Fachbeiträge & Kommentare zu Anlagevermögen

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / bb) Bestandteile der Hilfs- und Nebenrechnung (Abs. 2)

(2) 1 Die Hilfs- und Nebenrechnung beinhaltet alle Bestandteile, die der Betriebsstätte auf Grund ihrer Personalfunktionen (§ 4) zuzuordnen sind. 2 Dazu gehören 1. die Vermögenswerte (§§ 5 bis 8), wenn sie von einem selbständigen Unternehmen in der steuerlichen Gewinnermittlung erfasst werden müssten, 2. das Dotationskapital (§§ 12 und 13), 3. die übrigen Passivposten ...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Allgemeines

Tz. 1 Stand: EL 137 – ET: 06/2024 Die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten für abnutzbare Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens können im Rahmen der Absetzungen für Abnutzung (AfA), d. h. über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer verteilt, gewinnmindernd geltend gemacht werden. Voraussetzung hierfür ist, dass die Wirtschaftsgüter der Erzielung von Einkünften dienen und ihre N...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Übergangsgewinn

Tz. 25 Stand: EL 137 – ET: 06/2024 Aus diesem Grund ist der laufende Gewinn durch Zu- und Abrechnungen zu ermitteln. Gesetzlich sind hierzu keine ausdrücklichen Regelungen vorgesehen, jedoch sieht R 4.6 EStR entsprechende Anweisungen vor, da die Gewinnermittlungen nach §§ 4 Abs. 1 bzw. 5 EStG (Anhang 10) und nach § 4 Abs. 3 EStG (Anhang 10) (Einnahmen-Überschussrechnung) zu u...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 6.1 Überblick

Tz. 86 Stand: EL 137 – ET: 06/2024 Der Investitionsabzugsbetrag nach § 7g EStG soll die Vorverlagerung von Abschreibungspotenzial in ein Wirtschaftsjahr vor Anschaffung oder Herstellung eines begünstigten Wirtschaftsguts ermöglichen. Dadurch werden die Wettbewerbssituation kleiner und mittlerer Betriebe verbessert, deren Liquidität und Eigenkapitalbildung unterstützt und die ...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Unterscheidung der Wirtschaftsgüter

Tz. 2 Stand: EL 137 – ET: 06/2024 Für die Inanspruchnahme der AfA sind die abnutzbaren Wirtschaftsgüter (WG) des Anlagevermögens zu unterscheiden in: Tz. 3 Stand: EL 137 – ET: 06/2024 Bewegliche Wirtschaftsgüter können se...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 1. AfA für bewegliche und unbewegliche Wirtschaftsgüter (ohne Gebäude)

Tz. 42 Stand: EL 137 – ET: 06/2024 Für die beweglichen und unbeweglichen WG des Anlagevermögens (ohne Gebäude) sind folgende AfA-Methoden zulässig (gewesen):mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 1.2 Leistungs-AfA

Tz. 45 Stand: EL 137 – ET: 06/2024 Anders als bei der linearen AfA wird bei der Leistungs-AfA (§ 7 Abs. 1 Satz 6 EStG, Anhang 10) die AfA nach Maßgabe der Leistung des WG vorgenommen. Diese Form der AfA ist nur für die beweglichen WG des Anlagevermögens zulässig. Die Leistungs-AfA muss wirtschaftlich begründet werden. Das ist z. B. der Fall, wenn die Leistung eines WG erhebli...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 3. Geschäftsbeziehungen zu einer Betriebsstätte (§ 1 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2)

... 2. Geschäftsvorfälle zwischen einem Unternehmen eines Steuerpflichtigen und seiner in einem anderen Staat gelegenen Betriebsstätte (anzunehmende schuldrechtliche Beziehungen). ... Rz. 2791 [Autor/Stand] Umsetzung des Authorised OECD Approach. Mit dem AmtshilfeRLUmsG v. 26.6.2013[2] hat der Gesetzgeber den sog. Authorised OECD Approach (AOA) umgesetzt, der eine weitgehende...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 10.2 Die "Ketten-vGA"

Tz. 816 Stand: EL 113 – ET: 03/2024 In Beteiligungsketten können vGA entweder jeweils von Stufe zu Stufe oder über mehrere Stufen hinweg an zwischengeschalteten Konzerngesellschaften vorbei erfolgen. In der Praxis häufiger anzutreffen ist die Var b), da schuldrechtliche Verträge im Konzern idR nicht über mehrere Stufen, sondern unmittelbar zwischen dem Leistenden und dem vorgese...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / (1) Grundregelung (Satz 1)

(6) 1 Vermögenswerte im Sinne dieser Verordnung sind Wirtschaftsgüter und Vorteile. Rz. 2952 [Autor/Stand] Definition. § 2 Abs. 6 Satz 1 BsGaV enthält eine sehr weitgehende Definition der Vermögenswerte. Demnach umfasst der Begriff "Vermögenswert" sowohl (materielle wie immaterielle) Wirtschaftsgüter, als auch "Vorteile". Nach der Verordnungsbegründung kommt es dabei wede...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / ee) Nicht buchführungspflichtige Unternehmen (Abs. 5)

(5) 1 Die Hilfs- und Nebenrechnung einer Betriebsstätte eines Unternehmens, das weder nach inländischem noch nach ausländischem Recht buchführungspflichtig ist und das auch tatsächlich keine Bücher führt, ist entsprechend einer Einnahmenüberschussrechnung im Sinne des § 4 Absatz 3 des Einkommensteuergesetzes zu erstellen. 2 Zum Zeitpunkt der Beendigung der Betriebsstätte ...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 3. Negativabgrenzung (Nr. 1)

a) Allgemeines Rz. 2694 [Autor/Stand] Negativabgrenzung. Die weitere Eingrenzung in § 1 Abs. 3c Satz 2 Nr. 1 erfolgt durch eine Negativabgrenzung von materiellen Wirtschaftsgütern und Beteiligungen und Finanzanlagen. Dies folgt insoweit der Aufzählung in § 2 Abs. 6 Satz 2 BsGaV. b) Von materiellen Wirtschaftsgütern 1. die weder materielle Wirtschaftsgüter oder ... Rz. 2695 [Auto...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / e) Verhältnis zu den Entstrickungsvorschriften des § 4 Abs. 1 Sätze 3 ff. EStG und § 12 Abs. 1 KStG

Rz. 33 [Autor/Stand] Vorrang der Entstrickungsvorschriften und Wertaufhellerklausel. Mit der Umsetzung des AOA in § 1 Abs. 3 und 4 sind Betriebsstättengewinne – und insb. auch Wirtschaftsgüter – auf der Basis einer fiktiven Selbständigkeit der Betriebsstätte zu ermitteln bzw. zuzuordnen, was Folgen für die Anwendung von Entstrickungsvorschriften beinhaltet. Nach § 1 Abs. 4 S...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / (2) Regelbeispiele (Satz 2)

2 Zu den Vermögenswerten gehören insbesondere 1. materielle Wirtschaftsgüter, 2. immaterielle Werte einschließlich immaterieller Wirtschaftsgüter, 3. Beteiligungen und 4. Finanzanlagen. Rz. 2955 [Autor/Stand] Konkretisierung des Vermögenswertbegriffs. Die Aufzählung in § 2 Abs. 6 Satz 2 BsGaV konkretisiert den Begriff der Vermögenswerte anhand einer beispielhaften Aufzä...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / III. Sammelposten (Poolabschreibung)

Tz. 35 Stand: EL 137 – ET: 06/2024 Nach § 6 Abs. 2a EStG (Anhang 10) können (= Wahlrecht) ab dem VZ 2010 für alle in einem Wirtschaftsjahr angeschafften oder hergestellten abnutzbaren beweglichen Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, deren Anschaffungskosten/Herstellungskosten 150 EUR, aber nicht 1 000 EUR übersteigen, die dafür getätigten Aufwendungen in einem Sammelposten e...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / (1) Allgemeine Regelung (Satz 1)

(1) 1 Für die Zuordnung eines immateriellen Werts zu einer Betriebsstätte ist dessen Schaffung oder dessen Erwerb die maßgebliche Personalfunktion. Rz. 3041 [Autor/Stand] Anknüpfungspunkt für die Zuordnung. Nach § 6 Abs. 1 Satz 1 BsGaV ist die für die Zuordnung eines immateriellen Werts (Anm. 2957, 2954) maßgebliche Personalfunktion (Anm. 2944 ff.) die Schaffung oder der ...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / (1) Erstellung und Fortschreibung der Hilfs- und Nebenrechnung (Satz 1)

(3) 1 Für eine Betriebsstätte ist zum Beginn eines Wirtschaftsjahres eine Hilfs- und Nebenrechnung aufzustellen, während des Wirtschaftsjahres fortzuschreiben und zum Ende des Wirtschaftsjahres abzuschließen. Rz. 2981 [Autor/Stand] Pflicht zur Aufstellung. Nach § 3 Abs. 1 BsGaV ist für jede Betriebsstätte zu Beginn des Wirtschaftsjahrs eine Hilfs- und Nebenrechnung aufzus...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 2. Rechtsfolgen

a) Außerbilanzielle Einkünftekorrektur ..., sind seine Einkünfte unbeschadet anderer Vorschriften so anzusetzen, wie sie unter den zwischen voneinander unabhängigen Dritten vereinbarten Bedingungen angefallen wären. Rz. 157 [Autor/Stand] Einkünfteerhöhung. Die Rechtsfolge des § 1 Abs. 1 bewirkt eine außerbilanzielle Erhöhung der Einkünfte (Nettobetrag) durch den Austausch der ...mehr

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Anlagevermögen oder Umlaufv... / 1 Auswirkung der Zuordnung zum Anlagevermögen oder zum Umlaufvermögen

Die richtige Zuordnung von Wirtschaftsgütern zum Anlage- oder Umlaufvermögen ist in der bilanziellen Praxis von großer Bedeutung. Die Unterscheidung ist insbesondere bei der nach der erstmaligen Aktivierung anstehende Folgebewertung ausschlaggebend. Abnutzbares Anlagevermögen ist planmäßig über die Jahre der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer abzuschreiben, während Umlaufver...mehr

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Anlagevermögen oder Umlaufv... / 4.1.3 Parzellierung von Grundstücken des Anlagevermögens

Selbst eine zum Zweck der Veräußerung vorgenommene Parzellierung eines Grund und Bodens oder Aufteilung eines Gebäudes in Eigentumswohnungen ändert nicht die Zugehörigkeit zum Anlagevermögen. Ein früher erworbenes Wirtschaftsgut verliert die Zugehörigkeit zum Anlagevermögen nicht allein dadurch, dass es später verkauft werden soll. Das Grundstück verbleibt somit im Anlagever...mehr

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Anlagevermögen oder Umlaufv... / 2 Zuordnungskriterien für die Zuordnung zum Anlage- oder Umlaufvermögen

Nach der Kommentarliteratur zu § 247 HGB gibt es Indizien, die für die Zuordnung zum Anlage- oder Umlaufvermögen sprechen. Im Anlagevermögen sind nur solche Gegenstände auszuweisen, die dem Geschäftsbetrieb dauerhaft dienen sollen. Der Begriff "dauernd" ist hierbei nicht i. S. v. "für immer" oder "für alle Zeiten" zu verstehen; entscheidend ist die vorgesehene Zeit des Diene...mehr

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Anlagevermögen oder Umlaufv... / 3.2 Umgliederung aufgrund Nutzungsänderung

Nach R 6.1 Abs. 2 EStR gehören nur die Wirtschaftsgüter zum Umlaufvermögen, die zur Veräußerung, zur Verarbeitung oder zum Verbrauch angeschafft oder hergestellt worden sind. Ein Vermögensgegenstand/Wirtschaftsgut wird dann Anlagevermögen, wenn sich seine bisherige Zweckbestimmung ändert und diese nicht unverändert aufrechterhalten bleiben kann.[1] Wirtschaftsgüter, die urspr...mehr

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Anlagevermögen oder Umlaufv... / 3.1 Keine Umgliederung bei bloßer Verkaufsabsicht

Nach R 6.1 Abs. 2 EStR gehören nur die Wirtschaftsgüter zum Umlaufvermögen, die zur Veräußerung, zur Verarbeitung oder zum Verbrauch angeschafft oder hergestellt worden sind. Hierunter fallen vornehmlich Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, Erzeugnisse und Waren sowie Kassenbestände. Ein Vermögensgegenstand/Wirtschaftsgut des Anlagevermögens, dessen Veräußerung beabsichtigt oder...mehr

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Anlagevermögen oder Umlaufv... / 4.2.1 Selbst erstellte Standardsoftware

Soweit durch einen Werkvertrag Individualsoftware für einen bestimmten Auftraggeber erstellt und an diesen veräußert wird, ist sie beim bilanzierenden Programmierer im Umlaufvermögen zu aktivieren. Selbst erstellte Software, an der nur Lizenzen veräußert werden (zeitliches Nutzungsrecht an der Software), stellt hingegen Anlagevermögen dar. Handelsrechtlich besteht für selbst ...mehr

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Anlagevermögen oder Umlaufv... / 4.4.4 Werkzeuge und Ersatzteile

Bei Werkzeugen ist hinsichtlich der Zuordnung zum Anlage- oder Umlaufvermögen zu prüfen, ob es sich um dauerhafte, mehrmalig einsetzbare Werkzeuge wie Fräser, Bohrer, Sicherheitsfutter und Haltevorrichtungen handelt, die dann als Anlagevermögen zu aktivieren sind. Verschleißen die Werkzeuge jedoch schnell oder sind nur für einen Auftrag bestimmt, zählen sie als Betriebsstoff...mehr

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Anlagevermögen oder Umlaufv... / 4.3.1 Beteiligungen an anderen Unternehmen

Zum Anlagevermögen gehören Beteiligungen eines Unternehmens, die dauernd dem Betrieb dienen sollen. Demgegenüber gehören zum Umlaufvermögen die Beteiligungen, die zum Zweck der Veräußerung angeschafft wurden. Bestimmend sind hier allein die Erwerbsabsichten und Anlagehorizonte des Unternehmens. Entscheidet sich ein Unternehmen nach Jahren zur Veräußerung einer Beteiligung, s...mehr

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Anlagevermögen oder Umlaufv... / 4.4.1 Vorführwagen eines Kfz-Händlers

Die Zuordnung von Vorführwagen eines Kraftfahrzeughändlers zum Anlage- oder Umlaufvermögen war bereits mehrmals Streitpunkt mit der Finanzverwaltung. Meist werden die Fahrzeuge nicht bis zum Ende der technischen Nutzungsdauer im Betriebsvermögen gehalten, sondern vorzeitig an Kunden veräußert. Praxis-Beispiel Vorführwagen im Anlagevermögen eines Kfz-Händlers Ein bilanzierendes...mehr

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Anlagevermögen oder Umlaufv... / 4.5 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

Im Umlaufvermögen werden alle kurzfristigen Vermögensteile ausgewiesen – hierzu gehören auch Forderungen. Die Forderungen und sonstigen Vermögenswerte werden gemäß § 266 Abs. 2 HGB in folgende Unterpositionen gegliedert: Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, Forderungen gegen verbundene Unternehmen, Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis beste...mehr

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Anlagevermögen oder Umlaufv... / 4.3.3 Finanzausleihungen an Dritte

Forderungen gehören generell zum Umlaufvermögen[1], Ausleihungen hingegen sind langfristige Forderungen, die aus der Hingabe von Kapital an Dritte entstehen (z. B. langfristig ausgegebene Darlehen an Arbeitnehmer, Kunden, Lieferanten oder an Tochtergesellschaften). Sie gehören im Gegensatz zu Forderungen aus Lieferungen und Leistungen grundsätzlich zum Anlagevermögen. Bei der...mehr

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Anlagevermögen oder Umlaufv... / 4.4.3 Musterhäuser eines Fertighausherstellers

Stellt ein Hersteller von Fertighäusern Prototypen seiner Produktion (sog. Musterhäuser) zum Zweck der Werbung und Vorführung von Kaufinteressenten auf, so sind diese Wirtschaftsgüter aufgrund ihrer Zweckbestimmung dem Anlagevermögen zuzuordnen.[1] Praxis-Beispiel Ein Musterhaus gehört zum Anlagevermögen Ein Fertighausunternehmen baut auf eigenem Gelände ein Musterhaus, in dem...mehr

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Anlagevermögen oder Umlaufv... / 4.3.4 Andere Finanzanlagen und Wertpapiere

Wertpapiere können nach den Grundsätzen des § 266 HGB dem Anlagevermögen oder dem Umlaufvermögen zugeordnet werden. Eine Zuordnung anhand der Mindestlaufzeiten wie bei Ausleihungen (bis 1 Jahr, 1-4 Jahre, über 4 Jahre) kann hier nicht zum Ansatz kommen; vielmehr ist die Dauerhaftigkeit der Wertpapiere heranzuziehen. Der Erwerb von Wertpapieren erfolgt häufig in der Absicht, ...mehr

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Anlagevermögen oder Umlaufv... / 4.4.2 Schaufensterware im Handel

Handelsbetriebe gestalten ihre Schaufenster möglichst werbewirksam. Dazu gehört auch die Präsentation der zu verkaufenden Ware für Werbezwecke. Hier gilt grundsätzlich die Rechtsprechung des BFH zu Vorführwagen eines Kfz-Händlers.[1] Praxis-Beispiel Schaufensterware eines Einzelhändlers Ein Händler für Brautmoden möchte ein hochwertiges Kleid in das Schaufenster stellen und do...mehr

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Anlagevermögen oder Umlaufv... / 4.4.6 Computer und Zubehör

Grundsätzlich gehören Computer zum Anlagevermögen, werden aktiviert und planmäßig abgeschrieben. Für die meisten Unternehmen sind Computer ein wichtiges Betriebsmittel, da sie dazu bestimmt sind, dauernd dem Betrieb zu dienen. Handelt ein Unternehmen jedoch mit Computern, sind diese allerdings dem Umlaufvermögen zuzuordnen, wenn sie für den Verkauf bestimmt sind. Praxis-Beis...mehr

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Anlagevermögen oder Umlaufv... / 4 Ausgewählte Sachverhalte

4.1 Parzellierung und Verkauf von Grundstücken 4.1.1 Parzellierung landwirtschaftlich genutzter Grundstücke Die Parzellierung und Veräußerung unbebauter Grundstücke ist nicht als gewerbliche Betätigung (Grundstückshandel) zu beurteilen, wenn sich ein Landwirt im Wesentlichen auf eine bloße Verkaufstätigkeit beschränkt, ohne die Flächen als Bauland aufzubereiten und zu erschlie...mehr

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Anlagevermögen oder Umlaufv... / 4.4 Vorräte und Vorratsvermögen

4.4.1 Vorführwagen eines Kfz-Händlers Die Zuordnung von Vorführwagen eines Kraftfahrzeughändlers zum Anlage- oder Umlaufvermögen war bereits mehrmals Streitpunkt mit der Finanzverwaltung. Meist werden die Fahrzeuge nicht bis zum Ende der technischen Nutzungsdauer im Betriebsvermögen gehalten, sondern vorzeitig an Kunden veräußert. Praxis-Beispiel Vorführwagen im Anlagevermögen...mehr

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Anlagevermögen oder Umlaufv... / 4.3 Finanzanlagen und Wertpapiere

4.3.1 Beteiligungen an anderen Unternehmen Zum Anlagevermögen gehören Beteiligungen eines Unternehmens, die dauernd dem Betrieb dienen sollen. Demgegenüber gehören zum Umlaufvermögen die Beteiligungen, die zum Zweck der Veräußerung angeschafft wurden. Bestimmend sind hier allein die Erwerbsabsichten und Anlagehorizonte des Unternehmens. Entscheidet sich ein Unternehmen nach J...mehr

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Anlagevermögen oder Umlaufv... / 4.1 Parzellierung und Verkauf von Grundstücken

4.1.1 Parzellierung landwirtschaftlich genutzter Grundstücke Die Parzellierung und Veräußerung unbebauter Grundstücke ist nicht als gewerbliche Betätigung (Grundstückshandel) zu beurteilen, wenn sich ein Landwirt im Wesentlichen auf eine bloße Verkaufstätigkeit beschränkt, ohne die Flächen als Bauland aufzubereiten und zu erschließen, oder er zumindest bei der Aufbereitung un...mehr

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Anlagevermögen oder Umlaufv... / 4.2 Immaterielle Vermögensgegenstände

4.2.1 Selbst erstellte Standardsoftware Soweit durch einen Werkvertrag Individualsoftware für einen bestimmten Auftraggeber erstellt und an diesen veräußert wird, ist sie beim bilanzierenden Programmierer im Umlaufvermögen zu aktivieren. Selbst erstellte Software, an der nur Lizenzen veräußert werden (zeitliches Nutzungsrecht an der Software), stellt hingegen Anlagevermögen d...mehr

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Anlagevermögen oder Umlaufv... / 3 Wechsel zwischen Anlage- und Umlaufvermögen

3.1 Keine Umgliederung bei bloßer Verkaufsabsicht Nach R 6.1 Abs. 2 EStR gehören nur die Wirtschaftsgüter zum Umlaufvermögen, die zur Veräußerung, zur Verarbeitung oder zum Verbrauch angeschafft oder hergestellt worden sind. Hierunter fallen vornehmlich Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, Erzeugnisse und Waren sowie Kassenbestände. Ein Vermögensgegenstand/Wirtschaftsgut des Anla...mehr

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Anlagevermögen oder Umlaufv... / Zusammenfassung

Überblick Die Zuordnung zum Anlage- oder Umlaufvermögen orientiert sich maßgeblich an der betrieblichen Zweckbestimmung des Wirtschaftsguts im Unternehmen. Diese hängt einerseits subjektiv vom Willen des Kaufmanns ab, muss aber auch andererseits anhand objektiver Merkmale nachvollziehbar sein, wie z. B. die Art des Wirtschaftsguts, die Dauer der Verwendung im Betrieb oder di...mehr

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Anlagevermögen oder Umlaufv... / 4.1.1 Parzellierung landwirtschaftlich genutzter Grundstücke

Die Parzellierung und Veräußerung unbebauter Grundstücke ist nicht als gewerbliche Betätigung (Grundstückshandel) zu beurteilen, wenn sich ein Landwirt im Wesentlichen auf eine bloße Verkaufstätigkeit beschränkt, ohne die Flächen als Bauland aufzubereiten und zu erschließen, oder er zumindest bei der Aufbereitung und Erschließung aktiv mitwirkt oder hierauf Einfluss nimmt. E...mehr

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Anlagevermögen oder Umlaufv... / 4.4.5 Handelsware in einem Möbelhaus

Ausstellungsmöbel eines Einzelhändlers werden grundsätzlich dem Umlaufvermögen zugeordnet, da sie vornehmlich für eine Veräußerung bestimmt sind, auch wenn sie Ausstellungszwecken dienen.[1] Praxis-Beispiel Schreibtische als Anlage- und Umlaufvermögen Ein Möbelhaus bestellt bei einem Möbelhersteller 30 Schreibtische für die Büromöbelabteilung im Hause. Ein Schreibtisch aus die...mehr

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Anlagevermögen oder Umlaufv... / 4.4.7 Veräußerung im Wege des Mietkaufs

Einzel- und Großhändler überlassen technisches Equipment wie z. B. Flachbildschirme ihren Kunden testweise zur (längeren) Nutzung und anschließender Kaufentscheidung. Technisches Equipment, das ein Händler im Rahmen dieses Test-Mietvertrags seinen Kunden auf Dauer zur Nutzung überlässt und das die Kunden nach Ablauf dieser Zeit unter Anrechnung der geleisteten Mietzahlungen ...mehr

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Anlagevermögen oder Umlaufv... / 4.1.2 Veräußerung von Grundstücken aus dem Privatvermögen

Die Veräußerung von Grundstücken aus dem Privatvermögen ist in vielen Fällen nicht einkommensteuerpflichtig. Die laufenden Einkünfte aus dem Grundstück stellen Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung nach § 21 EStG dar. Eine Unterteilung des Privatvermögens in Anlagevermögen und Umlaufvermögen entfällt daher. Achtung Privatperson kann gewerblicher Grundstückshändler werden Ve...mehr

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Anlagevermögen oder Umlaufvermögen: So werden Wirtschaftsgüter richtig zugeordnet

Zusammenfassung Überblick Die Zuordnung zum Anlage- oder Umlaufvermögen orientiert sich maßgeblich an der betrieblichen Zweckbestimmung des Wirtschaftsguts im Unternehmen. Diese hängt einerseits subjektiv vom Willen des Kaufmanns ab, muss aber auch andererseits anhand objektiver Merkmale nachvollziehbar sein, wie z. B. die Art des Wirtschaftsguts, die Dauer der Verwendung im ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Anlagevermögen

Rn. 11 Stand: EL 34 – ET: 12/2021 Beim AV sind gemäß § 247 Abs. 2 nur die Gegenstände auszuweisen, die dazu bestimmt sind, dauernd dem Geschäftsbetrieb des UN zu dienen (vgl. HdR-E, HGB § 247, Rn. 43ff.). Gliederungstechnisch wird das AV gemäß § 266 in die drei folgenden Gruppen unterteilt, die wiederum weiter zu untergliedern sind (vgl. dazu HdR-E, HGB § 266, Rn. 12ff.): Imma...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / VI. Besonderheiten betreffend das immaterielle Anlagevermögen

Rn. 228 Stand: EL 33 – ET: 09/2021 Die begriffliche Abgrenzung für Zugänge als "mengenmäßige Ausweitung" und Abgänge als "mengenmäßige Verminderung" reicht für immaterielle VG nicht aus. Von einer körperlichen Zunahme oder Abnahme kann bei diesen VG, zu denen gemäß § 266 Abs. 2 "selbst geschaffene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte", "entgeltlich erworbene...mehr

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Anlagevermögen oder Umlaufv... / 4.2.2 Domain-Adresse

Im täglichen Sprachgebrauch ist jeder selbstständige Name einer Internetseite eine Domain und umfasst den individuellen Namen (z. B. "haufe") inklusive der Länderkennung (z. B. ".de") oder der organisatorischen Kennung (z. B. ".com" oder ".net"). Einige Unternehmen registrieren diverse verfügbare Domains auf ihren Namen und veräußern diese anschließend. Andere Unternehmen si...mehr

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Anlagevermögen oder Umlaufv... / 4.3.2 Aktien an anderen Unternehmen

Stellen erworbenen Aktien nur eine kurzfristige Liquiditätsreserve dar, gehören sie bilanziell zum Umlaufvermögen. Entscheidend sind hier allein die Erwerbsabsichten und die Anlagehorizonte des Unternehmens. Eine entsprechende Dokumentation beim Erwerb der Aktien ist daher zu empfehlen. Praxis-Beispiel Aktien im Umlaufvermögen eines Unternehmens Ein Unternehmen erwirbt Aktien ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / D. Entwicklung des Anlagevermögens nach § 284 Abs. 3 (Rn. 139–290 kommentiert von Lorson/Haustein)

Rn. 139 Stand: EL 33 – ET: 09/2021 „Im Anhang ist die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens in einer gesonderten Aufgliederung darzustellen. Dabei sind, ausgehend von den gesamten Anschaffungs- und Herstellungskosten, die Zugänge, Abgänge, Umbuchungen und Zuschreibungen des Geschäftsjahrs sowie die Abschreibungen gesondert aufzuführen. Zu den Abschreibungen sin...mehr