Fachbeiträge & Kommentare zu Anlagevermögen

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Frotscher/Geurts, EStG § 6 ... / 11.1 Grundlagen

Rz. 274 Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, die der Abnutzung unterliegen, sind nach § 6 Abs. 1 Nr. 1 EStG mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um die AfA nach § 7 EStG, anzusetzen. Im Gegensatz dazu sind andere Wirtschaftsgüter, insbesondere das Umlaufvermögen nach § 6 Abs. 1 Nr. 2 EStG mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten zu bewerten. Rz. 27...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6 ... / 10.4.2 Voraussichtlich dauernde Wertminderung (§ 6 Abs. 1 Nr. 1 S. 2 EStG)

Rz. 250 Eine Teilwertabschreibung setzt nach § 6 Abs. 1 Nr. 1 S. 2 EStG voraus, dass der Teilwert aufgrund einer voraussichtlich dauernden Wertminderung niedriger ist. Der Gesetzgeber hat den Begriff der "voraussichtlich dauernden Wertminderung" nicht näher umschrieben. Laut Gesetzesbegründung[1] ist der Begriff der dauernden Wertminderung dem § 253 Abs. 3 S. 3 HGB i. d. F. ...mehr

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Vorsteuerberichtigung, Anla... / 10 Vorsteuerkorrektur bei Grundstücken und Gebäuden

Wer ein Gebäude vermietet, kann umsatzsteuerlicher Unternehmer sein, auch wenn er nur Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung erzielt. Bei Grundstücken und Gebäuden beträgt der Berichtigungszeitraum 10 Jahre. Da Grundstücke nur dann umsatzsteuerpflichtig vermietet werden können, wenn der Mieter ein zum Vorsteuerabzug berechtigter Unternehmer ist, entscheidet bereits die Aus...mehr

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Vorsteuerberichtigung, Anla... / 11 Änderung der Verwendungsabsicht für ein Wirtschaftsgut

Änderungen in der Verwendungsabsicht wirken sich nur auf nachfolgende Leistungsbezüge oder Anzahlungen und den sich daraus ergebenden Vorsteuerabzug aus. Nur wenn die geänderte Absicht tatsächlich umgesetzt wird, kann davon ausgegangen werden, dass die ursprüngliche Absicht vollständig aufgegeben oder durch die neue überlagert wurde. Vor der erstmaligen Verwendung ist allerd...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6 ... / 14.6 Teilwertabschreibung auf eine Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft

Rz. 352 Beteiligungen an Kapitalgesellschaften, die als Finanzanlagen zum Anlagevermögen gehören, werden als nicht abnutzbare Wirtschaftsgüter bewertet. Für sie gilt die Vermutung, dass ihr Teilwert den Anschaffungskosten entspricht, auch wenn bereits viele Jahre seit dem Erwerb vergangen sind.[1] Eine Teilwertabschreibung verlangt daher vom Stpfl. den Nachweis, dass der Erw...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6 ... / 10.4.1 Allgemeines

Rz. 242 Der Teilwert ist der alternative Bewertungsmaßstab neben denen der Anschaffungs- oder Herstellungskosten. Wirtschaftsgüter sind i. d. R. mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten – ggf. vermindert um die AfA – zu bewerten. Die Anschaffungs- oder Herstellungskosten bilden die Bewertungsobergrenze. Demgegenüber können Wirtschaftsgüter nach § 6 Abs. 1 Nr. 1 S. 2 ESt...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6 ... / 7 Bewertungsgegenstand

Rz. 39a Bewertungsgegenstand sind die einzelnen Wirtschaftsgüter, die nach § 4 Abs. 1 EStG oder nach § 5 EStG anzusetzen sind. Der steuerrechtliche Begriff des Wirtschaftsguts deckt sich mit dem handelsrechtlichen Begriff des Vermögensgegenstands, wie er sich etwa in den §§ 240, 246 HGB findet.[1] Die Rspr. hat den Begriff des Wirtschaftsguts weit gefasst. Sie subsumiert hier...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6 ... / 13.3 Anteile an Kapitalgesellschaften

Rz. 324 Bei Anteilen an Kapitalgesellschaften ist zu unterscheiden zwischen zum Betriebs- und zum Privatvermögen gehörenden Anteilen. Im Betriebsvermögen gehaltene Beteiligungen gehören zu den nach § 6 Abs. 1 Nr. 2 EStG zu bewertenden nicht abnutzbaren Wirtschaftsgütern. Sie sind daher mit den Anschaffungskosten oder dem niedrigeren Teilwert anzusetzen. Weiterhin ist bei Ante...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6 ... / 8.2 Festwertverfahren (§ 240 Abs. 3, § 256 S. 2 HGB)

Rz. 48 Das Festwertverfahren nach § 240 Abs. 3 S. 1 und § 256 S. 2 HGB (vgl. auch R 5.4 Abs. 3 EStR 2012 für das Anlagevermögen und H 6.8 EStH 2023 für das Vorratsvermögen)[1] ist ein besonderes Verfahren zur Vereinfachung der Inventur und der Bewertung. Gegenstand des Festwertverfahrens sind bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens – mit Ausnahme von immateriellen Wi...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6 ... / 14.4 Teilwertabschreibung auf Darlehensforderungen

Rz. 349 Unverzinsliche oder niedrig verzinsliche Darlehensforderungen waren zwar grundsätzlich mit ihrem Barwert als Teilwert anzusetzen.[1] Jedoch war dann eine Bewertung mit dem Nennwert geboten, wenn der Darlehensnehmer anstelle von Zinsen eine andere dem Darlehensgeber vorteilhafte Gegenleistung erbrachte.[2] Die anstelle von Zinsen empfangenen Vorteile mussten nicht kon...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6 ... / 1 Inhalt

Rz. 1 Im Rahmen der §§ 4 bis 7 EStG, die die Ermittlung des Gewinns aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb und selbstständiger Arbeit zum Gegenstand haben, regelt § 6 Abs. 1 EStG die Bewertung von Wirtschaftsgütern, die beim Vermögensvergleich nach § 4 Abs. 1 EStG oder § 5 EStG als Betriebsvermögen anzusetzen sind, mit den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten oder de...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6 ... / 10.2.12.8 Anschaffungskosten bei Ersatzbeschaffungen

Rz. 194 Für ersatzbeschaffte Wirtschaftsgüter oder Reinvestitionswirtschaftsgüter enthalten § 6b EStG und R 6b.2 EStR 2012 ein Bewertungswahlrecht: Die neu angeschafften Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens müssen nicht mit ihren tatsächlichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten bewertet werden, vielmehr können ihre Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich des übert...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6 ... / 14.7 Teilwertabschreibung auf firmen- oder geschäftswertähnliche Wirtschaftsgüter

Rz. 354 Bei den immateriellen Wirtschaftsgütern sind die geschäftswertähnlichen immateriellen Einzelwirtschaftsgüter von dem Geschäftswert zu unterscheiden. Sie sind im Gegensatz zum Geschäftswert losgelöst vom Unternehmen als selbstständige Wirtschaftsgüter übertragbar (s. Rz. 303ff.). Sie können nicht abnutzbare, immerwährende Rechte oder abnutzbare immaterielle Einzelwirt...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6 ... / 6 Nominalwertprinzip

Rz. 37 Das EStG beruht auf dem Grundsatz Euro = Euro (Nominalwertprinzip). Dass der Wert einer Geldsumme sich nach dem jeweiligen Nennbetrag richtet, bildet eine der tragenden Grundlagen der gegebenen Rechts- und Wirtschaftsordnung.[1] Infolgedessen werden Wertverschlechterungen des investierten Kapitals nicht berücksichtigt. Da das Einkommensteuerrecht von verhältnismäßig s...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6 ... / 10.2.7 Aufwendungen im Zusammenhang mit der Anschaffung eines nicht aktivierungsfähigen Wirtschaftsguts

Rz. 137 Aufwendungen, die im Zusammenhang mit einem nicht aktivierungsfähigen Wirtschaftsgut entstehen, sind nicht aktivierungsfähig, sondern als Betriebsausgaben abziehbar. Dies ist nicht nur die Auffassung der Rspr.[1], sondern auch die der Verwaltung.[2] Siehe hierzu auch Rz. 133a. Rz. 138 Dies gilt insbesondere für Aufwendungen im Zusammenhang mit schwebenden Geschäften. E...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6 ... / 10.2.11 Aufteilung einheitlicher Anschaffungskosten für mehrere Wirtschaftsgüter

Rz. 152 Werden mehrere Wirtschaftsgüter aufgrund eines einheitlichen Vertrags zu einem Gesamtkaufpreis erworben – z. B. ein Betrieb oder ein Grundstück samt aufstehendem Gebäude oder eine Eigentumswohnung –, so zwingt der Grundsatz der Einzelbewertung (s. Rz. 41ff.) dazu, den Gesamtkaufpreis nach den Wertverhältnissen im Anschaffungszeitpunkt auf die einzelnen Wirtschaftsgüt...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6 ... / 10.2.2 Anschaffungsvorgang

Rz. 99 Dem Anschaffungsvorgang können ein Kauf, eine Werklieferung, ein Tausch – insbesondere eine Sacheinbringung – oder eine Schenkung zugrunde liegen. Der Anschaffungsvorgang muss nicht zeitpunktbezogen sein, sondern kann sich über einen längeren Zeitraum erstrecken. Ein Wirtschaftsgut ist angeschafft, mit der Folge, dass es beim Erwerber zu bilanzieren ist, sobald dieser...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6 ... / 10.4.4 Teilwertgrenzen und Teilwertvermutungen

Rz. 258 Der Teilwert mit seiner gesetzlichen hypothetischen Grundlage eines gedachten Gesamtkaufpreises eines möglichen Erwerbers lässt sich nur durch eine Schätzung ermitteln. Der zu schätzende Wert bewegt sich im Rahmen der von der Rspr. entwickelten Ober- und Untergrenze. Zudem hat die Rspr. zur Beurteilung der Tatfrage nach der Höhe des Teilwerts als einem auf Erfahrung ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6 ... / 22.2 Voraussetzungen

Rz. 450 Voraussetzung für die Anwendung des § 6 Abs. 2 EStG ist, dass ein bewegliches Wirtschaftsgut des Anlagevermögens angeschafft, hergestellt, eingelegt, eingebracht oder zur Erzielung von Einkünften umgewidmet wird[1] das Wirtschaftsgut einer selbstständigen Nutzung fähig ist[2] die Anschaffungs- oder Herstellungskosten ausschließlich USt oder der Einlagewert 800 EUR nicht...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6 ... / 10.3.3.4 Sonderkosten der Fertigung

Rz. 213 Sonderkosten der Fertigung i. S. v. § 255 Abs. 2 S. 2 HGB sind Aufwendungen für Modelle, spezielle Werkzeuge, Vorrichtungen, Entwürfe, Schablonen, Schnitte, Materialversuche und Lizenzen.[1] Hierzu gehören außerdem auftrags- oder objektgebundene Kosten der Planung und Konstruktion. Hingegen unterliegen Kosten für Forschung und Neuentwicklung von Produkten oder Produk...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6 ... / 22.2.2 Selbstständige Nutzungsfähigkeit

Rz. 452 Ein Wirtschaftsgut ist nach § 6 Abs. 2 S. 2 EStG einer selbstständigen Nutzung nicht fähig, mit der Folge, dass es nicht sofort abgeschrieben werden kann bzw. muss, wenn es nach seiner betrieblichen Zweckbestimmung nur zusammen mit anderen Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens genutzt werden kann und die in einen Nutzungszusammenhang eingefügten Wirtschaftsgüter tech...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6 ... / 10.3.3.5 Zu aktivierende Gemeinkosten (§ 255 Abs. 2 S. 2 HGB)

Rz. 215 Nach § 255 Abs. 2 S. 2 HGB zählen zu den Herstellungskosten auch angemessene Teile der notwendigen Materialgemeinkosten, der notwendigen Fertigungsgemeinkosten und des Wertverzehrs des Anlagevermögens, soweit er durch die Fertigung veranlasst ist. Diese Gemeinkosten unterscheiden sich von den Einzelkosten dadurch, dass sie nicht unmittelbar dem Produkt zugerechnet, s...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6 ... / 8.3 Gruppenbewertung (§ 240 Abs. 4 HGB)

Rz. 56 Die Gruppenbewertung nach § 240 Abs. 4 HGB bzw. R 6.8 Abs. 4 EStR 2012 ist ein Verfahren zur Vereinfachung der Inventur und der Bewertung. Gegenstand sind gleichartige Wirtschaftsgüter des Vorratsvermögens sowie andere gleichartige oder annähernd gleichartige bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlage- oder Umlaufvermögens. Hierzu gehören insbesondere Forderungen. Die Pra...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6 ... / 10.4.3 Das Wertaufholungsgebot (§ 6 Abs. 1 Nr. 1 S. 4 EStG)

Rz. 257g Nach § 253 Abs. 2 bis 4 HGB i. d. F. vor dem Inkrafttreten des BilMoG v. 25.5.2009[1] durfte ein angesetzter niedrigerer Wert beibehalten werden, auch wenn die Gründe dafür nicht mehr bestehen.[2] Für Kapitalgesellschaften sah demgegenüber § 280 Abs. 1 HGB a. F. ein Wertaufholungsgebot vor. Von einer Zuschreibung konnte jedoch nach § 280 Abs. 2 HGB abgesehen werden,...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6 ... / 22.1 Sofortabschreibung

Rz. 446a Die Abschreibung geringwertiger Wirtschaftsgüter war durch das Unternehmensteuerreformgesetz 2008 v. 14.8.2007[1] in § 6 Abs. 2, 2a EStG mit Wirkung zum 1.1.2008 neu geregelt worden. Die bis dahin geltende Regelung für Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis zu 410 EUR und dem Wahlrecht zum Sofortabzug galt nach § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 7 EStG nur ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6 ... / 10.3.1 Allgemeines

Rz. 198 § 6 Abs. 1 EStG enthält keine eigene steuerrechtliche Definition des Herstellungskostenbegriffs. Die Vorschrift beschreibt auch nicht die Bestandteile der Herstellungskosten. Für die steuerrechtliche Gewinnermittlung ist daher nach dem Maßgeblichkeitsgrundsatz (§ 5 Abs. 1 EStG). auf die handelsrechtliche Definition der Herstellungskosten zurückzugreifen, die sich in ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6 ... / 9 Bewertungswahlrechte

Rz. 85 Bewertungswahlrechte sind von Bilanzierungswahlrechten zu unterscheiden: Während Bilanzierungswahlrechte die Alternative eröffnen, einen bestimmten Posten auf der Aktiv- oder Passivseite der Bilanz zu bilden oder nicht, geht es bei Bewertungswahlrechten um Alternativen bei der Höhe des Wertansatzes (Wertansatzwahlrechte) oder um Alternativen bei der Art und Weise der ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6 ... / 14.9 Teilwert von Verbindlichkeiten

Rz. 360 Verbindlichkeiten sind nach § 6 Abs. 1 Nr. 3 i. V. m. Nr. 2 EStG mit den Anschaffungskosten oder mit ihrem höheren Teilwert anzusetzen (s. Rz. 364ff.). Während unter Anschaffungskosten von Verbindlichkeiten im Allgemeinen der Nennbetrag als Erfüllungs- oder Rückzahlungsbetrag i. S. v. § 253 Abs. 1 HGB zu verstehen ist[1], ist der Teilwert einer Verbindlichkeit der Be...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6 ... / 2 Zweck und systematischer Zusammenhang

Rz. 17 Die Einleitung zu § 6 Abs. 1 EStG ("Für die Bewertung der einzelnen Wirtschaftsgüter, die nach § 4 Abs. 1 oder nach § 5 EStG als Betriebsvermögen anzusetzen sind, gilt das Folgende:") stellt heraus, dass die Wirtschaftsgüter des Betriebsvermögens nach § 4 Abs. 1 EStG oder nach § 5 EStG i. V. m. den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung anzusetzen sind, während sie n...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6 ... / 17.1 Der Entnahmetatbestand

Rz. 374 Entnahmen sind nach § 4 Abs. 1 S. 2 EStG alle Wirtschaftsgüter (Barentnahmen, Waren, Erzeugnisse, Nutzungen und Leistungen), die der Stpfl. dem Betrieb für sich, für seinen Haushalt oder andere betriebsfremde Zwecke im Laufe des Wirtschaftsjahrs entnommen hat (§ 4 EStG Rz. 307ff.). Der Entnahmetatbestand des § 4 Abs. 1 S. 2 EStG umfasst auch Nutzungen und Leistungen,...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6 ... / 26 Unentgeltliche Überführung einzelner Wirtschaftsgüter zwischen verschiedenen Betriebsvermögen desselben Steuerpflichtigen (§ 6 Abs. 5 S. 1 EStG)

Rz. 508 Nach § 6 Abs. 5 S. 1 EStG ist bei der Überführung einzelner Wirtschaftsgüter von einem Betriebsvermögen in ein anderes Betriebsvermögen desselben Stpfl. der Buchwert fortzuführen, sofern die Besteuerung der stillen Reserven sichergestellt ist. Stpfl. i. S. dieser Vorschrift ist eine natürliche Person, die mehrere Betriebe unterhält. Diese durch das StEntlG 1999/2000/...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6 ... / 17.2.1 Entnahme von Wirtschaftsgütern (§ 6 Abs. 1 Nr. 4 S. 1)

Rz. 379 Die Entnahme von Wirtschaftsgütern aus einem Betriebsvermögen ist nach § 6 Abs. 1 Nr. 4 S. 1 EStG mit dem Teilwert zu bewerten. Dadurch soll eine Versteuerung der in dem Wirtschaftsgut enthaltenen stillen Reserven wie im Fall einer Veräußerung sichergestellt werden (s. Rz. 380). Diese Regelung ist nicht nur bei der Gewinnermittlung durch Betriebsvermögensvergleich na...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6 ... / 11.2 Gebäude

Rz. 278 Grundsätzlich bildet ein Gebäude ein einheitliches Wirtschaftsgut und damit eine Bewertungseinheit, auch wenn einzelne Teile des Gebäudes eine unterschiedliche Lebensdauer haben.[1] Maßgeblich für die Behandlung eines Gebäudes als eine Einheit ist der einheitliche Funktions- und Nutzungszusammenhang.[2] Daraus folgt, dass Gebäudeteile, die keine selbstständigen Wirts...mehr

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Krypto 2 Go (Teil 4): Krypt... / II. Wann handelt es sich bei Krypto Assets um Umlauf- oder Anlagevermögen?

Ob Krypto Assets als Umlaufvermögen oder Anlagevermögen zu bilanzieren sind, hängt von ihrer geplanten Nutzung ab. Sind die Krypto Assets für den kurzfristigen Handel und die Erzielung von Gewinnen bestimmt, zählen sie zum Umlaufvermögen. Bei Kryptowährungen dürfte dies den Regelfall darstellen, da sie als (nicht gesetzliches) Zahlungsmittel dienen. Sie sind dann dem sonstige...mehr

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Krypto 2 Go (Teil 4): Krypt... / 2. Anlagevermögen

Im Anlagevermögen kann eine außerplanmäßige Abschreibung auf den TW notwendig sein, wenn eine dauerhafte Wertminderung vorliegt: handelsrechtlich ist diese zwingend, steuerrechtlich besteht nach § 6 Abs. 1 Nr. 1 S. 2 EStG ein Wahlrecht zur TW-Abschreibung. Ab wann ist von einer dauerhaften Wertminderung auszugehen? Ungeklärt ist dabei noch, ab wann von einer dauerhaften Wertmin...mehr

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Nutzungen/Nutzungsrechte / 2.1.2.1 Unentgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens

Rz. 46 Für den Fall der Bejahung der Vermögensgegenstandseigenschaft von Nutzungsrechten wäre ein Ausweis in der Bilanz unter der Position "Immaterielles Vermögen" denkbar. Das auch hier grundsätzlich geltende Prinzip der Vollständigkeit erfährt durch die steuerrechtliche Regelung in § 5 Abs. 2 EStG eine Durchbrechung. Der Ausweis immaterieller Vermögensgegenstände des Anlag...mehr

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Kapitalflussrechnung/Cashfl... / 2.3.2 Cashflow aus der Investitionstätigkeit

Rz. 70 Die Zahlungsströme aus der Investitionstätigkeit stehen im Zusammenhang mit den Ressourcen eines Unternehmens, durch die langfristig Erträge und Cashflows erwirtschaftet werden sollen.[1] Im Unterschied zum operativen Bereich ist für die Investitionszahlungen ausschließlich die Bruttodarstellung nach der direkten Methode vorgesehen.[2] So dürfen nach IAS 7.39 und 41 i...mehr

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Nutzungen/Nutzungsrechte / 5.1.1 Zivilrechtliche Grundlagen

Rz. 136 Beim Unternehmensnießbrauch i. e. S. führt der Nießbraucher das Unternehmen im eigenen Namen, jedoch ist er in seinen Entscheidungen nicht vollkommen frei. Durch die Normen des BGB sind dem unternehmerischen Entscheidungsspielraum Grenzen gesetzt:[1] Die bisherige wirtschaftliche Bestimmung des Unternehmens ist aufrechtzuerhalten (§ 1036 BGB); der Betrieb darf nicht um...mehr

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Nutzungen/Nutzungsrechte / 5.2.2 Steuerliche Behandlung

Rz. 150 Mithilfe einer Nießbrauchskonstruktion wird oftmals das steuerliche Ziel verfolgt, dass sowohl der Gesellschafter als auch der Nießbraucher Mitunternehmerstellung erlangen.[1] Die steuerliche Behandlung des Nießbrauchers und des Nießbrauchbestellers hängt demnach maßgeblich von der Qualifikation der Stellung der Beteiligten zur Gesellschaft ab. Der Nießbraucher ist i...mehr

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AG und KGaA: Besonderheiten... / 2.5.3 Bestimmungen zum Eigenkapital

§ 272 HGB beinhaltet verschiedene Bestimmungen, die das Eigenkapital einer Kapitalgesellschaft und damit auch einer AG betreffen. Weitergehende Verpflichtungen zur Gliederung des Eigenkapitals finden sich im AktG. Im Einzelnen handelt es sich bei der "Ausgangsbestimmung" des § 272 HGB um die folgenden Regelungen: § 272 Abs. 1 HGB regelt das gezeichnete Kapital. Bei einer AG i...mehr

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Krypto 2 Go (Teil 4): Krypt... / 4. Airdrops

Da Airdrops nicht selten ohne gesonderte Gegenleistung gewährt werden, ist zu klären, ob es sich im Zeitpunkt des Zuflusses des mit dem Airdrop vermittelten Token um einen Ertrag oder um eine gewinnneutrale Einlage handelt. Maßgeblich ist, ob die Zuwendung des Airdrops ihre Ursache im betrieblichen Bereich hat, der Airdrop also z.B. als "Bonus" für das Halten bereits bestehender...mehr

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Kapitalflussrechnung/Cashfl... / 2.3.1 Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit

Rz. 59 Die laufende Geschäftstätigkeit beinhaltet üblicherweise alle Aktivitäten, die keine Investitions- und Finanzierungstätigkeit darstellen.[1] So resultieren Zahlungsströme hier in der Regel aus Geschäftsvorfällen, die das Periodenergebnis als Ertrag oder Aufwand beeinflussen. Zahlungen aus dem Kauf und Verkauf von Wertpapieren des Handelsbestandes sind ebenfalls dem op...mehr

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Nutzungen/Nutzungsrechte / 5.1.2 Steuerliche Behandlung

Rz. 140 Die Qualifikation der Einkünfte des Nießbrauchers richtet sich nach der Art des Unternehmens. Denkbar wären Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, aus Gewerbebetrieb oder aus selbstständiger Arbeit, wobei bei freiberuflicher Tätigkeit der Nießbraucher selbst tätig werden muss, während er im land- und forstwirtschaftlichen Betrieb bzw. Gewerbebetrieb auch einen Ange...mehr

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Nutzungen/Nutzungsrechte / 2.1.2 Konkrete Bilanzierungsfähigkeit

Rz. 45 Eine Anerkennung von Nutzungsrechten als bilanzierungsfähige Vermögensgegenstände führt jedoch nicht dazu, dass Nutzungsrechte stets als immaterielle Wirtschaftsgüter auszuweisen sind. Im Hinblick auf die konkrete Aktivierungsfähigkeit ist daher zu prüfen, ob der Aktivierung eines Vermögensgegenstands ein gesetzliches oder auf den Grundsätzen ordnungsmäßiger Bilanzier...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 4.3.3.2.4 Grundstücke

Rz. 105 Der Grundsatz, dass funktional wesentliche Betriebsgrundlagen bzw. nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten zuordenbare Betriebsgrundlagen notwendig zu dem Teilbetrieb gehören und daher von der Sonderrechtsnachfolge erfasst werden müssen, hat insbesondere bei Grundstücken sehr restriktive Auswirkungen. Nach der Rspr. ist ein Grundstück für den Betrieb wesentlich, wenn "...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 4.3.3.1 Begriff des Teilbetriebs

Rz. 78 Die Anwendung des § 15 UmwStG setzt nach Abs. 1 S. 2 weiter voraus, dass auf die übernehmende(n) Körperschaft(en) jeweils ein Teilbetrieb (oder mehrere)[1] übertragen wird. Bei der Abspaltung oder der Teilübertragung muss auch bei der übertragenden Körperschaft ein Teilbetrieb verbleiben. Zu dieser Regelung gibt es im UmwG kein Gegenstück; handelsrechtlich können auch...mehr

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Nutzungen/Nutzungsrechte / 4.1.4 Besonderheiten bei obligatorischen Nutzungsrechten

Rz. 125 Ein durch ein obligatorisches Nutzungsrecht zur Miete oder Pacht überlassenes Wirtschaftsgut führt i. d. R. nicht zu einer AfA-Berechtigung am gemieteten bzw. gepachteten Gegenstand.[1] Rz. 126 Eine Ausnahme bildet die Nutzungsüberlassung durch Leasing-Vertrag, wo sich aufgrund der vertraglichen Gestaltung wirtschaftliches Eigentum des Leasing-Nehmers am Leasing-Gegen...mehr

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Kapitalflussrechnung/Cashfl... / 2.3.6 Umsetzungsbeispiele

Rz. 84 Zur Verdeutlichung der konkreten Umsetzung von Kapitalflussrechnungen in deutschen Konzernen folgen 2 exemplarische Beispiele. Die Darstellung der Kapitalflussrechnung der Brilliant AG im Konzernabschluss 2023[1] folgt dem DRS 21:mehr

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Nutzungen/Nutzungsrechte / 3.2.1.4 Verdeckte Einlagen

Rz. 81 Unter einer verdeckten Einlage versteht die Steuerrechtsprechung[1] eine Zuwendung des Gesellschafters an die Kapitalgesellschaft, die ein Nichtgesellschafter bei Anwendung der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns der Gesellschaft nicht einräumen würde. Diese Definition impliziert drei Kriterien:[2] Es liegt eine unmittelbare oder mittelbare Zuwendung vor. Die Zuwendun...mehr

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Nutzungen/Nutzungsrechte / 2.1.1.1 Vorliegen eines Vermögensgegenstands

Rz. 20 Verkehrsfähigkeit als Hauptkriterium Die Bilanzierungsfähigkeit von Nutzungen und Nutzungsrechten in der Handelsbilanz steht in direktem Zusammenhang mit der Frage nach dem Vorliegen eines Vermögensgegenstands.[1] Da eine Legaldefinition für den Begriff "Vermögensgegenstand"[2] fehlt und eine Auslegung dieses unbestimmten Rechtsbegriffs daher auf der Grundlage der Grun...mehr