Fachbeiträge & Kommentare zu Anlagevermögen

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Differenzbesteuerung, beweg... / 4 Anwendung der Differenzbesteuerung: Unternehmer muss Wiederverkäufer sein

Nur Wiederverkäufer dürfen die Differenzbesteuerung bei beweglichen körperlichen Gegenständen anwenden, wenn diese ohne Möglichkeit des Vorsteuerabzugs eingekauft worden sind. Händler ist, wer geschäftsmäßig Gegenstände für sein Unternehmen erwirbt (Umlaufvermögen), um sie anschließend (ggf. nach Instandsetzung) wieder zu verkaufen. Wenn ein Unternehmer einen Gegenstand priv...mehr

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Differenzbesteuerung, Antiq... / 5.1 Die Gegenstände müssen dem Finanzamt genannt werden

Der Wiederverkäufer kann spätestens bei Abgabe der ersten Voranmeldung eines Kalenderjahres gegenüber dem Finanzamt erklären, dass er die Differenzbesteuerung von Beginn dieses Kalenderjahres an auch auf folgende Gegenstände anwendet: Kunstgegenstände (Nr. 53 der Anlage 2), Sammlungsstücke (Nr. 49 Buchst. f und Nr. 54 der Anlage 2) oder Antiquitäten (Position 9706 00 00 des Zo...mehr

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Garage, Vermietung / 1 So kontieren Sie richtig

So kontieren Sie richtig! Die Vermietung und Verpachtung von Grundstü...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 2.3 Schenkung unter Nießbrauchsvorbehalt

Rz. 45 Nießbrauchsgestaltungen zeichnen sich dadurch aus, dass das Vermögen und dessen Erträge unterschiedlichen Personen zugeordnet werden. Bei einem Nießbrauchsvorbehalt überträgt der bisherige Eigentümer im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge Vermögen auf einen Nachfolger und behält sich den Nießbrauch an diesem Vermögen vor. Entsprechend steht beim Nießbrauchsvorbehalt ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 5.7.2 Zuwendungsnießbrauch

Rz. 153 Die Zuwendung eines "echten Unternehmensnießbrauchs" setzt die Übertragung der Unternehmerstellung auf den Nießbraucher voraus. Der Nießbraucher, der nach § 22 Abs. 2 HGB in das Handelsregister einzutragen ist, betreibt das Unternehmen für eigene Rechnung, muss dieses aber in seinem Bestand für den Besteller erhalten. Das Eigentum am Anlagevermögen verbleibt entsprec...mehr

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Betriebsvorrichtungen-ABC / Zusammenfassung

Überblick Betriebsvorrichtungen sind Maschinen und sonstige Vorrichtungen aller Art, die zu einer Betriebsanlage gehören. Dazu gehören alle Vorrichtungen einer Betriebsanlage, die in so enger Beziehung zu einem Gewerbebetrieb als solchem stehen, dass dieser unmittelbar durch sie betrieben wird. Das gilt auch dann, wenn sie wesentliche Bestandteile des Grundstücks sind. Ertra...mehr

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Datenaustausch: Digitale Sc... / 2.5 Instandhaltung: Bei großem Anlagevermögen Kostenrechnung möglich

Unternehmen mit großem Anlagevermögen haben auch hohe Instandhaltungskosten. Diese korrekt auf Maschinen und Kostenstellen zu verteilen, ist Aufgabe der Kostenrechnung. Die Buchhaltung hat an diesem Punkt wieder die Rolle des Empfängers und Prüfers der Daten. Um die dabei entstehende Arbeit zu minimieren, wird eine Schnittstelle zwischen der Instandhaltung und der Buchhaltun...mehr

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Betriebsvorrichtung / Zusammenfassung

Begriff Betriebsvorrichtungen sind Maschinen und sonstige Vorrichtungen aller Art, die zu einer Betriebsanlage gehören, auch wenn sie wesentliche Bestandteile eines Grundstücks (Gebäudes) bilden und ihrer Natur nach unbeweglich sind. Dazu gehören alle Vorrichtungen einer Betriebsanlage, die in so enger Beziehung zu einem Gewerbebetrieb als solchem stehen, dass dieser unmitte...mehr

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Betriebsvorrichtung / 1.1 Ertragsteuern

Betriebsvorrichtungen sind keine Gebäude.[1] Sie sind bewegliche Wirtschaftsgüter, getrennt vom Gebäude zu aktivieren und wie das übrige bewegliche Anlagevermögen abzuschreiben.[2] Bei Leistungen an Betriebsvorrichtungen kann es sich auch um Bauleistungen im Zusammenhang mit einem Grundstück handeln. Der Begriff der Bauleistung ist unter Berücksichtigung der Auslegung des Gru...mehr

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Betriebsvorrichtung / 1.5 Gewerbesteuer

Die Frage, ob es sich bei dem Bauwerk um ein Gebäude oder eine Betriebsvorrichtung handelt, ist im Rahmen der Hinzurechnungsregelungen nach § 9 Nr. 1 Satz 1 GewStG von Bedeutung. Danach ist die Summe des für die Bemessung der Gewerbesteuer maßgeblichen Gewinns und der Hinzurechnungen um 1,2 v. H. des Einheitswerts des nicht von der Grundsteuer befreiten Grundbesitzes zu kürz...mehr

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Werbeaufwand: Betriebsausga... / 2.6 Marke

Auch die Kosten für die Erstellung und Einräumung einer Marke führen zu einem immateriellen Wirtschaftsgut. Marken und sonstige Kennzeichen sind für einen Zeitraum von 10 Jahren besonders gesetzlich geschützt.[1] Nur der Inhaber der Marke hat das Recht, seine Waren im Geschäftsverkehr mit dieser zu kennzeichnen. Sofern die Arbeiten für die Konzeption und die rechtliche Absich...mehr

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Gestaltungsmöglichkeiten be... / 3.1 Betriebliche Nutzung 100 %: Gebäude ist ein Wirtschaftsgut

Der Fall, dass der Unternehmer-Ehegatte auf einem ihm allein gehörenden Grundstück ein Gebäude errichtet, das von ihm zu 100 % eigenbetrieblich genutzt wird (Fall 1), ist einkommensteuerlich unproblematisch. Das Gebäude gehört zum notwendigen Betriebsvermögen und ist deshalb in Handels- und Steuerbilanz als Anlagevermögen mit seinen gesamten Herstellungskosten auszuweisen. E...mehr

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Verbindliche Auskunft: Funk... / 8.5 Gegenstandswert bei verbindlicher Auskunft im Vorgriff auf eine geplante Verschmelzung

Der BFH hat entschieden, dass für den Gegenstandswert neben der Steuerbelastung durch die etwaige Aufdeckung stiller Reserven auch Steuerentlastungen, z. B. durch die sich zukünftig erhöhte AfA infolge der Aufstockung der Buchwerte des abnutzbaren Anlagevermögens aufgrund des Verschmelzungsgewinns, als mittelbare Steuerauswirkungen nicht mindernd zu berücksichtigen sind. Der...mehr

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Realteilung / 8.1 Gesetzliche Sperrfrist

Bei einer Realteilung durch Übertragung von einzelnen Wirtschaftsgütern kommt es nach § 16 Abs. 3 Satz 3 EStG zu einer rückwirkenden Nachversteuerung, soweit innerhalb einer Sperrfrist zum Buchwert in ein Betriebsvermögen des Realteilers übertragener Grund und Boden, übertragene Gebäude (ausgenommen Umlaufvermögen) oder übertragene andere wesentliche Betriebsgrundlagen veräu...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.7.1 Wiederverkäufer

Rz. 76 Nur Wiederverkäufer können § 25a UStG anwenden. Der Wiederverkäufer wird in § 25a Abs. 1 Nr. 1 UStG durch eine Fiktion definiert: Zitat Als Wiederverkäufer gilt, wer gewerbsmäßig mit beweglichen körperlichen Gegenständen handelt oder solche Gegenstände im eigenen Namen öffentlich versteigert. Rz. 77 Es muss sich also bei den Unternehmern, die § 25a UStG anwenden können, ...mehr

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Zebragesellschaft / 3.1 Bilanzierungsbedingte Unterschiede

Hierunter fallen alle Auswirkungen, die sich aus den im Regelfall gegebenen unterschiedlichen Ermittlungsweisen der Einkünfte ergeben. Für die Zebragesellschaft wird im Rahmen der Vermögensverwaltung zumeist eine Ermittlung als Überschuss der Einnahmen über die Werbungskosten[1] erfolgen, beim betrieblichen Zebragesellschafter hingegen zumeist durch Bilanzierung im Rahmen ei...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 7. Wertpapiere (börsennotierte) des Anlagevermögens und Umlaufvermögens, Aktien im Anlagevermögen (ohne Beteiligungen)

Schrifttum: Meyering/Brodersen/Gröne, Außerplanmäßige Abschreibung im Steuerrecht: Alter Wein in neuen Schläuchen, DStR 2017, 1178. Verwaltungsanweisungen: BMF v 26.03.2009, BStBl I 2009, 514 (Teilwertabschreibung gem § 6 Abs 1 Nr 2 S 2 EStG idF StEntlG 1999/2000/2002; Vorliegen einer voraussichtlich dauernden Wertminderung bei börsennotierten Aktien, die als Finanzanlage gehal...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 8. Anteile an Investmentfonds und (Spezial-)Investmentfonds, die im Anlagevermögen oder Umlaufvermögen gehalten werden

Schrifttum: Meyering/Brodersen/Gröne, Außerplanmäßige Abschreibung im Steuerrecht: Alter Wein in neuen Schläuchen, DStR 2017, 1175; Dorn, Investmentsteuerrecht, 2018 (3. Aufl). Verwaltungsanweisungen: BMF v 02.09.2016, BStBl I 2016, 995 (Teilwertabschreibung, voraussichtlich dauernde Wertminderung, Wertaufholungsgebot). a) Zugangsbewertung Rn. 935 Stand: EL 175 – ET: 09/2024 Anteil...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Bewegliches Anlagevermögen (ohne geringwertige Wirtschaftsgüter)

a) Grundlagen der Bewertung Rn. 611 Stand: EL 175 – ET: 09/2024 Das bewegliche Sach-AV ist ein eher unproblematischer Bilanzierungsbereich. Gleichwohl gibt es Abgrenzungsprobleme zu den GWG (s Rn 684ff) und mitunter zum UV (s §§ 4,5 Rn 662 (Briesemeister)). Inhaltlich angesprochen sind typische WG der industriellen und handwerklichen Produktion, aber auch des Dienstleistungsbe...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / e) Sonderfall der Erneuerung von gepachtetem Anlagevermögen, Sachwertdarlehen

Rn. 1809 Stand: EL 175 – ET: 09/2024 Verpflichtet sich der Pächter iRd Pachtung von AV zur Instandhaltung gepachteter WG (sog eiserne Verpachtung), kann dies im Einzelfall auch zur Anschaffung von Ersatz-WG führen, welche dieser als Ersatz für die unbrauchbaren WG an den Verpächter übergibt. In diesen Fällen liegt gleichwohl kein Tausch iSd § 6 Abs 6 S 1 EStG und auch keine Ge...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 6. Forderungen, Ausleihungen, Darlehen des Anlagevermögens und Umlaufvermögens, verzinsliche Wertpapiere

Schrifttum: Meyering/Brodersen/Gröne, Außerplanmäßige Abschreibung im Steuerrecht: Alter Wein in neuen Schläuchen, DStR 2017, 1178. Verwaltungsanweisungen: BMF v 21.02.2002, BStBl I 2002, 262 (zur sog "Eisernen Verpachtung"); OFD Rheinland v 06.11.2008, S 2174 – St 141 (01/2008), DB 2008, 2623 (Pauschalwertberichtigung auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (sog Delkrede...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Immaterielle Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens (auch abnutzbare)

Schrifttum: Zimmermann/Dorn/Bieschewski, Immaterielle Vermögensgegenstände/WG in der HB und StB, NWB 2020, 3098. Verwaltungsanweisungen: BMF v 18.11.2005, BStBl I 2005, 1025 (Bilanzsteuerrechtliche Beurteilung von Aufwendungen zur Einführung eines betriebswirtschaftlichen Softwaresystems (ERP-Software)). a) Überblick Rn. 766 Stand: EL 175 – ET: 09/2024 Zur Frage des Bilanzansatzes...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / E. Bewertung nicht abnutzbarer Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens sowie des Umlaufvermögens (§ 6 Abs 1 Nr 2 und 2a EStG)

Rn. 634 Stand: EL 175 – ET: 09/2024 Die Bewertung von WG, die nicht zu den abnutzbaren WG des AV gehören, richtet sich nach § 6 Abs 1 Nr 2 EStG. Für diese sieht die Regelung eine Bewertung mit den AK (s Rn 150ff)), HK (s Rn 255ff) oder dem an deren Stelle tretenden Wert (s Rn 350ff), vermindert um die Abzüge nach § 6b EStG und ähnliche Abzüge vor. Die Abgrenzung richtet sich ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Abnutzbare, bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens

Rn. 1322 Stand: EL 175 – ET: 09/2024 Voraussetzung ist, dass es um abnutzbare, bewegliche WG des AV handelt, die zudem selbstständig nutzungsfähig sind (s Rn 1330f). Insoweit gelten die allg Grundsätze. IRd Ertragsbesteuerung braucht es sich nicht um neue WG zu handeln, auch gebrauchte WG unterliegen der Bewertungsfreiheit des § 6 Abs 2 EStG. Das Gesetz kennt keine Grenzen abs...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / (3) Berechnung des Höchstbetrags (Satz 3)

[3] Für die Berechnung dieses Höchstbetrags sind die für die Besteuerung maßgeblichen Bilanzansätze des inländischen Unternehmens zugrunde zu legen, es sei denn, der Ansatz anderer Werte führt im Einzelfall zu einem Ergebnis der Betriebsstätte, das dem Fremdvergleichsgrundsatz besser entspricht. Rz. 3236 [Autor/Stand] Berechnungsmethode. Für die Berechnung des Höchstbetrags...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Meyering/Brodersen/Gröne, Außerplanmäßige Abschreibung im Steuerrecht: Alter Wein in neuen Schläuchen, DStR 2017, 1178. Verwaltungsanweisungen: BMF v 26.03.2009, BStBl I 2009, 514 (Teilwertabschreibung gem § 6 Abs 1 Nr 2 S 2 EStG idF StEntlG 1999/2000/2002; Vorliegen einer voraussichtlich dauernden Wertminderung bei börsennotierten Aktien, die als Finanzanlage gehalten werden;...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Zugangsbewertung: Anschaffungskosten

Rn. 919 Stand: EL 175 – ET: 09/2024 Börsengängige Wertpapiere ohne Beteiligungscharakter (s Rn 671ff) werden zu AK (s Rn 150ff) bewertet. Im Einzelnen: Anschaffungszeitpunkt (Jahreswechsel) s Rn 156, Umfang der AK s Rn 160, Nebenkosten, Erwerbskosten s Rn 166f, wobei zu den Anschaffungsnebenkosten typischerweise der Ausgabeaufschlag gehört, Aufspaltung des Kaufpreises bei Kapital...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Meyering/Brodersen/Gröne, Außerplanmäßige Abschreibung im Steuerrecht: Alter Wein in neuen Schläuchen, DStR 2017, 1175; Dorn, Investmentsteuerrecht, 2018 (3. Aufl). Verwaltungsanweisungen: BMF v 02.09.2016, BStBl I 2016, 995 (Teilwertabschreibung, voraussichtlich dauernde Wertminderung, Wertaufholungsgebot).mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Zugangsbewertung

Rn. 935 Stand: EL 175 – ET: 09/2024 Anteile an Investmentfonds bzw Spezial-Investmentfonds sind grds mit AK zu bewerten. Zu den Anschaffungsnebenkosten gehört insb der Ausgabeaufschlag. Ausschüttungsgleiche Erträge sind keine nachträglichen AK (vgl BFH v 29.03.2017, BStBl II 2017, 1065) und daher keiner Teilwertabschreibung zugänglich. Diese Grundsätze dürften auch auf die Vor...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / (2) Gegenausnahme (Satz 2)

[2] Dies gilt nicht, wenn Rz. 3330 [Autor/Stand] Nutzung finanzieller Mittel als anzunehmende schuldrechtliche Beziehung. Abweichend...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Teilwertabschreibung und Teilwertzuschreibung

Rn. 925 Stand: EL 175 – ET: 09/2024 Bei börsennotierten, börsengehandelten und aktienindexbasierten Wertpapieren des AV und UV ist von einer voraussichtlich dauernden Wertminderung auszugehen, wenn der Börsenwert zum Bilanzstichtag unter denjenigen im Erwerbszeitpunkt gesunken ist und der Kursverlust die Bagatellgrenze von 5 % der Notierung bei Erwerb überschreitet. Bei den b...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Folgebewertung (Teilwertabschreibung und Teilwertzuschreibung)

Rn. 936 Stand: EL 175 – ET: 09/2024 Nach Rspr des BFH entspricht der Teilwert von Anteilen an Investmentfonds dem Rücknahmepreis, wenn die Anteile für den Betrieb entbehrlich, dh überflüssig sind, ansonsten dem Ausgabepreis, dh dem Preis, zu welchem die Anteilsscheine erworben werden können (BFH v 21.09.2011, I R 7/11, BStBl II 2014, 616). Rn. 937 Stand: EL 175 – ET: 09/2024 In...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Weitere Einzelheiten

Rn. 615 Stand: EL 175 – ET: 09/2024 In den materiell entscheidenden Bereichen der Rechnungslegung für bewegliche Anlagegüter ergeben sich keine wesentlichen Unterschiede zu den vergleichbaren Regeln in IAS und US-GAAP (abgesehen von planmäßigen Abschreibungen, die hier nicht kommentiert werden). Das gilt auch und gerade im Verhältnis zum IAS-Standard 36 ("Impairment of Assets...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 8 AS... / 2.3.2 Unbedingt aktive Einkünfte

Rz. 141 Die in § 8 Abs. 1 Nr. 2 AStG genannten Tätigkeiten führen stets zu aktiven Einkünften. Da das Gesetz keine Rücksausnahmen enthält, ist die Aktivität der Einkünfte vorbehaltlos.[1] Die Einkünfte werden somit nie der Hinzurechnungsbesteuerung unterworfen.[2] Rz. 142 Im Rahmen der funktionalen Betrachtungsweise (s. Rz. 118) können auch Nebenerträge der industriellen Täti...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Grundlagen der Bewertung

Rn. 611 Stand: EL 175 – ET: 09/2024 Das bewegliche Sach-AV ist ein eher unproblematischer Bilanzierungsbereich. Gleichwohl gibt es Abgrenzungsprobleme zu den GWG (s Rn 684ff) und mitunter zum UV (s §§ 4,5 Rn 662 (Briesemeister)). Inhaltlich angesprochen sind typische WG der industriellen und handwerklichen Produktion, aber auch des Dienstleistungsbereiches: Maschinen, Einrich...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Folgebewertung von Forderungen zum Teilwert

ba) Überblick Rn. 888 Stand: EL 175 – ET: 09/2024 Die Teilwertvermutung (s Rn 419ff) gilt auch für Forderungen (BFH BStBl II 1990, 117). Ausgangspunkt der Bewertung ist dabei der Nennwert, einerlei ob AK oder HK oder ein sonstiger Wert vorliegt (s Rn 876ff). Der eventuell niedrigere Teilwert iSd EStG reflektiert das gemilderte (Forderungen im AV gem § 253 Abs 3 S 5 HGB) bzw st...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bc) Teilwertabschreibung durch Wertberichtigungen von Forderungen

Rn. 901 Stand: EL 175 – ET: 09/2024 Eine typische Ausprägung der Teilwertabschreibung ist die Wertberichtigung: Einzelwertberichtigungen auf (insb) Forderungen des UV sind vorzunehmen, wenn die Ausfallgefahr zureichend konkretisiert werden kann (BFH BStBl III 1961, 336). Dies gilt auch im Hinblick auf das Erfordernis der "voraussichtlich dauernden Wertminderung" (s das Fallbe...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Zimmermann/Dorn/Bieschewski, Immaterielle Vermögensgegenstände/WG in der HB und StB, NWB 2020, 3098. Verwaltungsanweisungen: BMF v 18.11.2005, BStBl I 2005, 1025 (Bilanzsteuerrechtliche Beurteilung von Aufwendungen zur Einführung eines betriebswirtschaftlichen Softwaresystems (ERP-Software)).mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Meyering/Brodersen/Gröne, Außerplanmäßige Abschreibung im Steuerrecht: Alter Wein in neuen Schläuchen, DStR 2017, 1178. Verwaltungsanweisungen: BMF v 21.02.2002, BStBl I 2002, 262 (zur sog "Eisernen Verpachtung"); OFD Rheinland v 06.11.2008, S 2174 – St 141 (01/2008), DB 2008, 2623 (Pauschalwertberichtigung auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (sog Delkredere); Berück...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. ABC des Teilwerts

Rn. 522 Stand: EL 175 – ET: 09/2024 Abführungsbedingte Teilwertabschreibung ist möglich (BFH v 13.11.2002, I R 9/02, BStBl II 2003, 489), s Rn 741 Aktienanleihe s Rn 482 Altlast kann Teilwert bei Grund und Boden mindern, s Rn 659, ggf HK s Rn 654 Anlaufverlust s Rn 729 Anwendungsbereich zur allg Bewertungssystematik s Rn 409 Arbeitnehmerdarlehen s Rn 893 Auftragsfertigung s Rn 444, 454 Aus...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / 2. Keine Verlagerung wesentlicher immaterieller Wirtschaftsgüter und sonstiger Vorteile (Abs. 3b Satz 2)

..., wenn der Steuerpflichtige glaubhaft macht, dass weder wesentliche immaterielle Wirtschaftsgüter noch sonstige Vorteile Gegenstand der Funktionsverlagerung waren. ... Rz. 1292 [Autor/Stand] Keine immateriellen Wirtschaftsgüter als Gegenstand der Funktionsverlagerung. Nach § 1 Abs. 3b Satz 2 kommt eine Einzelbewertung der verlagerten Wirtschaftsgüter nur dann in Betracht, ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / j) ABC der Anschaffungskosten

Rn. 249 Stand: EL 175 – ET: 09/2024 Abbruchkosten eines Gebäudes als AK des Grund und Bodens s Rn 591 Abstandszahlung Zur Befreiung von einer dinglichen Last können Abstandszahlungen Grundstücks-AK sein (Spindler, DB 1993, 297; BFH BStBl II 1993, 486; sowie FG BaWü EFG 2003, 378 für Verzicht auf den Erwerb von GmbH-Anteilen; FG Nürnberg v 17.09.2001, I 282/2000, DStRE 2002, 194 ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Teilwertabschreibung und Teilwertzuschreibung

Rn. 612 Stand: EL 175 – ET: 09/2024 Wegen der idR relativ schnellen Abschreibung entsprechend dem Werteverzehr nach § 7 EStG stellt sich häufig die Frage einer Teilwertabschreibung wegen des ohnehin schon verminderten Buchwertes nicht (s Rn 512). Die Frage ist dann, wann eine "dauernde Wertminderung" iSd § 253 Abs 3 S 5 HGB und iSd § 6 Abs 1 Nr 1 S 2 EStG vorliegt. Das BMF v ...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / bb) Maßgebende Nettomarge

Rz. 817 [Autor/Stand] Ermittlung der Nettomarge. Für die Anwendung der geschäftsvorfallbezogenen Nettomargenmethode ist zum einen die Nettomarge und zum anderen die Bezugsgröße zu bestimmen, auf welche die Nettomarge bezogen wird (sog. Profit-Level-Indicator – PLI). Was die Nettomarge anbelangt, so sind nur diejenigen Gewinne zu erfassen, die im direkten oder indirekten Zusa...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Grund und Boden

Schrifttum: Glanegger, Grund und Boden in der Bilanz des Landwirts, DStZ 1989, 132; Ehmcke, Änderung der Nutzung und der Eigentumsverhältnisse bei gemischt genutzten Grundstücken, DStR 1996, 201; Spindler, Zur steuerlichen Behandlung nachträglicher Erschließungskosten, DB 1996, 444; Krumm in Brandis/Heuermann, § 6 EStG Rz 953 (05/2023). a) Das Wirtschaftsgut Grund und Boden Rn. 6...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Stille Beteiligung, Genussrecht

Schrifttum: Groh, Eigenkapitalersatz in der Bilanz, BB 1993, 1882; Groh, Genussrechtskapital und Maßgeblichkeitsgrundsatz, BB 1995, 559; Schulze zur Wiesche in FS Budde, München 1995, 579; Blaurock, Handbuch der stillen Gesellschaft, 5. Aufl, Köln 1998 § 13; Behrens/Karkowski, Verlustabzug auf Ebene des stillen Gesellschafters auch ohne voraussichtlich dauernde Wertminderung sein...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / db) Der Forderungsverzicht

Schrifttum: Kölbl/Neumann, Gewinne und Verluste bei der Sanierung von Unternehmen (Teil I), Ubg 2018, 273. Rn. 708 Stand: EL 175 – ET: 09/2024 Die Behandlung des Forderungsverzichtes (im BV) eines Gesellschafters bei der Gewinn- und Einkommensermittlung der Gesellschaft stand im Mittelpunkt des Beschlusses GrS BFH BStBl II 1998, 307 (sog Einlagebeschluss). Als absolutes Novum d...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ba) Überblick

Rn. 888 Stand: EL 175 – ET: 09/2024 Die Teilwertvermutung (s Rn 419ff) gilt auch für Forderungen (BFH BStBl II 1990, 117). Ausgangspunkt der Bewertung ist dabei der Nennwert, einerlei ob AK oder HK oder ein sonstiger Wert vorliegt (s Rn 876ff). Der eventuell niedrigere Teilwert iSd EStG reflektiert das gemilderte (Forderungen im AV gem § 253 Abs 3 S 5 HGB) bzw strenge Nieders...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Glanegger, Grund und Boden in der Bilanz des Landwirts, DStZ 1989, 132; Ehmcke, Änderung der Nutzung und der Eigentumsverhältnisse bei gemischt genutzten Grundstücken, DStR 1996, 201; Spindler, Zur steuerlichen Behandlung nachträglicher Erschließungskosten, DB 1996, 444; Krumm in Brandis/Heuermann, § 6 EStG Rz 953 (05/2023).mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / df) Neubeurteilung durch das Halb- bzw Teileinkünfteverfahren

Schrifttum: Hoffmann, SteuersenkungsG: Die Bilanzierung von Beteiligungen an KapGes, DB 2000, 1931. Rn. 720 Stand: EL 175 – ET: 09/2024 Die Frage ist nunmehr, wie sich die ab s Rn 693 dargestellte Rechtslage im Halb- bzw Teileinkünfteverfahren niederschlägt (ab 2002, für Auslandsgesellschaften ab 2001 bei kalendergleichem Wj). Die Unternehmenssteuerreform hat bezüglich der Bilan...mehr