Fachbeiträge & Kommentare zu Anwalt

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AGS 04/2024, Schmidt-Futterer, Mietrecht - Großkommentar des Wohn- und Gewerbemietraumrechts

Herausgegeben von Prof. Dr. Ulf P. Börstinghaus; bearbeitet von Dr. Matthias Fervers, Dr. Jutta Hartmann, Prof. Dr. Siegbert Lammel, Dr. Eric Linder, Norbert Eisenschmid, Dr. Beate Flatow, Dr. Jürgen Herrlein, Prof. Dr. Arnold Lehmann-Richter und Elmar Streyl. 16. neu bearbeitete Aufl., 2024. Verlag C.H. Beck, München. XXVII, 3.280 S., 199,00 EUR Auch über dieses Standardwerk...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / d) Kein gerichtliches Mitverschulden.

Rn 60 Auf Hinweise des Gerichts, die offensichtlich nicht mit der Rechtslage in Einklang stehen (Aufforderung, den Zulassungsbegründungsantrag – entgegen § 124a IV 5 VwGO beim Berufungsgericht einzureichen, vgl BVerfG NJW 04, 2887 [BVerfG 04.05.2004 - 1 BvR 1892/03]), darf sich der Anwalt aber idR nicht verlassen. Bei einer Häufung von Verfahrensfehlern kann der Grundsatz de...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Gesonderte Antragstellung.

Rn 13 Für das Rechtsmittelverfahren ist gesondert PKH zu beantragen und zu bewilligen (zum PKH-Antrag für eine beabsichtigte Berufung s § 117 Rn 30). Es gelten die gleichen Grundsätze wie in der 1. Instanz. Es muss eine neue Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse vorgelegt werden (BGH FamRZ 06, 1522). Es reicht aus, auf das in der Vorinstanz benutz...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / c) Streichen der Frist.

Rn 45 Der Anwalt hat organisatorische Vorkehrungen dafür zu treffen, dass Fristen im Fristenkalender erst dann (und zwar unverzüglich, nicht erst am nächsten Tag: BGH NJW-RR 09, 937) gestrichen bzw mit einem Erledigungsvermerk (am besten mit Datum/Namenszeichen, vgl BGH VersR 93, 772) versehen werden, wenn die Frist wahrende Handlung auch tatsächlich erfolgt oder jedenfalls ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Anwaltsbeiordnung.

Rn 20 § 121 ist anzuwenden (s seit 1.9.09 aber auch den – enger gefassten – § 78 II FamFG, dazu § 121 Rn 7 mwN). Dem gemeinnützigen Verein, dem im Sorgerechtsverfahren Verfahrenskostenhilfe bewilligt wird, wenn ihm das Aufenthaltsbestimmungsrecht für ein Kind übertragen worden ist, kann kein Anwalt beigeordnet werden (Ddorf FamRZ 95, 373). Ist ein Insolvenzverwalter Rechtsan...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Vollmachtgeber.

Rn 8 Vollmachtgeber ist idR die Partei. Fehlt dieser die Prozessfähigkeit, wird die Vollmacht vom gesetzlichen Vertreter erteilt (§ 51). Die Befugnis zur Erteilung der Vollmacht bestimmt sich grds nach dem materiellen Recht und den daraus abzuleitenden Handlungsbefugnissen. Sie kann aber auch vom Nebenintervenienten oder einem am Prozess beteiligten Dritten erteilt werden, z...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / d) Elektronische Form (Abs 5 S 2).

Rn 7 Mit Rücksicht auf die Bedürfnisse des modernen Verkehrs, insb elektronischer Kommunikationsmittel, hat die Rspr für die Klageschrift (und andere bestimmende Schriftsätze) ein Telegramm, Fernschreiben oder Telefax genügen lassen (BGHZ 167, 214). Wurde zunächst beim Telefax noch gefordert, dass das Ursprungsdokument mit einer Unterschrift versehen war, so reicht nunmehr e...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / c) Sinnvolle Verfahrensweise nach eingetretener Fristversäumung.

Rn 55 Zeichnet sich allerdings ab, dass die Einhaltung der Frist nicht mehr möglich ist, gereicht es dem Anwalt (und seiner Partei) nicht zum Nachteil, wenn er es in der Nacht überhaupt nicht mehr versucht, denn an der Versäumung der Frist kann ein Einwurf nach 24 Uhr nichts mehr ändern, und für die Wiedereinsetzung hat er die Frist von 2 Wochen (bzw von einem Monat in den F...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Streitgenossen.

Rn 56a Beauftragen mehrere Streitgenossen unterschiedliche Rechtsanwälte, so sind die dadurch entstandenen Mehrkosten grds vom unterliegenden Gegner zu übernehmen. Etwas anderes gilt nur dann, wenn ein anzuerkennendes (besonderes) sachliches Bedürfnis für die Einschaltung eines eigenen Prozessbevollmächtigten nicht gegeben ist. Jede Prozesspartei ist grds verpflichtet, die K...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Bedeutung des Anwaltszwangs.

Rn 2 Der Anwaltszwang hat zur Folge, dass nur der zugelassene Rechtsanwalt postulationsfähig ist und damit nur dieser wirksam Prozesshandlungen vornehmen kann. Fehlt die Postulationsfähigkeit zum Zeitpunkt der Vornahme der Handlung, fehlt es an einer Prozesshandlungsvoraussetzung (BGH NJW 80, 2317, 2318 [OLG Düsseldorf 12.06.1980 - 6 UF 177/79]; 05, 3773, 3774 [BGH 11.10.200...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Bewilligende Entscheidung.

Rn 9 Im Fall der PKH-Bewilligung beginnt die Wiedereinsetzungsfrist grds mit der Mitteilung des gerichtlichen Beschlusses. Falls erst auf Gegenvorstellung PKH bewilligt wird, ist dieser Beschluss maßgeblich (vgl BGHZ 41, 1). In Verfahren, in denen sich die Partei durch einen Anwalt vertreten lassen muss, beginnt die Wiedereinsetzungsfrist nicht schon mit der Zustellung des P...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Form.

Rn 5 Die Einlegung der Beschwerde kann gem § 25 I schriftlich oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle des Ausgangsgerichts, dessen Beschluss angefochten wird (§ 155c I 2 iVm § 64 I), erfolgen, soweit die Vertretung durch einen Rechtsanwalt nicht notwendig ist. In Verfahren, die dem Anwaltszwang unterliegen, kann die Beschleunigungsrüge nur schriftlich und nur durch den be...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / d) Verfahren.

Rn 10 Der Güterichter lädt die Parteien (§ 216) und ordnet deren persönliches Erscheinen (Abs 3 S 1) zur nicht öffentlichen Verhandlung (§ 169 S 1 GVG) an. Den weiteren Verfahrensablauf kann er, ggf in Abstimmung mit den Parteien, frei bestimmen. Eine Protokollierung erfolgt nur auf übereinstimmenden Antrag der Parteien (§ 159 Abs 2). Der Güterichter kann (im Gegensatz zum M...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Pflichtverletzungen.

Rn 4 Führt der Mediator das Mediationsverfahren nicht ordnungsgemäß durch, so liegt eine Pflichtverletzung seines Mediatorvertrags vor. Dabei kann nach allgemeinen schuldrechtlichen Kategorien die Pflichtverletzung in einer Nichtleistung oder einer Schlechtleistung bestehen. Rechtsfolge solcher Pflichtverletzungen kann ein Anspruch auf Schadensersatz gem § 280 BGB, ein Anspr...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Kosten/Gebühren.

Rn 30 Die Kosten des Drittschuldnerprozesses, also des Rechtsstreits zwischen dem Gläubiger und dem Drittschuldner über eine gepfändete und dem Gläubiger zur Einziehung überwiesene Forderung des Schuldners gegen den Drittschuldner, sind als Kosten der Zwangsvollstreckung nach § 788 I grds erstattungsfähig (BGH NJW 19, 1816 Tz 7). Im Verhältnis zwischen Gläubiger und Schuldne...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Anderer Kostenschuldner (Nr 2).

Rn 14 Die Zahlungen sind weiter vorläufig einzustellen, wenn die Kosten gegen einen anderen Verfahrensbeteiligten geltend gemacht werden können. In erster Linie kommt in Betracht, wer zur Kostenübernahme verurteilt worden ist oder sich durch Vergleich zur Kostenübernahme verpflichtet hat. Die Einstellung der Zahlungen ist unabhängig davon, ob die Partei, der Rechtsanwalt ode...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Beschwerde.

Rn 6 Die Entscheidung des Vorsitzenden kann von der Partei mit dem Ziel, einen anderen Anwalt beigeordnet zu erhalten, und von dem Rechtsanwalt mit dem Ziel, seine Beiordnung aufzuheben, mit der sofortigen Beschwerde (§ 567 I Nr 1) angefochten werden. Sie wird darauf überprüft, ob das Ermessen fehlerfrei ausgeübt wurde (St/J/Jacoby § 78c Rz 31). Wurde die Entscheidung durch ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Erhebung der Rüge (Abs 1 S 1).

Rn 8 Abs 1 S 1 normiert die Beschleunigungsrüge als eine Verfahrenserklärung eines Beteiligten, in welcher der Rügende geltend macht, dass die bisherige Verfahrensdauer nicht dem Vorrang- und Beschleunigungsgebot nach § 155 I entspricht. Rn 9 Die Rüge ist bei dem Gericht einzulegen, dessen Verfahrensführung gerügt wird. Gem § 25 I kann die Erhebung der Rüge schriftlich oder z...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / V. Strukturierter Parteivortrag.

Rn 12a In I 3 hat der Gesetzgeber dem Gericht die Befugnis zuerkannt, das Verfahren zu strukturieren und inhaltlich abzuschichten (Rn 8). Solche Abschichtungsmöglichkeiten enthält das Gesetz an verschiedenen Stellen (§§ 145, 146, 280, 301, 302, 304, 305, 305a). Die Frage nach einer inhaltlichen Strukturierung des Parteivortrags ist dagegen noch wenig geklärt. Ansätze finden ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Rechtsfolgen.

Rn 4 Soweit die Beteiligten dem gerichtlichen Vorschlag folgen und sich für die Durchführung einer Mediation oder eines anderen Verfahrens der außergerichtlichen Konfliktbeilegung entscheiden, setzt das Gericht das Verfahren aus. Eine solche Aussetzung des Verfahrens folgt der Regelung des § 21. Rn 5 Inwiefern für die Mediation VKH in Anspruch genommen werden kann, ist umstri...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Pfändungsantrag.

Rn 28 Die Pfändung einer Geldforderung erfolgt durch einen Beschl des Vollstreckungsgerichts, der die allgemeinen Voraussetzungen der Zwangsvollstreckung (Titel, Klausel, Zustellung) verlangt. Der Eröffnungsbeschluss in einem Insolvenzverfahren stellt keinen für eine Zwangsvollstreckung wegen Geldforderungen in Forderungen des Schuldners nach den §§ 828 ff geeigneten Titel d...mehr

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§ 1 Kündigung des Arbeitsve... / II. Person des Kündigungsempfängers

Rz. 31 Die Kündigung ist grundsätzlich dem Vertragspartner, also dem Arbeitnehmer gegenüber vorzunehmen. Der Zugang richtet sich nach der allgemeinen Rechtsgeschäftslehre. Eine unter Anwesenden übergebene Erklärung geht sofort zu, § 130 Abs. 1 BGB. Die dem Arbeitnehmer übergebene Kündigung ist daher im Moment der Übergabe zugegangen, unabhängig davon, ob der Arbeitnehmer sie...mehr

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FF 04/2024, Die Entpflichtu... / 3. Weitere Beispiele für eine Aufhebung der Bestellung

Um weitere Beispiele[19] für eine Entpflichtung des Verfahrensbeistands zu finden, muss man schon weiter zurückgehen zu der Zeit, als noch § 50 FGG galt, also in die Zeit vor dem Inkrafttreten des FamFG im September 2009. Eine Aufhebung der Bestellung des damals noch als Verfahrenspfleger bezeichneten "Anwalt des Kindes" sollte danach in Betracht kommen,mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 10.3 Besteuerung nach vereinnahmten Entgelten

Rz. 47 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Nach niederländischem Recht ist es zulässig, dass die Umsatzsteuerschuld von bestimmten Unternehmen nach vereinnahmten Entgelten ermittelt wird (vgl. Art. 26 Mehrwertsteuergesetz und Art. 26 Durchführungsverordnung). Dies betrifft primär den Einzelhandel, aber auch verschiedene Dienstleister (z. B. Friseure, Anwälte, Fahrradwerkstätten).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Auslegung.

Rn 5 Die durch die Klageschrift erfolgte Bestimmung des Bekl ist auslegungsfähig (BGHZ 4, 328, 334; BGH NJW-RR 04, 501; NJW 99, 1871). Eine Klarstellung kann auch noch im Laufe des Prozesses stattfinden (BGH NJW 81, 1453 f [BGH 24.11.1980 - VII ZR 208/79]). Maßgeblich ist, wie die Bezeichnung bei objektiver Deutung aus der Sicht der Empfänger (Gegenpartei und Gericht) zu ver...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Entscheidung, Rechtsmittel und einstweilige Anordnung (Abs 2).

Rn 11 Begründet ist die Erinnerung, wenn die Voraussetzungen derjenigen Vorschriften, auf die § 732 sich in direkter oder analoger Anwendung bezieht (§§ 724, 726 bis 729, 738, 742, 744, 744a, 745, 749), nicht vorliegen. Entschieden wird über die Klauselerinnerung nach § 732 I 2 durch Beschluss, dessen Entscheidungsformel wie folgt lauten kann, wenn der Rechtsbehelf begründet...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Rückabtretungsverträge bei übergegangenen Unterhaltsansprüchen.

Rn 17 Bei aufgrund des Unterhaltsvorschussgesetzes oder des SGB II erbrachten Sozialleistungen gehen nach § 7 I UVG bzw § 33 I SGB II Unterhaltsansprüche des Hilfebedürftigen im Wege des gesetzlichen Forderungsübergangs auf den jeweiligen Leistungsträger über. Dieser kann vertraglich die übergegangenen Ansprüche an den Hilfebedürftigen zur gerichtlichen Geltendmachung zurück...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Dem Gegner gegenüber erlangt die Kündigung des Vollmachtvertrags erst durch die Anzeige des Erlöschens der Vollmacht, in Anwaltsprozessen erst durch die Anzeige der Bestellung eines anderen Anwalts rechtliche Wirksamkeit. (2) Der Bevollmächtigte wird durch die von seiner Seite erfolgte Kündigung nicht gehindert, für den Vollmachtgeber so lange zu handeln, bis dieser für ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Austrittserklärung.

Rn 3 Für die Form der Austrittserklärung gilt § 47 (Textform); bei Erklärung durch einen Anwalt ist Nutzung des Formulars gem § 47 Abs 2 vorgeschrieben. Eine Begründung ist nicht erforderlich.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / V. Verschulden.

Rn 30 Eine Zurückweisung scheidet aus, wenn die Partei bzw ihr Vertreter/Bevollmächtigter (§§ 51 II, 85 II; vgl München 13.6.13 – 1 U 4904/09) die Verspätung (Rn 14 f) genügend entschuldigt. Für eine Zurückweisung müssen Verzögerung und fehlende Entschuldigung zusammentreffen (BGH NJW 81, 287; 87, 1949, 1950 [BGH 13.01.1987 - VI ZR 280/85]). Der Begriff des Verschuldens umfa...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Fälle eines nicht bestehenden Interventionsgrundes.

Rn 6 Ein rein tatsächliches oder wirtschaftliches Interesse am Obsiegen der unterstützten Partei rechtfertigt eine Nebenintervention nicht (Frankf NJW-RR 23, 638 [BGH 25.10.2022 - VI ZR 382/21]). Der bloße Wunsch eines Nebenintervenienten, der Rechtsstreit möge zu Gunsten einer Partei entschieden werden, und die Erwartung, dass die damit befassten Gerichte auch in einem künf...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Zweck der Norm.

Rn 1 § 396 regelt, gemeinsam mit § 397, den Ablauf der Vernehmung zur Sache: Zunächst soll der Zeuge ungestört und unbeeinflusst seine Sicht der Dinge angeben (§ 396 I). Anschließend stellen – in dieser Reihenfolge – der Vorsitzende (§ 396 II), die weiteren Richter (§ 396 III), sowie die Anwälte und Parteien ihre Fragen, letztere direkt oder durch Vermittlung des Vorsitzende...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Finanzierungskosten.

Rn 26 Kosten zur Prozessfinanzierung, insb ein Darlehen, das zur Finanzierung von Anwalts- und Sachverständigenkosten aufgenommen wird, können erstattungsfähig sein. Voraussetzung ist, dass es sich um nicht unerhebliche Kosten handelt und die Partei nicht in der Lage war, diese Kosten aus ihren laufenden Einkünften aufzubringen.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Zustellung als Papierdokument.

Rn 3 Neben den allgemeinen Zustellungsvoraussetzungen (s § 166 Rn 6 ff) erfordert § 175, dass der Zustellungsadressat das zuzustellende Schriftstück persönlich mit der Erklärung entgegennimmt, es als zugestellt anzunehmen (BGH NJW 06, 1206, 1207 [BGH 18.01.2006 - VIII ZR 114/05]; 12, 2117 [BGH 19.04.2012 - IX ZB 303/11] Rz 6; NJW-RR 15, 953 Rz 7). Eine Ersatzzustellung ist n...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / V. Telefonische Erklärung.

Rn 11 Entsprechend der strikten Rspr zum Erfordernis der eigenhändigen Unterschrift unter einen bestimmenden Schriftsatz kann eine mündliche oder telefonische Erklärung des Schriftsatzinhaltes die fehlende Unterschrift nicht ersetzen (BGH MDR 09, 707). Ebenso wenig genügt die persönliche Abgabe eines nicht unterschriebenen Schriftsatzes durch die Partei oder ihren Anwalt bei...mehr

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§ 15 Kündigung und Insolvenz / B. Kündigungsrecht in der Eröffnungsphase

Rz. 32 In der Phase des vorläufigen Insolvenzverfahrens ist die Rechtslage besonders unsicher. Viele Beteiligte, selbst Richter, Gerichtsvollzieher und Anwälte lassen sich durch den Gerichtsbeschluss zur Anordnung von Sicherungsmaßnahmen (siehe Muster unter Rdn 145) fälschlicherweise zu der Annahme verleiten, es handele sich um den Eröffnungsbeschluss und der (vorläufige) Ve...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Verfahren nach Erhebung der Widerklage.

Rn 27 Das Gericht kann die Zustellung der Widerklageschrift nicht von der Einzahlung eines Gerichtskostenvorschusses abhängig machen, da ein solcher nicht zu leisten ist (vgl § 12 II Nr 1 GKG; für Familiensachen vgl § 14 II FamGKG). Ausländer und Staatenlose müssen keine Sicherheit leisten (§ 110 II Nr 4). Die Widerklageschrift hat das Gericht zuzustellen (§ 261 II; s § 261 ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / V. Kosten und Gebühren.

Rn 8 Gem § 31 Abs 1 FamGKG führt die Aufhebung und Zurückverweisung dazu, dass das weitere Verfahren mit dem früheren Verfahren vor diesem Gericht einen Rechtszug iSv § 29 FamGKG bildet, sodass Gebühren nur einmal entstehen. Dies gilt gem § 21 II RVG auch für die Gebühren des Anwalts.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 6. Sonstige Tätigkeiten.

Rn 36 Für sonstige Tätigkeiten, etwa Terminsvertreter, Verkehrsanwalt, Einzeltätigkeiten, sind die Nr 3400 ff VV RVG anzuwenden. Die bisher fehlende Verweisung hat der Gesetzgeber mit dem 2. KostRMoG nachgeholt.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Antrag und Parteien des Zwischenstreits.

Rn 5 Antragsteller ist die Partei des die Urkunde übergebenden Anwalts, Antragsgegner der Gegenanwalt persönlich, nicht die von ihm vertretene Partei.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Anwendungsbereich.

Rn 2 Die Norm findet unabhängig davon Anwendung, ob es sich um einen Anwalts- oder Parteiprozess handelt, entscheidend ist einzig die anwaltliche Vertretung der jeweiligen Partei. Die Norm ist in jeder Lage des Verfahrens anwendbar.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Bedeutung.

Rn 1 Die Norm erleichtert die Einsicht in Urkunden. Sie ergänzt die Vorschrift des § 134. Sie ermöglicht es, bei anwaltlicher Vertretung beider Parteien, die Einsichtnahme der Urkunde bei der Geschäftsstelle durch Überlassung des Originals an den gegnerischen Anwalt zu ersetzen (Musielak/Voit/Stadler § 135 Rz 1).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Die Parteien sind berechtigt, dem Zeugen diejenigen Fragen vorlegen zu lassen, die sie zur Aufklärung der Sache oder der Verhältnisse des Zeugen für dienlich erachten. (2) Der Vorsitzende kann den Parteien gestatten und hat ihren Anwälten auf Verlangen zu gestatten, an den Zeugen unmittelbar Fragen zu richten. (3) Zweifel über die Zulässigkeit einer Frage entscheidet das ...mehr

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AGS 04/2024, Fragen und Lös... / 3.2. Abwandlung

In der 1. Abwandlung vernimmt das Prozessgericht an zwei Terminen die Zeugen. Ferner beraumt der anschließend vom Gericht beauftragte Sachverständige einen Ortstermin an, zu dem die Anwälte der Parteien erschienen sind. Kann nunmehr die Zusatzgebühr Nr. 1010 VV berechnet werden?mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Ablichtungen.

Rn 12 Die Kosten von Ablichtungen, soweit sie zur Unterrichtung des Gerichts und sonstiger Beteiligter gefertigt werden, sind in Höhe der tatsächlichen Kosten erstattungsfähig. Eine pauschale Abrechnung wie beim Anwalt oder wie beim Gericht ist hier allerdings nicht vorgesehen. Kann eine konkrete Abrechnung nicht vorgelegt werden, ist eine Schätzung nötig.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Richterablehnung.

Rn 50 Kosten im Richterablehnungsverfahren sind nicht erstattungsfähig, zumal das Richterablehnungsverfahren zum Rechtsstreit gehört. Im Beschwerdeverfahren sind dagegen die angefallenen Kosten zu erstatten (BGH NJW 05, 2233 = AGS 05, 413 = JurBüro 05, 482). Hierzu gehören insb die Kosten des Anwalts. Dabei ist es unerheblich, ob eine gesonderte Kostenentscheidung ergeht ode...mehr

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AGS 04/2024, Kosten- und Au... / II. Keine Grundlage für Kostenentscheidung mehr

Nach Auffassung des LG war die sofortige Beschwerde begründet. Eine Entscheidung über die Kosten und notwendigen Auslagen im Adhäsionsverfahren sei nicht veranlasst, da aufgrund der Einspruchsbeschränkung keine Entscheidung mehr über den Adhäsionsantrag habe ergehen können. Endet das Strafverfahren, so sei dem Adhäsionsverfahren die Grundlage entzogen; einer danach getroffene...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Zweck.

Rn 1 Mit der gerichtlichen Genehmigung des Vergleichs soll kollusives Vorgehen zu Lasten der Beigeladenen verhindert werden; außerdem soll das Gericht überwachen, ob nicht Interessenkonflikte etwa zwischen den Klägern und ihren Anwälten zu einem vorschnellen Vergleichsschluss führen. Zugleich sollen die Musterbeklagten nicht zu einem unangemessenen Vergleich gezwungen werden...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Mandatsniederlegung.

Rn 7 Abs 2 regelt den Sonderfall der Kündigung (Niederlegung) des Mandats (eine Kündigung der Vollmacht durch ihn scheidet aus, § 168 S 1 BGB; BGH NJW 65, 1019, 1020 [BGH 05.02.1965 - V ZB 12/64]) durch den Prozessbevollmächtigten. Dieser kann auch nach einer Kündigung noch für den Vollmachtgeber handeln, wenn nach Abs 1 die Vollmacht aufgrund wirksamer Anzeige erloschen wär...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Die mündliche Verhandlung wird dadurch eingeleitet, dass die Parteien ihre Anträge stellen. (2) Die Vorträge der Parteien sind in freier Rede zu halten; sie haben das Streitverhältnis in tatsächlicher und rechtlicher Beziehung zu umfassen. (3) 1Eine Bezugnahme auf Dokumente ist zulässig, soweit keine der Parteien widerspricht und das Gericht sie für angemessen hält. 2Die ...mehr