der Wegnahme und Weitergabe von Waffen und Munition

§ 66 (1) Hat der Gerichtsvollzieher Schusswaffen, Munition oder diesen gleichstehende Gegenstände in Besitz genommen und will er sie dem Gläubiger oder einem Dritten übergeben, so prüft er, ob der Erwerb erlaubnis- oder anmeldepflichtig ist. Ist dies zweifelhaft, überlässt er die Gegenstände erst dann, wenn die zuständige Verwaltungsbehörde dies für unbedenklich erklärt hat. (...mehr

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Anhang 2 – Private Altersvo... / aa) Pflichtversicherte in der inländischen gesetzlichen Rentenversicherung (§ 10a Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 1 EStG) und Pflichtversicherte nach dem Gesetz über die Alterssicherung der Landwirte (§ 10a Abs. 1 Satz 3 EStG)

Rz. 2 Stand: EL 139 – ET: 09/2024 In der inländischen gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert ist, wer nach §§ 1 bis 4, 229, 229a und 230 SGB VI der Versicherungspflicht unterliegt. Hierzu gehört der in der Anlage 1 Abschnitt A aufgeführte Personenkreis. Allein die Zahlung von Pflichtbeiträgen zur inländischen gesetzlichen Rentenversicherung ohne Vorliegt1en einer V...mehr

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Anhang 2 – Private Altersvo... / dd) Kürzung der Zulage

Rz. 89 Stand: EL 139 – ET: 09/2024 Erbringt der unmittelbar Begünstigte in einem Beitragsjahr nicht den erforderlichen Mindesteigenbeitrag, ist die für dieses Beitragsjahr zustehende Zulage (Grundzulage und Kinderzulage) nach dem Verhältnis der geleisteten Altersvorsorgebeiträge zum erforderlichen Mindesteigenbeitrag zu kürzen. Der Kürzungsfaktor wird hierbei auf neun Nachkom...mehr

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Anhang 2 – Private Altersvo... / aa) Anrechnung des Zulageanspruchs

Rz. 106 Stand: EL 139 – ET: 09/2024 Erfolgt aufgrund der Günstigerprüfung ein Sonderausgabenabzug, erhöht sich die unter Berücksichtigung des Sonderausgabenabzugs ermittelte tarifliche Einkommensteuer um den Anspruch auf Zulage (§ 10a Abs. 2 EStG i. V. m. § 2 Abs. 6 Satz 2 EStG). Durch diese Hinzurechnung wird erreicht, dass dem Steuerpflichtigen bei der Einkommensteuerveranl...mehr

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Anhang 2 – Private Altersvo... / V. Leistungen an die ausgleichsberechtigte Person als Arbeitslohn

Rz. 358 Stand: EL 139 – ET: 09/2024 Nach § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG sind Leistungen, die die ausgleichsberechtigte Person aufgrund der internen oder externen Teilung später aus einer Direktzusage oder von einer Unterstützungskasse erhält, Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit; Rn. 147 des BMF-Schreibens vom 12. August 2021 (BStBl I S. 1050) unter Berücksichtigung der Änd...mehr

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Anhang 1: Geschäftsanweisun... / 1. Allgemeines

§ 35 (1) Die Zwangsvollstreckung ist nur zulässig, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:mehr

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Anhang 2 – Private Altersvo... / Zusammenfassung

Vor dem Hintergrund insbesondere der Änderungen durch das Jahressteuergesetz 2022 vom 16. Dezember 2022 (BGBl. I S. 2294) sowie der Änderungen durch weitere Gesetze und aktueller BFH-Rechtsprechung nehme ich unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder zur steuerlichen För...mehr

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Anhang 2 – Private Altersvo... / c) Nicht unmittelbar begünstigte Personen

Rz. 25 Stand: EL 139 – ET: 09/2024 Nicht unmittelbar begünstigt sind insbesondere die in Anlage 1 Abschnitt C aufgeführten Personengruppen. Rz. 26 Stand: EL 139 – ET: 09/2024 Ein Steuerpflichtiger ist nicht berechtigt, seine Altersvorsorgebeiträge als Sonderausgaben gem. § 10a EStG abzuziehen, wenn er im gesamten Beitragsjahr nicht mehr "aktiv", sondern lediglich in früheren Ja...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 15. BMF, Schr. v. 15.7.2024 – IV B 5-S 1369/19/10001 :003 – DOK 2024/0627677 (Schreiben betr. Vordrucke zur Anwendung der Wegzugsbesteuerung nach § 6 AStG in der bis zum 30.6.2021 geltenden Fassung [alte Fassung] und in der ab dem 1.7.2021 geltenden Fassung), BStBl. I 2024, 1109

Rz. 15 [Autor/Stand] Nach Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder werden hiermit die Vordruckmuster[2] zur Anwendung der Wegzugsbesteuerung nach § ASTG § 6 AStG alte Fassung und nach § ASTG § 6 AStG sowie die Erläuterungen hierzu bekannt gegeben:mehr

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Anhang 2 – Private Altersvo... / (1) Pflichtversicherte in einer ausländischen gesetzlichen Rentenversicherung

Rz. 20 Stand: EL 139 – ET: 09/2024 Zum begünstigten Personenkreis gehören nach § 10a Abs. 6 Satz 1 EStG auch Pflichtmitglieder in einem ausländischen gesetzlichen Alterssicherungssystem, wenn diese Pflichtmitgliedschaft mit einer Pflichtmitgliedschaft in einem inländischen Alterssicherungssystem nach § 10a Abs. 1 Satz 1 oder 3 EStG vergleichbar ist und vor dem 1. Januar 2010 be...mehr

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Anhang 2 – Mitarbeiterkapit... / 2.5 Bestätigung der Höhe des nicht besteuerten Vorteils durch das Betriebsstättenfinanzamt (§ 19a Absatz 5 EStG)

Rz. 52 Stand: EL 139 – ET: 09/2024 Das Betriebsstättenfinanzamt hat nach der Übertragung einer Vermögensbeteiligung an einen Arbeitnehmer im Rahmen einer gebührenfreien Anrufungsauskunft (§ 42e EStG) den vom Arbeitgeber nicht besteuerten Vorteil zu bestätigen. Vor der Übertragung einer Vermögensbeteiligung ist keine Wertbestätigung möglich, da sich der Wert bis zur Übertragun...mehr

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Anhang 2 – Private Altersvo... / a) Geförderte Beiträge

Rz. 133 Stand: EL 139 – ET: 09/2024 Zu den geförderten Beiträgen gehören die geleisteten Eigenbeiträge zuzüglich der für das Beitragsjahr zustehenden oder gezahlten Zulage, soweit sie den Höchstbetrag nach § 10a EStG nicht übersteigen, mindestens jedoch die gewährten Zulagen und die geleisteten Sockelbeträge im Sinne des § 86 Abs. 1 Satz 4 EStG. Bei mehreren Verträgen ist der...mehr

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Anhang 1: Geschäftsanweisun... / 5. Rückgabe von Pfandstücken

§ 120 (1) Pfandstücke, deren Veräußerung nicht erforderlich gewesen ist oder die entweder auf Anweisung des Gläubigers oder aufgrund einer gerichtlichen Entscheidung freigegeben sind, stellt der Gerichtsvollzieher ohne Verzug dem Empfangsberechtigten zur Verfügung und gibt sie gegen Empfangsbescheinigung heraus, wenn sie aus dem Gewahrsam des Schuldners oder eines Dritten ent...mehr

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Anhang 2 – Private Altersvo... / (3) Beschäftigte internationaler Institutionen

Rz. 23 Stand: EL 139 – ET: 09/2024 Für die Anwendung der Bestandsschutzregelung des § 10a Abs. 6 EStG sind die Alterssicherungssysteme der folgenden internationalen Organisationen als ein einem begünstigten inländischen Alterssicherungssystem vergleichbares Alterssicherungssystem anzusehen: Bank für Internationalen Zahlungsausgleich (BIZ), Europäische Agentur für Flugsicherheit...mehr

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Anhang 2 – Private Altersvo... / 4. Begünstigte Verwendung (§ 92a Abs. 1 EStG)

Rz. 257 Stand: EL 139 – ET: 09/2024 Für den Altersvorsorge-Eigenheimbetrag sieht der Gesetzgeber drei verschiedene begünstigte Verwendungsarten vor: bis zum Beginn der Auszahlungsphase unmittelbar für die Anschaffung oder Herstellung einer Wohnung oder zur Tilgung eines zu diesem Zweck aufgenommenen Darlehens, wenn das dafür entnommene Kapital mindestens 3 000 EUR beträgt (§ 9...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 8. BMF, Schr. v. 26.10.2018 – IV B 5 - S 1348/07/10002-01 – DOK 2018/0734820 (Passive Entstrickung aufgrund erstmaliger Anwendung eines Abkommens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung [DBA]), BStBl. I 2018, 1104

Rz. 8 [Autor/Stand] Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt in den Fällen der sogenannten passiven Entstrickung Folgendes: 1. Passive Entstrickung und Entstrickungszeitpunkt Der Tatbestand des Ausschlusses oder der Beschränkung des Besteuerungsrechts der Bundesrepublik Deutschland im Sinne des § 6 Absatz 1 Satz 2 Numme...mehr

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Anhang 2 – Private Altersvo... / 1. Allgemeines

Rz. 246 Stand: EL 139 – ET: 09/2024 Die Auszahlung eines Altersvorsorge-Eigenheimbetrags ist nur aus einem zertifizierten Altersvorsorgevertrag und die Tilgungsförderung nur bei Zahlung von Tilgungsleistungen auf einen zertifizierten Altersvorsorgevertrag möglich. Diese Möglichkeiten bestehen jedoch nur bis zum Beginn der Auszahlungsphase des Altersvorsorgevertrags. Der verei...mehr

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Anhang 2 – Private Altersvo... / b) Nicht geförderte Beiträge

Rz. 136 Stand: EL 139 – ET: 09/2024 Zu den nicht geförderten Beiträgen gehören Beträge, die zugunsten eines zertifizierten Altersvorsorgevertrags in einem Beitragsjahr eingezahlt werden, in dem der Anleger nicht zum begünstigten Personenkreis gehört, für die er keine Zulage und keinen steuerlichen Vorteil aus dem Sonderausgabenabzug nach § 10a EStG erhalten hat oder die den Höchs...mehr

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Anhang 2 – Private Altersvo... / a) Steuerfreiheit nach § 3 Nr. 55c EStG

Rz. 152 Stand: EL 139 – ET: 09/2024 Nach § 3 Nr. 55c EStG sind Übertragungen von Altersvorsorgevermögen auf einen anderen auf den Namen des Zulageberechtigten lautenden Altersvorsorgevertrag (§ 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 10 Buchstabe b AltZertG) steuerfrei, soweit die Leistungen zu steuerpflichtigen Einkünften nach § 22 Nr. 5 EStG führen würden. Rz. 153 Stand: EL 139 – ET: 09/2024 Die...mehr

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Anhang 2 – Private Altersvo... / 1. Pfändungsschutz (§ 97 EStG)

Rz. 290 Stand: EL 139 – ET: 09/2024 Gem. § 97 EStG sind das geförderte Altersvorsorgevermögen einschließlich der hierauf entfallenden Erträge und Wertzuwächse, die geförderten laufenden Altersvorsorgebeiträge und der Anspruch auf Zulage nicht übertragbar. Dieses Vermögen ist daher unpfändbar; dies gilt auch für den Fall einer Verbraucherinsolvenz (§ 851 Abs. 1 Zivilprozessord...mehr

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Anhang 2 – Private Altersvo... / a) Grundzulage

Rz. 45 Stand: EL 139 – ET: 09/2024 Jeder unmittelbar oder mittelbar Zulageberechtigte erhält auf Antrag für seine im abgelaufenen Beitragsjahr gezahlten Altersvorsorgebeiträge eine Grundzulage. Für die Zulagengewährung bei mittelbar zulageberechtigten Ehegatten/Lebenspartnern sind die Rn. 27 bis 30 zu beachten. Die Grundzulage beträgt ab dem Beitragsjahr 2018 jährlich 175 EUR...mehr

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Anhang 2 – Private Altersvo... / c) Genossenschaftsanteile

Rz. 262 Stand: EL 139 – ET: 09/2024 Eine weitere begünstigte Verwendung für den Altersvorsorge-Eigenheimbetrag ist – bis zum Beginn der Auszahlungsphase – der Erwerb von Geschäftsanteilen (Pflichtanteilen) an einer eingetragenen Genossenschaft für die Selbstnutzung einer Genossenschaftswohnung (§ 92a Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG). Der Pflichtanteil ist der Anteil, den der Zulageb...mehr

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Anhang 2 – Private Altersvo... / aa) Ermittlung des nach § 3 Nr. 55c EStG steuerfreien Betrags bei einem vor dem 1. Januar 2005 abgeschlossenen, versicherungsförmigen Altersvorsorgevertrag

Rz. 158 Stand: EL 139 – ET: 09/2024 Bei einer Übertragung eines vor dem 1. Januar 2005 abgeschlossenen, versicherungsförmigen Altersvorsorgevertrags im Sinne der Rn. 152 ist § 3 Nr. 55c EStG anzuwenden, wenn die Leistungen bei einer unterstellten Auszahlung an den Zulageberechtigten im Zeitpunkt der Kapitalübertragung zu steuerpflichtigen Einkünften geführt hätten (§ 22 Nr. 5...mehr

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Anhang 2 – Mitarbeiterkapit... / 1.1.6 Nebenkosten und Depotgebühren

Rz. 12 Stand: EL 139 – ET: 09/2024 Kein Arbeitslohn sind die vom Arbeitgeber übernommenen Nebenkosten, die mit der Überlassung von Vermögensbeteiligungen verbunden sind (z. B. Notariatsgebühren, Eintrittsgelder im Zusammenhang mit Geschäftsguthaben bei einer Genossenschaft oder Kosten für Registereintragungen). Ebenfalls kein Arbeitslohn sind vom Arbeitgeber übernommene Depot...mehr

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Anhang 2 – Private Altersvo... / aa) Allgemeines

Rz. 47 Stand: EL 139 – ET: 09/2024 Anspruch auf Kinderzulage besteht für jedes Kind, für das gegenüber dem Zulageberechtigten für mindestens einen Monat des Beitragsjahres Kindergeld festgesetzt worden ist. Die Kinderzulage beträgt ab dem Jahr 2008 für jedes vor dem 1. Januar 2008 geborene Kind 185 EUR und für jedes nach dem 31. Dezember 2007 geborene Kind 300 EUR jährlich. A...mehr

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Anhang 2 – Reisekosten (Pauschalen Ausland)

Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen IV C 5 – S 2353/14/10002 vom 24. Oktober 2014 (BStBl 2014 I, 1412) Stand: EL 139 – ET: 09/2024 Tabelle für den steuerfreien Arbeitgeber-Ersatz von Aufwendungen bei Auslands-Dienstreisen und anderen Auswärtstätigkeiten sowie eine doppelte Haushaltsführung im Ausland (für 2014 bis 2024) [1] Spalten 1 bis 2: Aufwendungen für Verpflegung...mehr

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Anhang 2 – Private Altersvo... / b) Besteuerung beim überlebenden Ehegatten/Lebenspartner

Rz. 155 Stand: EL 139 – ET: 09/2024 Für die Besteuerung der Leistungen bei dem überlebenden Ehegatten/Lebenspartner ist unerheblich, zu welchen Einkünften die Leistungen aus dem übertragenen Altersvorsorgevermögen bei dem verstorbenen Zulageberechtigten geführt hätten, da mit der Übertragung des Altersvorsorgevermögens ein neues Anrecht begründet wird. Bei dem überlebenden Eh...mehr

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Anhang 1: Geschäftsanweisun... / I. Allgemeine Vorschriften

§ 67 Begriff der Geldforderung (1) Geldforderung ist jede Forderung, die auf Leistung einer bestimmten Wertgröße in Geld gerichtet ist. Geldforderungen im Sinne des Vollstreckungsrechts sind auch die Haftungsansprüche für Geldleistungen, zum Beispiel die Ansprüche im Fall der Verurteilung zur Duldung der Zwangsvollstreckung. (2) Sollen Stücke einer bestimmten Münzsorte oder be...mehr

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Anhang 2 – Private Altersvo... / aa) Allgemeines

Rz. 62 Stand: EL 139 – ET: 09/2024 Die Zulage wird nur dann in voller Höhe gewährt, wenn der Berechtigte einen bestimmten Mindesteigenbeitrag zugunsten der begünstigten – maximal zwei – Verträge erbracht hat (§§ 86, 87 EStG). Zinsen und Erträge sind keine Beiträge (vgl. Rn. 31). Rz. 63 Stand: EL 139 – ET: 09/2024 Der jährliche Mindesteigenbeitrag ermittelt sich wie folgt: 4 % d...mehr

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Anhang 1: Geschäftsanweisun... / II. Öffentliche Versteigerung

§ 182 Ort, Zeit und Bekanntmachung der Versteigerung (1) Die Versteigerung erfolgt an dem Ort, an dem das Pfand aufbewahrt wird oder an einem anderen geeigneten Ort (§ 1236 BGB). Die Bestimmung des Ortes ist Sache des Auftraggebers. Zeit und Ort der Versteigerung werden unter allgemeiner Bezeichnung des Pfandes öffentlich bekanntgemacht. Bei der Wahl der Art der Bekanntmachun...mehr

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Anhang 2 – Private Altersvo... / 1. Gesetzliche Regelung des Versorgungsausgleichs

Rz. 322 Stand: EL 139 – ET: 09/2024 Mit der am 1. September 2009 in Kraft getretenen Strukturreform des Versorgungsausgleichs wurden die Vorschriften zum Versorgungsausgleich grundlegend geändert. Seitdem gilt nach dem Versorgungsausgleichsgesetz (VersAusglG) für alle ausgleichsreifen Anrechte auf eine Versorgung wegen Alters oder Invalidität der Grundsatz der internen Teilun...mehr

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Anhang 2: Gerichtsvollziehe... / A. Gerichtsvollzieherbezirk

§ 10 Geschäftsverteilung (1) Der aufsichtführende Richter weist jedem im Amtsgericht beschäftigten Gerichtsvollzieher einen örtlich begrenzten Bezirk (Gerichtsvollzieherbezirk) zu. Bei der Einteilung der Bezirke nimmt er auf eine gleichmäßige Verteilung der Geschäfte und auf die Möglichkeit einer zweckmäßigen Gestaltung der Reisen der Vollstreckungsbeamten Rücksicht. Für jede...mehr

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Anhang 2: Gerichtsvollziehe... / B. Vermittlung von Aufträgen durch die Verteilungsstelle

§ 22 Aufgabe; Zuständigkeit (1) Bei jedem Amtsgericht ist eine Verteilungsstelle einzurichten. (2) Aufgabe der Verteilungsstelle ist es, Aufträge, auch wenn sie durch Vermittlung der Geschäftsstelle gestellt werden, und sonstige für die Gerichtsvollzieher bestimmte Eingänge entgegenzunehmen und an den zuständigen Gerichtsvollzieher weiterzuleiten. Das Recht, dem Gerichtsvollzi...mehr

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Anhang 1: Geschäftsanweisun... / I. Allgemeines

§ 152 (§§ 916 bis 945 ZPO) (1) Arrestbefehle und einstweilige Verfügungen sind Schuldtitel, die nicht eine Befriedigung des Gläubigers, sondern nur eine Sicherung seines Anspruchs oder die einstweilige Regelung eines rechtlichen Zustandes bezwecken. Der dingliche Arrest wird durch Beschlagnahme des gesamten Vermögens des Schuldners oder eines in dem Befehl näher bezeichneten ...mehr

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Anhang 1: Geschäftsanweisun... / D. Freiwillige Versteigerungen für Rechnung des Auftraggebers

§ 190 Zuständigkeit und Verfahrensvorschriften (1) Der Gerichtsvollzieher darf außerhalb der Zwangsvollstreckung freiwillige Versteigerungen von für Rechnung des Auftraggebers ausführen. Die nachfolgenden Vorschriften finden auf die Versteigerung von ...mehr

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Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 3. BMF, Schr. v. 14.5.2004 – IV B 4 - S 1340 – 11/04 (Grundsätze zur Anwendung des Außensteuergesetzes), BStBl. I 2004, Sondernummer 1, 3 – Auszug § 16 AStG betreffend und Anlage 2 –

Rz. 3 [Autor/Stand] Inhaltsverzeichnis – Auszug 16. Mitwirkungspflicht 16.0 Allgemeines § 16 AStG legt eine umfassende Offenlegungspflicht des Steuerpflichtigen bei Geschäftsbeziehungen zu nicht oder nur unwesentlich besteuerten Personen im Ausland fest. Die Vorschr...mehr

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Anhang 1: Geschäftsanweisun... / I. Zuständigkeit

§ 30 Zuständigkeit des Gerichtsvollziehers (1) Der Gerichtsvollzieher führt die Zwangsvollstreckung durch, soweit sie nicht den Gerichten zugewiesen ist. Zum Aufgabenbereich des Gerichtsvollziehers gehören:mehr

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Anhang 2 – Private Altersvo... / b) Festsetzung

Rz. 299 Stand: EL 139 – ET: 09/2024 Ab dem Beitragsjahr 2024 erfolgt eine Festsetzung der Zulage von Amts wegen (§ 90 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 und 2 EStG i. d. F. vom 16. Dezember 2022), auf besonderen Antrag des Zulageberechtigten (§ 90 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 EStG i. d. F. vom 16. Dezember 2022) oder auf Anforderung des zuständigen Finanzamtes (§ 90 Abs. 4 Satz 1 Nr. 4 EStG i. d. F. vo...mehr

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Anhang 2 – Private Altersvo... / cc) Besonderheiten bei Ehegatten/Lebenspartnern

Rz. 84 Stand: EL 139 – ET: 09/2024 Gehören beide Ehegatten/Lebenspartner zum unmittelbar begünstigten Personenkreis, ist für jeden Ehegatten/Lebenspartner anhand seiner jeweiligen maßgebenden Einnahmen (Rn. 69 bis 83) ein eigener Mindesteigenbeitrag nach Maßgabe der Rn. 63 und 65 zu berechnen. Rz. 85 Stand: EL 139 – ET: 09/2024 Die Grundsätze zur Zuordnung der Kinderzulage (Rn....mehr

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Anhang 2: Gerichtsvollziehe... / Achter Abschnitt: Auszahlung von Kleinbeträgen; Bewilligung von Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe

§ 59 Auszahlung von Kleinbeträgen (1) Kleinbeträge bis zu 3,00 EUR sind nicht auszuzahlen, sofern die Auszahlung nicht ohne besondere Kosten geschehen kann; sie sind im Dienstregister I Spalte 5b oder im Kassenbuch II Spalte 6 gesondert einzutragen und im Dienstregister I in Spalte 8, im Kassenbuch II in Spalte 14 durch den Buchstaben K als Kleinbetrag zu kennzeichnen. (2) Kle...mehr

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Anhang 2 – Private Altersvo... / bb) Ehegatten/Lebenspartner

Rz. 107 Stand: EL 139 – ET: 09/2024 Wird bei einer Zusammenveranlagung von Ehegatten/Lebenspartnern der Sonderausgabenabzug beantragt, gilt für die Günstigerprüfung Folgendes: Rz. 108 Stand: EL 139 – ET: 09/2024 Ist nur ein Ehegatte/Lebenspartner unmittelbar begünstigt und hat der andere Ehegatte/Lebenspartner keinen Altersvorsorgevertrag abgeschlossen, wird die Steuerermäßigun...mehr

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Anhang 2 – Private Altersvo... / d) Mittelbar zulageberechtigte Personen

Rz. 27 Stand: EL 139 – ET: 09/2024 Bei Ehegatten/Lebenspartnern, von denen nur ein Ehegatte/Lebenspartner unmittelbar zulageberechtigt ist, ist auch der andere Ehegatte/Lebenspartner (mittelbar) zulageberechtigt, wenn die Ehegatten/Lebenspartner nicht dauernd getrennt gelebt haben (§ 26 Abs. 1 EStG), beide Ehegatten/Lebenspartner jeweils einen auf ihren Namen lautenden, nach § ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 1: Gesetzesmaterialien / 1. Leitsätze der Bundesregierung v. 17.12.1970

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