Fachbeiträge & Kommentare zu Anwalt

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ZAP 11/2016, Erfolgreiche S... / IV. Professionelle Personalauswahl

Nutzen Sie Ihre Chance, viel Zeit und Geld zu sparen, indem Sie in eine professionelle Personalauswahl investieren. Personelle Fehlentscheidungen sind teuer. Fehlendes Personal kostet Geld! Fehlt Personal, bleibt Arbeit liegen: Vorgänge werden nicht abgeschlossen, Rechnungen nicht geschrieben. Zudem haben andere Mitarbeiter durch die fehlende Personalressource Mehrarbeit zu ...mehr

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ZAP 19/2015, Bankenhaftung ... / 2. Pflichten des Kunden

Die vom Gesetzgeber verlangte anlegergerechte Beratung kann sich nur auf der Basis von Informationen vollziehen, die der Kunde in einem ersten Schritt zur Verfügung stellt. Die Umkehrung der Beweislast wird Anwalt und Mandant nur hilfreich sein, wenn der Anleger nicht selbst durch unvollständige oder unrichtige Auskünfte kausal zum Schaden beigetragen hat. Denn das WpD-Unter...mehr

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ZAP 1/2015, Beglaubigte Klageabschrift: Anforderungen

(OLG Karlsruhe, Urt. v. 11.12.2014 – 9 U 87/13) • Es ist eine beglaubigte Abschrift der Klage zuzustellen. Eine beglaubigte Abschrift ist dadurch gekennzeichnet, dass derjenige, der die Beglaubigung vornimmt, deren Übereinstimmung mit dem Original durch seine Unterschrift auf dem Schriftstück bestätigt und damit dokumentiert, dass er die Übereinstimmung mit dem Original gepr...mehr

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ZAP 12/2017, Schutzgut Arbe... / I. Einleitung

Die Gesundheit eines Arbeitnehmers ist ein geschütztes Rechtsgut (Art. 1, 2 GG). Doch es häufen sich im Bereich des Arbeitsumfelds die Fälle von psychischer Überlastung und nicht selten geraten Arbeitnehmer in einen Burnout-Prozess, der ohne eine Unterbrechung in die langwierige Krankheit des Erschöpfungssyndroms münden kann. Eine solche Entwicklung ist sowohl für den Arbeit...mehr

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ZAP 10/2017, Anwaltsmagazin / 2 Änderungen bei der interprofessionellen Zusammenarbeit

Kaum ist die "Kleine BRAO-Reform" unter Dach und Fach (vgl. dazu zuletzt ZAP Anwaltsmagazin 8/2017, S. 387), plant die Bundesregierung bereits wieder größere Änderungen im anwaltlichen Berufsrecht. Insbesondere soll die interprofessionelle Zusammenarbeit von Anwälten mit anderen Berufen ab 2018 neu geregelt werden. Die Regierung gibt damit dem Druck der Europäischen Kommissi...mehr

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ZAP 11/2015, Einsatz digita... / I. Einleitung

Die digitale Anwaltskanzlei ist bereits heute Realität und in zahlreichen Arbeitsschritten kommen digitale Hilfsmittel oder Kommunikationswege zum Einsatz. Es ergeben sich Fragen an erster Stelle zur zeit- und technikgemäßen Kommunikation mit den Mandanten und sonstigen in das Mandat Involvierten, seien es der Gegner, Kollegen oder Kolleginnen, Sachverständige, Zeugen, Geric...mehr

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ZAP 2/2015, Terminsgebühr b... / 7. Klagerücknahme bei Säumnis des Gegners

Erscheint der Beklagte zum Verhandlungstermin nicht und wird im Termin die Klage zurückgenommen, entsteht die volle 1,2-Terminsgebühr. Die Ermäßigung nach Nr. 3105 VV RVG greift nicht, da nicht lediglich der Erlass eines Versäumnisurteils beantragt wird und auch kein Antrag zur Prozess- und Sachleitung vorliegt (LAG Baden-Württemberg AGS 2010, 528 = RVGreport 2010, 386). Bei...mehr

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ZAP 2/2016, Umgangsrecht / I. Vorbemerkung

Umgangsstreitigkeiten gehören zum – wenig erfreulichen – Alltag des familienrichterlichen Dezernats. Auch hier stecken – ähnlich wie bei den Sorgestreitigkeiten – zumeist die Beziehungsstreitigkeiten und Konfliktmuster der Eltern hinter den vorgetragenen Umgangsproblemen. Auch der professionell tätige Verfahrensbevollmächtigte sollte dem von ihm vertretenen Elternteil, bei de...mehr

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ZAP 3/2017, Zulassung eines... / II. Sachverhalt

Nach dem dort zur Entscheidung gestellten (hier stark verkürzten) Sachverhalt bestanden zwischen den Gesellschaftern der beklagten GmbH schon länger gravierende Auseinandersetzungen, in deren Verlauf schließlich der Geschäftsanteil des klagenden (Minderheits-)Gesellschafters zwangsweise wegen geschäftsschädigenden Verhaltens eingezogen werden sollte. Gegen den die Zwangseinz...mehr

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ZAP 2/2016, Buchreport / Tamm/Tonner (Hrsg.), Verbraucherrecht, 2. Aufl. 2016, 1.336 S., Nomos Verlag, 128 EUR

Das Verbraucherrecht ist ein sehr weit zu fassender Bereich, der durch die vielen europäischen Vorgaben und die letztlich kontinuierlichen Änderungen im deutschen Recht für den nicht spezialisierten Anwalt schwer überschaubar ist. Diesem Problem stellt sich das Autorenteam und bietet ein kompaktes, nach Themenkomplexen aufgebautes Werk an, mit dem das effektive Einarbeiten i...mehr

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ZAP 2/2015, Terminsgebühr b... / 1. Gesetzliche Regelung

Die Terminsgebühr entsteht im erstinstanzlichen Verfahren grundsätzlich zu einem Gebührensatz von 1,2 (Nr. 3104 VV RVG). Unter den Voraussetzungen der Nr. 3105 VV RVG ermäßigt sich diese Gebühr auf 0,5. Der Wortlaut der Nr. 3105 VV RVG ist sprachlich misslungen, weil danach bereits bei Nichterscheinen der Partei, selbst wenn sie ordnungsgemäß vertreten ist, die Ermäßigung ein...mehr

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ZAP 17/2016, Entschädigungsanspruch: Klagefrist

(BGH, Urt. v. 17.3.2016 – III ZR 200/15) • Nach § 13 Abs. 1 S. 2 StrEG ist eine Klage gegen die Entscheidung über den Entschädigungsanspruch innerhalb von drei Monaten nach Zustellung der Entscheidung in dem vorgerichtlichen Betragsverfahren zu erheben. Die Klagefrist des § 13 Abs. 1 S. 2 StrEG wird nur durch eine den Anforderungen des § 253 Abs. 2 ZPO genügende Klageschrift...mehr

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ZAP 13/2016, Das Bankgeschä... / 3. Fazit

Das Bankgeschäft befindet sich international und national im Umbruch. Politischen Bestrebungen, dem Spekulatentum wirksam zu begegnen, fehlen. Auf der anderen Seite stützt der BGH Bürgerinteressen. Das heißt, die Fürsorgepflicht des Staates gegenüber Verbrauchern und kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) hat sich in die Justiz als Korrektiv gesetzgeberischer Fehlleistungen...mehr

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ZAP 21/2016, Fehlerquellen ... / b) Widerrufsfrist

Wird z.B. an einem Mittwoch eine Widerrufsfrist von zwei Wochen vereinbart, dann ist unklar, ob die Frist an einem Dienstag abläuft (so § 187 Abs. 2 BGB) oder am übernächsten Mittwoch (so §§ 187 Abs. 1, 188 Abs. 2 BGB, OLG Schleswig NJW-RR 1987, 1022 – h.M.). Besser ist daher, ein Datum einzusetzen. Manchmal ist der beim Gericht ausgehandelte Vergleich kompliziert und umfang...mehr

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ZAP 4/2017, Die fiktive Ter... / 2. Beschwerde in Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes

Wird gegen einen Beschluss des Sozialgerichts in einem Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes gem. § 86b SGG Beschwerde nach § 172 SGG eingelegt, erhält der Anwalt zwar nicht mehr die Gebühren eines einfachen Beschwerdeverfahrens nach den Nr. 3501 ff. VV RVG; es entstehen vielmehr seit dem 1.8.2013 gem. Vorbemerkung 3.2.1 Nr. 3 Buchst. a VV RVG die Gebühren eines Berufungs...mehr

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ZAP 11/2016, Die Zusätzlich... / 1. Einstellung im Verfahren auf Erlass eines Strafbefehls

Beantragt die Staatsanwaltschaft nach Eröffnung des Hauptverfahrens den Erlass eines Strafbefehls, der auch die Entziehung der Fahrerlaubnis vorsieht, muss das Gericht dem Beschuldigten, wenn er noch keinen Verteidiger hat, einen solchen bestellen (§ 408b S. 1 StPO). Erreicht der bestellte Verteidiger in dieser Phase, dass das Verfahren eingestellt wird, verdient er eine Zus...mehr

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ZAP 15/2016, Internetreport / 44 "Keine Abmahnung ohne vorherigen Kontakt"

Das OLG Hamm hatte entschieden, dass sich derjenige widersprüchlich verhält, der auf seiner eigenen Webseite den Hinweis "keine Abmahnung ohne vorherigen Kontakt" verwendet, gleichwohl einen Mitbewerber ohne vorherigen Kontakt abmahnt (Urt. v. 31.1.2012 – 4 U 169/11). Diese Sichtweise wurde nun durch das OLG Düsseldorf bestätigt (Urt. v. 26.1.2016 – 20 O 52/15). Vor dem Hint...mehr

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ZAP 5/2016, Anwaltsmagazin / "Berufsrecht der Anwaltschaft" in Neuauflage

Die Textsammlung "Berufsrecht der Anwaltschaft" ist soeben in der 16. Auflage erschienen. Die Sammlung vereinigt alle relevanten Vorschriften zur anwaltlichen Tätigkeit, vom deutschen und internationalen Berufsrecht über das Gebühren- und Rechtsberatungsrecht bis hin zu den Ausbildungsvorschriften für die Fachangestellten. Rechtsstand ist der 1.1.2016; die jüngsten Entwicklu...mehr

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ZAP 2/2015, Terminsgebühr b... / c) Vor Erlass des Versäumnisurteils wird mit der Partei erörtert

Wird mit der erschienenen Partei zunächst erörtert, gilt wiederum das gleiche wie bei einer Erörterung mit dem Gericht, zumal das Gericht sich in diesen Fällen ohnehin an der Erörterung beteiligen wird (s.o. 6.). Es entsteht also die volle 1,2-Terminsgebühr (BGH AGS 2007, 226 = NJW 2007, 1692 = Rpfleger 2007, 343 = AnwBl 2007, 383 = BGHR 2007, 530 = MDR 2007, 804 = JurBüro 2...mehr

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ZAP 22/2016, Rechtsprechung... / 3. Überlanges verwaltungsgerichtliches Verfahren

Nach § 198 Abs. 1 S. 1 i.V.m. Abs. 2 GVG wird angemessen entschädigt, wer infolge unangemessener Dauer eines Gerichtsverfahrens als Verfahrensbeteiligter einen Nachteil erleidet. Materieller Bezugsrahmen des geltend gemachten Entschädigungsanspruchs ist gem. § 198 Abs. 1 i.V.m. Abs. 6 Nr. 1 GVG das gesamte verwaltungsgerichtliche Verfahren, also der Zeitraum beim Verwaltungs...mehr

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ZAP 21/2016, Fehlerquellen ... / 12. Ratenzahlungsvergleich

Wird der Beklagte auf Zahlung von z.B. 20.000 EUR verklagt und einigt man sich auf 10.000 EUR zahlbar in Monatsraten von 200 EUR, dann ist die genaue Fälligkeit anzugeben ("zahlbar jeweils bis 3. des Monats, erstmals am 3.3., wobei die Gutschrift auf dem Konto des Klägers maßgebend ist") und eine Verfallsklausel einzufügen: "Sollte der Beklagte mit zwei Raten mehr als 10 Tag...mehr

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ZAP 18/2015, Anwaltsrobe mi... / II. Sachverhalt

Der Anwaltsgerichtshof des Landes Nordrhein-Westfalen (AGH) entschied eine Streitigkeit zwischen der Rechtsanwaltskammer Köln und einem ihrer Mitglieder. Das Mitglied, der Kläger, beabsichtigte zu Werbezwecken im oberen Rückenbereich seiner Robe, den aus acht Metern lesbaren Text "Kanzlei Dr. ... und www. ..." abzudrucken. Nach Ansicht des Klägers sei der Anwalt, bei Aufdruck...mehr

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ZAP 11/2015, Kosten bei auß... / 8. Zwangsvollstreckung

Wird im Schlichtungsverfahren eine Einigung protokolliert, so kann hieraus gegebenenfalls die Zwangsvollstreckung betrieben werden (§ 794 Abs. 1 Nr. 1 ZPO; § 13 SchlG BW; § 1 GüSchlG NRW; Art. 18 BaySchlG). Der Anwalt erhält für die Vollstreckung dann die Gebühren nach den Nr. 3309, 3310 VV RVG ebenso wie bei einer gewöhnlichen Vollstreckung. Hinweis: Die Beschaffung der voll...mehr

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ZAP 11/2016, Anwaltsmagazin / Warnung vor betrügerischen E-Mails an Kanzleien

Wie kürzlich eine Internetzeitschrift meldete, versuchen Online-Ganoven derzeit, einen Trojaner in deutsche Anwaltskanzleien einzuschleusen. Zu diesem Zweck verschicken die Täter täuschend echt aussehende E-Mails im Namen anderer Kanzleien. Diese Mails enthalten allerdings einen sog. Trojaner, der die Rechner der Opfer nach der Infektion umfassend ausspähen und weiteren Scha...mehr

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ZAP 21/2016, Fehlerquellen ... / a) Protokollierung des Prozessvergleichs

Der Prozessgleich ist ins Protokoll aufzunehmen (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 ZPO), dann muss der Vergleich vom Richter nochmals vorgelesen bzw. vorgespielt werden (§ 162 Abs. 1 ZPO), die Beteiligten sind zu fragen, ob sie den Vergleich genehmigen und im Protokoll ist dies zu vermerken ("v.u.g.", d.h. vorgespielt und genehmigt). Wurde der Vergleich nicht vorgespielt bzw. vorgelesen, i...mehr

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ZAP 18/2016, Anwaltsmagazin / Nützliche Informationen für Kanzleimitarbeiter/innen

Im ZAP Verlag erscheint ab sofort der neue Infobrief "anwaltbüro". Dieser Infodienst im digitalen PDF-Format wendet sich in erster Linie an Kanzleimitarbeiter und -mitarbeiterinnen, gibt aber auch jungen Anwälten und Auszubildenden wertvolle Unterstützung bei den ersten Schritten in die Praxis. Diesem Interessentenkreis soll damit ein regelmäßiger Überblick zu aktuellen Rech...mehr

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ZAP 12/2017, Bemessung der ... / 3. Verbindlichkeiten

Sonstige Verbindlichkeiten sind nur in besonderen Fällen zu berücksichtigen. Gewöhnliche Belastungen für (Miet-)Wohnung, Nahrungsmittel, Kleidung, Kfz usw. sind hingegen für die Tagessatzhöhe ebenso bedeutungslos wie Verpflichtungen, die aus einer aufwändigen bzw. leichtsinnigen Lebensführung herrühren (Schönke/Schröder-Stree/Kinzig, a.a.O., § 40 Rn 14a). Dagegen sind im Rahm...mehr

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ZAP 13/2016, Das Bankgeschä... / cc) Beratungshinweise

Es sollte keine Unsicherheit auftreten, dass eine bereits hinterlegte oder von einem Dritten vorgelegte Vollmacht strikt zu beachten ist. Vollmachten müssen zu ihrer Wirksamkeit nicht auf Bankvordrucken erteilt werden. Unzulässig ist in diesem Zusammenhang eine (auch telefonische) Rückfrage bei dem/den Erben oder deren Anwalt. Damit könnte der Vollmachtswiderruf durch die Erb...mehr

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ZAP 21/2016, Fehlerquellen ... / 2. Zinsen

Gerichte und Beklagte behaupten bei Vergleichsgesprächen häufig, die Zinsen, die der Kläger nebst Hauptsache einklagte, seien im Vergleichsbetrag inbegriffen. Das mag im Einzelfall zutreffen. Zu bedenken ist aber, dass die vereinbarte Hauptsache nicht immer fristgemäß bezahlt wird. Ist keine Fälligkeit vereinbart, ist die Vergleichssumme sofort fällig (§ 271 Abs. 1 BGB). Der ...mehr

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ZAP 13/2017, Legitimation d... / I. Allgemeines

Nach der Vorschrift des § 1922 Abs. 1 BGB geht mit dem Tode einer Person (Erbfall) dessen Vermögen (Erbschaft) als Ganzes auf eine oder mehrere Personen (Erben) über. Der Erbe tritt mit dem Erbfall in sämtliche Rechtspositionen, die die verstorbene Person innehatte, im Wege der Gesamtrechtsnachfolge (sog. Universalsukzession) ein. Diejenige Person um deren Erbschaft (Nachlas...mehr

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ZAP 2/2015, Terminsgebühr b... / c) Versäumnisurteil nach Klageerweiterung

Auch der umgekehrte Fall ist möglich, nämlich, dass zunächst nur eine 1,2-Terminsgebühr (Nr. 3104 VV RVG) entsteht und aus einem weiteren Teilwert dann noch eine 0,5-Terminsgebühr nach Nr. 3105 VV RVG. Zu beachten ist dann wiederum § 15 Abs. 3 RVG. Beispiel 24: Der Anwalt reicht für seinen Mandanten Klage i.H.v. 10.000 EUR ein, über die verhandelt wird. Es wird dann ein neuer...mehr

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ZAP 2/2015, Terminsgebühr b... / a) Erstes Versäumnisurteil ist im Termin ergangen

Ist im ersten Verhandlungstermin ein Versäumnisurteil ergangen und wird dann in dem auf den Einspruch hin anberaumten zweiten Verhandlungstermin (§ 341a ZPO) der Einspruch durch zweites Versäumnisurteil verworfen, so entsteht eine volle 1,2-Terminsgebühr (BGH AGS 2006, 487 = NJW 2006, 2927 = AnwBl 2006, 675 = Rpfleger 2006, 625 = BGHR 2006, 1391 = JurBüro 2006, 639 = MDR 200...mehr

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ZAP 11/2016, Das Bankgeschä... / 3. Anwaltliche Beratung von Bankkunden

Vertritt der Anwalt den Kunden der Bank oder nimmt seine eigenen Interessen wahr, geht es um den Rechtsschutz gegen die Bank. Dabei stehen, abgesehen von kleineren Detailfragen (Kontoführungsgebühren), Kreditangelegenheiten mit Bürgschafts- und anderen Besicherungsproblemen, Nachlasssachen (s. hierzu: Die unerträgliche Leitsinnigkeit der Bank, Verfügungsberechtigung nach dem...mehr

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ZAP 10/2017, Die schlüssige... / g) Ausschlussfrist, § 651g BGB

Der Reisende muss binnen eines Monats nach dem vertraglichen Ende der Reise Ansprüche gegenüber dem Reiseveranstalter geltend machen, § 651g BGB. Kommt das erste Gespräch mit dem Mandanten binnen dieser Frist zustande, sollte immer geklärt werden, ob eine solche Geltendmachung erfolgt ist oder nicht. Hinweis: Der Anwalt sollte auf die Frist hinweisen und sie bei Mandatserteil...mehr

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ZAP 11/2017, Reisekosten – ... / I. Vorbemerkung

Nach wie vor beschäftigt sich die Rechtsprechung in erheblichem Umfang mit der Abrechnung der anwaltlichen Reisekosten. Dies betrifft zum einen die Frage, ob und in welchem Umfang die in einem gerichtlichen Verfahren unterlegene Partei die anwaltlichen Reisekosten des obsiegenden Gegners nach § 91 ZPO und vergleichbaren Erstattungsvorschriften anderer Verfahrensordnungen übe...mehr

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ZAP 9/2016, Anwaltskosten: Erstattungsfähigkeit bei Beauftragung mit Abmahnungen

(OLG Frankfurt, Urt. v. 4.2.2016 – 6 U 150/15) • Beauftragt ein zur Verfolgung von Wettbewerbsverstößen befugter Fachverband einen Anwalt mit einer – sachlich berechtigten – Abmahnung, sind die dadurch entstandenen Anwaltskosten nur dann nicht erstattungsfähig, wenn sich der Fachverband die Verfolgung von Wettbewerbsverstößen "zur Aufgabe gemacht" hat. Entscheidend ist, ob d...mehr

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ZAP 19/2015, Bankenhaftung ... / 1. Gesetzliche Pflichten des Wertpapierdienstleistungsunternehmens

Das Wertpapierhandelsunternehmen soll anlege- und objektgerecht beraten. Die Beratung muss den Kenntnissen des Kunden und seiner Risikobereitschaft entsprechen und das angemessene Produkt unter Abwägung aller zur Verfügung stehender Kriterien empfehlen. Das WpHG hat, ausgelöst durch die Finanzmarktkrise in den letzten Jahren, umfassende Änderungen erfahren, die dem Kunden du...mehr

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ZAP 2/2016, Buchreport / Wellner, BGH-Rechtsprechung zum Kfz-Sachschaden, 3. Aufl. 2015, 480 S., Deutscher Anwaltverlag, 59 EUR

Der Autor ist Richter am BGH und dort langjähriges Mitglied des VI. Zivilsenats, der für das Recht der unerlaubten Handlung, z.B. Verkehrsunfallsachen, Produkthaftung, Arzthaftung zuständig ist. Das Buch ist für den Verkehrsrechtler unverzichtbar, nachdem die Vorauflage vergriffen ist und gerade im Sachschadensrecht durch neuere Entscheidungen eine Akzentverschiebung zu Last...mehr

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ZAP 7/2016, Buchreport / Schaffhauser (Hrsg.), Jahrbuch zum Straßenverkehrsrecht 2015, 308 S., Stämpfli Verlag, 150 CHF

Das Jahrbuch gibt mit seiner breiten Themenpalette auch diesmal einen aktuellen Überblick über das schweizerische Kfz-Haftpflicht- und Versicherungsrecht, das Verkehrsstraf- und Verwaltungsrecht sowie zur Verkehrsmedizin und -psychologie, Unfallanalyse und Straßenverkehrssicherheit. Sehr praxisnahe Beiträge behandeln die Aufgaben des schweizerischen Garantiefonds und besprec...mehr

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ZAP 19/2015, Bankenhaftung ... / a) Beratung vor Abschluss eines Anlagevertrags

Dass der Mandant bei seinem Anwalt vor Abschluss eines Anlagevertrags um Rat nachsucht, ist wohl eher die Ausnahme. Die Nutzen/Schaden-Abwägung gehört jedoch – ebenso wie die Aufklärung über die in Betracht kommenden Anlageformen – zu den anwaltlichen Pflichten. Hinweise: Der mit der Beratung betraute Allgemeinanwalt sollte sich hierzu explizit beauftragen und sich das Inform...mehr

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ZAP 16/2016, Von der Trennu... / aa) Bemessung des Nutzungsvorteils

Im Regelfall wird mit der Zustellung des Scheidungsantrags deutlich, dass der antragstellende Ehegatte die Ehe als endgültig gescheitert ansieht (BGH, Urt. v. 5.3.2008 – XII ZR 22/06, FamRZ 2008, 963). Von diesem Zeitpunkt an ist dann die objektiv erzielbare Miete (der Vermietungswert) für die konkrete Wohnung bzw. das konkrete Haus als Wohnvorteil unterhaltsrechtlich anzuse...mehr

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ZAP 21/2016, Fehlerquellen ... / a) Gerichts-/Anwaltskosten

Ist einer Prozesspartei (ratenfrei) PKH/VKH bewilligt worden, dann glaubt sie oft, sie müsse auf keinen Fall Gerichts- oder Anwaltskosten tragen und könne deshalb dem Gegner bei den Kosten entgegenkommen (ein Irrglaube, vgl. § 123 ZPO und § 120a ZPO). Jetzt ist das Problem für ab dem 1.8.2013 eingeleitete Verfahren durch eine Änderung von § 26 Abs. 4 FamGKG und § 31 Abs. 4 G...mehr

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ZAP 7/2016, Buchreport / Hügel/Elzer, Wohnungseigentumsgesetz, Gesetz über das Wohnungseigentum und das Dauerwohnrecht, 1. Aufl. 2015, 1.146 S., Verlag C.H.Beck, 89 EUR

Die Arbeit des Anwalts ist häufig geprägt von Zeitdruck. Der Mandant ruft an und benötigt schnell eine Antwort auf mal mehr, mal weniger komplexe Fragen. Für solche Situationen ist der Beck’sche Kurzkommentar Wohnungseigentumsgesetz von Hügel/Elzer eine perfekte Hilfe. Beide Autoren sind im Wohnungseigentumsrecht als hervorragende Fachleute seit langem bekannt. Ihr Werk ist ...mehr

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ZAP 1/2015, Die Insassenunf... / 3. Subsidiarität des Leistungsversprechens

Nach allen Bedingungen besteht ein Anspruch aus der Fahrerschutzversicherung nur dann, wenn und soweit der Fahrer keine durchsetzbaren vertraglichen oder gesetzlichen Ansprüche gegen Dritte (Schädiger, Haftpflicht-, Kranken-, Sozialversicherung, Arbeitgeber) hat (A.5.4.2 AKB). Es handelt sich letztlich um eine Ausfallversicherung. Beispiel: Besteht wegen eines Mitverschuldens...mehr

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ZAP 7/2016, Buchreport / Wendl/Dose, Das Unterhaltsrecht in der familienrichterlichen Praxis, 9. Aufl. 2015, 2.552 S., Verlag C.H.Beck, 139 EUR

Den jetzt in der 9. Auflage erschienenen Wendl/Dose hier im Buchreport zu beschreiben, bedeutet eigentlich, Eulen nach Athen zu tragen. Denn jeder im Familienrecht aktiv tätige Jurist – ob Anwalt, Richter oder Professor – kennt das gut strukturierte Werk oder hat es sogar zum ständigen Gebrauch auf seinem Schreibtisch stehen. Es ist schlicht und einfach das "Standard-Kochbuc...mehr

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ZAP 4/2017, Die fiktive Ter... / b) Verfahrensgebühr in Höhe des Mindestbetrags

Ergibt sich, dass für die Verfahrensgebühr lediglich der Mindestbetrag anzusetzen ist, also 50 EUR, würde sich bei Ansatz eines Prozentsatzes von 90 % ein Betrag i.H.v. 45 EUR ergeben. Der Mindestbetrag der Terminsgebühr nach Nr. 3106 VV RVG beläuft sich aber bereits auf 50 EUR. Damit würde die fiktive Terminsgebühr rechnerisch unter dem Mindestbetrag liegen, der für eine Te...mehr

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ZAP 1/2016, Insolvenzanfech... / II. Sachverhalt

Die Insolvenzschuldnerin, einstmals größter deutscher, weltweit agierender und börsennotierter Photovoltaikkonzern, der sich maßgeblich durch die Emittierung von Wandelschuldverschreibungen mit fünfjähriger Laufzeit finanzierte, beauftragte Ende 2011, nachdem die vollständige Rückzahlung der Anfang 2012 fällig werdende ersten Schuldverschreibung zu scheitern drohte, u.a. die...mehr

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ZAP 2/2016, Buchreport / Zimmermann, Prozesskosten- und Verfahrenskostenhilfe – insbesondere in Familiensachen, 5. Aufl. 2016, 444 S., Verlag Gieseking, 59 EUR

Wer als Anwalt nicht das Privileg hat, nur wohlhabende Mandanten vertreten zu können, kommt um das in aller Regel lästige Thema der Verfahrenskostenhilfe nicht herum. Erschwert wird diese Aufgabe noch dadurch, dass gerade diese Mandantschaft nicht immer besonders geübt in bürokratischen Dingen ist und damit viel Arbeit am anwaltlichen Berater hängen bliebt. Umso wichtiger is...mehr

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ZAP 11/2016, Das Bankgeschä... / a) Auskünfte der Bank an andere eigene Kunden

Problematisch ist die Berechtigung der Bank, Auskünfte über den (betreffenden) Kunden an andere eigene Kunden zu erteilen. Die Bank könnte damit einem Wettbewerber einen erheblichen Informationsvorteil verschaffen, insbesondere, wenn sie Daten des (umsatz-)schwächeren an den (umsatz-)stärkeren Kunden weiterleitet, der daraufhin hinsichtlich seiner Marktstrategie disponieren ...mehr

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ZAP 8/2016, Interessenkolli... / 5. Stichentscheid (§ 3a ARB 2010)

Der Interessenkonflikt wird besonders evident, wenn der beauftragte Rechtsanwalt einen Stichentscheid gem. § 3a ARB 2010 zu treffen hat, da dieser entweder zu Lasten des Rechtsschutzversicherers oder des Mandanten getroffen wird. Hinweis: Jedes rechtsschutzversicherte Mandat unterliegt der Prüfung, ob hinreichende Erfolgsaussichten bestehen und die Rechtsverfolgung nicht mutw...mehr